• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutz bei der Nutzung von Cloud-Diensten

Was Startups wissen müssen

8. Oktober 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Datenschutz bei der Nutzung von Cloud-Diensten: Was Startups wissen müssen
Wichtigste Punkte
  • Cloud-Dienste bieten Flexibilität, Skalierbarkeit und Kosteneffizienz, bringen jedoch auch datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich.
  • Der Rechtsrahmen für Cloud-Nutzung wird durch die DSGVO festgelegt, insbesondere durch Art. 6, 28, 32, 44 ff.
  • Startups sind in der Regel verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und müssen einen AVV abschließen.
  • Der AVV regelt wesentliche Punkte wie Verarbeitung, Datenschutzpflichten und Vertraulichkeit.
  • Internationale Datentransfers erfordern besondere Aufmerksamkeit, um Schutzstandards zu gewährleisten.
  • Startups sollten Due Diligence durchführen und Maßnahmen zur Datenschutz-Compliance dokumentieren.
  • Eine proaktive Datenschutzkultur stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern und minimiert rechtliche Risiken.

Cloud-Dienste bieten Startups zahlreiche Vorteile wie Flexibilität, Skalierbarkeit und Kosteneffizienz. Allerdings bringt die Nutzung von Cloud-Services auch erhebliche datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten datenschutzrechtlichen Aspekte, die Startups bei der Nutzung von Cloud-Diensten beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen
2. Verantwortlichkeiten bei der Cloud-Nutzung
3. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
5. Internationale Datentransfers
6. Besondere Herausforderungen für Startups
7. Praxistipps für Startups
7.1. Author: Marian Härtel

Rechtlicher Rahmen

Der Datenschutz bei der Nutzung von Cloud-Diensten wird primär durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Zentrale Aspekte sind:

  1. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO)
  2. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
  4. Internationale Datentransfers (Art. 44 ff. DSGVO)

Verantwortlichkeiten bei der Cloud-Nutzung

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten ist das Startup in der Regel der Verantwortliche im Sinne der DSGVO, während der Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter agiert. Dies hat wichtige Konsequenzen:

  1. Das Startup bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich.
  2. Es muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Cloud-Anbieter geschlossen werden.
  3. Das Startup muss die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch den Cloud-Anbieter überwachen.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Der AVV ist ein zentrales Element beim datenschutzkonformen Einsatz von Cloud-Diensten. Er muss gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO folgende Punkte regeln:

  1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  2. Art und Zweck der Verarbeitung
  3. Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
  4. Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
  5. Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters
  6. Verpflichtung zur Vertraulichkeit
  7. Technische und organisatorische Maßnahmen
  8. Regelungen zur Unterstützung des Verantwortlichen
  9. Umgang mit Unterauftragsverarbeitern
  10. Löschung oder Rückgabe der Daten nach Beendigung der Verarbeitung

Viele Cloud-Anbieter stellen standardisierte AVVs zur Verfügung. Diese sollten sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Startups müssen sicherstellen, dass der Cloud-Anbieter angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) implementiert hat, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Wichtige Aspekte sind:

  1. Verschlüsselung: Sowohl bei der Übertragung als auch bei der Speicherung der Daten
  2. Zugriffskontrolle: Strikte Regelungen und Verfahren für den Zugriff auf die Daten
  3. Verfügbarkeitskontrolle: Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Daten
  4. Trennungskontrolle: Getrennte Verarbeitung von Daten verschiedener Auftraggeber
  5. Pseudonymisierung: Wo möglich, sollten Daten pseudonymisiert werden

Startups sollten die TOMs des Cloud-Anbieters sorgfältig prüfen und dokumentieren.

Internationale Datentransfers

Viele Cloud-Anbieter speichern oder verarbeiten Daten außerhalb der EU. Dies ist datenschutzrechtlich besonders relevant:

  1. Angemessenheitsbeschluss: Liegt für das Zielland ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vor (z.B. für das Vereinigte Königreich), ist der Datentransfer grundsätzlich zulässig.
  2. Standardvertragsklauseln: In vielen Fällen werden die von der EU-Kommission bereitgestellten Standardvertragsklauseln verwendet, um einen rechtskonformen Datentransfer zu ermöglichen.
  3. Binding Corporate Rules: Für konzerninterne Übermittlungen können genehmigte verbindliche interne Datenschutzvorschriften eine Lösung sein.
  4. Zusätzliche Maßnahmen: Nach dem Schrems II-Urteil des EuGH müssen oft zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.

Startups sollten besonders vorsichtig sein bei der Nutzung von Cloud-Diensten, die Daten in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau übermitteln.

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Ressourcenbeschränkungen: Viele Startups verfügen nicht über dedizierte Datenschutzexperten. Es ist wichtig, dennoch ausreichend Ressourcen für den Datenschutz bereitzustellen.
  2. Schnelles Wachstum: Bei schnellem Unternehmenswachstum müssen Datenschutzmaßnahmen entsprechend skaliert werden.
  3. Flexibilität vs. Compliance: Die Notwendigkeit, schnell und flexibel zu agieren, darf nicht zu Lasten der Datenschutz-Compliance gehen.
  4. Internationale Expansion: Bei der Expansion in neue Märkte müssen lokale Datenschutzbestimmungen berücksichtigt werden.

Praxistipps für Startups

  1. Due Diligence: Führen Sie eine sorgfältige Prüfung potenzieller Cloud-Anbieter durch, insbesondere hinsichtlich ihrer Datenschutzpraktiken und Zertifizierungen.
  2. Datenschutz-Folgenabschätzung: Führen Sie bei risikoreichen Verarbeitungsvorgängen eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO durch.
  3. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig alle Entscheidungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloud-Diensten.
  4. Verschlüsselung: Nutzen Sie wo möglich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um die Daten zusätzlich zu schützen.
  5. Datensparsamkeit: Überlegen Sie kritisch, welche Daten tatsächlich in die Cloud ausgelagert werden müssen.
  6. Notfallplan: Entwickeln Sie einen Plan für den Fall eines Datenschutzvorfalls oder einer Insolvenz des Cloud-Anbieters.
  7. Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und die Aktualität Ihrer Maßnahmen.
  8. Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Datenschutzfragen, insbesondere im Umgang mit Cloud-Diensten.

Die Nutzung von Cloud-Diensten bietet Startups enorme Chancen, erfordert aber auch eine sorgfältige Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte. Eine proaktive Herangehensweise an den Datenschutz kann nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken. Durch die Implementierung robuster Datenschutzpraktiken können Startups die Vorteile von Cloud-Diensten nutzen, ohne dabei die Compliance zu vernachlässigen.

Angesichts der Komplexität des Themas und der potenziell schwerwiegenden Konsequenzen bei Verstößen ist es für Startups ratsam, bei der Implementierung von Cloud-Lösungen fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Datenschutzanwalt kann dabei helfen, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die sowohl den geschäftlichen Anforderungen als auch den rechtlichen Vorgaben gerecht werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOEntscheidungenEUInsolvenzMitarbeiterRisikoStandardvertragsklauselnStartupsUrteilWachstum

Weitere spannende Blogposts

Einstufung von Meinung als Schmähkritik verletzt Meinungsfreiheit!

Gerichtsprozess via Internet-Chat
23. Juli 2019

Grundsätzlich ist über die Frage, ob eine Äußerung als Beleidigung zu bestrafen ist oder von der Meinungsfreiheit geschützt ist, im...

Mehr lesenDetails

OLG Düsseldorf: Im B2C-Bereich keine Einbeziehung von AGB bei Offline-Bestellung und bloßem Verweis auf Website

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
2. August 2024

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 25.04.2024 entschieden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens bei Offline-Bestellungen durch...

Mehr lesenDetails

BGH mit spannender Entscheidung im Spannungsfeld der Impressumspflicht

Social Media Accounts und Impressum
12. September 2023

Einleitung Die digitale Welt ist ein ständig wechselndes Spielfeld, auf dem Influencer und Streamer eine immer wichtigere Rolle spielen. Dabei...

Mehr lesenDetails

Verträge im IT Recht – alles immer schriftlich

Online Flugbuchung und Gepäckkosten
17. Dezember 2018

Gefühlt 10% meiner anwaltlichen Arbeit bestehen darin,dass gerade Personen oder Unternehmen im IT-Recht sich zu sehr vertrauen. Das mag traurig...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Inhalte: Wem gehören die Rechte?

Künstliche Intelligenz und die Verwertung von Bildmaterial in Filmen und Spielen
16. Juni 2024

Urheberrecht bei KI-Inhalten: Aktuelle Rechtslage und offene Fragen Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Erstellung von Texten, Bildern, Videos und...

Mehr lesenDetails

„Drecks Fotze“ ist zulässige Meinungsäußerung auf Facebook

„Drecks Fotze“ ist zulässige Meinungsäußerung auf Facebook
19. September 2019

Heute scheint der Tag zu sein, an dem ich mich über gewisse Urteile aufrege. Mich lassen einige Entscheidungen wohl mindestens...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt a.M.: zur Haftung von X (Twitter)

Landgericht Berlin untersagt grundlose Twittersperre
17. Juni 2024

Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen - die richtig oder...

Mehr lesenDetails

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zur Übermittlung von IP-Adressen

Gerichtsprozess via Internet-Chat
29. Januar 2019

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den...

Mehr lesenDetails

Esport und Preisgelder

Esport und Preisgelder
1. Oktober 2024

Die E-Sport-Branche erlebt zwar einen beispiellosen Aufschwung, doch mit dem rasanten Wachstum gehen auch zahlreiche Herausforderungen und Probleme einher. Ein...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs und Verträgen – was gilt rechtlich in Deutschland?

8. September 2025

Mods erweitern Videospiele um neue Inhalte, verbessern Grafik oder fügen völlig neue Spielweisen hinzu. Kaum ein großer PC-Titel kommt heute...

Mehr lesenDetails
Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

Schiedsvereinbarungen in EULAs und Entwicklerverträgen

7. September 2025
Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

Chain of Title im Game-Development: Rechtekette sauber aufbauen

6. September 2025
Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

Fail-Fast Klauseln in Medienproduktionen – Was ist das eigentlich?

5. September 2025
Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

12. August 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €

Podcastfolge

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung