Marian Härtel
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"Bin ich bumsbar?" - Frauen als Streamer sollten sich nicht alles gefallen lassen!

Ich vertrete ja viele Streamer/Influencer bzw. die Agenturen und je mehr YouTube/Twitch oder andere Plattformen gegenüber dem linearen Fernsehen und Radio etc. an Bedeutung gewinnen, desto mehr spannende Rechtsfragen tauchen auf.

Heute ist mir aber auch ein neues Thema aufgefallen, das in der Vergangenheit schon das eine oder andere Mal an mich herangetragen wurde, aber ehrlich gesagt nie zu rechtlichen Schritten geführt hat.

Es geht um weibliche Streamer/YouTuber, die immer wieder zum Teil sehr üblen Kommentaren, Anfragen und Diskussionen ausgesetzt sind. In den letzten Tagen hat Jasmin Sibel, besser bekannt als “Gnu”, das Thema neu entfacht. Sie ist bereits seit 2015 auf YouTube und Twitch unterwegs, gehört zu den größten deutschsprachigen Gaming-Influencerinnen und hat sich bereits mehrfach zum Thema Sexismus in der Gaming-Branche geäußert und kritisiert nun erneut in einem Video offen das Nutzerverhalten.

Über den Inhalt des Videos wurde schon genug geschrieben, ich möchte aber noch ein paar Worte zu den rechtlichen Möglichkeiten schreiben.

Verletzte Persönlichkeitsrechte?

Möglich wäre, dass durch Kommentare im Internet oder auf Social Mediaplattformen, durch Nachrichten, E-Mails oder ähnliches, Persönlichkeitsrechte als Streamer/Streamerin verletzt werden. Dann sollte man dringend prüfen ob dem Streamer gegen den Verfasser nicht beispielsweise Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S.
2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB zustehen. Als verletzte Normen kommen dabei durchaus auch § 22 KUG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, §§ 185 ff. StGB oder Art. 8 EMRK in Frage.

Bedrohung? Gewalt?

Ich hatte in der Vergangenheit aber auch schon Fälle, die bis hin zur Bedrohung gingen und somit durchaus einen Polizeieinsatz erfordern könnten. Gerade weibliche Streamer, die sich auf Twitch oder YouTube etwas freizügiger zeigen, werden durchaus immer wieder mit Anfragen nach Dates oder ähnlichem konfrontiert und erhalten teilweise auch eindeutige Angebote. Da ist es nur allzu verständlich, dass diese Angst davor haben, beispielsweise private Adressen in einem Impressum zu veröffentlichen. Hier kann man Betroffenen aber immer nur raten, durchaus auch die Rechtsmittel auszuschöpfen und neben einstweiligen Verfügungen beispielsweise auch prüfen zu lassen, ob Ansprüche aus Rechtsnormen zur Verhinderung von Stalking oder sogenannte Gewaltschutzanträge möglich sind. Auch so genannte Gefährderansprachen durch die Polizei hat es in solchen Fällen in der Vergangenheit schon gegeben. Und wenn man sich bedroht fühlt, hat auch jeder das Recht, Strafanzeige zu erstatten. Davor muss man überhaupt keine Angst haben. Es sollten aber konkrete Anhaltspunkte, Inhalte und auch Infos/Namen vorliegen, damit das Ganze nicht nur Zeitverschwendung ist.

Ignorieren ist keine gute Idee

Oft hört man aber hinter vorgehaltener Hand von weiblichen Streamern, dass sie Angst vor rechtlichen Schritten haben und natürlich auch die Kosten für einen Anwalt scheuen. Das ist aber sicherlich ein Fehler, denn nicht nur die Gefahr durch Fans ist manchmal real, sondern gerade sexualisierte Sprache kann für die Streamerin eine enorme psychische Belastung darstellen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ein konsequentes Vorgehen kann nicht nur einem selbst helfen, sondern natürlich auch die eigene Community “wachrütteln”. Seriöse Plattformen (aber auch Pornoseiten) akzeptieren in der Regel keine unautorisierten Inhalte oder Rechtsverletzungen und reagieren sehr schnell auf DMCA-Anfragen. Nur auf dem Geld für den eigenen Anwalt bleibt man in diesem Fall meist sitzen. Aber das sollte es einem wert sein.

Ich stehe für eine Kurzberatung jederzeit offen und wir können gemeinsam klären, ob ein Vorgehen sinnvoll ist.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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