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Home Steuerrecht

Bald ermäßigter Umsatzsteuersatz auch für E-Books

31. Juli 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen.
  • Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Ausgaben.
  • Printprodukte unterliegen dem reduzierten Satz von sieben Prozent.
  • Digitale Ausgaben hatten bislang den vollen Satz von 19 Prozent.
  • Deutschland fordert seit langem eine Änderung dieser Ungleichbehandlung.
  • Rat der Europäischen Union hat den Weg für Angleichung freigemacht.
  • Stärkung der kulturellen Vielfalt und technischen Entwicklung durch Gesetzesänderung.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.

In Deutschland gilt für Print- und (gedruckte) Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen galt bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres den Weg für die Angleichung frei gemacht.

Nun kommt eben nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt, wodurch die kulturelle Vielfalt aber eben auch die technische Entwicklung gestärkt werden osll.

Tags: DigitalEntwicklungGesetzeUmsatzsteuer

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