• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Warenkorb
Plugin Install : Cart Icon need WooCommerce plugin to be installed.
  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
Kurzberatung
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Onlinehandel

Amazonverkäufer und doppelte Produktseiten

12. Dezember 2018
in Onlinehandel, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
electronic commerce 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • BGH entschied 2016 über die Mithaftung von Amazon-Verkäufern für Wettbewerbsverletzungen auf Produktseiten.
  • Verkäufer müssen regelmäßig überprüfen, ob ihre Seiten abmahnbare Inhalte oder fehlende Pflichtangaben enthalten.
  • Das OLG Hamm entschied, dass das Anlegen neuer Artikelseiten selbst einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.
  • Eine Produktdetailseite darf nicht für bestehende Produkte ohne Genehmigung erstellt werden.
  • Irreführung durch Doubletten kann zu massiven Schadensersatzansprüchen führen.
  • Die Entscheidung des OLG Hamm bleibt umstritten und erfordert Einzelfallprüfungen.
  • Besonders Risiko bei massenhaftem Anlegen von Produkten und beim Dropshipping beachten.

Das Thema und die Rechtsprechung sind zwar schon aus dem letzten Jahr, es scheint aber immer noch Verkäufer bei Amazon zu geben, die diese nicht kennen und Rechtsanwaltskollegen, die eine fehlerhafte Beratung liefern. Zudem hatte ich es letztes Jahr, aufgrund fehlender Aktivität auf meiner damaligen Seite, nicht erwähnt.

Im Jahr 2016 hat der BGH (I ZR 110/15 entschieden, dass Verkäufer auf Amazon auch für Wettbewerbsverletzungen haften, die andere auf derselben Produktseite begehen. Das ist für Amazon-Verkäufer, gerade solche, die viele Produkte anbieten, insofern problematisch, da Amazon über Änderungen nicht informiert. Hat man sich als Händler also an ein Produkt angehangen, sodass man das Produkt – auch – aber z. B. zu einem anderen Preis, anbietet, so muss eine Seite ständig überprüft werden, ob diese nicht abmahnbare Inhalte enthält oder z. B. Pflichtangaben eben fehlen. Das Anlegen von Doubletten der Produktseiten ist durch Amazon eigentlich untersagt und eben solche echten Doubletten versucht Amazon auch technisch zu unterbinden.

“Es ist nicht erlaubt, eine Produktdetailseite für ein Produkt anzulegen, das bereits im Amazon.de-Katalog enthalten ist.”

Hinzu kommt, dass das OLG Hamm im letzten Jahr entschieden hat, dass das Anlegen einer neuen Artikelseite selbst einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.

Um das Problem der Mithaftung zu umgehen, ist es also wohl keine gute Idee, einfach eine neue Artikelseite, an die sich keine anderer Anhängen kann.

Die Begründung des OLG Hamm ist vermeintlich einfach. Für Kunden sei auf einer Doublette nicht mehr erkennbar, dass es eventuell günstigere Angebote von anderen Anbietern bei Amazon Marketplace gibt. Das gelte insbesondere, wenn man z. B. von Dritten nur einen Link zugesendet bekommen hätte.

Das OLG Hamm äußerte sich in seiner Entscheidung wie folgt:

“Durch die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits über eine Artikeldetailseite […] hat die Beklagte bei den Betrachtern der neu angelegten Seite den unzutreffenden und damit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 UWG („Verfügbarkeit“) irreführenden Eindruck erweckt, sie sei die einzige Anbieterin für dieses Produkt. […] Die Nutzer der Internetplattform „amazon“ – zumindest aber ein nicht unerheblicher Teil dieser Nutzer – gehen davon aus, dass „amazon“ für jedes Produkt nur eine Artikeldetailseite bereithält und dementsprechend alle Anbieter dieses Produktes über diese Artikeldetailseite aufzufinden sind.

Dabei könnte sodann sogar verschärfend, unter im Zirkelschluss mit BGH I ZR 110/15, gelten, dass das Anhängen an eine Doublette ebenfalls wettbewerbswidrig wäre.

In mehrfacher Hinsicht sollten Amazon-Verkäufer ihre eigenen Tätigkeiten und die rechtlichen Belange sorgfältig prüfen. Das massenhafte Anlegen von Produkten, bzw. das Anhängen an fremde ASIN, mittels E-Commerce Software, birgt aufgrund dieser Rechtsprechung, ein großes Risiko. Gerade auch, wenn das eigene Geschäft beispielsweise auf Dropshipping basiert und die Produkte, sowie Beschreibungen und dergleichen, aus dem asiatischen Raum stammen.

Dies gilt insbesondere, da die Entscheidung des OLG Hamm zum einen auch nicht ohne Kritik blieb.

Die Begründung des OLG Hamm

Die Irreführung ist auch geschäftlich (wettbewerbsrechtlich) relevant. Sie ist geeignet, den Betrachter der streitgegenständlichen Artikeldetailseite zu einem Geschäftsabschluss mit der Beklagten zu bewegen, ohne die Internetplattform Amazon nach (möglicherweise günstigeren) Anbietern zu durchsuchen.

kann nämlich eigentlich wenig überzeugen. Bislang sind mir jedoch keine anderslautenden OLG-Entscheidungen bekannt. Dies kann dem Umstand geschuldet sein, dass ein Verstoß gegen diese Rechtsprechung mitunter massive Schadensersatzansprüche der Mitbewerber zur Folge haben könnte.

Zum anderen gilt – wie so oft -, dass bestimmte Konstellationen im Detail betrachtet werden müssen, also beispielsweise, ob es sich wirklich um das gleiche Produkt handelt (und nicht z. B. eine Eigenmarke vorliegt), ob wirklich eine Verwirrung von Nutzern vorliegt, ob die Ausstattung eines Produkts und sonstige Merkmale und somit überhaupt die EAN des Herstellers gleich sind und vieles weiteres.

Tags: AmazonBeratungBGHEntscheidungenHaftunginternetRechtsprechungSchadensersatzSoftwareWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

YouTube haftet für Rechtsverletzungen nur bei klarem Hinweis

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
11. September 2023

Einleitung: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer wegweisenden Entscheidung die Anforderungen an die Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen präzisiert. Dieser...

Mehr lesenDetails

Twitter-Account und Verantwortlichkeit

Twitter-Account und Verantwortlichkeit
15. Januar 2019

Das Landgericht Berlin hat heute im Fall des AfD-Politikers Jens Maier und dem Sohn von Boris Becker, Noah Becker, entschieden. Meier hatte...

Mehr lesenDetails

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

Cybersecurity-Verschärfung 2025

Cybersecurity-Verschärfung 2025
4. Oktober 2024

Als IT-Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung in der Beratung von Technologie-Startups und SaaS-Unternehmen möchte ich auf eine wichtige regulatorische Änderung aufmerksam...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts: Urteile/Rechtsprechung/Aufsätze

Smart Contracts: Urteile/Rechtsprechung/Aufsätze
19. April 2021

Viele innovative Visionäre, die IT und Recht miteinander verbinden, fragen inzwischen, ob wir eigentlich ein Zivilrecht 4.0 benötigen, um die...

Mehr lesenDetails

Twitch und Nutzung von Musik?

Twitch und Nutzung von Musik?
21. Juni 2019

Hintergrundmusik in Twitch? Gerade in Livestreams auf Twitch wird gerne Hintergrundmusik aus bekannten Quellen genommen. Oder es werden ganze Videos...

Mehr lesenDetails

Darf Amazon Alternativprodukte in der Suche anzeigen?

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
26. Juni 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Internethandelsplattform in Anzeigen...

Mehr lesenDetails

Spannede Entscheidung zum E-Mail-Zugang im Zivilprozessrecht

Spannede Entscheidung zum E-Mail-Zugang im Zivilprozessrecht
23. April 2024

Hintergrund der Entscheidung Die digitale Kommunikation ist aus dem modernen Rechtsverkehr nicht mehr wegzudenken, doch die Frage der Beweisbarkeit des...

Mehr lesenDetails
Neue Meldepflichten für Handelsplattformen durch das PStTG

Garantie

23. Mai 2025

Wichtigste Punkte Garantie im rechtlichen Sinne ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers oder Verkäufers, für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer...

Mehr lesenDetails
Zivilprozessordnung (ZPO)

Zivilprozessordnung (ZPO)

25. Juni 2023
GEMA

GEMA

1. Juli 2023
Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups

Wettbewerbsverbot (Wettbewerbsklausel)

11. April 2025
Urheberrecht

Angemessene Vergütung

10. November 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • Leistungen
    • Betreuung und Beratung von Agenturen
    • Vertragsprüfung- und erstellung
    • Beratung zum Games-Recht
    • Beratung für Influencer und Streamer
    • Beratung im E-Commerce
    • Beratung zu DLT und Blockchain
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
    • Legal Compliance und Gutachten
    • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Buchung als Speaker
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissensdatenbank
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung