• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Recht im Internet > Abbruchjäger bei eBay nicht unbedingt rechtsmissbräuchlich

Abbruchjäger bei eBay nicht unbedingt rechtsmissbräuchlich

11. Juli 2019
in Recht im Internet, Onlinehandel
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ebay 881310 1280 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • Der Bundesgerichtshof entschied über das Phänomen der Abbruchjäger in Auktionen.
  • Ein Verkäufer brach eine Auktion mit einem Pirelli-Radsatz vorzeitig ab.
  • Der Kläger war Höchstbietender mit einem Gebot von 201 €.
  • Der BGH stellte fest, dass kein abstraktes Kriterium für Rechtsmissbrauch vorlag.
  • Besondere Umstände des Rechtsmissbrauchs konnten vom Verkäufer nicht nachgewiesen werden.
  • Die Revision des Beklagten war erfolglos.
  • Externe Umstände im vorherigen Fall waren im aktuellen Fall nicht gegeben.

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich ein interessantes Urteil zu einem eigentlich alten Phänomen gefällt, den sogenannten Abbruchjägern.

Im jetzt entschiedenen Fall bot jemand im April 2012 einen Pirelli-Radsatz für einen Audi A6 mit einem Startpreis von 1 € zum Verkauf an. Er beendete die Auktion vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender mit einem Gebot von 201 €. Nach den seinerzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay kam ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden auch bei vorzeitiger Beendigung der Auktion zustande, es sei denn, der Anbieter war zur Rücknahme des Angebots „gesetzlich“ berechtigt. Der Verkäufer machte geltend, der Radsatz sei aus der Garage eines anderen entwendet worden, wovon der Verkäufer erst unmittelbar vor dem Abbruch der Auktion erfahren habe.

Der jetzige Kläger hatte seit dem Jahr 2009 in großem Umfang Gebote bei eBay-Auktionen abgegeben. Mit E-Mail vom 4. April 2012 forderte der Kläger den Beklagten vergeblich auf, den angebotenen Radsatz, dem er zuletzt einen Wert von mindestens 1.701 € zugemessen hatte, gegen Zahlung von 201 € herauszugeben. Mit Schreiben vom 24. Januar 2013 trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück und forderte Schadensersatz. Die auf Zahlung von 1.500 € nebst Zinsen gerichtete Klage hat vor dem Amtsgericht dem Grunde nach Erfolg gehabt. Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte seinen Klageabweisungsantrag weiter.

Der BGH entschied dazu jedoch, dass bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Bieters, der an einer Vielzahl von Auktionen teilgenommen hat, als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien, die den zwingenden Schluss auf ein Vorgehen als „Abbruchjäger“ zulassen, nicht aufgestellt werden können. Es hänge vielmehr von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.

Die Revision hatte daher keinen Erfolg.

Im Wesentlichen bejahte der BGH den Entscheidungen der Instanzgerichte, wonach der Verkäufer besondere Umstände eines Rechtsmissbrauchs nicht nachweisen konnte, ebenso nicht, dass er rechtlich zum Abbruch berechtigt war.

Zusätzlich betonte der BGH:

Schließlich bleibt auch der Verweis der Revision auf den in einem obiter dictum des Senats (Senatsurteil vom 24. August 2016 – VIII ZR 182/15, WM 2016, 2145 Rn. 13) bejahten Rechtsmissbrauch in einem Fall, in welchem das dortige Berufungsgericht einen Schadensersatzanspruch eines „Abbruchjägers“ wegen rechtsmissbräuchlichen Bieterverhaltens verneint hatte (LG Görlitz, Urteil vom 8. Juli 2015 – 2 S 213/14, juris), ohne Erfolg. Jenes Berufungsgericht hat insoweit zu Recht darauf abgestellt, dass seinerzeit neben dem Mitbieten bei einer Vielzahl von Auktionen zusätzliche besonders zu missbilligende Umstände im Verhalten des damaligen Bieters hinzutraten. So hat dieser Bieter bei einer nachfolgenden, ihm bekannt gewordenen Auktion über denselben Gegenstand nicht mitgeboten, seine (vermeintlichen) Ansprüche an einen Zeugen abgetreten und dieser seinen Schadensersatzanspruch anschließend erst sehr spät gerichtlich geltend gemacht, als er davon ausgehen konnte, dass der Gegenstand bereits an einen Dritten veräußert worden war.

Diese Besonderheiten liegen im vorliegenden Fall jedoch nicht vor. Denn anders als in dem dem vorgenannten Senatsurteil zugrundeliegenden Fall, in dem der dortige Käufer davon ausgehen konnte, dass der Verkäufer lange Zeit nach der Auktion den angebotenen Gegenstand anderweitig veräußert hatte und er deshalb Schadensersatz statt der Leistung geltend machen konnte, schied hier eine zwischenzeitliche anderweitige Veräußerung des angebotenen Radsatzes bereits deshalb aus, weil der Beklagte einen Diebstahl des Radsatzes geltend gemacht hatte. Damit war auch eine anderweitige, etwa schutzwürdige Disposition des Beklagten im Vertrauen auf das Ausbleiben (weiterer) Forderungen im hier vorliegenden Fall zwischen erstmaliger Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs und einer gerichtlichen Durchsetzung in einem Zeitraum von über zwei Jahren nicht berührt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHBundesgerichtshofE-MailEBayEntscheidungenKlageMailSchadensersatzZins

Weitere spannende Blogposts

Kurz erinnert: Influencer als Ziel von Abmahner

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
27. Oktober 2018

Da ich gestern von einem Mandanten kontaktiert wurde, der aufgrund seines Twitch-Kanals eine Abmahnung erhalten hat, möchte kurz noch einmal...

Mehr lesenDetails

BGH zur Werbung mit ÖKO-Test-Siegel

Achtung mit Black Friday Werbung!
12. Dezember 2019

Der Bundesgerichtshof hat in drei Revisionsverfahren die Benutzung von Testsiegel-Marken als Verletzung der Rechte der Markeninhaberin an ihrer bekannten Marke...

Mehr lesenDetails

Filesharing und Beweislast des Rechteinhabers

Filesharing und Belehrung durch Eltern
15. August 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein neues, interessantes Urteil rund um den Themenkomplex des Filesharing gefällt. Dabei nimmt das...

Mehr lesenDetails

Digitale Arbeitsverträge: Endlich bald vollständige Realtität

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
26. August 2024

Die Arbeitswelt befindet sich im digitalen Wandel - doch ausgerechnet beim Arbeitsvertrag hakt es noch. Bisher mussten Arbeitsverträge in den...

Mehr lesenDetails

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?

Gamertag/Nickname „geklaut“, was kann man tun?
15. Oktober 2019

Das Problem mit geklauten Gamertags In den letzten Monaten sind immer öfter Mandanten, allen voran auch bekannte Streamer, an mich...

Mehr lesenDetails

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
19. Juni 2019

Gewinnspiele sind für viele Onlinehändler ein probates Mittel zum Marketing sowohl auf der eigenen Webseite als auch im Social Media...

Mehr lesenDetails

Online-Marktplätze haften 2019 für die USt. ihrer Verkäufer

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
20. Dezember 2018

An eine wichtige Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2019 sollten sich Betreiber von Marktplätzen im Internet erinnern. Mit der Neuregelung der...

Mehr lesenDetails

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
19. November 2018

Aktuell scheint es wohl wieder eine neue Runde von Abmahnungen zu geben, wenn im Falle von Online-Händlern, in den AGB,...

Mehr lesenDetails

Kündigung wegen islamfeindlicher WhatsApp-Nachrichten

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates
13. Dezember 2019

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Kündigung eines Arbeitnehmers  wegen massiver Beleidigungen und islamfeindlicher Äußerungen in WhatsApp-Nachrichten für rechtmäßig gehalten. Der...

Mehr lesenDetails
Hauptintervention / Nebenintervention

Hauptintervention / Nebenintervention

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Hauptintervention und Nebenintervention sind prozessuale Instrumente, die es Dritten ermöglichen, sich an einem laufenden Zivilprozess zu...

Mehr lesenDetails
No-Solicitation Clause

No-Solicitation Clause

15. Oktober 2024
Geschäftsgeheimnisgesetz

Geschäftsgeheimnisgesetz

15. Oktober 2024
Online Flugbuchung und Gepäckkosten

Freistellungsklausel (Indemnity)

11. April 2025
Share Deal

Share Deal

26. Juni 2023

Podcast Folgen

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung