• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
iStock 1405433207 scaled

Arten von Investmentverträgen: Ein umfassender Überblick für Startups und Investoren

7. Dezember 2024
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Arten von Investmentverträgen: Ein umfassender Überblick für Startups und Investoren

7. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Businessman pointing at increasing graph. Business development, finance growth, investment concept,

Businessman pointing at increasing graph. Business development, finance growth, investment concept,

Investmentverträge bilden das Fundament jeder erfolgreichen Finanzierung und sind weit mehr als nur juristische Dokumente. Sie definieren die Spielregeln für die Zusammenarbeit zwischen Startups und Investoren, legen Rechte und Pflichten fest und schaffen eine Vertrauensbasis, die für langfristige Partnerschaften unerlässlich ist. Dabei geht es nicht nur um Kapitalflüsse, sondern auch um strategische Überlegungen: Welche Ziele verfolgen die Parteien? Wie wird das Risiko verteilt? Und wie lässt sich ein Gleichgewicht zwischen Kontrolle und Flexibilität herstellen?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Venture-Capital-Verträge: Für größere Finanzierungsrunden
2. 2. Angel-Investor-Verträge: Frühphasenfinanzierung mit persönlichem Touch
3. 3. Convertible Notes: Flexibilität für unsichere Bewertungen
4. 4. Crowdfunding-Verträge: Viele Investoren, klare Strukturen
5. Warum maßgeschneiderte Verträge entscheidend sind
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Investmentverträge sind essenziell für die Partnerschaft zwischen Startups und Investoren; sie definieren Rechte und Pflichten.
  • Unterschiedliche Finanzierungsformen erfordern maßgeschneiderte Lösungen je nach Unternehmensphase von Gründung bis Expansion.
  • Ein gut ausgearbeiteter Vertrag minimiert Konflikte und schafft Rechtssicherheit bezüglich Beteiligungsrechten und Exit-Strategien.
  • Venture-Capital-Verträge sind zentral für Wachstumsfinanzierungen, bieten jedoch komplexe Regelungen wie Liquidationspräferenzen und Anti-Verwässerungsklauseln.
  • Angel-Investoren bringen häufig nicht nur Kapital sondern auch Mentoring und Branchenkenntnisse in frühe Phasen ein.
  • Convertible Notes bieten flexible Finanzierung und Umwandlung in Anteile, ideal für unsichere Bewertungen in der Seed-Phase.
  • Crowdfunding ermöglicht es, mit vielen kleinen Anlegern Kapital zu sammeln und gleichzeitig eine breite Unterstützerbasis aufzubauen.

Für Startups ist es entscheidend, die verschiedenen Vertragsarten zu verstehen, um die passende Finanzierungsform zu wählen. Unterschiedliche Phasen eines Unternehmens – von der Gründung über die Skalierung bis hin zur Expansion – erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Investoren wiederum müssen sicherstellen, dass ihre Interessen gewahrt bleiben, ohne das Wachstumspotenzial des Unternehmens zu behindern. Dies erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der strategischen Ziele beider Seiten.

Ein gut ausgearbeiteter Investmentvertrag bietet mehr als nur rechtliche Sicherheit. Er schafft Klarheit über zentrale Fragen wie Beteiligungsrechte, Exit-Strategien oder Gewinnverteilung und minimiert potenzielle Konflikte. Darüber hinaus kann ein solcher Vertrag als strategisches Instrument dienen, um die Zusammenarbeit zu optimieren und gemeinsame Ziele effizient zu erreichen.

In diesem Beitrag werden die wichtigsten Arten von Investmentverträgen vorgestellt – ergänzt durch ausführliche Beispiele aus der Praxis und unternehmerische Perspektiven. Ziel ist es, nicht nur rechtliche Aspekte zu beleuchten, sondern auch die strategischen Überlegungen hinter den Verträgen verständlich zu machen. Ob Venture-Capital-Finanzierung, Angel-Investment oder Crowdfunding: Jeder Vertragstyp hat seine Besonderheiten und Herausforderungen. Dieser Überblick soll Startups wie Investoren dabei helfen, informierte Entscheidungen zu treffen und den Grundstein für eine erfolgreiche Partnerschaft zu legen.

Venture-Capital-Verträge: Für größere Finanzierungsrunden

Venture-Capital-Verträge (VC-Verträge) sind das Herzstück vieler Wachstumsfinanzierungen. Sie kommen vor allem bei Startups in der Skalierungsphase zum Einsatz, wenn größere Summen benötigt werden, um Marktanteile zu gewinnen oder neue Produkte zu entwickeln. Diese Verträge sind oft komplex und enthalten detaillierte Regelungen wie:

– Liquidationspräferenzen: Wer erhält im Exit-Fall (z. B. Verkauf des Unternehmens) zuerst Geld, und wie viel?
– Anti-Verwässerungsklauseln: Schutzmechanismen, um den Anteil der Investoren bei späteren Finanzierungsrunden zu sichern.
– Mitspracherechte: Einfluss auf strategische Entscheidungen, etwa durch Sitze im Beirat oder Vorstand.

Praxisbeispiel: Ein SaaS-Startup auf Wachstumskurs

Ein SaaS-Startup im Bereich künstlicher Intelligenz steht vor seiner Series-A-Finanzierung. Der Venture-Capital-Geber bietet 5 Millionen Euro im Austausch für 25 % der Unternehmensanteile an. Der vorgeschlagene Vertrag enthält eine 2x-Liquidationspräferenz – das bedeutet, dass der VC im Exit-Fall das Doppelte seines Investments zurückerhält, bevor die Gründer oder andere Investoren Geld sehen.

Die Gründer sind zunächst skeptisch, da sie befürchten, langfristig die Kontrolle über ihr Unternehmen zu verlieren. Nach intensiven Verhandlungen wird eine abgestufte Liquidationspräferenz vereinbart: Der VC erhält im Exit-Fall zunächst sein Investment zurück, danach werden Gewinne anteilig verteilt. Außerdem wird festgelegt, dass der VC zwar einen Sitz im Beirat erhält, strategische Entscheidungen jedoch nur mit Zustimmung der Gründer getroffen werden können.

Ergebnis: Der Vertrag schafft eine Balance zwischen den Interessen des Investors und der Gründer. Das Startup kann wachsen, ohne seine Autonomie zu verlieren, während der VC ausreichend abgesichert ist.

 

2. Angel-Investor-Verträge: Frühphasenfinanzierung mit persönlichem Touch

Angel-Investoren sind häufig erfahrene Unternehmer oder wohlhabende Einzelpersonen, die in der Frühphase eines Startups Kapital bereitstellen. Neben finanziellen Mitteln bringen sie oft wertvolle Branchenkenntnisse und Netzwerke mit ein. Ihre Verträge sind weniger formal als VC-Verträge, enthalten aber dennoch wichtige Regelungen wie:

– Beteiligungshöhe: Wie viel Prozent des Unternehmens erhält der Investor?
– Rückzahlungsbedingungen: Was passiert, wenn das Startup scheitert?
– Mitspracherechte: Soll der Angel-Investor aktiv in Entscheidungen eingebunden werden?

Oraxisbeispiel: Ein Foodtech-Startup findet einen Mentor

Ein Foodtech-Startup entwickelt eine innovative App für nachhaltige Essensplanung und benötigt 100.000 Euro für den Markteintritt. Ein Angel-Investor aus der Lebensmittelbranche zeigt Interesse und bietet nicht nur Kapital, sondern auch Zugang zu seinem Netzwerk von Großhändlern.

Der Vertrag sieht vor, dass der Angel-Investor 15 % der Anteile am Unternehmen erhält und als Berater fungiert. Um potenzielle Konflikte zu vermeiden, wird festgelegt, dass operative Entscheidungen allein beim Gründerteam liegen. Gleichzeitig verpflichtet sich das Startup, den Investor regelmäßig über wichtige Entwicklungen zu informieren.

Ergebnis: Der Angel-Investor bringt nicht nur Kapital ein, sondern wird zum wertvollen Mentor des Startups. Die klare Rollenverteilung im Vertrag sorgt dafür, dass beide Seiten harmonisch zusammenarbeiten können.

 

3. Convertible Notes: Flexibilität für unsichere Bewertungen

Convertible Notes sind eine flexible Finanzierungsform zwischen Darlehen und Eigenkapital. Sie eignen sich besonders für Situationen, in denen eine genaue Bewertung des Unternehmens schwierig ist – etwa in der Seed-Phase oder bei innovativen Geschäftsmodellen.

– Umwandlung in Anteile: Das Darlehen wird bei einer zukünftigen Finanzierungsrunde in Anteile umgewandelt.
– Verzinsung: Bis zur Umwandlung erhält der Investor Zinsen.
– Cap und Discount: Maximale Bewertung (Cap) und Rabatt (Discount) bei der Umwandlung.

Praxisbeispiel: Ein PropTech-Startup setzt auf Flexibilität
Ein PropTech-Startup entwickelt eine Plattform für digitale Immobilienbewertung und benötigt kurzfristig Kapital für die Weiterentwicklung seines Prototyps. Da eine genaue Bewertung des Unternehmens noch nicht möglich ist, entscheidet sich das Gründerteam für eine Convertible Note.

Der Vertrag legt fest:
– Einen Cap von 3 Millionen Euro (maximale Bewertung bei Umwandlung).
– Einen Discount von 20 % (Rabatt auf den Anteilspreis bei Umwandlung).
– Eine Verzinsung von 5 % pro Jahr.

Nach acht Monaten schließt das Startup eine Series-A-Finanzierung ab – die Convertible Note wird automatisch in Anteile umgewandelt.

Ergebnis: Das Startup gewinnt Zeit für die Entwicklung seines Produkts und kann später eine fundierte Bewertung vornehmen. Der Investor profitiert von einem attraktiven Rabatt auf seine Anteile.

 

4. Crowdfunding-Verträge: Viele Investoren, klare Strukturen

Crowdfunding hat sich als alternative Finanzierungsform etabliert – insbesondere für kreative Projekte oder technologieorientierte Startups. Hier investieren viele kleine Anleger über Plattformen wie Seedmatch oder Companisto in ein Unternehmen.

– Gewinnbeteiligung: Wie werden Erträge verteilt?
– Exit-Möglichkeiten: Bedingungen für den Verkauf von Anteilen.
– Transparenzpflichten: Regelmäßige Berichterstattung an die Anleger.

Praxisbeispiel: Ein GreenTech-Projekt begeistert die Crowd
Ein GreenTech-Startup entwickelt eine innovative Solartechnologie und startet eine Crowdfunding-Kampagne auf einer bekannten Plattform. Innerhalb von drei Monaten sammelt es 750.000 Euro von über 1.000 Kleinanlegern ein.

Der standardisierte Vertrag sieht vor:
– Eine Gewinnbeteiligung von 5 % pro Jahr.
– Eine Rückzahlungsmöglichkeit nach fünf Jahren.
– Regelmäßige Updates über den Fortschritt des Projekts.

Das Startup entscheidet sich zudem für individuelle Anpassungen im Vertrag: Es wird eine Exit-Klausel eingefügt, die regelt, dass Kleinanleger beim Verkauf des Unternehmens einen festen Prozentsatz erhalten.

Ergebnis: Das Crowdfunding ermöglicht es dem Startup, Kapital zu sammeln und gleichzeitig eine breite Unterstützerbasis aufzubauen – ein wichtiger Marketingeffekt inklusive.

 

Warum maßgeschneiderte Verträge entscheidend sind

Die obigen Beispiele zeigen eindrucksvoll, wie unterschiedlich Investmentverträge gestaltet sein können – abhängig von den Zielen des Unternehmens und den Erwartungen der Investoren. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen zwischen den Parteien.

Als Rechtsanwalt mit unternehmerischer Erfahrung unterstütze ich dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln, die alle Interessen berücksichtigen – sei es durch neue Vertragsentwürfe oder die Optimierung bestehender Vereinbarungen. Dabei lege ich besonderen Wert darauf:

1. Komplexe rechtliche Anforderungen verständlich aufzubereiten.
2. Unternehmerische Ziele in rechtliche Strukturen zu übersetzen.
3. Konfliktpotenziale frühzeitig zu erkennen und vertraglich abzusichern.

Wenn Sie vor einer wichtigen Finanzierungsrunde stehen oder Unterstützung bei einem Investmentvertrag benötigen – sei es bei Verhandlungen mit VCs oder beim Aufsetzen eines Crowdfunding-Projekts –, stehe ich Ihnen gerne zur Seite!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Datenschutz: UK bald unsicheres Drittland?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
21. Januar 2019

Der Brexit wird Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte wohl noch lange beschäftigen. Gerade erst habe ich in diesem Artikel auf die...

Mehr lesenDetails

LG Hamburg zu Influencer Werbung und „Sponsored Content“

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
24. Mai 2019

Die Problematik von Influencer Schleichwerbung Das Landgericht Hamburg schließt sich dem Reigen der Urteile zu Influencer und Schleichwerbung an. Bislang...

Mehr lesenDetails

Brötchenkaufen wie im Internet?

Brötchenkaufen wie im Internet?
21. Januar 2020

Zum Abschluss des Tages ;) https://twitter.com/i/status/1217004373970161664

Mehr lesenDetails

Bundeskartellamt vs. Facebook: Volltext

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
29. März 2019

Die Entscheidung des Bundeskartellamt gegen Facebook sammelte einige Kritik, die bereits bei der Frage nach der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes beginnt....

Mehr lesenDetails

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital

Wie Startups finanziert werden: Eine Übersicht von Seed bis Venture Kapital
28. April 2023

Jedes Startup braucht finanzielle Unterstützung, um zu wachsen und seine Ideen umzusetzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Startups zu finanzieren,...

Mehr lesenDetails

Adblock II Entscheidung: Begründung ist da

Ein Logo für den Bundesrichtsshop mit der Adblock II Entscheidung und Begründung.
17. Oktober 2018

Der Bundesgerichtshof hat die vollständige Begründung der Adblock II Entscheidung ( I ZR 154/16 ) veröffentlicht. Der Tenor lautete a)...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag und Esport-Streams?

Rundfunkstaatsvertrag und Esport-Streams?
20. November 2018

Im Laufe des letzten Jahres gab es in der Gamesbranche rege Diskussionen rund um die Frage, ob professionelle YouTuber oder...

Mehr lesenDetails

Geoblocking Verordnung: Apps und dergleichen?

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
5. Dezember 2018

Gilt die Geoblocking-Verordnung, über die ich hier berichtet habe, eigentlich auch für Apps und/oder Computerspiele? Und wenn ja unter welchen...

Mehr lesenDetails

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
10. Januar 2019

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine...

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Mehr lesenDetails
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung