• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

30. Januar 2024
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

30. Januar 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
0e9dc9a2 4f14 4f53 b81d c5891f8894cc 154317391

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in meinen Artikeln meist spezifischen juristischen Themen. Heute jedoch sehe ich mich veranlasst, eine dringende Warnung auszusprechen. Der Grund dafür sind drei aktuelle Fälle, in denen meine Mandanten mit Klagen von CEOTECC, einem Unternehmen unter der Führung von Alexander Peters, konfrontiert sind. Diese Situation ist alarmierend, da sie ein Muster unlauterer Geschäftspraktiken offenbart, das für alle Geschäftstreibenden von Bedeutung ist. Dieser Artikel soll daher als Warnung und Leitfaden für alle dienen, die von den fragwürdigen Praktiken von CEOTECC betroffen sein könnten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Taktik von CEOTECC: Eine Falle durch Täuschung
2. Rechtliche Herausforderungen und Abwehrstrategien
3. Aufruf an Betroffene: Melden Sie sich!
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • CEOTECC unter Alexander Peters nutzt aggressive Telefonmarketing-Strategien, um Unternehmer in Abofallen zu verleiten.
  • Die Anrufer stellen irreführende Behauptungen auf, um Druck auf die Angerufenen auszuüben.
  • Aufzeichnungen von Gesprächen werden ohne Zustimmung gemacht und als Beweise verwendet.
  • Rechtliche Fragen bezüglich der Zulässigkeit der Anrufe und Vertretungsberechtigung sind zentral.
  • Betroffene können vermeintliche Verträge anfechten, insbesondere bei irreführenden Informationen.
  • Professionelle Hilfe ist entscheidend, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
  • Betroffene sollten sich umgehend melden, um Rechte effektiv zu verteidigen.

Die Taktik von CEOTECC: Eine Falle durch Täuschung

CEOTECC setzt auf aggressive Telefonmarketing-Strategien, um Unternehmer in Abofallen zu locken. Diese unerwarteten Anrufe, oft als Cold Calls bezeichnet, sind darauf ausgelegt, Verwirrung zu stiften und die Angerufenen zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss zu drängen. Die Masche ist immer ähnlich und folgt einem beunruhigenden Muster: Die Anrufer behaupten, dass bereits ein Vertrag besteht oder dass ohne eine Vertragsverlängerung mit CEOTECC erhebliche Nachteile drohen, wie beispielsweise der Verlust des Google-Suchrankings. Diese irreführenden Behauptungen sind gezielt darauf ausgerichtet, Druck aufzubauen und die Angerufenen in eine Ecke zu drängen, in der sie glauben, keine andere Wahl zu haben, als zuzustimmen.

Häufig werden diese Gespräche ohne vorherige Zustimmung der Angerufenen aufgezeichnet. Später werden diese Aufzeichnungen als vermeintliche Beweise für einen Vertragsschluss herangezogen. Dies stellt eine eklatante Missachtung der Grundsätze des fairen Handels und der Transparenz dar. Die Angerufenen werden oft überrumpelt und sind sich nicht bewusst, dass ihre Antworten auf geschickt formulierte Fragen als Zustimmung zu einem Vertrag interpretiert werden könnten. Dieses Vorgehen von CEOTECC ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern wirft auch ernsthafte rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in die Aufzeichnung von Gesprächen und die Gültigkeit der so zustande gekommenen Verträge.

Rechtliche Herausforderungen und Abwehrstrategien

Diese Vorgehensweise von CEOTECC wirft ernsthafte rechtliche Fragen auf, die im Kontext des deutschen Rechtssystems besondere Beachtung erfordern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zulässigkeit der Anrufe, die Vertretungsberechtigung der angeblichen Ansprechpartner und die Gültigkeit der Vertragsbestandteile. Die Praxis der unaufgeforderten Telefonanrufe, bekannt als Cold Calls, ist in Deutschland ein heikles Thema und unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinzu kommt die Frage, ob die im Gespräch getätigten Aussagen der Angerufenen rechtlich als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden können, insbesondere wenn diese unter irreführenden oder täuschenden Umständen erlangt wurden.

Es ist von größter Wichtigkeit, schnell und entschieden gegen unberechtigte Forderungen und rechtliche Schritte von CEOTECC vorzugehen, insbesondere bei drohenden Klagen. In vielen Fällen ist es möglich, die vermeintlichen Verträge anzufechten und aufzuheben, vor allem wenn sie auf irreführenden Informationen oder unzulässigen Geschäftspraktiken basieren. Die Anfechtung kann sich auf verschiedene rechtliche Gründe stützen, wie etwa Täuschung, Irrtum oder unzulässige Geschäftsbedingungen.

Die genaue Vorgehensweise hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse, um die beste Strategie zu entwickeln. Obwohl eine spezialisierte anwaltliche Beratung hilfreich sein kann, ist sie nicht zwingend erforderlich. Als erfahrener Anwalt in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht biete ich die notwendige Expertise, um Mandanten in solchen Fällen zu unterstützen und ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Aufruf an Betroffene: Melden Sie sich!

Wenn Sie von CEOTECC kontaktiert wurden und nun mit unberechtigten Forderungen oder gar Klagen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Es ist entscheidend, dass Sie sich gegen diese unlauteren Geschäftspraktiken wehren. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen und steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und unlautere Forderungen abzuwehren. Kontaktieren Sie uns umgehend, um eine umfassende Beratung zu erhalten und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Fazit

Die Methoden von CEOTECC und Alexander Peters sind nicht nur ethisch bedenklich, sondern werfen auch ernsthafte rechtliche Fragen auf. Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen und Einzelpersonen sich bewusst sind, dass sie nicht allein sind und dass es wirksame Wege gibt, sich zu wehren. Unsere Kanzlei steht bereit, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBeratungDeutschlandGoogleIT-RechtRechtRechtliche HerausforderungenRechtsanwaltRechtsfragenTransparenzUrheberrechtVerträgeWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen

Erweiterte Analyse des EuGH-Urteils zur DSGVO und dessen Auswirkungen
12. Dezember 2023

In eine früheren Beitrag auf meinem Blog itmedialaw.com habe ich bereits kurz das bedeutsame Urteil des EuGH vom 5. Dezember...

Mehr lesenDetails

Vorsicht für Handwerker: Ohne Widerrufsbelehrung droht Zahlungsausfall

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
30. Mai 2024

Bereits im vergangenen Jahr habe ich auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass Handwerker und Dienstleister, die ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung agieren,...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!

youtube 3503481 960 720
28. Januar 2019

Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für...

Mehr lesenDetails

EUGH: Kein zweites Widerrufsrecht wenn Probeabo in kostenpflichtiges Abo übergeht!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
12. Oktober 2023

Ein Verbraucher hat ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch...

Mehr lesenDetails

Esport und internationale Arbeitnehmer?

pexels photo 896851 1
20. Juli 2020

Zum Thema wann und ob ein Esport-Team einen Spieler als Angestellten oder als Auftragnehmer betrachten sollte, habe ich hier auf...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen
11. September 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie APIs, auch bekannt als Application Programming Interfaces, weit mehr als nur technische...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
11. Juli 2023

In der facettenreichen Welt der künstlichen Intelligenz (KI) hat sich ein breites Spektrum an Anwendungen herausgebildet, das von Gesichts- und...

Mehr lesenDetails

ITMediaLaw als AMP Version

ITMediaLaw als AMP Version
29. September 2019

Da immer mehr Menschen auch meine Homepage und meine über 1200 Artikel über Mobilgeräte besuchen, ansehen und mir Kontaktanfragen über...

Mehr lesenDetails

Die Mysteriöse Welt des IT-Rechts in EU ;-)

Datenschutzerklärung
24. Juli 2023

Es ist Montag morgen und mir fällt gerade eine Grafik in die Hand, die zeigt, dass man als IT-Unternehmen wohl...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

Mehr lesenDetails
AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung