Das Problem der Compliance mit AML (Anti-Money-Laundering)-Anforderungen ist ein riesigen Problem, gerade auch im Web3/Blockchain-Bereich.
Die festgestellten gravierenden Defizite betreffen die Maßnahmen der Payone GmbH, die sie unternimmt, um die Geschäftsmodelle der Händler im Rahmen des Kundenannahmeprozesses zu beurteilen. Die Defizite betreffen ebenfalls die laufende Überwachung der Händler. Insbesondere führten die Auffälligkeiten bei der Risikobewertung durch die Payone GmbH nicht dazu, dass Händler zurückgewiesen wurden oder laufende Geschäftsbeziehungen beendet wurden.
Hintergrund
Die Payone GmbH besitzt eine Erlaubnis als E-Geld-Institut gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sie erbringt mit der Akzeptanz und Abrechnung von Zahlungsvorgängen Zahlungsdienste (Akquisitionsgeschäft).
E-Geld-Institute müssen dafür sorgen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern.
Wenn erhöhte Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, müssen E-Geld-Institute verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten. Bei Nichterfüllbarkeit der jeweiligen verstärkten Sorgfaltspflichten greift die Beendigungsverpflichtung nach § 15 Absatz 9 GwG.
Zugehörige Beiträge:
- Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
- Besser keine Dickpicks per Social Media schicken!
- Telekom darf "Stream On" nicht weiter anbieten
- Bundesrat findet keine Mehrheit gegen Cyberkriminalität
- OLG Köln zu heimlichen Videoaufnahmen von Wallraff
- Wettbewerbswidrige Irreführung durch Behaupten einer…
- BGH entscheidet erneut zum Keyselling
- Versuch des Cybergrooming soll strafbar werden