• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

15. Mai 2024
in Blockchain und Web 3 Recht, Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
xxdixokaejlv9es08dc9

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer einer Software erhält einen individuellen Schlüssel, der ihm den Zugriff auf die Vollversion ermöglicht. Ohne diesen Schlüssel lässt sich die Software meist nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Doch welche Rechtsnatur haben solche Lizenzschlüssel eigentlich und wie lassen sie sich mit modernen Technologien wie der Blockchain verbinden? Und welche Auswirkungen hat dies auf die Gestaltung von Verträgen über den Verkauf von Lizenzschlüsseln?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Lizenzschlüssel als Nachweis von Nutzungsrechten
2. Tokenisierung von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
3. Rechtliche Einordnung von Token
4. Erschöpfungsgrundsatz bei Softwarelizenzen
5. Gestaltung von Lizenzverträgen auf der Blockchain
6. Fazit und Ausblick
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Lizenzschlüssel sind ein Nachweis für Nutzungsrechte an Software und ermöglichen den Zugang zur Vollversion.
  • Durch die Blockchain können Lizenzschlüssel als Token verwaltet und übertragen werden, was Nachverfolgbarkeit bietet.
  • Token gelten nicht als Sachen im Sinne des BGB, sondern als sonstige Gegenstände mit entsprechenden Rechten.
  • Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz ermöglicht den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen ohne Zustimmung des Rechteinhabers.
  • Lizenzverträge auf der Blockchain müssen klare Nutzungsbeschränkungen und technische Übertragungsmodalitäten festlegen.
  • Die Tokenisierung eröffnet neue Möglichkeiten für den Handel mit Softwarelizenzen, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen weiterentwickelt werden, insbesondere in Bezug auf Haftung und den Erschöpfungsgrundsatz.

Lizenzschlüssel als Nachweis von Nutzungsrechten

Aus rechtlicher Sicht stellen Lizenzschlüssel in erster Linie einen Nachweis dar, dass der Inhaber bestimmte Nutzungsrechte an einer Software erworben hat. Der Lizenzvertrag zwischen Hersteller und Nutzer regelt dabei den Umfang dieser Rechte, etwa ob die Software nur auf einem Gerät oder mehreren Geräten installiert werden darf, ob Updates und Support enthalten sind und ob die Lizenz zeitlich befristet oder unbefristet gilt.Der Lizenzschlüssel dient somit als eine Art Beweismittel, mit dem der Nutzer seine Berechtigung zur Nutzung der Software gegenüber dem Hersteller dokumentieren kann. Gleichzeitig fungiert er als technische Zugriffskontrolle, indem die Software nur bei Eingabe eines gültigen Schlüssels die volle Funktionalität freischaltet. In diesem Sinne ähnelt der Lizenzschlüssel einem physischen Schlüssel, der den Zugang zu einem bestimmten Gut ermöglicht und beschränkt.

Tokenisierung von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Durch die Verwendung von Token auf einer Blockchain lassen sich Lizenzschlüssel nun auf eine neue Art verwalten und übertragen. Anstatt den Schlüssel per E-Mail oder auf einem Datenträger auszuliefern, wird er als Token auf der Blockchain hinterlegt. Der Käufer erhält den Token und damit das Recht, die Software zu nutzen.Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Übertragung des Tokens lässt sich lückenlos nachverfolgen und der aktuelle Besitzer ist jederzeit eindeutig feststellbar. Anders als bei herkömmlichen Lizenzschlüsseln kann der Hersteller auch nach dem Verkauf noch nachvollziehen, wer die Software nutzt. Zudem lässt sich die Weitergabe oder der Weiterverkauf der Lizenz auf der Blockchain transparent abbilden.Aus Sicht des Lizenzgebers bietet die Blockchain also ein hohes Maß an Kontrolle und Sicherheit. Aber auch für den Lizenznehmer ergeben sich Vorteile: Er kann seine erworbenen Nutzungsrechte jederzeit anhand der Blockchain-Historie nachweisen und bei Bedarf auch an Dritte übertragen, ohne auf eine Mitwirkung des Herstellers angewiesen zu sein.

Rechtliche Einordnung von Token

Doch wie sind solche Token rechtlich zu bewerten? Handelt es sich lediglich um einen digitalen Lizenzschlüssel oder um ein eigenes Wirtschaftsgut? Nach herrschender Meinung stellen Token keine Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar, da sie rein digital existieren und keine physische Verkörperung aufweisen.Vielmehr dürften Token als sonstige Gegenstände gemäß § 453 BGB einzuordnen sein, auf die die Vorschriften über den Kaufvertrag entsprechend anwendbar sind. Der Erwerber des Tokens erhält demnach die darin verkörperten Rechte, insbesondere das Recht zur Nutzung der lizenzierten Software.Ob darüber hinaus auch ein gutgläubiger Erwerb von Token möglich ist, wie er bei beweglichen Sachen gilt, ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt. Ebenso bestehen noch offene Fragen, wie sich die Tokenisierung von Lizenzen zu Aspekten wie Verbraucherschutz, Gewährleistung und Herstellerhaftung verhält.

Erschöpfungsgrundsatz bei Softwarelizenzen

Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers mit dem Erstverkauf einer Software erschöpft. Der Erwerber darf die Software dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterveräußern.Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „UsedSoft“ entschieden, dass sich der Erschöpfungsgrundsatz auch auf digital vertriebene Software erstreckt, sofern der Rechteinhaber dem Ersterwerber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht gegen Zahlung eines Entgelts eingeräumt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ersterwerber seine eigene Kopie unbrauchbar macht, wenn er sie weiterveräußert.Für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen hat dieses Urteil weitreichende Folgen. Unternehmen wie UsedSoft, die mit gebrauchten Lizenzen handeln, können sich nun auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Sie dürfen Lizenzen, die ursprünglich vom Hersteller stammen, nach dem Ersterwerb weiterveräußern, ohne dessen Zustimmung einholen zu müssen.

Gestaltung von Lizenzverträgen auf der Blockchain

Angesichts dieser Rechtslage stellt sich die Frage, wie Lizenzverträge auf der Blockchain optimal gestaltet werden können. Zum einen sollten die Verträge klarstellen, welche Rechte mit dem Token übertragen werden und welche Nutzungsbeschränkungen gelten. Dabei ist zu beachten, dass AGB-Klauseln, die den Weiterverkauf verbieten, nach dem EuGH-Urteil unwirksam sind.Zum anderen sollten die Verträge regeln, wie die Übertragung des Tokens technisch abläuft und welche Pflichten den Ersterwerber dabei treffen. So muss sichergestellt sein, dass der Ersterwerber seine eigene Kopie unbrauchbar macht, wenn er den Token weiterveräußert. Auch die Frage, ob und wie der Token mit Updates und Support verknüpft ist, sollte adressiert werden.Schließlich empfiehlt es sich, die Lizenzverträge an die Besonderheiten der Blockchain anzupassen. So könnte etwa geregelt werden, dass der Erwerb des Tokens und die Einräumung der Nutzungsrechte erst mit der Bestätigung der Transaktion auf der Blockchain wirksam werden. Auch Fragen der Haftung und der anwendbaren Rechtsordnung sollten mit Blick auf die globale und dezentrale Natur der Blockchain geklärt werden.

Fazit und Ausblick

Die Tokenisierung von Softwarelizenzen auf der Blockchain eröffnet neue Möglichkeiten für den Handel und die Übertragung von Nutzungsrechten. Sie bietet Vorteile wie Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Automatisierung, wirft aber auch neue rechtliche Fragen auf.Um Rechtssicherheit zu schaffen, bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung der Lizenzverträge unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Blockchain. Auch die weitere Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleibt abzuwarten, insbesondere mit Blick auf den Erschöpfungsgrundsatz und den gutgläubigen Erwerb von Token.Klar ist jedoch, dass die Blockchain das Potenzial hat, den Handel mit Softwarelizenzen und anderen digitalen Gütern grundlegend zu verändern. Unternehmen und Rechteinhaber sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig mit den Chancen und Risiken auseinandersetzen. Denn eines ist sicher: Die Tokenisierung von Lizenzen ist keine ferne Zukunftsmusik mehr, sondern längst Realität geworden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAutomatisierungBlockchainDigitalE-MailEntwicklungGesetzgebungHaftungLizenzMailRechtRechtsprechungRechtssicherheitSicherheitSoftwareTokenTransparenzUrteilVerbraucherschutzVerträge

Weitere spannende Blogposts

Rechtssichere Vertragsgestaltung für die Gig Economy

Einzelunternehmer / Einzelunternehmen
7. Oktober 2024

Die Gig Economy hat in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erlebt und prägt zunehmend die moderne Arbeitswelt. Insbesondere Startups...

Mehr lesenDetails

BFH und die Versteuerung von Gewinnen aus de Veräußerung von Kryptowährungen?

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
27. Januar 2023

Was wurde bislang entschieden? Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig....

Mehr lesenDetails

EU vereinbart neue Richtline für Internethandel

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
17. April 2019

Aktualisierungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften zur Verbesserung der Rangfolgetransparenz auf Online-Marktplätzen und zur Bekämpfung der doppelten Qualität von Produkten wurden am Mittwoch...

Mehr lesenDetails

Influencer, Werbung und die Landesmedienstalten

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
18. März 2019

Oft genug habe ich ja schon über Influencer und Streamer berichtet und die aktuell sehr heiß umstrittene Pflicht zur Markierung...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet in Sachen Botsoftware/Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
18. Januar 2017

Der Bundesgerichtshof hat in der von mir vertretenen Sache zur Zulässigkeit von Botsoftware für das Spiel World of Warcraft entschieden...

Mehr lesenDetails

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge

Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge
24. Januar 2020

Das Bundesministerium für Justiz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz vorgelegt, dass die Rechtslage von Verbrauchern gegenüber Unternehmen weiter verbessern...

Mehr lesenDetails

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige
4. Oktober 2024

Die Erstellung eines Online-Shops bietet Selbstständigen enorme Chancen, birgt aber auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine rechtssichere Gestaltung ist nicht nur...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten – LG Hamburg setzt Maßstäbe

breaking first decision of the bgh on ai 2
30. September 2024

Am 27. September 2024 hat das Landgericht Hamburg ein bahnbrechendes Urteil (Az. 310 O 227/23) im Bereich der KI-Trainingsdaten gefällt....

Mehr lesenDetails

Die Herausforderung der Vertragsgestaltung: Kombination von Softwareentwicklungsverträgen und atypisch stillen Beteiligungen

Datentreuhänderschaft in IoT-Projekten: Vertragliche Regelungen für den sicheren Datenaustausch
8. Februar 2024

Einleitung: In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht begegne ich regelmäßig der Herausforderung, innovative Vertragsmodelle zu erstellen, die...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung