• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

15. Mai 2024
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

15. Mai 2024
in Blockchain und Web 3 Recht, Recht und Computerspiele, Urheberrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
xxdixokaejlv9es08dc9

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer einer Software erhält einen individuellen Schlüssel, der ihm den Zugriff auf die Vollversion ermöglicht. Ohne diesen Schlüssel lässt sich die Software meist nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Doch welche Rechtsnatur haben solche Lizenzschlüssel eigentlich und wie lassen sie sich mit modernen Technologien wie der Blockchain verbinden? Und welche Auswirkungen hat dies auf die Gestaltung von Verträgen über den Verkauf von Lizenzschlüsseln?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Lizenzschlüssel als Nachweis von Nutzungsrechten
2. Tokenisierung von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
3. Rechtliche Einordnung von Token
4. Erschöpfungsgrundsatz bei Softwarelizenzen
5. Gestaltung von Lizenzverträgen auf der Blockchain
6. Fazit und Ausblick
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Lizenzschlüssel sind ein Nachweis für Nutzungsrechte an Software und ermöglichen den Zugang zur Vollversion.
  • Durch die Blockchain können Lizenzschlüssel als Token verwaltet und übertragen werden, was Nachverfolgbarkeit bietet.
  • Token gelten nicht als Sachen im Sinne des BGB, sondern als sonstige Gegenstände mit entsprechenden Rechten.
  • Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz ermöglicht den Weiterverkauf von gebrauchten Softwarelizenzen ohne Zustimmung des Rechteinhabers.
  • Lizenzverträge auf der Blockchain müssen klare Nutzungsbeschränkungen und technische Übertragungsmodalitäten festlegen.
  • Die Tokenisierung eröffnet neue Möglichkeiten für den Handel mit Softwarelizenzen, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen weiterentwickelt werden, insbesondere in Bezug auf Haftung und den Erschöpfungsgrundsatz.

Lizenzschlüssel als Nachweis von Nutzungsrechten

Aus rechtlicher Sicht stellen Lizenzschlüssel in erster Linie einen Nachweis dar, dass der Inhaber bestimmte Nutzungsrechte an einer Software erworben hat. Der Lizenzvertrag zwischen Hersteller und Nutzer regelt dabei den Umfang dieser Rechte, etwa ob die Software nur auf einem Gerät oder mehreren Geräten installiert werden darf, ob Updates und Support enthalten sind und ob die Lizenz zeitlich befristet oder unbefristet gilt.Der Lizenzschlüssel dient somit als eine Art Beweismittel, mit dem der Nutzer seine Berechtigung zur Nutzung der Software gegenüber dem Hersteller dokumentieren kann. Gleichzeitig fungiert er als technische Zugriffskontrolle, indem die Software nur bei Eingabe eines gültigen Schlüssels die volle Funktionalität freischaltet. In diesem Sinne ähnelt der Lizenzschlüssel einem physischen Schlüssel, der den Zugang zu einem bestimmten Gut ermöglicht und beschränkt.

Tokenisierung von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Durch die Verwendung von Token auf einer Blockchain lassen sich Lizenzschlüssel nun auf eine neue Art verwalten und übertragen. Anstatt den Schlüssel per E-Mail oder auf einem Datenträger auszuliefern, wird er als Token auf der Blockchain hinterlegt. Der Käufer erhält den Token und damit das Recht, die Software zu nutzen.Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Übertragung des Tokens lässt sich lückenlos nachverfolgen und der aktuelle Besitzer ist jederzeit eindeutig feststellbar. Anders als bei herkömmlichen Lizenzschlüsseln kann der Hersteller auch nach dem Verkauf noch nachvollziehen, wer die Software nutzt. Zudem lässt sich die Weitergabe oder der Weiterverkauf der Lizenz auf der Blockchain transparent abbilden.Aus Sicht des Lizenzgebers bietet die Blockchain also ein hohes Maß an Kontrolle und Sicherheit. Aber auch für den Lizenznehmer ergeben sich Vorteile: Er kann seine erworbenen Nutzungsrechte jederzeit anhand der Blockchain-Historie nachweisen und bei Bedarf auch an Dritte übertragen, ohne auf eine Mitwirkung des Herstellers angewiesen zu sein.

Rechtliche Einordnung von Token

Doch wie sind solche Token rechtlich zu bewerten? Handelt es sich lediglich um einen digitalen Lizenzschlüssel oder um ein eigenes Wirtschaftsgut? Nach herrschender Meinung stellen Token keine Sachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar, da sie rein digital existieren und keine physische Verkörperung aufweisen.Vielmehr dürften Token als sonstige Gegenstände gemäß § 453 BGB einzuordnen sein, auf die die Vorschriften über den Kaufvertrag entsprechend anwendbar sind. Der Erwerber des Tokens erhält demnach die darin verkörperten Rechte, insbesondere das Recht zur Nutzung der lizenzierten Software.Ob darüber hinaus auch ein gutgläubiger Erwerb von Token möglich ist, wie er bei beweglichen Sachen gilt, ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt. Ebenso bestehen noch offene Fragen, wie sich die Tokenisierung von Lizenzen zu Aspekten wie Verbraucherschutz, Gewährleistung und Herstellerhaftung verhält.

Erschöpfungsgrundsatz bei Softwarelizenzen

Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz. Dieser besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers mit dem Erstverkauf einer Software erschöpft. Der Erwerber darf die Software dann ohne Zustimmung des Rechteinhabers weiterveräußern.Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache „UsedSoft“ entschieden, dass sich der Erschöpfungsgrundsatz auch auf digital vertriebene Software erstreckt, sofern der Rechteinhaber dem Ersterwerber ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht gegen Zahlung eines Entgelts eingeräumt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Ersterwerber seine eigene Kopie unbrauchbar macht, wenn er sie weiterveräußert.Für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen hat dieses Urteil weitreichende Folgen. Unternehmen wie UsedSoft, die mit gebrauchten Lizenzen handeln, können sich nun auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Sie dürfen Lizenzen, die ursprünglich vom Hersteller stammen, nach dem Ersterwerb weiterveräußern, ohne dessen Zustimmung einholen zu müssen.

Gestaltung von Lizenzverträgen auf der Blockchain

Angesichts dieser Rechtslage stellt sich die Frage, wie Lizenzverträge auf der Blockchain optimal gestaltet werden können. Zum einen sollten die Verträge klarstellen, welche Rechte mit dem Token übertragen werden und welche Nutzungsbeschränkungen gelten. Dabei ist zu beachten, dass AGB-Klauseln, die den Weiterverkauf verbieten, nach dem EuGH-Urteil unwirksam sind.Zum anderen sollten die Verträge regeln, wie die Übertragung des Tokens technisch abläuft und welche Pflichten den Ersterwerber dabei treffen. So muss sichergestellt sein, dass der Ersterwerber seine eigene Kopie unbrauchbar macht, wenn er den Token weiterveräußert. Auch die Frage, ob und wie der Token mit Updates und Support verknüpft ist, sollte adressiert werden.Schließlich empfiehlt es sich, die Lizenzverträge an die Besonderheiten der Blockchain anzupassen. So könnte etwa geregelt werden, dass der Erwerb des Tokens und die Einräumung der Nutzungsrechte erst mit der Bestätigung der Transaktion auf der Blockchain wirksam werden. Auch Fragen der Haftung und der anwendbaren Rechtsordnung sollten mit Blick auf die globale und dezentrale Natur der Blockchain geklärt werden.

Fazit und Ausblick

Die Tokenisierung von Softwarelizenzen auf der Blockchain eröffnet neue Möglichkeiten für den Handel und die Übertragung von Nutzungsrechten. Sie bietet Vorteile wie Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Automatisierung, wirft aber auch neue rechtliche Fragen auf.Um Rechtssicherheit zu schaffen, bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung der Lizenzverträge unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Blockchain. Auch die weitere Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleibt abzuwarten, insbesondere mit Blick auf den Erschöpfungsgrundsatz und den gutgläubigen Erwerb von Token.Klar ist jedoch, dass die Blockchain das Potenzial hat, den Handel mit Softwarelizenzen und anderen digitalen Gütern grundlegend zu verändern. Unternehmen und Rechteinhaber sollten diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig mit den Chancen und Risiken auseinandersetzen. Denn eines ist sicher: Die Tokenisierung von Lizenzen ist keine ferne Zukunftsmusik mehr, sondern längst Realität geworden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAutomatisierungBlockchainDigitalE-MailEntwicklungGesetzgebungHaftungLizenzMailRechtRechtsprechungRechtssicherheitSicherheitSoftwareTokenTransparenzUrteilVerbraucherschutzVerträge

Weitere spannende Blogposts

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
11. Juli 2023

In der facettenreichen Welt der künstlichen Intelligenz (KI) hat sich ein breites Spektrum an Anwendungen herausgebildet, das von Gesichts- und...

Mehr lesenDetails

Likes dürfen nach Unternehmensänderung nicht weitergenutzt werden

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
6. September 2019

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile, die sich im Rahmen der Rechtsfragen zur Verbrauchertäuschung auch damit beschäftigen, wann und unter...

Mehr lesenDetails

Ist das NetzDG zulässig? EuGH mit spannender Entscheidung

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
15. November 2023

Der EuGH hat eine spannende Entscheidung gefällt, die auch das hierzulange z.b. für Instagram oder TikTok geltende NetzDG relevant sein...

Mehr lesenDetails

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus

LG Lübeck: QR-Code mit Link auf Webseite reicht für Einbeziehung von AGB aus
5. Februar 2024

Das Landgericht Lübeck eine spannende Entscheidung für das Vertragsrecht im digitalen Zeitalter getroffen. Es entschied, dass die Einbeziehung von Allgemeinen...

Mehr lesenDetails

Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten bei Influencer-Verträgen

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
27. September 2024

In meiner Praxis als Rechtsanwalt für IT- und Medienrecht begegne ich täglich den Herausforderungen des digitalen Zeitalters. Besonders im Bereich...

Mehr lesenDetails

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen
14. Dezember 2022

Einleitung: Warum AGB, Regulierung & Compliance im Blockchain- und Computerspielbereich wichtig sind Der Eintritt in neue Technologien und Branchen birgt...

Mehr lesenDetails

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts
21. Dezember 2022

Einleitung – Definition und Begriffsverständnis Smart Contracts sind eine Form von automatisierten Vereinbarungen, die immer häufiger in unterschiedlichen Branchen und...

Mehr lesenDetails

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. September 2019

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese "Datenschutz" hören, nur den Umstand "Oh, ich muss noch auf den Generator...

Mehr lesenDetails

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten

Leitfaden: Werbekennzeichnung bei Social Media Angeboten
24. April 2019

Nun habe ich ja schon vielfach über das Thema Influencer, Trennungsgebot bzw. Werbekennzeichnungen im Blog geschrieben und damit auch viele...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung