• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Amokläufe über Internet angekündigt?

23. Januar 2020
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
© A.Savin, WikiCommons

© A.Savin, WikiCommons

Wichtigste Punkte
  • Der Kläger kündigte Amokläufe an der Realschule Heinsberg und Hauptschule Hückelhoven per E-Mail an.
  • Größere Polizeieinsätze zum Schutz von Lehrern, Schülern und der öffentlichen Sicherheit wurden erforderlich.
  • Die Kosten von rund 40.000 Euro wurden dem Kläger in Rechnung gestellt.
  • Das Gericht entschied, dass die Gebührengesetz NRW eine Gebühr für polizeiliche Einsätze bei vorgetäuschten Gefahrenlagen vorsieht.
  • Die Kammer war überzeugt, dass der Kläger die Amokdrohungen verschickt hat, basierend auf Ermittlungsergebnissen.
  • Der Kläger hatte ein Motiv, da er eine unberechtigte Hausdurchsuchung und eine Ablehnung in einem Schießverein erlebte.
  • Seine Aussagen und das nachträgliche Geständnis wurden als Schutzbehauptung gewertet.

Im Main 2013 kündigte der Kläger eines Verfahrens am Verwaltungsgericht Aachen mehrfach über seine E-Mail-Adresse mehrfach Amokläufe an der Realschule Heinsberg und der Hauptschule Hückelhoven sowie den Einsatz einer Bombe mit Splitterwirkung auf dem Sommerfest am Horster See an. Daraufhin kam es jeweils zu größeren Polizeieinsätzen zum Schutz der Lehrer, Schüler und der öffentlichen Sicherheit.

Die Kosten hierfür in Höhe von rund 40.000 Euro wurden dem Kläger in Rechnung gestellt. Die Klage dagegen blieb ohne Erfolg.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt:

Das Gebührengesetz NRW sehe eine Gebühr zwischen 50 und 100.000 Euro vor, wenn es zu einem Tätigwerden der Polizei aufgrund einer vorgetäuschten Gefahrenlage komme. Das sei hier der Fall. Die Kammer sei überzeugt davon, dass der Kläger die Amokdrohungen versandt habe. Dies ergebe sich aus dem Ermittlungsergebnis der Polizei im Strafverfahren, den Feststellungen der Sachverständigen im Strafverfahren zur Persönlichkeitsstruktur des Klägers sowie letztlich auch seinem vor dem Amtsgericht und bei der Sachverständigen abgelegten Geständnis. Seine Aussage fast sechs Jahre nach seiner rechtskräftigen Verurteilung im Strafverfahren, das Geständnis sei falsch gewesen, sei eine Schutzbehauptung. Vielmehr sei anzunehmen, dass er im Jahr 2013 den Versand sämtlicher Mails zugegeben habe, weil er der Täter gewesen und aufgrund des Ermittlungsstandes davon habe ausgehen müssen, dass ihm die Taten hätten nachgewiesen werden können; durch ein Geständnis habe er zumindest Strafmilderung erlangen können.

Der Kläger habe auch ein Motiv für die Taten gehabt. So habe es 2010 eine Hausdurchsuchung der Polizei bei ihm gegeben, als ihn jemand an seiner Schule eines möglichen Amoklaufs bezichtigt habe. Der Kläger habe eine Entschuldigung der Polizei für die aus seiner Sicht unberechtigte Durchsuchung bei ihm Zuhause erwartet, diese aber nie bekommen. Außerdem habe die Polizei zu verantworten, dass er nicht in den Schießverein Lieck aufgenommen worden sei. In zeitlichem Zusammenhang mit  dieser Ablehnung sei es zu den Mails zu einem geplanten Amoklauf an der Realschule mit inhaltlichem Bezug zu diesem Schießverein gekommen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailinternetKlageMailSicherheit

Weitere spannende Blogposts

EuGH: Framing von Inhalten kann Urheberrechtsverletzung sein!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
10. März 2021

Der EuGH macht beim Framing eine Rolle rückwärts in seiner Rechtsauffassung. Mehr zu dem Thema und der Rolle des BGH...

Mehr lesenDetails

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra
10. Mai 2023

Fünf Gründe gegen voreilige, hohe Investments Als Rechtsanwalt und Berater möchte ich junge Startups zunächst auf die möglichen Risiken hinweisen,...

Mehr lesenDetails

Mandantenportal als PWA

Mandantenportal als PWA
25. Januar 2021

Das Mandantenportal  von mir kann nun auch als Mobile-App genutzt werden und so beispielsweise als Icon auf den Homescreen des...

Mehr lesenDetails

Genügt ein Künstlername im Impressum?

5. April 2019

Grundsätzlich gibt es in Deutschland klare Regeln dazu, was in ein Impressum gehört. Für Twitch habe ich hier etwas dazu...

Mehr lesenDetails

Webseiten ohne SSL. Abmahngefahr?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
5. Januar 2019

Heute möchte ich einmal auf eine Gefahr einer Abmahnungen hinweisen, die zwar - noch - sowohl rechtlich als auch technisch...

Mehr lesenDetails

Widerruf von Einwilligungen zur Videoveröffentlichung nur eingeschränkt möglich

Rechtsberatung mit KI-Unterstützung: Anwaltsblog jetzt mit ChatGPT-4
28. August 2024

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung von Videos nur unter...

Mehr lesenDetails

Online-Marktplätze haften 2019 für die USt. ihrer Verkäufer

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
20. Dezember 2018

An eine wichtige Änderung im Umsatzsteuergesetz ab 1.1.2019 sollten sich Betreiber von Marktplätzen im Internet erinnern. Mit der Neuregelung der...

Mehr lesenDetails

Onlineshops und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Onlineshops und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
18. März 2019

Einige Onlinedienste bieten für Ihr Geschäftsmodell ein Treuhandverfahren an, wenn Kunden miteinander interagieren. Dies ist per se auch sinnvoll, da...

Mehr lesenDetails

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt

Vertragsmuster: Chancen und Gefahren bei der Verwendung in der Geschäftswelt
4. April 2023

Einleitung: Vertragsmuster sind insbesondere für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer von Vorteil, die sich keine teure Rechtsberatung leisten können. Die Verwendung...

Mehr lesenDetails
Thesaurierungsbegünstigung

Thesaurierungsbegünstigung

16. Oktober 2024

Definition und rechtliche Grundlagen: Die Thesaurierungsbegünstigung ist eine steuerliche Regelung, die es Personengesellschaften und Einzelunternehmen ermöglicht, nicht entnommene Gewinne zu...

Mehr lesenDetails
Neues KI-Feature auf ITMediaLaw: Schnelle Prüfung einzelner Vertragsklauseln

Komplementär

10. November 2024
Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups

Wettbewerbsverbot (Wettbewerbsklausel)

11. April 2025
Wie man die AGB eines Esports Events aufsetzt und gestaltet

Lootboxen

29. März 2025
Limited (Ltd.)

Limited (Ltd.)

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung