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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025
in Jugendschutzrecht
Lesezeit: 12 Minuten Lesezeit
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ChatGPT Image 2. Juli 2025 10 29 21 1

Die Altersverifikation (AV) ist ein technisches Verfahren, mit dem Online-Plattformen sicherstellen sollen, dass nur Erwachsene Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten erhalten. Insbesondere bei Angeboten mit Pornografie, exzessiver Gewalt, Glücksspielen oder anderen ab 18 freigegebenen Inhalten fordert der Gesetzgeber Schutzmaßnahmen, um Kinder und Jugendliche fernzuhalten. In der Praxis bedeutet dies meist eine Überprüfung der Volljährigkeit durch Ausweis-Upload, Kreditkartendaten, Face-Scan oder ähnliche Verfahren. Ziel ist es, einen geschlossenen Benutzerkreis („Adults Only“) herzustellen, der nur verifizierten Erwachsenen zugänglich ist.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtslage in Deutschland: Jugendschutzgesetz und JMStV
1.1. Anerkannte AV-Systeme und Umsetzung in Deutschland
1.2. Durchsetzung und aktuelle Fälle in Deutschland
2. EU-weite Entwicklungen: Was planen Deutschland und die EU?
2.1. EU-Digitalstrategie: Altersprüfung via Wallet und DSA
2.2. Nationale Initiativen in Europa
3. Herausforderungen und Kritik an Altersverifikations-Systemen
4. Fazit: Was sollten Anbieter jetzt tun?
4.1. Author: Marian Härtel

Diese Vorgaben klingen auf den ersten Blick vernünftig – Kinder sollen vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden. Kritiker monieren jedoch, dass seitenbasierte AV-Lösungen leicht umgangen werden können und enorme Datenschutzrisiken bergen. So lässt sich Jugendschutz-Software oder eine Altersabfrage auf einzelnen Websites oft durch Ausweichen auf nicht kontrollierte Seiten, Proxy-Server oder VPN-Verbindungen umgehen. Zudem sind viele Nutzer nicht bereit, im Netz sensible persönliche Daten (etwa einen Personalausweis-Scan) nur für den Zugang zu freien Inhalten preiszugeben – die Folge sind teils drastische Nutzerrückgänge auf den regulierten Seiten. Dennoch setzen immer mehr Länder und Anbieter auf AV-Systeme, um gesetzlichen Vorgaben zu genügen und Minderjährige online besser zu schützen. Im Folgenden beleuchten wir die Rechtslage in Deutschland, geplante EU-Regelungen sowie betroffene Anbieterbranchen.

Rechtslage in Deutschland: Jugendschutzgesetz und JMStV

In Deutschland gelten strenge Jugendschutzbestimmungen sowohl im Jugendschutzgesetz (JuSchG) als auch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Pornografie ist für Erwachsene legal, jedoch für Minderjährige verboten. Entsprechend darf Pornografie im Internet nur in geschlossenen Benutzergruppen verbreitet werden, in denen sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang haben. § 4 JMStV schreibt vor, dass “pornografische, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte” online nur zugänglich sein dürfen, wenn der Anbieter eine wirksame Altersverifikation vorschaltet. Praktisch bedeutet dies: Websites mit inhaltlich 18+ Material müssen ein anerkanntes Altersverifikationssystem (AVS) einsetzen, bevor Nutzer Zugang zu den eigentlichen Inhalten erhalten.

Welche Inhalte fallen unter diese AV-Pflicht? Neben harter Pornografie zählen hierzu beispielsweise:

  • Pornografische Inhalte (sowohl Bilder/Videos als auch pornografische Literatur). Diese gelten per Gesetz als “jugendgefährdend” und dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Ein einfaches „Klick mich, ich bin 18“-Banner reicht nicht aus – erforderlich ist eine technische Altersprüfung.
  • Bestimmte indizierte Inhalte: Medien, die von der BPjM (Bundesprüfstelle) indiziert wurden – etwa wegen grausamer Gewalt, Verherrlichung von Rassismus oder Extremismus – dürfen ebenfalls nur Erwachsenen zugänglich sein. Auch hier ist ein AVS nötig, sofern solche Inhalte online bereitgestellt werden.
  • “Offensichtlich schwer jugendgefährdende” Inhalte: Darunter versteht man Inhalte, die so drastisch sind, dass ihre Gefährdungseignung auf der Hand liegt – z.B. extreme Gewaltvideos oder besondere Perversionen – selbst wenn sie (noch) nicht indiziert sind. Solche Angebote müssen ebenfalls hinter einer Altersbarriere liegen.

Nicht nur Pornografie fällt also unter die AV-Pflicht. Auch andere 18+ Angebote – von Gewaltmedien bis Glücksspiel – unterliegen Jugendschutzauflagen:

  • Glücksspiel-Plattformen: Online-Casinos, Sportwetten etc. benötigen in Deutschland eine Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Ein Teil der Lizenzauflagen ist der Altersnachweis bei Registrierung. Hier wird meist die Identität jedes Nutzers (z.B. per Personalausweis-Upload oder Schufa-Abfrage) geprüft, bevor um Geld gespielt werden kann. Die Altersverifikation ist daher integraler Bestandteil legaler Gambling-Angebote.
  • Onlineshops für alkoholische Getränke, Tabak, „18er“ Medien: Der Versandhandel von Alkohol und Tabakwaren muss gemäß JuSchG sicherstellen, dass bei Bestellung und Übergabe die volljährige Person geprüft wird. Viele Shops nutzen daher Altersverifikationsmodule (z.B. Abgleich mit dem Perso bei Lieferung oder digitale Ausweiskontrollen vor dem Kauf). Ähnliches gilt beim Online-Kauf von Filmen/Spielen ohne Jugendfreigabe („FSK/USK 18“) – diese dürfen ebenfalls nur Erwachsene erwerben, was durch technische Prüfschritte und Altersprüfung bei Lieferung umgesetzt wird.
  • Soziale Netzwerke und Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten: Hier besteht zwar (noch) keine ausdrückliche gesetzliche AV-Pflicht für alle Inhalte. Allerdings müssen große Plattformen laut NetzDG und dem neuen Jugendschutzgesetz Risiken für Minderjährige minimieren. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ermuntert Social-Media-Anbieter bereits, Altersprüfungs-Technologien einzusetzen – etwa um “Bereiche mit Inhalten ab 18 Jahren” nur Erwachsenen zugänglich zu machen. Tatsächlich testete Instagram 2022 in den USA eine KI-basierte Gesichtsaltersschätzung (Yoti), um das Alter von Nutzern zu verifizieren. Erotik-Plattformen wie OnlyFans verlangen schon von sich aus umfangreiche Altersnachweise (über mehrere Ausweisdokumente) für Content-Ersteller und Konsumenten, obwohl hierzu (noch) keine gesetzliche Pflicht besteht. Dies dient dem Jugendschutz und dem eigenen Risiko-Management der Anbieter.

Anerkannte AV-Systeme und Umsetzung in Deutschland

Die deutsche Medienaufsicht schreibt kein bestimmtes System vor, aber das AV-System muss gewissen Kriterien genügen. Die KJM hat dafür einen Prüfkatalog (“AVS-Raster”) entwickelt und beurteilt Systeme in einem Positivbewertungsverfahren. Klassische Lösungen waren lange Post-Ident, Ausweis-Upload oder Kreditkarten-Verifizierung, doch diese sind für Nutzer umständlich und datenschutzrechtlich sensibel. Inzwischen gibt es innovativere Ansätze, die von der KJM anerkannt wurden:

  • Biometrische Altersprüfung via KI: 2022 hat die KJM erstmals drei Systeme positiv bewertet, die ohne Ausweispapiere auskommen, sondern das Alter z.B. per Gesichtsscan schätzen. Dabei wird mittels Machine Learning das ungefähre Alter aus einem Selfie-Bild ermittelt. Dr. Marc Jan Eumann (KJM-Vorsitzender) betonte, das sei ein „echter Fortschritt“, denn “offensichtlich hält nicht jeder gern den Personalausweis in die Kamera” – die KI-gestützte Alterserkennung sei hier eine niedrigschwelligere Alternative. Solche KI-Systeme (z.B. Yoti Age Scan oder Ageware AI) sind mittlerweile verfügbar.
  • Datenbank- und Konto-Verifikationen: Einige AVS nutzen vorhandene Datenquellen als Altersnachweis – etwa die Verifikation über Bankkonto/Online-Banking (z.B. GiroIdent Jugendschutz prüft über das Bankkonto auf Volljährigkeit) oder Mobilfunkanbieter (über die Schufa-Altersdaten bei Handykarten). Auch die Nutzung des neuen Personalausweises mit Onlinefunktion (eID) wurde von Systemen wie IDnow eID integriert.
  • Schrittweise Identitätsprüfung: Andere Dienste bieten modulare Lösungen, etwa erst KI-Altersschätzung, und wenn diese unsicher ist, optional Ausweis-Ident nachfordern (kombinierte Verfahren). So sollen möglichst viele erwachsene Nutzer ohne Datenpreisgabe passieren können, während jüngere gesondert geprüft werden.

Die Liste der von der KJM positiv bewerteten AV-Systeme ist öffentlich einsehbar und wird laufend erweitert. Anbieter können sich an diesen anerkannten Lösungen orientieren. Wichtig für Unternehmen: Eigenbau-Lösungen ohne Prüfsiegel sind riskant – im Zweifel erkennen Gerichte nur an, was dem Stand der Technik und dem KJM-Raster entspricht.

Durchsetzung und aktuelle Fälle in Deutschland

Lange Zeit blieben viele große Pornoseiten, die aus dem Ausland operieren, trotz deutscher Rechtslage ohne wirksame AV erreichbar. Seit 2020 jedoch geht die deutsche Aufsicht konsequent gegen solche Verstöße vor. Die Landesmedienanstalt NRW und die KJM haben mehrere Verfahren gegen pornografische Plattformen mit Sitz im Ausland geführt, die frei zugänglich und ohne Alterskontrolle waren.

Bereits 2020 wurden erste Beanstandungen ausgesprochen; als die Betreiber nicht reagierten, folgte 2021 ein Sperrungsbescheid: Die KJM ordnete die Blockade einer großen Pornoseite für den Zugriff aus Deutschland an. Dr. Tobias Schmid (Medienanstalt NRW) stellte klar: “Wer mit Pornografie im deutschen Markt Geld verdienen möchte, muss sich an die deutschen Gesetze halten”.

Im September 2022 bestätigte schließlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, dass die Maßnahmen rechtmäßig sind. Das Gericht wies die Beschwerden mehrerer Porno-Plattformen (mit Sitz in Zypern) zurück und stellte unmissverständlich fest: Die Portale dürfen in Deutschland nicht ohne vorgeschaltete Alterskontrolle erreichbar sein. Insbesondere argumentierten die Betreiber vergeblich, die deutsche Aufsicht sei für sie nicht zuständig – das OVG betonte hingegen, dass das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht auch für ausländische Anbieter gilt, wenn deren Inhalte in Deutschland abrufbar sind. Altersverifikationssysteme seien verpflichtend, und die Anbieter müssten “umgehend” entsprechende Schutzmaßnahmen umsetzen.

Diese Gerichtsentscheidung sendet ein klares Signal an die Branche: Keine Ausreden mehr für 18+ Angebote ohne AVS in Deutschland. Die Medienaufseher haben angekündigt, weitere vergleichbare Websites ins Visier zu nehmen. Im Zweifel will man notfalls auch Zugangsprovider oder Host-Provider verpflichten, illegale Angebote zu sperren. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies: Wer einschlägige Inhalte anbietet (oder Plattformen betreibt, auf denen Nutzer solche Inhalte teilen können), muss den Jugendschutz durch AV-Technik gewährleisten – sonst drohen Untersagungsverfügungen, Bußgelder und Imageschäden.

EU-weite Entwicklungen: Was planen Deutschland und die EU?

Da das Internet keine Grenzen kennt, steht auch die EU vor der Herausforderung, einheitliche Lösungen für den Jugendschutz zu finden. Bisher dürfen die 27 Mitgliedstaaten ihre eigenen AV-Regeln setzen – entsprechend uneinheitlich ist das Bild. Deutschland gehört zu den Vorreitern mit sehr strikten Vorschriften, während andere Länder teilweise erst jetzt gesetzliche Nachrüstungen vornehmen. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer harmonisierten Altersverifikations-Lösung, um die unterschiedlichen Ansätze zusammenzuführen.

EU-Digitalstrategie: Altersprüfung via Wallet und DSA

Die EU-Kommission verfolgt eine Initiative für eine EU-weit einheitliche, datenschutzfreundliche und interoperable AV-Lösung. Kernidee ist, dass Bürger künftig ihre Volljährigkeit anonym nachweisen können, ohne überall persönliche Daten neu hochladen zu müssen. Geplant ist die Integration in die kommende EU-Digitalidentität (eID Wallet), die bis Ende 2026 bereitstehen soll. Als Zwischenlösung wurde 2023/2024 ein Pilotprojekt gestartet: Die Kommission hat T-Systems/Scytáles beauftragt, bis Sommer 2025 eine temporäre AV-App bereitzustellen. Diese “White-Label”-App soll von Mitgliedstaaten und Diensten genutzt werden können und später nahtlos mit der eID-Wallet zusammenarbeiten. Kurz gesagt: In ein paar Jahren könnte es genügen, wenn ein Nutzer in seinem Smartphone eine zentrale Altersbestätigung gespeichert hat, die er dann auf jeder Website per Klick vorzeigt – statt Ausweis-Uploads auf jeder einzelnen Seite.

Parallel dazu schafft der EU-Gesetzgeber indirekt Druck: Der Digital Services Act (DSA), der seit 2024 voll gilt, verpflichtet Online-Plattformen zu “Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger”. Besonders sehr große Plattformen (VLOPs) müssen Risiken für Minderjährige minimieren. Die EU-Kommission hat im Mai 2025 gegen mehrere große Pornoseiten (Pornhub, Xvideos, Stripchat, etc.) offizielle Verfahren eingeleitet wegen mutmaßlicher DSA-Verstöße – konkret, weil sie Minderjährigen pornografische Inhalte zugänglich machen. Als VLOPs müssten diese Anbieter laut DSA “Filter und Instrumente zur Altersüberprüfung” einsetzen, um Jugendliche zu schützen. Somit nutzt Brüssel das Wettbewerbs- und Plattformrecht, um Jugendschutz durchzusetzen, auch wenn der DSA selbst kein klassisches Jugendschutzgesetz ist. Die betroffenen Pornoplattformen wurden im Frühjahr 2025 erstmals als VLOPs eingestuft und stehen seither unter besonderer Aufsicht.

Interessant ist, dass die EU-Kommission gegenüber Mitgliedstaaten eine einheitliche Linie anmahnt: So hat der zuständige Kommissar Thierry Breton Frankreich ermahnt, nicht im Alleingang nationale AV-Systeme voranzutreiben, sondern auf die EU-Lösung zu warten. Gleichzeitig wird aber auf EU-Ebene bereits gegen Pornoseiten vorgegangen, bevor die eigene EU-Wallet-Lösung fertig ist. Dies führte zu Kritik, man übe politischen Druck auf unliebsame Plattformen aus, um künftigen EU-Diensten (wie der eID-Wallet) den Weg zu bereiten.

Nationale Initiativen in Europa

Während die EU-Gesamtlösung noch in Arbeit ist, haben mehrere EU-Staaten eigene AV-Vorschriften erlassen oder angekündigt – was auch deutsche Anbieter im Ausland betrifft:

  • Frankreich: Hier reichte bis vor Kurzem ein einfaches „Klick, ich bin 18“-Button als Alterskontrolle, was offensichtlich unzureichend ist. Seit 2023 drängt die französische Regulierungsbehörde ARCOM auf stärkere Altersprüfungen. Im Oktober 2024 veröffentlichte ARCOM neue Richtlinien, die KI-gestützte Gesichtsalters-Schätzung und verbesserte Kompatibilität mit Jugendschutz-Software vorsehen. Webseiten, die bisher nur Kreditkartendaten als Altersnachweis zuließen, müssen bis April 2025 auf die neuen Vorgaben umstellen. Frankreich geht auch gegen ausländische Pornoseiten vor: Mehrere große Portale wurden 2023/24 in Frankreich gerichtlich gesperrt, weil sie keine ausreichenden Alterskontrollen implementiert hatten. (Zwischenzeitlich kam es zum Konflikt mit EU-Vorgaben – eine Sperrverfügung wurde von einem Verwaltungsgericht vorläufig ausgesetzt, da Unklarheiten bezüglich EU-Recht bestanden. Dennoch ist die Marschrichtung klar: Auch Frankreich verlangt echte AV-Systeme und nutzt notfalls Sperren gegen Non-Compliance.)
  • Spanien: Spanien testet aktuell eine digitale Altersnachweis-App (Cartera Digital), die mit den nationalen ID-Daten der Bürger arbeitet. Künftig sollen Nutzer darüber ihr 18+-Alter bestätigen, um Zugang zu Pornoseiten zu erhalten. Zunächst gilt dies nur für in Spanien betriebene Websites; perspektivisch will man aber auch ausländische Plattformen mit 18+ Content einbeziehen.
  • Italien: Mit dem sogenannten „Caivano-Dekret“ führt Italien ab 2025 eine Pflicht ein, dass Nutzer beim Besuch pornografischer und glücksspielbezogener Websites ihren Alter via SPID (dem italienischen digitalen Identitätssystem) nachweisen. Italien bindet Jugendschutz also an das bestehende eID-System und macht es für Erwachsene verpflichtend, sich damit auszuweisen.
  • Irland: Ein Gesetzentwurf (Protection of Children (Online Age Verification) Bill 2024) wird im irischen Parlament beraten. Dieser würde verlangen, dass Websites mit „für Kinder ungeeigneten Inhalten“ Altersnachweise von Nutzern einfordern (die genauen Dokumente würden gesetzlich festgelegt). Auch hier steht also eine AV-Pflicht für Adult-Content in Aussicht.

Außerhalb der EU sind ähnliche Trends erkennbar. In den USA haben mittlerweile über ein Dutzend Bundesstaaten (z.B. Louisiana, Texas, Utah) Gesetze erlassen, die Pornoseiten zur Altersprüfung per Ausweis verpflichten. Dies wurde jüngst vom US Supreme Court abgesegnet – das Oberste Gericht hielt ein solches Gesetz in Texas für verfassungskonform. Die Folge: Manche große Anbieter wie Pornhub blockieren den Zugriff in diesen Bundesstaaten komplett, statt Ausweisdaten von Nutzern zu erheben. So hat Pornhub sich in 17 US-Staaten freiwillig abgeschaltet und verzeichnet in anderen (etwa Louisiana) einen Einbruch der Nutzungszahlen um 80%, weil die ID-Hürde viele User abschreckt. Auch das Vereinigte Königreich zieht nach: Der neue Online Safety Act verlangt ab Sommer 2025 “robuste” Alterschecks auf Pornoseiten, und die großen Portale haben bereits zugesagt, dies umzusetzen.

Für deutsche Anbieter mit internationaler Reichweite bedeutet das: Man muss die jeweiligen Landesvorschriften im Blick haben. Wer z.B. eine deutsche Adult-Website betreibt, die auch in Frankreich oder Texas abrufbar ist, steht vor der Wahl, entweder dortige Altersverifikationsregeln einzuhalten oder den Zugriff aus diesen Regionen zu blockieren. Einheitlich ist das Puzzle (noch) nicht – aber die generelle Stoßrichtung weltweit ist klar: Regulierung und Alterskontrolle im Netz nehmen zu.

Herausforderungen und Kritik an Altersverifikations-Systemen

Die zunehmenden gesetzlichen Pflichten bedeuten für Anbieter erheblichen technischen und organisatorischen Aufwand. Darüber hinaus sind grundsätzliche Bedenken mit dem Konzept der Altersverifikation verbunden:

  • Wirksamkeit: Viele Experten bezweifeln, dass einzelne Website-Alterskontrollen das Problem tatsächlich lösen. Empirische Daten aus den USA zeigen, dass Nutzer in AV-regulierten Regionen einfach auf Angebote ohne Alterscheck ausweichen oder technische Schlupflöcher nutzen. Solange nicht alle Seiten weltweit mitziehen, bleibt Pornografie für Minderjährige im Netz weiterhin “überall verfügbar”, nur eben auf weniger seriösen Wegen. Große Pornoportale argumentieren, die Politik feiere eine Scheinsicherheit: Kinder würden durch AV-Gates nur von den bekannten, moderierten Seiten weggedrängt und stattdessen auf unregulierte Piratenseiten, Filesharing-Dienste oder das Darknet gelockt. Das könne die Gefahren sogar erhöhen.
  • Wettbewerbsverzerrung: Die Pflicht trifft oft nur einige wenige große Anbieter, während tausende kleinere Websites ungeschoren bleiben. In Deutschland etwa wurden primär die bekanntesten Tube-Seiten abgemahnt – der Rest des Netzes bleibt schwer kontrollierbar. Große Portale beklagen, man mache sie zu “Sündenböcken”, während Unmengen an ähnlichen Inhalten auf Social Media oder im Ausland weiter frei kursieren. Dies verzerrt den Wettbewerb und gefährdet etablierte, legal operierende Unternehmen, die nun Nutzer verlieren, während “Klone” und illegale Angebote profitieren.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Altersverifikation bedeutet fast immer Datenerhebung – sei es ein Ausweisdokument, eine Gesichtserkennung oder die Verknüpfung mit einer Identitätsdatenbank. Nutzer müssen höchst sensible persönliche Daten preisgeben, nur um z.B. ein Video anzuschauen. Die Betreiber wiederum stehen vor der Verantwortung, diese Daten sicher zu speichern. Hackerangriffe auf solche Verifikationsdatenbanken wären verheerend. Branchenvertreter warnen, es sei “nur eine Frage der Zeit, bis Nutzerdaten gehackt und geleakt werden”. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Leaks bei großen Plattformen – eine zentralisierte AV-Lösung könnte zu einem attraktiven Ziel für Datenmissbrauch werden. Diese Privatsphären-Risiken werden von Kritiker*innen als unverhältnismäßig für das Ziel angesehen.
  • Nutzerakzeptanz: Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass 90% oder mehr der Nutzer abspringen, wenn plötzlich ein Ausweis-Upload oder ähnliches verlangt wird. Viele Erwachsene empfinden es als Zumutung oder “kleine Demütigung”, sich vor dem Konsum legaler Inhalte identifizieren zu müssen. Das führt zu Einbußen bei Anbietern (weniger Traffic, weniger Einnahmen) und erzeugt generell Unmut über die “Bevormundung” im Netz. Die Debatte erinnert an frühere Moralpaniken – etwa Gewaltvideos oder Killerspiele – bei denen sich im Nachhinein zeigte, dass Verbote und Hürden oft überzogen waren. Hier prallen unterschiedliche Wertvorstellungen aufeinander (Schutz der Jugend versus Freiheit der Erwachsenen und Datenschutz).

Alternativvorschläge: Angesichts dieser Probleme plädieren manche Fachleute und Unternehmen für andere Ansätze. Ein Vorschlag ist, den Jugendschutz stärker auf Geräte- oder Netzwerkebene zu verankern statt auf jeder einzelnen Website. Zum Beispiel könnten Eltern verpflichtet oder angeleitet werden, Jugendschutz-Apps bzw. Filter auf den Geräten ihrer Kinder zu installieren. Moderne Betriebssysteme bieten bereits Familienfilter, die zentral für alle Apps und Browser greifen – diese müssten nur konsequenter genutzt werden. Tech-Konzerne wie Meta (Instagram) und auch Pornhub’s Mutterfirma Aylo schlagen vor, Altersverifikation in die Geräte oder App-Stores zu verlagern. Etwa könnte ein Smartphone beim Einrichten das Alter verifizieren (durch einmaligen ID-Check) und danach Webseiten automatisch mitteilen „User ist volljährig“ – ohne dass jede Seite selbst Daten sammeln muss. Solche systemischen Lösungen wären für den Nutzer bequemer und würden wirklich alle Seiten umfassen, anstatt einzelne “Sündenböcke” herauszugreifen. Allerdings erfordert dies Kooperation der großen Tech-Unternehmen (Apple, Google etc.) und hat ebenfalls datenschutzrechtliche Implikationen. Bisher zögerten die Gerätehersteller, so eine Rolle zu übernehmen. Doch die EU-Debatte um eine einheitliche Wallet zeigt, dass Bewegung in die Sache kommt.

Fazit: Was sollten Anbieter jetzt tun?

Für deutsche Online-Anbieter im Medien- und Entertainment-Bereich ist das Thema Altersverifikation 2025 so relevant wie nie. Rein rechtlich sind die Vorgaben klar: Pornografische und andere jugendgefährdende Inhalte dürfen online nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Wer entsprechende Angebote betreibt, muss unverzüglich anerkannte AV-Systeme integrieren. Die deutschen Aufsichtsbehörden verfolgen Verstöße mittlerweile mit Nachdruck, bis hin zu gerichtlichen Sperrungsverfügungen. Ignorieren ist daher keine Option – im Gegenteil, proaktive Compliance kann größeren Ärger verhindern.

Praktisch sollten Unternehmen:

  • Prüfen, ob ihre Inhalte oder Dienste AV-pflichtig sind (Stichwort: Pornografie, 18+ Angebote, indizierte Medien, etc.). Gegebenenfalls Jugendschutzbeauftragte und Anwälte einschalten, um eine saubere Einstufung vorzunehmen.
  • Falls ja, ein passendes Altersverifikationssystem implementieren. Hierbei lohnt ein Blick in die KJM-Datenbank positiv bewerteter Systeme – von KI-Altersscans bis eID-Lösungen gibt es vielfältige Ansätze, die man je nach Nutzerklientel kombinieren kann. Wichtig ist, dass das System dem aktuellen Stand der Technik entspricht und zuverlässig nur Erwachsene durchlässt.
  • Datenschutz und Datensparsamkeit beim AV-Prozess hochhalten. Nutzervertrauen ist entscheidend – ideal sind Lösungen, die anonym oder ohne dauerhafte Datenspeicherung funktionieren (z.B. Altersbestätigung via eID, bei der keine personenspezifischen Daten an den Inhalteanbieter übertragen werden). Wenn Ausweisdaten erhoben werden, müssen sie sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Nutzerkommunikation: Es empfiehlt sich, transparent zu erklären, warum eine Altersprüfung erfolgt („Schutz Minderjähriger gemäß Gesetz“) und welche Daten dabei genutzt werden. Eine gute UI/UX kann die Abbruchquote senken – z.B. indem man mehrere Möglichkeiten anbietet (Pass oder Führerschein oder Kreditkarte, etc.) und versichert, dass keine weitergehenden Daten erhoben werden.
  • Länderzugriffe beobachten: Deutsche Anbieter mit internationaler Reichweite sollten beobachten, in welchen Ländern neue AV-Gesetze gelten, um rechtzeitig zu reagieren. Gegebenenfalls muss man Geoblocking für bestimmte Regionen einrichten oder dortige Lösungen integrieren (z.B. französische Nutzer über die FranceConnect-ID prüfen, britische über das AV-Programm von Ofcom, etc.). Hier zeichnet sich bis zur EU-Vereinheitlichung eine Übergangsphase mit Patchwork von Regeln ab.

Ausblick: Die Regulierung von Altersinhalten im Netz bleibt im Fluss. Deutschland hat bereits hohe Standards etabliert, die nun Stück für Stück auch in anderen Ländern Einzug halten – sei es via nationaler Gesetze oder durch den EU-Digital Services Act. Gleichzeitig steht mit der EU-Altersverifikationswallet eine potenziell nutzerfreundlichere, datenschutzgerechtere Lösung in den Startlöchern. Unternehmen sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Langfristig könnte eine einheitliche europäische AV-Infrastruktur die Umsetzung erleichtern und Klarheit schaffen. Bis dahin gilt: Lieber jetzt in jugendschutzkonforme Systeme investieren, als später von Behörden kalt erwischt zu werden. Ein solides Altersverifikationskonzept ist nicht nur Pflicht, sondern kann auch als Qualitätsmerkmal dienen, das Verantwortungsbewusstsein signalisiert. Trotz mancher berechtigter Kritik an Ausweiszwang und Co. dürfte der Trend zu “Only Adults”-Zugängen im Netz anhalten – Anbieter in Deutschland sind gut beraten, sich darauf einzustellen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*
22. März 2020

Update 25.03.2020: Der unten dargestellte Gesetzesentwurf wurde abgeschwächt. - Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird zunächst bis 30.09.2020 und...

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Datenschutz und Anonymität für OnlyFans-Creator, Agenturen, Vermittler und Chatteragenturen

Datenschutz und Anonymität für OnlyFans-Creator, Agenturen, Vermittler und Chatteragenturen
10. Mai 2025

OnlyFans und ähnliche Plattformen für erotische Inhalte boomen – doch mit der Popularität steigen auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen und der...

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Zustimmung zur Datenschutzerklärung in E-Commerce und SaaS: Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
1. Juni 2023

Einführung In meiner Arbeit in der Welt des E-Commerce und der SaaS-Anbieter ist es eine gängige Praxis, dass Nutzer zur...

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Veraltetes CMS führt nicht zu einer Störerhaftung

Urheberrecht
20. Februar 2019

Das Thema Störerhaftung lässt Rechtsanwälte oft genug aufschrecken, ist es doch ein sehr deutsches Rechtskonstrukt, das lange Zeit extrem unberechenbar...

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OLG Frankfurt zur Meinungsäußerung wegen Zusammenarbeit Querdenker-Bewegung

OLG Frankfurt zur Meinungsäußerung wegen Zusammenarbeit Querdenker-Bewegung
17. Juli 2023

Die Klägerin wendet sich u.a. gegen die in der beklagten überregionalen Tageszeitung veröffentlichte Aussage, wonach sie „mit Anhängern der Querdenker-Bewegung“...

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Üble Nachrede über Whatsapp rechtfertigt fristlose Kündigung

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
26. Juli 2019

Das Thema WhatsApp und die Rechtsfolgen unbedachter Nachrichten war schon öfters Thema hier im Blog. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat jetzt...

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Dissent

Dissent

16. Oktober 2024

Definition and legal basis: In German contract law, dissent refers to the lack of agreement between the contracting parties. It...

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Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

16. Oktober 2024
Corporate Venture Capital (CVC)

Corporate Venture Capital (CVC)

15. Oktober 2024
drafting contracts for saas companies tips from an it law expert

Software-as-a-Service contract (SaaS contract)

11. April 2025
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

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Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

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