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Home Sonstiges

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

30. Januar 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • CEOTECC unter Alexander Peters nutzt aggressive Telefonmarketing-Strategien, um Unternehmer in Abofallen zu verleiten.
  • Die Anrufer stellen irreführende Behauptungen auf, um Druck auf die Angerufenen auszuüben.
  • Aufzeichnungen von Gesprächen werden ohne Zustimmung gemacht und als Beweise verwendet.
  • Rechtliche Fragen bezüglich der Zulässigkeit der Anrufe und Vertretungsberechtigung sind zentral.
  • Betroffene können vermeintliche Verträge anfechten, insbesondere bei irreführenden Informationen.
  • Professionelle Hilfe ist entscheidend, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
  • Betroffene sollten sich umgehend melden, um Rechte effektiv zu verteidigen.

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in meinen Artikeln meist spezifischen juristischen Themen. Heute jedoch sehe ich mich veranlasst, eine dringende Warnung auszusprechen. Der Grund dafür sind drei aktuelle Fälle, in denen meine Mandanten mit Klagen von CEOTECC, einem Unternehmen unter der Führung von Alexander Peters, konfrontiert sind. Diese Situation ist alarmierend, da sie ein Muster unlauterer Geschäftspraktiken offenbart, das für alle Geschäftstreibenden von Bedeutung ist. Dieser Artikel soll daher als Warnung und Leitfaden für alle dienen, die von den fragwürdigen Praktiken von CEOTECC betroffen sein könnten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Taktik von CEOTECC: Eine Falle durch Täuschung
2. Rechtliche Herausforderungen und Abwehrstrategien
3. Aufruf an Betroffene: Melden Sie sich!
4. Fazit

Die Taktik von CEOTECC: Eine Falle durch Täuschung

CEOTECC setzt auf aggressive Telefonmarketing-Strategien, um Unternehmer in Abofallen zu locken. Diese unerwarteten Anrufe, oft als Cold Calls bezeichnet, sind darauf ausgelegt, Verwirrung zu stiften und die Angerufenen zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss zu drängen. Die Masche ist immer ähnlich und folgt einem beunruhigenden Muster: Die Anrufer behaupten, dass bereits ein Vertrag besteht oder dass ohne eine Vertragsverlängerung mit CEOTECC erhebliche Nachteile drohen, wie beispielsweise der Verlust des Google-Suchrankings. Diese irreführenden Behauptungen sind gezielt darauf ausgerichtet, Druck aufzubauen und die Angerufenen in eine Ecke zu drängen, in der sie glauben, keine andere Wahl zu haben, als zuzustimmen.

Häufig werden diese Gespräche ohne vorherige Zustimmung der Angerufenen aufgezeichnet. Später werden diese Aufzeichnungen als vermeintliche Beweise für einen Vertragsschluss herangezogen. Dies stellt eine eklatante Missachtung der Grundsätze des fairen Handels und der Transparenz dar. Die Angerufenen werden oft überrumpelt und sind sich nicht bewusst, dass ihre Antworten auf geschickt formulierte Fragen als Zustimmung zu einem Vertrag interpretiert werden könnten. Dieses Vorgehen von CEOTECC ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern wirft auch ernsthafte rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in die Aufzeichnung von Gesprächen und die Gültigkeit der so zustande gekommenen Verträge.

Rechtliche Herausforderungen und Abwehrstrategien

Diese Vorgehensweise von CEOTECC wirft ernsthafte rechtliche Fragen auf, die im Kontext des deutschen Rechtssystems besondere Beachtung erfordern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zulässigkeit der Anrufe, die Vertretungsberechtigung der angeblichen Ansprechpartner und die Gültigkeit der Vertragsbestandteile. Die Praxis der unaufgeforderten Telefonanrufe, bekannt als Cold Calls, ist in Deutschland ein heikles Thema und unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinzu kommt die Frage, ob die im Gespräch getätigten Aussagen der Angerufenen rechtlich als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden können, insbesondere wenn diese unter irreführenden oder täuschenden Umständen erlangt wurden.

Es ist von größter Wichtigkeit, schnell und entschieden gegen unberechtigte Forderungen und rechtliche Schritte von CEOTECC vorzugehen, insbesondere bei drohenden Klagen. In vielen Fällen ist es möglich, die vermeintlichen Verträge anzufechten und aufzuheben, vor allem wenn sie auf irreführenden Informationen oder unzulässigen Geschäftspraktiken basieren. Die Anfechtung kann sich auf verschiedene rechtliche Gründe stützen, wie etwa Täuschung, Irrtum oder unzulässige Geschäftsbedingungen.

Die genaue Vorgehensweise hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse, um die beste Strategie zu entwickeln. Obwohl eine spezialisierte anwaltliche Beratung hilfreich sein kann, ist sie nicht zwingend erforderlich. Als erfahrener Anwalt in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht biete ich die notwendige Expertise, um Mandanten in solchen Fällen zu unterstützen und ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Aufruf an Betroffene: Melden Sie sich!

Wenn Sie von CEOTECC kontaktiert wurden und nun mit unberechtigten Forderungen oder gar Klagen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Es ist entscheidend, dass Sie sich gegen diese unlauteren Geschäftspraktiken wehren. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen und steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und unlautere Forderungen abzuwehren. Kontaktieren Sie uns umgehend, um eine umfassende Beratung zu erhalten und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Fazit

Die Methoden von CEOTECC und Alexander Peters sind nicht nur ethisch bedenklich, sondern werfen auch ernsthafte rechtliche Fragen auf. Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen und Einzelpersonen sich bewusst sind, dass sie nicht allein sind und dass es wirksame Wege gibt, sich zu wehren. Unsere Kanzlei steht bereit, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Tags: AnalyseBeratungDeutschlandGoogleIT-RechtRechtRechtliche HerausforderungenRechtsanwaltRechtsfragenTransparenzUrheberrechtVerträgeWettbewerbsrecht

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