- Rechtsthemen zu E-Mail-Einwilligungen erscheinen zyklisch vor Gerichten.
- Kammergericht Berlin entschied, nur 1 Newsletter pro Woche darf versendet werden.
- Das Amtsgericht München stellte fest, Einwilligung kann nach vier Jahren erlöschen.
- Werbende müssen die Einwilligung vor neuer Werbung prüfen.
- Newsletter war für Ex-Mitglieder eines Golf-Clubs wieder aktiviert, was zu einer Abmahnung führte.
- Einwilligungen müssen wirksam und vollständig sein; sie sollten regelmäßig überprüft werden.
- Newsletterversand muss an die Mitgliedschaft gebunden sein und im Zweifel beendet werden.
Als Rechtsanwalt ist man immer wieder überrascht, wie manchmal bestimmt Rechtsthemen zyklisch neu bei Gerichten auftauchen. So verhält es sich, zumindest gefühlt, gerade bei Einwilligungen von Nutzern zum E-Mailversand bzw. einem Newsletter. Vor einer Woche habe ich erst über die Entscheidung des Kammergericht in Berlin berichtet, das entschieden hat, dass im Falle einer Einwilligung zum Versand eines wöchentlichen Newsletters auch nur genau 1! Newsletter pro Woche versendet werden dürfte. .
Jetzt wurde ich auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 14.02.2023 aufmerksam, das gerade entschieden hat:
1. Nach den Umständen des Einzelfalls kann das Erlöschen einer ursprünglich erteilten Einwilligung in die Zusendung von E-Mail-Werbung anzunehmen sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in einem Zeitraum von vier Jahren ein Account, bei dessen Erstellung ein Newsletter abonniert wurde, nicht mehr genutzt und in Kenntnis hiervon auch keine weitere Werbung übersandt wurde.2. In einem solchen Fall muss sich der Werbende vor der neuerlichen Zusendung von E-Mail-Werbung bei dem Empfänger erkundigen, ob die ursprüngliche Einwilligung fortbesteht.