Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.
Veröffentlicht jemand auf einer Webseite mehere Verkaufsanzeigen auf Webseite, soll dies laut EuGH nicht automatisch die Tätigkeit als "Gewerbebetreibender" begründen....
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden....
Wird ein Flugticket einer ausländischen Fluggesellschaft über eine deutschsprachige Internetseite gebucht, die technisch und inhaltlich vollständig vom Ausland aus gepflegt...
Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf...
Achtung: Da Skype for Business aktuell nicht zufriedenstellend funktioniert, und da im Esportbereich jede Person einen Discord-Account haben sollte, habe...
Facebook kann in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem deutschen Nutzer nicht auf einer Übersetzung deutschsprachiger Schriftstücke in das Englische bestehen....
Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, welche...
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e. V. (FSM) sowie der JusProg e. V. als Beigeladener haben...
Das Bundesministerium für Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, dass die Rechtslage von Verbrauchern gegenüber Unternehmen weiter verbessern...
Im Main 2013 kündigte der Kläger eines Verfahrens am Verwaltungsgericht Aachen mehrfach über seine E-Mail-Adresse mehrfach Amokläufe an der Realschule Heinsberg...
Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat… Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit… Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
Für meine Marketingagentur, die sich auf Influencermarketing spezialisiert hat, war ich auf der Suche nach kompetenter Unterstützung… Mehr für unsere Vertragsgestaltungen mit langfristiger Anbindung an die Agentur für Rechtsfragen und mögliche auftretende Probleme. Ich bin sehr froh, auf Herrn Härtel gestoßen zu sein. Er kennt sich in diesem Fachgebiet hervorragend aus, brennt für seine Arbeit, sein Preis-Leistungs-Verhältnis ist super, und obendrein arbeitet er stets sehr zügig, motiviert und ausdauernd. Außerdem schätze ich besonders, dass er sich auch die Zeit nimmt, schwierige Themengebiete verständlich zu erklären. Ich möchte daher eine klare Empfehlung aussprechen und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er… Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.
Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen)… Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.
Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist… Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
Herr Härtel hat uns in einem Fall von Internetbetrug gegenüber eines Kreditinstitutes vertreten.
Nachdem uns Herr Härtel… Mehr zunächst telefonisch zeitnah, sehr freundlich und kompetent beraten hatte, hat er nach Auftragserteilung maximal zeitnah und effizient agiert. Der Rechtsstreit endete mit einer Entscheidung zu unseren Gunsten.
Herr Härtel hat während des gesamten Verfahrens die enge Kommunikation mit uns gesucht. Wir fühlten uns rundum bestens betreut und können eine hundertprozentige Empfehlung geben.
Ein Domainregistrierungsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Domainregistrar und einem Domaininhaber (Registrant) über die Registrierung und Nutzung eines Domainnamens....