• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
        • Freebies
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Sonstiges > Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?

Als Freelancer die eigene Arbeit professionalisieren?

6. März 2020
in Sonstiges, Arbeitsrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
als freelancer die eigene arbeit professionalisieren
Wichtigste Punkte
  • Gewerbeanmeldung: Freelancer müssen eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung durchführen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Steuerliche Anmeldung: Wichtige Pflicht zum korrekten Erklären und Bezahlen von Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
  • Buchhaltung: Eine ordentliche Buchhaltung ist entscheidend für Liquidität und Profitabilität.
  • Sozialversicherung: Freelancer haben keinen gesetzlichen Kündigungsschutz oder Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Eigenes Marketing: Zeit und Geld für Marketing sind fest in die Stundensätze einzuplanen.
  • Verträge: Verträge sind notwendig, um rechtliche Sicherheit und Professionalität zu gewährleisten.
  • Scheinselbstständigkeit: Das Risiko der Scheinselbstständigkeit sollte beim Arbeiten unter Umständen genau geprüft werden.

In Deutschland gibt es immer mehr Freelancer und da die allgemeine Corona-Hysterie das Remote-Arbeiten weiter befördert, könnten immer mehr Menschen auf den Geschmack kommen. Was aber sollte man beachten?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Gewerbeanmeldung
2. Steuerliche Anmeldung
3. Buchhaltung
4. Sozialversicherung
5. Eigenes Marketing
6. Verträge
7. Scheinselbstständigkeit
8. Urheberrecht

Einer meiner best gelesenen Artikel hier auf dem Blog sin Informationen zu steuerlichen Behandlung von Plattformen wie Upwork und Fiverr (siehe hier). Ich bekomme auch regelmäßig Anfragen dazu.

Nun ist aber die steuerliche Behandlung nur eine Teilfrage von zahlreichen Problemen, auf die man als Freelancer, z. B. als Webdesigner, Grafiker, Texter etc. stoßen kann. Dieser Artikel soll auf ein paar Probleme aufmerksam machen.

Vorab: Ich biete Freelancern je nach Ausgestaltung auch interessante Monatspauschalen an, um juristisch abgesichert zu sein. Einfach einmal nachfragen!

Gewerbeanmeldung

Jeder Freelancer sollte an eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung denken. Auch wenn in den meisten Fällen keine Genehmigung notwendig sein wird, so können hier unangenehme Bußgelder drohen. Sollten Genehmigungen nach der Gewerbeordnung notwendig sein, muss man diese natürlich vor dem Beginn der Tätigkeit einholen.

Steuerliche Anmeldung

Ebenso wichtig ist eine korrekte steuerliche Anmeldung. Die Versäumnisse, korrekt Umsatzsteuer, eventuell Gewerbesteuer aber auch sonstige Steuern zu erklären UND zu bezahlen kann, kann mehr als nur unangenehme Folgen haben. In Deutschland gibt es übrigens immer noch eine Vielzahl von Insolvenzen, weil Steuern nicht korrekt oder überhaupt nicht erklärt oder bezahlt werden. Dies betrifft neben Freelancern auch zahlreiche andere aktuelle Tätigkeiten wie Streamer und Freelancer. Selbst ohne auf die strafrechtlichen Konsequenzen einzugehen, sind die rein finanziellen Folgen zu beachten. Die wenigsten Freelancer dürften im Folgejahr fünfstellige Beträge für Steuernachzahlungen übrig haben.

Buchhaltung

Da kommen wir auch gleich zum dritten Punkt. Eine ordentliche Buchhaltung ist nicht nur dafür wichtig, dass man nachvollziehen kann, welche Bereiche der eigenen Tätigkeit profitabel sind und welche nicht, welcher Kunde seine Rechnungen bezahlt hat und wer nicht, sondern vor allem auch um seine eigene Liquidität und Profitabilität zu bewerten. Leider erlebe ich immer wieder zu viele unerfahrene Freelancer, die von den erzielten Umsätzen zu viel Geld ausgeben und zukünftige Verpflichtungen wie Steuernachzahlungen übersehen. Gerade wenn man im Zweifel für einen Umsatz im Januar 2020 theoretisch Steuern erst im Februar 2022 zahlt (das wäre möglich, wenn man durch einen Steuerberater vertreten ist und Steuererklärungen entsprechend später abgeben muss), verlieren viele Selbstständige die Übersicht und behandeln Umsätze wie Gewinne.

Sozialversicherung

In aller Regel ist man als Freelancer nicht sozialversicherungsrechtlich geschützt. Man genießt keinen (gesetzlichen) Kündigungsschutz, hat keinen Anspruch auf (bezahlten) Urlaub und kann sich auch nicht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berufen. Alle dies muss man bei den eigenen Verträgen (ohne die man tunlichst nicht tätig sein sollte!) und somit auch bei seinen Vergütungen beachten. Als Freelancer muss man nämlich selber vollständig für seine Krankenversicherung aufkommen, Rücklagen für Krankheit oder Urlaub bilden, Versicherungen bezahlen und natürlich auch Geld für das Rentenalter zurücklegen. Stundensätze, die auch nur in der Nähe von normalen Gehaltszahlungen sind, können sich betriebswirtschaftlich nicht rechnen und führen eigentlich unweigerlich in die Altersarmut. Man sollte stets berücksichtigen, dass man – zumindest nach aktuellem Stand – keinerlei Ansprüche auf Rentenzahlungen im Alter hat und im Zweifel auf Sozialhilfeniveau abfällt!

Zu beachten und zu prüfen gilt es auch, ob man als Freelancer Ansprüche und Pflichten bei der Künstlersozialkasse hat!

Eigenes Marketing

Im übrigen muss bzw. sollte man in die eigenen Stundensätze auch kalkulieren, dass man Zeit und Geld für Dinge wie eigene Buchhaltung, eigenes Marketing und dergleichen aufwenden muss. Etwas, um das sich auch kein Angestellter kümmern muss. Beim eigenen Marketing lauern dabei zahlreiche Fallen, die sich in den meisten Fällen aus dem UWG ergeben, beispielsweise ob und wann ich E-Mails verschicken darf, wie meine eigene Homepage oder Social-Media-Auftritte gestaltet sein dürfen oder müssen und auf welche Art ich Angebote oder Werbeaktionen veranstalten darf. Viele Infos dazu findet man bei mir auf dem Blog in meinen nun bereits weit über 1000 Artikeln aus den letzten 1 1/2 Jahren. Natürlich kann man auch immer Leute wie mich beauftragen, um alles rechtskonform zu gestalten 😉

Verträge

Zur Professionalität gehört übrigens auch, möglichst nur mit rechtssicheren Verträgen zu arbeiten. Dazu gehören AGB, Verschwiegenheitserklärungen, Aufträge und vieles weiteres. Natürlich kann immer alles “gut gehen”, wenn man ohne schriftliche Verträge arbeitet. Ein der größten Fallen ist dabei häufig, die zu erbringende Leistung nicht genau zu definieren. Das beginnt bei den genauen Inhalten, Funktionen bis hin zu den Dateitypen für Bilder, Software oder sonstigen Dokumenten. Will man später seine Leistung vergütet haben, kommt schnell Streit auf.

Natürlich kann man anderen Menschen vertrauen. Sicherer ist es aber auf jedenfall, sich selbst zu schützen. Und übrigens ist meine Erfahrung aus mehr als 20 Jahren Selbstständigkeit, dass kein seriöser Auftraggeber es negativ sieht, wenn man Designideen nur gegen NDA herausgibt oder auch ansonsten auf Verträge besteht. Ganz im Gegenteil: Viele sehen dies als Zeichen der Professionalität des Freelancers an.

Scheinselbstständigkeit

Beim Thema Freelancer kommt immer wieder das Thema Scheinselbständigkeit auf. Dies ist auch in Verträgen, die ich konstruiere, ein regelmäßiges Problem, auch wenn es hier zahlreiche Beratungsansätze gibt. Das Problem ist jedoch oft eher eines, das den Auftraggeber betrifft. Dieser sollte aber besonders aufpassen, denn das Thema kann ihn teuer zu stehen kommen.

Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, wird aus einem “Blumenstrauß” an Einzelaspekten entschieden. Dazu gehören die vertragliche und tatsächliche Abhängigkeit vom Auftraggeber, die regelmäßige Tätigkeit am selben Ort, die Weisungsgebundenheit von Auftraggebern, eine konstant gleiche Vergütung oder auch die Eingliederung in Arbeitsabläufe des Auftraggebers.

Wird eine Tätigkeit statt als Auftragsverhältnis als ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bewertet, wird es rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft; mit enormen finanziellen Auswirkungen. Ach wenn die Probleme im Bereich Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und auch Rentenversicherung meistens den Auftraggeber treffen, so kann es auch für den Freelancer Probleme geben, z.B. wenn dieser Förderungen für die Selbstständigkeit beantragt hat, Darlehen aufgenommen hat, die vergünstigt sind, bei Behörden, Agenturen oder anderen Institutionen falsche Angaben gemacht hat und zahlreiche weitere Aspekte nur für Selbstständige relevant sind. Dies kann zu erheblichen Rückzahlungsverpflichtungen auch das Freelancers führen.

Urheberrecht

Im Rahmen der Softwareentwicklung oder bei sonstigen Tätigkeiten, die Rechteübertragungen beinhalten, sollte beachtet werden, dass § 69b UrhG als gesetzliche Vermutung nicht gilt und der Auftraggeber nicht, wie ein Arbeitgeber, alle vermögensrechtlichen Befugnisse im Rahmen einer cessio legis inne hat.  Bei Freelancern gilt in der Regel § 43 UrhG

Hinzu kommen urheberrechtliche Erwägungen, die man als Freelancer beachten sollte (oft zum eigenen Vorteil), wie beispielsweise eine eventuelle Nachvergütungspflicht des Auftraggebers, das Recht auf Urhebernennung, der Umgang mit Vewertungsgesellschaften und weitere Aspekte.

Dies sollten zunächst die wichtigsten Aspekte gewesen sein. Gerne kann man mich für weitere Aspekte per E-Mail kontaktieren.

Ich werde in der nächsten Woche einen Artikel aus Sicht der von Auftraggebern veröffentlichen. 

P.S. Freelancer sind übrigens nicht das gleiche wie Freiberufler 😉 Während Freiberufler ein terminus technicus basierend auf  § 18 EStG ist, ist Freelancer nur ein englischsprachiges Wort und übersetzt sich als “Freier Mitarbeiter”. 

Tags: AGBAgenturenBeratungBlogE-MailEntwicklungFreelancerInformationInsolvenzKlageKündigungMailMarketingSoftwareSozialversicherungSteuerberaterUmsatzsteuerUrheberrechtVerträge

Weitere spannende Blogposts

Datenleck kann teuer werden, DSGVO Verstoß mal anders

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
8. Juli 2019

Im letzten Jahr gab es bei British Airways ein Datenleck von dem über 250.000 Kunden und dabei hochsensible Daten wie...

Mehr lesenDetails

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
21. Dezember 2016

Kurz vor Weihnachten hier Teil 2 meiner Ausführungen zum Esport und die damit in Zusammenhang stehenden Verträge. Wie angekündigt soll...

Mehr lesenDetails

BGH: NetzDG auch auf Messengerdienste und ähnliche Angebote anwendbar

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
27. November 2019

Ein interessantes Urteil kommt heute vom Bundesgerichtshof in Sachen Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieser hat im Rahmen einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des...

Mehr lesenDetails

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!

Soundboard für bekannte YouTuber? Meist rechtswidrig!
18. Februar 2020

Große YouTuber haben oft eine große Fangemeinde. Dementsprechend bilden sich um diese herum oft Drittmärkte. Dazu gehören "Soundboard" genannte Apps....

Mehr lesenDetails

Juristische Aspekte beim Einsatz von KI im Marketing

Juristische Aspekte beim Einsatz von KI im Marketing
11. August 2023

In den letzten Jahren hat sich die künstliche Intelligenz (KI) als transformative Technologie in zahlreichen Branchen etabliert, wobei der Marketingsektor...

Mehr lesenDetails

KI & Urheberrecht: Eine Analyse

KI & Urheberrecht: Eine Analyse
10. Dezember 2022

KI & Urheberrecht ist ein neues und wichtiges Thema, das viele Menschen beunruhigt. Es ist wichtig, dieses Thema zu verstehen,...

Mehr lesenDetails

Betreiber einer Crowdworking Plattform ist nicht als Arbeitgeber anzusehen

Betreiber einer Crowdworking Plattform ist nicht als Arbeitgeber anzusehen
6. Dezember 2019

Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden, dass eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur...

Mehr lesenDetails

BGH macht Verkäufer das Tricksen madig

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
1. Juli 2019

Der BGH hat eine Entscheidung zum Kaufrecht getroffen, das zwar eigentlich den Kauf einer Eigentumswohnung betrifft, in Wirklichkeit jedoch einen...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

IT-Recht

25. Juni 2023

Einleitung Das IT-Recht, auch bekannt als Recht der Informationstechnologie, ist ein interdisziplinärer Rechtsbereich, der sich mit den rechtlichen Aspekten der...

Mehr lesenDetails
Cloud-Service-Vertrag

Cloud-Service-Vertrag

15. Oktober 2024
Medienintermediär

Medienintermediär

15. Oktober 2024
Verbraucherschutzgesetz

Verbraucherschutzgesetz

15. Oktober 2024
Cybergrooming

Cybergrooming

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

“Digital law decoded” with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

In this exciting 30-minute podcast, lawyer Marian Härtel decodes the complex world of digital law for the self-employed, start-ups and...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Produkte
      • E-Books
      • Beratung
      • Kostenlose Vertragsmuster
    • Account
    • Bestellhistorie
    • Shop Login
    • Support
    • Warenkorb
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung