• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur

Was Verbraucher und Unternehmen wissen müssen

17. Juni 2024
in EU-Recht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
eu 5837837 1280

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Welche Produkte sind betroffen?
  • 2. Umsetzung in nationales Recht
  • 3. Chancen und Herausforderungen
Wichtigste Punkte
  • Das EU-Parlament verabschiedete am 23. April 2024 eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur.
  • Hersteller müssen Reparaturen zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Fristen anbieten.
  • Verbraucher erhalten Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen.
  • Die Richtlinie gilt für Haushaltsgeräte, elektronische Displays und Mobiltelefone.
  • Die Umsetzung in nationales Recht muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen.
  • Die Regelungen bieten Chancen, jedoch steht KMU vor besonderen Herausforderungen.
  • Die neue Richtlinie fördert eine nachhaltigere Wirtschaft und die Kreislaufwirtschaft.

Am 23. April 2024 hat das EU-Parlament eine wegweisende Richtlinie verabschiedet, die das Recht auf Reparatur in der Europäischen Union stärken soll. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Hersteller bestimmter Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit verpflichtet sind, Reparaturen zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume durchzuführen. Zudem müssen Verbraucher Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen erhalten. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

1 Welche Produkte sind betroffen?

Zunächst wird das Recht auf Reparatur nicht für alle Produkte gelten, sondern nur für bestimmte Waren wie Haushaltsgeräte, elektronische Displays und Mobiltelefone. Die genaue Liste der betroffenen Produkte findet sich in Anhang II der Richtlinie. Durch die neuen Regelungen entsteht quasi ein zusätzliches Gewährleistungsrecht für Verbraucher gegenüber Herstellern, das neben den bestehenden Ansprüchen gegenüber Händlern geltend gemacht werden kann. Verbraucher haben somit künftig die Wahl, ob sie sich im Falle eines Defekts an den Händler oder direkt an den Hersteller wenden.Die Richtlinie sieht vor, dass Hersteller Reparaturen zu angemessenen Preisen und innerhalb einer angemessenen Frist durchführen müssen. Zudem sind sie verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Verkauf eines Produkts bereitzustellen. Auch müssen Hersteller Reparaturinformationen öffentlich zugänglich machen, damit unabhängige Reparaturbetriebe und Verbraucher selbst Reparaturen durchführen können.

Die Richtlinie verbietet außerdem Praktiken, die eine Reparatur erschweren oder verhindern, wie beispielsweise die Verwendung spezieller Schrauben oder Klebstoffe. Dazu gehören auch Softwarepraktiken, die eine unabhängige Reparatur und die Verwendung kompatibler und wiederverwendeter Ersatzteile verhindern.Primär ist der Hersteller zur Reparatur verpflichtet. Hat dieser seinen Sitz außerhalb der EU, ist subsidiär sein Bevollmächtigter verpflichtet. Hat ein solcher Hersteller keinen Bevollmächtigten, trifft die Reparaturpflicht den Importeur des Produkts; sollte es auch keinen Importeur geben, wäre schließlich der Verkäufer verantwortlich. Dem Verbraucher soll so ein Verpflichteter innerhalb der EU zur Verfügung stehen.

Entscheiden sich Verbraucher im Rahmen ihres Nacherfüllungsanspruchs für eine Reparatur, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungszeit um 12 Monate. Als fakultative Maßnahmen können Hersteller und Verkäufer für den Zeitraum der vorzunehmenden Reparatur ein Ersatzprodukt verleihen oder im Falle der unmöglichen Reparatur ein generalüberholtes Gerät anbieten.

2 Umsetzung in nationales Recht

Die EU-Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie 24 Monate Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Regelungen spätestens im Jahr 2026 in allen EU-Ländern gelten werden. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen einstellen und ihre Prozesse entsprechend anpassen sollten. Dazu gehört beispielsweise die Planung der Ersatzteilversorgung, die Schulung von Mitarbeitern und die Anpassung von Garantiebedingungen. Auch sollten Unternehmen prüfen, ob ihre Produkte den Anforderungen an die Reparierbarkeit genügen und gegebenenfalls Änderungen am Produktdesign vornehmen.

Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wird von den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt werden. Einige Länder könnten strengere Regelungen erlassen als von der EU vorgegeben, während andere möglicherweise nur die Mindestanforderungen umsetzen. Unternehmen sollten daher die Entwicklungen in den für sie relevanten Märkten genau beobachten und sich auf mögliche Unterschiede in den nationalen Regelungen einstellen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung der Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen dar. Diese verfügen oft nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Anforderungen an die Reparierbarkeit zu erfüllen und die entsprechenden Prozesse zu implementieren. Hier sind die Mitgliedstaaten gefordert, durch geeignete Maßnahmen wie Förderprogramme oder Beratungsangebote Unterstützung zu leisten.Insgesamt wird die Umsetzung der Richtlinie zum Recht auf Reparatur tiefgreifende Veränderungen für Unternehmen mit sich bringen. Eine frühzeitige Vorbereitung und eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Verbänden können dazu beitragen, die Herausforderungen zu meistern und die Chancen der neuen Regelungen zu nutzen. Dabei sollten Unternehmen auch die Möglichkeiten der Digitalisierung und der Kreislaufwirtschaft im Blick haben, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

3 Chancen und Herausforderungen

Verbraucher dürfen sich hingegen auf eine verbesserte Reparierbarkeit von Produkten und eine längere Nutzungsdauer freuen. Insgesamt ist die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigeren Konsums und einer ressourcenschonenderen Wirtschaft. Allerdings bringt die Umsetzung auch Herausforderungen mit sich. So könnte es für kleine und mittlere Unternehmen schwierig sein, die Anforderungen an die Reparierbarkeit zu erfüllen und die notwendigen Investitionen zu tätigen. Auch besteht die Gefahr, dass Hersteller die Kosten für Reparaturen auf die Verbraucher abwälzen und die Preise für Neuprodukte erhöhen.

Dennoch überwiegen aus Sicht vieler Experten die Vorteile der neuen Regelungen. Durch die längere Nutzungsdauer von Produkten können Ressourcen geschont und Abfallmengen reduziert werden. Zudem eröffnen sich neue Geschäftsfelder für Reparaturbetriebe und Anbieter von Ersatzteilen. Insgesamt leistet die Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Erreichung der Klimaziele der EU.

Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf IT-Recht, Vertragsrecht und Medienrecht kann ich Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen umfassend beraten. Gerade für Importeure und Händler ist es wichtig, stets alle EU-Regelungen im Blick zu haben und die notwendigen Anpassungen in ihren Geschäftsprozessen vorzunehmen. Dazu gehört beispielsweise die Überprüfung von Lieferantenverträgen, die Anpassung von Garantiebedingungen und die Schulung von Mitarbeitern im Kundenservice.Auch bei der Kommunikation mit Verbrauchern und der Gestaltung von Werbematerialien ist Vorsicht geboten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine irreführenden Angaben zur Reparierbarkeit ihrer Produkte machen und die Informationspflichten der Richtlinie erfüllen.

Hier kann eine rechtliche Beratung helfen, Haftungsrisiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu stärken.Insgesamt bietet die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen für Unternehmen. Durch eine frühzeitige Vorbereitung und eine strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft können sie sich Wettbewerbsvorteile sichern und von den wachsenden Märkten für reparierbare Produkte profitieren. Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Unternehmen dabei gerne mit meiner Expertise zur Seite.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBeratungDigitalisierungEUInvestitionenIT-RechtMedienrechtRechtRechtsanwaltSchulungVerbraucherVertragsrecht

Weitere spannende Blogposts

Linux vs. VMware: Opensource vor Gericht

Urheberrecht
29. März 2019

Als Urheberrechtler hat man es immer wieder auch mit Open Source Lizenzen wie GPL in den verschiedenen Versionen oder der...

Mehr lesenDetails

YouTube haftet nach Art. 6 DSA nur bei ausreichend konkreter Meldung des Rechtsverstoßes

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
24. August 2024

Der Digital Services Act (DSA) ist ein EU-Gesetz, das darauf abzielt, die Verbreitung illegaler Inhalte auf digitalen Plattformen zu kontrollieren...

Mehr lesenDetails

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten

Vertragsgestaltung für SaaS-Unternehmen: Tipps vom IT-Rechtsexperten
8. Oktober 2024

Software as a Service (SaaS) hat sich als dominantes Geschäftsmodell in der IT-Branche etabliert. Für SaaS-Unternehmen ist eine sorgfältige und...

Mehr lesenDetails

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen

EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
29. Mai 2020

Der BGH hat aktuell darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die...

Mehr lesenDetails

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
18. März 2024

Die Freuden der Detailarbeit: Kleiner Streitwert, großer Einsatz Manchmal sind es die kleinen Dinge, die uns Rechtsanwälte in unserem Berufsalltag...

Mehr lesenDetails

Spannendes Jahr 2023 voraus

Spannendes Jahr 2023 voraus
31. Dezember 2022

Das Jahr 2022 hat anders geendet, als ich es zu Beginn des Jahres gedacht habe. Während ich zum Beginn des...

Mehr lesenDetails

Agile Anwaltskanzlei: Wie Lean-Strukturen und moderne Technologien den Rechtsbeistand verändern

Agile Anwaltskanzlei: Wie Lean-Strukturen und moderne Technologien den Rechtsbeistand verändern
11. Mai 2023

Lean und Flexibel: Das Fundament meiner modernen Anwaltskanzlei In einer Zeit, in der sich der Rhythmus unserer Welt kontinuierlich beschleunigt,...

Mehr lesenDetails

Kammergericht: Kein Leistungsschutzrecht für Computergrafiken

19. Februar 2020

Ein interessantes Urteil aus meinem Gebiet IT-Recht kommt vom Kammergericht in Berlin. Es beschäftigt sich mit der Frage, ob ein...

Mehr lesenDetails

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister
14. Oktober 2024

Die Kombination von agiler Softwareentwicklung und Festpreisprojekten stellt IT-Dienstleister vor besondere vertragsrechtliche Herausforderungen. Einerseits erfordert die agile Methodik Flexibilität und...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden

Datenschutzfolgeabschätzung

26. Juni 2023

Eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) ist ein Prozess, der dazu dient, das Risiko zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen, das für...

Mehr lesenDetails
Stufenklage

Berufung

25. Juni 2023
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

Dienstvertrag

26. Juni 2023
Fiduciary Out

Fiduciary Out

15. Oktober 2024

Service Level Agreement (SLA)

10. November 2024

Podcast Folgen

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung