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Domain-Registrar haftet nur einschränkt

11. November 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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domain 3655918 1280 384x192 1

Das Landgericht Münster hat in einem kürzlichen Urteil bestätigt, dass ein Unternehmen, das für einen Dritten die Registrierung einer Domain verwaltet, für mögliche Rechtsverletzungen des Dritten nur eingeschränkt haftet.

Wichtigste Punkte
  • Das Landgericht Münster hat die Haftung von Domain-Registrierungsdiensten bestätigt.
  • Unternehmen haften für Rechtsverletzungen des Dritten nur eingeschränkt.
  • Nur offenkundige Rechtsverletzungen erfordern Prüfungspflichten.
  • Eine andere Auffassung würde übermäßige Rechtskenntnisse vom Registrar verlangen.
  • Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.
  • Die Antragsgegnerin fand keine Bestätigung für die Sachverhaltsdarstellung der Antragstellerin.
  • Registrare müssen keine widersprüchlichen oder unklaren Aussagen überprüfen.

Dies träfen auch nur eingeschränkte Prüfpflichten; Handlungspflichten gäbe es, nur wenn die Rechtsverletzung offenkundig sei und so mit auch ohne tiefergreifende tatsächliche und rechtliche Prüfung feststellbar ist. Das ist konsequent mit der bisherigen Rechtssprechung. Zudem würde eine andere Auffassung die Anforderungen an die Rechtskenntnisse des Registrar über Gebühr beanspruchen.

Das Landgericht Münster lehnte daher den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab.

Ungeachtet dessen konnte die Antragsgegnerin in der Stellungnahme des Domaininhabers jedenfalls keine Bestätigung für die Sachverhaltsdarstellung der Antragstellerin finden. […] Im Übrigen hätte dann, wenn der Sachverhalt geklärt gewesen wäre, der Tatbestand eines rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb oder der Tatbestand einer rechtswidrigen Kreditgefährdung von der Antragsgegnerin nicht ohne tiefergehende rechtliche Prüfung bejaht oder verneint werden können.

Ein Registrar ist somit auch nicht verpflichtet, sich widersprechende und/oder unklare Aussagen abzuwägen oder gar auf den Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DomainRegistrierung

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