• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?

4. Juli 2019
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutzprobleme bei einem Assetdeal?

4. Juli 2019
in Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
conclusion of the contract 3100563 1280

Des Öfteren begleite ich Startups bei sogenannten Assetdeals. So nennen sich im Grundsatz Verträge bei denen beispielsweise ein Onlineprojekt, ein Computerspiel oder sonstige Rechte und Inhalte an eine andere Partei verkauft werde, ohne dass dabei – nur – die Änderung der Gesellschafter der das Projekt betreibenden Kapitalgesellschaft geändert werde. Die ist beispielsweise häufig der Fall, wenn z.B. eine GmbH mehr als ein Projekt betreibt und daher nicht die ganze Kapitalgesellschaft verkauft werden soll.

Wichtigste Punkte
  • Assetdeals umfassen den Verkauf von Rechten und Inhalten ohne Änderung der Gesellschaftsstruktur.
  • Der Datenschutz ist ein wesentlicher Aspekt, besonders beim Kauf von Nutzerdaten.
  • Die DSGVO definiert klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Kundendaten während eines Assetdeals.
  • Kundendaten bei laufenden Verträgen erfordern die Genehmigung des Kunden zur Vertragsübergabe.
  • Daten von Bestandskunden ohne laufende Verträge dürfen nur für gesetzliche Aufbewahrung genutzt werden.
  • Besondere Kundendaten sind nur mit informierter Einwilligung übertragbar.
  • Erfahrene Unterstützung ist essenziell für die Ausarbeitung vertraglicher Details im Kontext von Assetdeals.

Neben diversen gesellschaftsrechtlichen als auch steuerrechtlichen Aspekten ist dabei auch eine vollständige Beachtung von Urheberrecht und Markenrecht erforderlich. Gerne vergessen werden dabei die Probleme, die sich aus dem Datenschutzrecht ergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn auch Nutzerdaten mitgekauft werden sollen, damit der Erwerber nicht nur eine leere Hülle kauft. Wurde hier vorab die AGB nicht sorgsam gestaltet, kann dies einen Assetdeal durchaus auch unmöglich machen. Aber selbst mit guten AGB gibt es einige Vorgaben zu beachten.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat dabei sich auf einen Katalog von Fallgruppen verständigt, die im Rahmen der
Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f i.V.m. Abs. 4 DSGVO bei einem Asset Deal zu berücksichtigen sind.

Die Fallgruppen lauten:

1. Kundendaten bei laufenden Verträgen
Hier bedarf der Vertragsübergang zivilrechtlich einer Genehmigung der Kundin oder des Kunden.

2. Bestandskunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung älter als 3 Jahre
Daten von Bestandskunden, bei denen die letzte aktive Vertragsbeziehung mehr als 3 Jahre zurückliegt, unterliegen bei einer erwerbenden
Stelle einer Einschränkung der Verarbeitung. Diese Daten dürfen zwar übermittelt, aber eben nur wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen genutzt werden.

3. Daten von Kunden bei fortgeschrittener Vertragsanbahnung; Bestandskunden ohne laufende Verträge und letzter Vertragsbeziehung jünger als 3 Jahre

Daten solcher Kundinnen und Kunden sind nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO im Wege der Widerspruchslösung (Opt-out-Modell) mit einer ausreichend bemessenen Widerspruchsfrist zu übermitteln. Bankdaten sind jedoch vom Übergang per Widerspruchslösung ausgenommen und nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Kunden zu übermitteln.

4. Kundendaten im Falle offener Forderungen
Die Übertragung offener Forderungen gegen Kundinnen und Kunden richtet sich zivilrechtlich nach den §§ 398 ff. BGB und stellt eine Forderungsabtretung dar. In diesem Zusammenhang stehende Daten darf der Zedent an den Zessionar – gestützt auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO übermitteln.

5. Kundendaten besonderer Kategorie nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Solche Daten können nur im Wege der informierten Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a), Art. 7 DSGVO übergeleitet werden.

Auch wenn der Beschluss vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie des sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht mitgetragen wurde, so ist die Auflistung sicher sinnvoll, um bereits im Vorfeld von Verhandlungen zu klären, an was alles gedacht werden muss. Die vertraglichen Details sollten grundsätzlich nur mit erfahrener Hilfe erarbeitet werden. Gerne können Spieleentwickler, Softwareanbieter oder sonstige Dienstleister unverbindlich bei mir über mein Kontaktformular anfragen, damit wir die Kosten für eine Beratung und das sinnvolle Vorgehen eruieren können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBankBeratungComputerComputerspielDatenschutzDatenschutzrechtGesellschaftsrechtInformationKapitalgesellschaftMarkenrechtModelSoftwareSpieleentwicklerStartupsUrheberrechtVerträgeZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

ESBD legt Verhaltenscodex vor

ESBD legt Verhaltenscodex vor
31. Oktober 2018

Passend zur Diskussion rund um den DOSB und Esport sei anzumerken, dass auch der Esport in Deutschland sicher weiter versucht...

Mehr lesenDetails

EuGH entscheidet zum Urheberrechtsschutz von Formen und Modellen

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
13. September 2019

Der Oberste Gerichtshof in Portugal ist aktuell mit einem Rechtsstreit befasst, der sich um Formen und Modelle von Mode und...

Mehr lesenDetails

Kann Cloudflare zulässig eingesetzt werden?

Kann ein Bußgeld wegen einer Datenschutzpanne gegen eine Kapitalgesellschaft ergehen?
25. März 2021

Das Thema, ob US-amerikanische SaaS-Anbieter zulässigerweise eingesetzt werden können oder ob Produkte wie Jira, Zendesk, diverse CRM System und weiteres...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

Urheberrecht
15. Juli 2019

Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo...

Mehr lesenDetails

Rewarded Ads in Kinderspielen?

Rewarded Ads in Kinderspielen?
15. Juni 2019

Fast unbemerkt Bayerische Landeszentrale für Neue Medien schon Ende letzten Jahres eine neue Version gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) der Länder veröffentlicht....

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung

Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung
29. November 2023

Einleitung: Das jüngste Urteil des Landgerichts München I zum Kündigungsbutton von Sky nimmt eine zentrale Rolle in der aktuellen Diskussion...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts: Urteile/Rechtsprechung/Aufsätze

Smart Contracts: Urteile/Rechtsprechung/Aufsätze
19. April 2021

Viele innovative Visionäre, die IT und Recht miteinander verbinden, fragen inzwischen, ob wir eigentlich ein Zivilrecht 4.0 benötigen, um die...

Mehr lesenDetails

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!

#ad als Hashtag für Werbung nicht ausreichend!
25. Januar 2019

Passend zu den Influencer-Urteilen aus Berlin, schließt sich das Landgericht Heilbronn mit einer weiteren Klarstellung an. Zwei Punkte sind dabei...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht und Esport

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlebt seit geraumer Zeit eine Renaissance. Was jahrzehntelang als Spezialmaterie für klassische Fernlehrgänge galt, ist durch die...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Mehr lesenDetails
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung