• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?

4. Juli 2019
in Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
conclusion of the contract 3100563 1280
Wichtigste Punkte
  • Assetdeals umfassen den Verkauf von Rechten und Inhalten ohne Änderung der Gesellschaftsstruktur.
  • Der Datenschutz ist ein wesentlicher Aspekt, besonders beim Kauf von Nutzerdaten.
  • Die DSGVO definiert klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Kundendaten während eines Assetdeals.
  • Kundendaten bei laufenden Verträgen erfordern die Genehmigung des Kunden zur Vertragsübergabe.
  • Daten von Bestandskunden ohne laufende Verträge dürfen nur für gesetzliche Aufbewahrung genutzt werden.
  • Besondere Kundendaten sind nur mit informierter Einwilligung übertragbar.
  • Erfahrene Unterstützung ist essenziell für die Ausarbeitung vertraglicher Details im Kontext von Assetdeals.

Des Öfteren begleite ich Startups bei sogenannten Assetdeals. So nennen sich im Grundsatz Verträge bei denen beispielsweise ein Onlineprojekt, ein Computerspiel oder sonstige Rechte und Inhalte an eine andere Partei verkauft werde, ohne dass dabei – nur – die Änderung der Gesellschafter der das Projekt betreibenden Kapitalgesellschaft geändert werde. Die ist beispielsweise häufig der Fall, wenn z.B. eine GmbH mehr als ein Projekt betreibt und daher nicht die ganze Kapitalgesellschaft verkauft werden soll.

Neben diversen gesellschaftsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Aspekten ist dabei auch eine vollständige Beachtung von Urheberrecht und Markenrecht erforderlich. Gerne vergessen werden dabei die Probleme, die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn auch Nutzerdaten mitgekauft werden sollen, damit der Erwerber nicht nur eine leere Hülle kauft. Wurde hier vorab die AGB nicht sorgsam gestaltet, kann dies einen Assetdeal durchaus auch unmöglich machen. Aber selbst mit guten AGB gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dabei sich auf einen Katalog von Fallgruppen verständigt, die im Rahmen der
Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f i.V.m. Abs. 4 DSGVO bei einem Asset Deal zu berücksichtigen sind.

Die Fallgruppen lauten:

1. Kundendaten bei laufenden Verträgen
Hier bedarf der Vertragsübergang zivilrechtlich einer Genehmigung der Kundin oder des Kunden.

2. Bestandskunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung älter als 3 Jahre
Daten von Bestandskunden, bei denen die letzte aktive Vertragsbeziehung mehr als 3 Jahre zurückliegt, unterliegen bei einer erwerbenden
Stelle einer Einschränkung der Verarbeitung. Diese Daten dürfen zwar übermittelt, aber eben nur wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen genutzt werden.

3. Daten von Kunden bei fortgeschrittener Vertragsanbahnung; Bestandskunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung jünger als 3 Jahre

Daten solcher Kundinnen und Kunden sind nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO im Wege der Widerspruchslösung (Opt-out-Modell) mit einer ausreichend bemessenen Widerspruchsfrist zu übermitteln. Bankdaten sind jedoch vom Übergang per Widerspruchslösung ausgenommen und nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zu übermitteln.

4. Kundendaten im Falle offener Forderungen
Die Übertragung offener Forderungen gegen Kundinnen und Kunden richtet sich zivilrechtlich nach den §§ 398 ff. BGB und stellt eine Forderungsabtretung dar. In diesem Zusammenhang stehende Daten darf der Zedent an den Zessionar – gestützt auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO übermitteln.

5. Kundendaten besonderer Kategorie nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Solche Daten können nur im Wege der informierten Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a), Art. 7 DSGVO übergeleitet werden.

Auch wenn der Beschluss vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht mitgetragen wurde, so ist die Auflistung sicher sinnvoll, um bereits im Vorfeld von Verhandlungen zu klären, an was alles gedacht werden muss. Die vertraglichen Details sollten grundsätzlich nur mit erfahrener Hilfe erarbeitet werden. Gerne können Spieleentwickler, Softwareanbieter oder sonstige Dienstleister unverbindlich bei mir über mein Kontaktformular anfragen, damit wir die Kosten für eine Beratung und das sinnvolle Vorgehen eruieren können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBankBeratungComputerComputerspielDatenschutzDatenschutzrechtGesellschaftsrechtInformationKapitalgesellschaftMarkenrechtModelSoftwareSpieleentwicklerStartupsUrheberrechtVerträgeZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

Schadensersatz wegen Scraping gegen Facebook – LG Paderborn lässt die Bombe platzen

Datenschutz: „Targeted Advertising“ durch „berechtigtes Interesse“ am Ende? EDPB vs. Meta
16. Januar 2023

Das Landgericht Paderborn hat in den Fällen des "Datenklaus" bei Facebook faktisch eine Bombe platzen lassen und einem "Geschädigten" nicht...

Mehr lesenDetails

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das

Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das
1. Februar 2023

Worum geht es? Wie hier im Blog schon oft zu lesen war, stellen Blockchains (egal von welchem Anbieter und auf...

Mehr lesenDetails

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*
22. März 2020

Update 25.03.2020: Der unten dargestellte Gesetzesentwurf wurde abgeschwächt. - Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird zunächst bis 30.09.2020 und...

Mehr lesenDetails

Datenschutzauskunft nach DSGVO/GDPR

Ein mit Sternen geschmücktes DSGVO-Logo steht für die Einhaltung des Datenschutzes gemäß DSGVO.
24. Oktober 2018

Einer meiner Mandanten hat letzten eine umfangreiche Datenschutzanfrage bezüglicher seiner persönlichen Daten erhalten. Da ich meinen Mandanten zwar rate, zu...

Mehr lesenDetails

Facebook und das NetzDG

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
3. April 2023

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem in einem Eilbeschluss festgestellt, dass die in § 3 b des Gesetzes zur Verbesserung...

Mehr lesenDetails

Designupdate und Zukunftspläne

Designupdate und Zukunftspläne
27. Juni 2019

Gestern habe ich die Gunst der Stunde eines zu heißen Büros genutzt und der Webseite eine Frischzellenkur verpasst. Der Fokus...

Mehr lesenDetails

BFH und die Versteuerung von Gewinnen aus de Veräußerung von Kryptowährungen?

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
27. Januar 2023

Was wurde bislang entschieden? Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig....

Mehr lesenDetails

EUIPO Markenanmeldung folgen betrügerische Zahlungsaufforderungen

EUIPO Markenanmeldung folgen betrügerische Zahlungsaufforderungen
10. September 2019

Aufgrund der Rückmeldung eines Mandanten von mir möchte ich aktuell vor neuen betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach Anmeldung einer EU-Marke warnen. Im...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

Mehr lesenDetails
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung