• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Besucherstatistiken: Was darf ich? Was darf ich nicht?

30. Oktober 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
analytics 1925495 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Datenverarbeitungen und das Setzen von Cookies sind nur ohne Einwilligung zulässig, wenn sie für die Funktionalität notwendig sind.
  • Ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers dürfen keine Nutzungsdaten mit anderen Daten kombiniert werden.
  • Eine Widerspruchsmöglichkeit muss den Nutzern zur Verfügung stehen, um persönliche Daten zu löschen.
  • Die Speicherung von IP-Adressen zur Besucherzählung ist umstritten und oft nur mit Zustimmung des Nutzers möglich.
  • Das Setzen von Cookies für Analyse-Tools erfordert Zustimmung des Nutzers, laut DSGVO.
  • Die ePrivacy-Richtlinie verlangt ein „Opt-in“ für Tracking-Mechanismen und die Erstellung von Nutzerprofilen.
  • Nutzer können Tracking zustimmen, um zusätzliche Funktionen oder Apps zu nutzen, je nach Kontext.

Jeder Betreiber einer Webseite ist daran interessiert, Statistiken über seine Besucher zu erlangen und sei es nur, weil man sich als Blogger freut, wenn die eigenen Inhalte gelesen werden. Für kommerzielle Anbieter ist es aber natürlich auch relevant zu wissen, welche und wie viele Besucher meine Inhalte konsumieren, von welchen Quellen diese Besucher kommen (abgesehen von den wahrscheinlich 90 % der Google-Suche) und auch wie diese Besucher sich auf der eigenen Seite bewegen.

Aber ist ein Nutzertracking überhaupt zulässig? Und was genau darf ich ohne Zustimmung der Nutzer speichern?

Datenverarbeitungen und das Setzen von Cookies ist nur dann nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO ohne gesonderte Einwilligung des Nutzers zulässig, wenn diese für die Funktionalität der Website notwendig sind, wenn also ein berechtigtes Interesse des Websitebetreibers vorliegt.

Unzulässig ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers, und eine solche wird wohl in heutiger Zeit kaum sinnvoll als Webseitenbetreiber zu erlangen sein, die Nutzungsdaten mit weiteren Daten über den einzelnen Nutzer zusammenzuführen oder die Zuordnung von Merkmalen oder Interessen zum Zwecke einer im Rahmen einer Profilbildung. Die Daten dürfen nur für die statistische Analyse verarbeitet werden und dürften von einem Drittanbieter nicht für eigene Zwecke verwendet werden.

In jeden Fall muss den eigenen Nutzern eine Widerspruchsmöglichkeit in Form eines Opt-Out-Verfahrens zur Verfügung, um persönliche Daten zu löschen.

Darf ich also nicht persönliche Daten speichern? Das ja. Ein Zähler auf der Webseite, der nur Seitenaufrufe zählt, ist unproblematisch. Es ist aber gleichfalls auch ziemlich sinnlos, wenn z.B. nicht zwischen Besucher und Seitenaufrufe unterschieden werden kann.

Darf ich also nicht persönliche Daten speichern? Im Prinzip ja. Die Frage ist nur, ob es solche Daten überhaupt gibt. Die Speicherung z.B. der von IP-Adressen ohne Einwilligung der Nutzer im Rahmen eines Besucherzählers oder von Analysetools ist sehr umstritten, denn die meisten Datenschützer sehen IP-Adressen als personenbezogene Daten an, woraus theoretisch, dass eine Speicherung und Verarbeitung nur mit vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers  möglich ist. Als normaler Besucher wird eine ausdrückliche Zustimmung kaum vorliegen. Rechtlich sicherer sind dabei wohl schon die reine Speicherung von Hashes, die keine Rückschlüsse auf eine IP-Adresse ermöglichen, aber gleiche Besucher unterscheiden können. Rein theoretisch können man aber auch diese als personenbezogene Daten ansehen.

Das Setzen von Cookies im Rahmen von Analyse-Tools ist ziemlich sicher nicht ohne Zustimmung der Nutzer zulässig. Diese dazu diesen Bericht. Das gilt aber auch für alternative Möglichkeiten, Geräte oder sonstige Computer zu erkennen.

Im Positionspapier der Datenschutzkommission vom letzten Jahr wurde diese recht deutlich:

Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.

Sie konkretisiert dabei die europarechtliche Situation

Diese Auffassung steht im Einklang mit dem europäischen Rechtsverständnis zu Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie. Im überwiegenden Teil der EU-Mitgliedsstaaten wurde die ePrivacy-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt oder die Aufsichtsbehörden fordern schon heute ein „Opt-in“ entsprechend Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie.

Es ist anzunehmen, dass sich zu diesen Fragen in den nächsten Monaten einige weitere Antworten herauskristallisieren werden. Bis dahin muss man wohl selber entscheiden, ob man ein Tracking komplett unterlässt oder es versucht wenigstens so wenig personenbezogen wie möglich zu gestalten und damit zumindest versucht dem Datenschutzgedanken nachzukommen. Einzig nicht zu empfehlen ist das vollständige Ignorieren jeglicher Datenschutzanforderungen, wie z.B. der Einsatz von Google Analytics ohne IP-Anonymisierung und sonstigen empfohlenen Einstellungen, ohne dass hierfür ein Nutzer ausdrücklich zustimmt.

Natürlich kann ein Nutzer ein Tracking auch jederzeit zustimmen, um eine bestimmte Funktion oder beispielsweise eine Mobileapp zu nutzen. Auch für eingeloggte Nutzer in Onlineshops oder auf Browserspielen sind bestimmte Situationen anders zu sehen. Dazu aber mehr in einem weiteren Artikel in den nächsten Tagen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBlogComputerDatenschutzGoogleInformationinternetIP-AdresseKIPersonenbezogene Daten

Weitere spannende Blogposts

BGH: Amazon haftet nicht für Fehler von Affiliates

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
26. Januar 2023

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren

Onlinehändler muss über Herstellergarantie informieren
20. Januar 2020

Das LG Bochum hat entschieden, dass Onlinehändler über Herstellergarantien informieren müssen, sogar dann, wenn mit dem Bestehen der Garantie nicht...

Mehr lesenDetails

Countdown/Drohung über Instagram = Kosten der Polizei tragen

Countdown/Drohung über Instagram = Kosten der Polizei tragen
27. August 2020

Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Schüler rechtmäßig zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864,- Euro herangezogen worden...

Mehr lesenDetails

Der IT Media Law Podcast – Recht und Technologie entspannt erklärt

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
26. September 2024

In meinem IT Media Law Podcast widme ich mich spannenden Themen rund um Recht, Technologie und digitale Transformation. Bisher sind...

Mehr lesenDetails

BGH legt Frage zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht dem EuGH vor

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta
12. Januar 2023

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die in diesem Blogpost thematisierten...

Mehr lesenDetails

LG Stuttgart: DSGVO Verstöße nicht abmahnbar

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
28. Mai 2019

Der Streit verschiedener Gerichte, ob Datenschutzverstöße von Wettbewerbern abmahnbar sind, gleicht ein wenig der Frage, ob und was Influencer kennzeichnen...

Mehr lesenDetails

Achtung: Bußgeld beim Geoblocking!

Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle
17. Januar 2019

Neben dem Verpackungsgesetz, zu dem es Artikel hier und hier gibt, ist die Geoblocking-Verordnung der EU wohl  einer der größten...

Mehr lesenDetails

Kein „Recht auf Vergessen“ bei Pressearchiv

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. April 2020

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche...

Mehr lesenDetails

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
16. Januar 2019

Basierend auf einem Mandat vom letzten Jahr und einer Anfrage von vor Kurzem,  möchte ich heute einmal darauf hinweisen, dass...

Mehr lesenDetails
rechtsanwaltsverguetungsgesetz rvg

Usual remuneration

10. November 2024

Definition and legal basis The customary remuneration is a central legal institution in German contract law, which is anchored in...

Mehr lesenDetails
e057729ffab890823751877fa97817f8

Price Indication Ordinance (PAngV)

9. November 2024
Freie Berufsausübungsgemeinschaft

Freie Berufsausübungsgemeinschaft

16. Oktober 2024
EU Kommission

EU Kommission

30. Juni 2023
Digital Service Act

Digital Service Act

27. Juni 2023

Podcast Folgen

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung