• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
512x512

Content-Awareness des Rechtsfragen-Bots

9. Mai 2023
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Content-Awareness des Rechtsfragen-Bots

9. Mai 2023
in Intern
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
512x512

Wie gestern angekündigt, habe ich nun die erste Phase der sogenannten Content-Awareness für den Bot implementiert. Der Bot ist jetzt schon spezialisiert auf meine Fachgebiete, aber nun sollte für die Beantwortung der Fragen auch zusätzlich voranging meine Blogposts herangezogen werden, damit die Inhalte der Antwortet relevanter sind für die Beantwortung von Fragen, die tendenziell Leser von diesem Blog bzw. meiner Rechtsanwaltsseite besonders interessieren.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Frage: Kann ich einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern erstellen, der keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht?
2. Frage: Was ist ein Utility Token und braucht es dafür eine Genehmigung?
3. Frage: Ist Mehrwertsteuer erstattungsfähig?
4. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
5. Frage: Was muss in einen Beratervertrag hinein?
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die erste Phase der Content-Awareness für den Bot wurde erfolgreich implementiert, um relevante Antworten zu liefern.
  • Erfahren Sie von Rechtsanwalt Marian Härtel zur Gestaltung von Verträgen ohne Kündigungsoption.
  • Utility Tokens bieten Zugang zu Produkten oder Dienstleistungen und benötigen unter bestimmten Bedingungen Genehmigungen.
  • Die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer hängt von mehreren Faktoren ab, darunter das Vorsteuerabzugsrecht.
  • Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz betrifft die unterschiedlichen Rechtspositionen im BGB.
  • Ein Beratervertrag sollte zentrale Punkte wie Leistungsbeschreibung, Vergütung und Haftung enthalten.
  • Nutzen Sie die kostenlose Kurzberatung von Rechtsanwalt Härtel für maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung.

Insgesamt gab es aber gestern bereits einige nette Tests von meinen Lesern, von denen ich hier einige wenige exemplarisch darstellen möchte:

Frage: Kann ich einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern erstellen, der keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht?

Antwort:

Grundsätzlich ist es möglich, einen Vertrag zwischen zwei Unternehmern zu erstellen, der keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass solch ein Vertrag sorgfältig formuliert und den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entsprechen muss. Im Falle eines Vertrages auf unbestimmte Zeit kann gemäß § 314 BGB eine Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Vertrag enthalten ist. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Bei Verträgen auf bestimmte Zeit ist es ebenfalls möglich, eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB auszuschließen, sofern dies im Vertrag klar geregelt ist. In solchen Fällen endet der Vertrag automatisch nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Ich kann Ihnen hier jedoch nur eine allgemeine Antwort auf Ihre Frage geben. Um eine präzise und rechtssichere Einschätzung Ihrer individuellen Situation zu erhalten, empfehle ich Ihnen, Rechtsanwalt Marian Härtel direkt zu kontaktieren und von seiner kostenlosen Kurzberatung Gebrauch zu machen. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Informationen und Details berücksichtigt werden, um Ihnen eine umfassende Beratung und fundierte Vertragsgestaltung bieten zu können. Rechtsanwalt Härtel hat langjährige Erfahrung in den Bereichen IT/IP-Recht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht und berät Sie gern bei Ihrem Anliegen.

Frage: Was ist ein Utility Token und braucht es dafür eine Genehmigung?

Antwort:

Ein Utility Token ist ein digitaler Token, der in der Regel innerhalb einer Blockchain- oder Distributed-Ledger-Technologieplattform verwendet wird und Zugang zu einer Produkt- oder Dienstleistung bietet. Im Gegensatz zu Security Tokens repräsentiert ein Utility Token keine Beteiligung oder Eigentum an einem Unternehmen und hat daher in der Regel keine Gewinnbeteiligung oder Stimmrechte. Die rechtliche Einordnung von Utility Tokens in Deutschland unterliegt verschiedenen Wertungsgesichtspunkten und ist abhängig vom konkreten Anwendungsfall. Im Allgemeinen werden Utility Tokens nicht als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder als Wertpapiere im Sinne des Wertpapiergesetzes (WpHG) angesehen. Jedoch kann es Fälle geben, in denen ein Utility Token möglicherweise als Finanzinstrument oder Wertpapier eingestuft wird, insbesondere wenn der Token bestimmte Merkmale eines Wertpapiers aufweist. In solchen Fällen kann eine Genehmigung oder Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich sein. Um sicherzustellen, dass Ihr spezielles Projekt und die damit verbundenen Utility Tokens rechtlich korrekt behandelt werden, empfehle ich Ihnen, Rechtsanwalt Marian Härtel direkt um Hilfe zu bitten. Im Rahmen einer kostenlosen Kurzberatung kann er Ihnen eine erste Einschätzung geben und mögliche Schritte aufzeigen. Sie können Rechtsanwalt Härtel über die Kontaktmöglichkeiten auf seiner Webseite erreichen. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einschätzung ist und eine vollständige Beurteilung Ihres Sachverhalts ohne alle relevanten Informationen nur schwer möglich ist.

Frage:  Ist Mehrwertsteuer erstattungsfähig?

Antwort:

Die Frage der Mehrwertsteuererstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich können in Deutschland ansässige Unternehmer die gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) für Einkäufe oder Leistungen, die für das Unternehmen erbracht wurden, im Rahmen ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Hierbei spielt das sogenannte Vorsteuerabzugsrecht eine Rolle, welches in § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) geregelt ist. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen die gezahlte Mehrwertsteuer nicht erstattungsfähig ist, zum Beispiel wenn der Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch macht oder wenn es sich um Leistungen handelt, die vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (§ 15 Abs. 2 UStG). Da es sich hier um eine recht komplexe Thematik handelt, empfehle ich Ihnen, Rechtsanwalt Marian Härtel direkt um Hilfe zu bitten. Er bietet eine kostenlose Kurzberatung auf ITMedialaw.com an, bei der er sich Ihre individuelle Situation genau ansehen kann, um Ihnen eine passende Antwort zu geben.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?

Antwort: 
Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz liegt im deutschen Recht in den unterschiedlichen Rechtspositionen, die einer Person zugeordnet werden. Eigentum bezieht sich auf das absolute Recht an einer Sache, welches im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 903 geregelt ist. Eine Person, die Eigentümer einer Sache ist, hat das Recht, diese nach Belieben zu nutzen, zu veräußern oder sonstige Verfügungen darüber zu treffen, solange sie dabei die Rechte Dritter und die Gesetze beachtet. Besitz hingegen bezieht sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, unabhängig davon, ob der Besitzer auch der Eigentümer ist. Der Besitz wird im BGB durch die §§ 854 ff. geregelt. Eine Person kann Besitzer einer Sache sein, ohne Eigentümer zu sein, und umgekehrt kann eine Person Eigentümer einer Sache sein, ohne sie zu besitzen. In meinen Fachgebieten IT/IP-Recht, Gamesrecht, Esportrecht und verwandten Rechtsgebieten ist dieser Unterschied für Fragen rund um Urheberrecht, Nutzungsrechte oder auch im Zusammenhang mit dem Verkauf von digitalen Gütern relevant, wie z.B. bei virtuellen Gegenständen in Computerspielen oder digitalen Währungen in Blockchain-Anwendungen. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung dieser Frage von Wertungsgesichtspunkten abhängt und es mitunter schwer zu beantworten sein kann, ohne den ganzen Sachverhalt zu kennen. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an Rechtsanwalt Marian Härtel zu wenden. Er bietet eine kostenlose Kurzberatung auf seiner Seite an und kann Ihnen bei rechtlichen Fragestellungen im IT/IP-Recht, Gamesrecht, Esportrecht und verwandten Rechtsgebieten weiterhelfen.

Frage: Was muss in einen Beratervertrag hinein?

Antwort:
Ein Beratervertrag muss grundsätzlich die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten, die die Parteien vereinbart haben. Im Bereich IT/IP-Recht oder bei Beratung zu den von Ihnen genannten Schwerpunkten sind folgende Punkte besonders relevant: 1. Vertragsparteien: Die Identifikation der Vertragsparteien, also Berater und Auftraggeber, inklusive Adressen und ggf. juristischer Form. 2. Leistungsbeschreibung: Eine präzise Beschreibung der Beratungsleistung, die der Berater erbringen soll, ist wichtig (z.B. Beratung zu Softwareentwicklung, Blockchain-Anwendungen, etc.). 3. Vergütung: Die Höhe der Vergütung, sowie Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen sollten klar geregelt sein. 4. Vertragslaufzeit und Kündigungsregelungen: Der Zeitraum der Beratungstätigkeit und mögliche Kündigungsfristen sollten festgehalten werden. 5. Haftung: Eine Regelung zur Haftung des Beraters, insbesondere bei fahrlässigem Verhalten, ist empfehlenswert (z.B. Haftungsobergrenzen oder Haftungsausschlüsse). 6. Geheimhaltung und Datenschutz: Geheimhaltungspflichten sowie die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO (z.B. Art. 28 DSGVO) sollten geregelt werden. 7. Urheberrecht: Regelungen zur Übertragung oder Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Leistungen sollten enthalten sein (z.B. gem. § 31 UrhG). 8. Schlussbestimmungen: Regelungen zu Gerichtsstand, anwendbarem Recht und eventuellen Schriftformerfordernissen vervollständigen den Vertrag. Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht abschließend ist und weitere Aspekte in Betracht kommen können. Eine individuelle Prüfung und Erstellung des Beratervertrages durch Rechtsanwalt Marian Härtel ist empfehlenswert, um rechtssichere Regelungen zu treffen. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um Ihre Problemstellung zu besprechen und erhalten Sie einen fairen Preis für die Erstellung eines maßgeschneiderten Beratervertrags. Schreiben Sie Rechtsanwalt Härtel über die Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite, um eine umfassende Beratung zu erhalten.
Ich werde übrigens auch regelmäßig versuchen, spannende Fragen des Bots zu veröffentlichen, denn von Fragen zu toten Hunden bis verstopfte Toiletten gab es jede Menge interessante Probleme gestern. 
Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlockchainBlogComputerspieleDatenschutzDatenschutzrechtDienstleistungEntwicklungEsportGesellschaftsrechtGesetzeHaftungInformationKündigungLawLizenzRechtsfrageRechtsfragenRechtsgebietRegistrierungSchriftformSicherheitTestUmsatzsteuerUrheberrechtVerträgeVertragsrechtWertpapierZins

Weitere spannende Blogposts

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

KI & Urheberrecht: Eine Analyse

KI & Urheberrecht: Eine Analyse
10. Dezember 2022

KI & Urheberrecht ist ein neues und wichtiges Thema, das viele Menschen beunruhigt. Es ist wichtig, dieses Thema zu verstehen,...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und Startups – Ein Blick in die Zukunft

Howey Test
13. März 2024

Vor zwei Tagen hatte ich die Gelegenheit, an der Präsentation der W3Now Studie in Berlin teilzunehmen. Diese Veranstaltung war ein...

Mehr lesenDetails

Rechtssichere Vertragsgestaltung für die Gig Economy

Einzelunternehmer / Einzelunternehmen
7. Oktober 2024

Die Gig Economy hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt und prägt zunehmend die moderne Arbeitswelt. Insbesondere Startups...

Mehr lesenDetails

#FreedomOfTagging: Influencer und der VSW

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
21. Dezember 2018

Aktuell ist im Problemfeld Influencer Marketing wieder das Thema aktuell. Dieses Mal betrifft es die Instagram Influencerin Vanessa Blumenthal, die...

Mehr lesenDetails

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Die De-Minimis-Förderung für die Gamesindustrie ist ein voller Erfolg, denn bislang gingen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits...

Mehr lesenDetails

BayLDA: 100 FAQ zu Datenschutz Und Webseiten

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
9. September 2019

Die Datenschützer aus Bayern haben eine Sammlung von Fragen und Antworten zum Datenschutz auf Webseiten veröffentlicht. Mit dabei sind so...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?

VerpackG: Affiliates, Merchshops, Dropshipping betroffen?
30. Dezember 2018

Passend zu meinem Post von gestern möchte ich noch ein paar Fallbeispiele bringen, die typische Situationen meiner Mandanten wie Streamer,...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung