• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

DSGVO, Datenschutz und Datenscraping: Fallanalyse LG Offenburg und Facebook

23. Mai 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
big g1003b5753 1920

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. LG Offenburg Fall: Facebook und Datenschutz
3. Immaterielle Schäden und DSGVO
4. Kontrollverlust: Die Realität der öffentlichen Daten
5. Rechtsprechung zur Datensicherheit
6. Die Rolle von Facebook und anderen Social-Media-Plattformen
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel

In der Ära des digitalen Fortschritts ist Datenscraping eine weit verbreitete Praxis, die Datenschutzbedenken aufwirft. Aber was genau ist Datenscraping? Datenscraping, auch bekannt als Web Scraping, ist der Prozess, bei dem Daten automatisch von Websites oder Social-Media-Plattformen gesammelt werden. Dies kann beispielsweise über öffentlich zugängliche Profile von Benutzern geschehen. Der Zugriff auf diese Daten kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, von Marktforschung bis hin zu gezieltem Marketing. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies rechtliche Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre.

Wichtigste Punkte
  • Datenscraping ist der Prozess des automatischen Sammelns von Daten von Websites und Social-Media-Plattformen.
  • Der Fall des Landgerichts Offenburg zeigt, wie Datenschutz und Datensicherheit rechtlich behandelt werden.
  • Gerichte stellen hohe Anforderungen an den Nachweis von Schäden durch Datenscraping, sowohl materielle als auch immaterielle.
  • Opfer müssen spezifische, individuelle Gründe für Schadensersatzansprüche vorlegen, nicht nur allgemeine Kontrollverlust-Ängste.
  • Die DSGVO berücksichtigt sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, einschließlich psychischen Beeinträchtigungen.
  • Nutzer und Plattformen tragen eine beträchtliche Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten.
  • Unternehmen sollten technische und rechtliche Maßnahmen ergreifen, um Datenscraping zu verhindern.

LG Offenburg Fall: Facebook und Datenschutz

In der jüngsten Entscheidung des Landgerichts (LG) Offenburg (Urteil vom 28.2.2023 – Az.: 2 O 98/23) wurde das Thema Datenschutz und Datenscraping in den Fokus gerückt. Dieser spezielle Fall betraf Facebook, eine Plattform, die sich aufgrund ihrer großen Nutzerbasis und ihrer Fülle an Benutzerdaten für Datenscraping-Aktivitäten als attraktives Ziel erwiesen hat.

In dieser Situation nutzten Dritte öffentlich zugängliche Daten eines Facebook-Profils, was letztlich zu einem Rechtsstreit führte. Während das unerlaubte Sammeln und Verwenden dieser Daten sicherlich unerfreulich und möglicherweise verstörend für den betroffenen Benutzer war, wies das Gericht darauf hin, dass es nicht automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz führt.

In Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellte das Gericht klar, dass der Schaden, der ersetzt werden soll, klar und verständlich dargelegt werden muss. Dies bedeutet, dass der Kläger nicht nur die Tatsache des Schadens, sondern auch dessen Umfang und die spezifischen Auswirkungen aufweisen muss. Einfach gesagt, der betroffene Benutzer muss deutlich machen, wie das Datenscraping sein Leben negativ beeinflusst hat, sei es durch finanzielle Verluste, Rufschädigung oder psychologische Auswirkungen. Diese Anforderung stellt eine bedeutende Hürde für diejenigen dar, die Schadensersatz für Datenschutzverletzungen suchen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und gründlichen Darlegung der Fakten in solchen Fällen.

Immaterielle Schäden und DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist in ihrer Schadensersatzregelung bemerkenswert umfassend. Sie erstreckt sich nicht nur auf materielle Schäden, wie finanzielle Verluste oder entgangene Gewinne, sondern auch auf immaterielle Schäden. Zu diesen immateriellen Schäden zählen zum Beispiel psychische Beeinträchtigungen, emotionale Belastungen oder eine verringerte Lebensqualität, die durch den Verlust von Daten oder einen Eingriff in die Privatsphäre entstehen können.

Dieser Ansatz der DSGVO anerkennt die Tatsache, dass Datenschutzverletzungen nicht nur wirtschaftliche Folgen haben können, sondern auch ernsthafte Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die seelische Gesundheit der Betroffenen haben können. Ein Verlust an Privatsphäre kann zu Stress, Angst und einem Gefühl der Verletzlichkeit führen, was wiederum zu ernsthaften psychischen Beeinträchtigungen führen kann.

Dennoch stellt die Darlegung solcher immaterieller Schäden vor Gericht eine erhebliche Herausforderung dar. Im Gegensatz zu materiellen Schäden, die oft leicht quantifizierbar sind, können immaterielle Schäden schwieriger zu messen und zu beweisen sein. Sie sind oft subjektiver und können von Person zu Person stark variieren. Daher verlangen die Gerichte, dass solche Schäden auf eine überzeugende und nachvollziehbare Weise dargelegt werden.

Zum Beispiel muss das Opfer in der Lage sein, klar zu zeigen, wie genau die Datenschutzverletzung zu psychischen Beeinträchtigungen geführt hat. Sie könnten gefordert sein, medizinische Gutachten oder psychologische Berichte vorzulegen, um ihre Behauptungen zu stützen. Das kann eine hohe Anforderung darstellen, vor allem, weil viele Menschen möglicherweise nicht sofort erkennen oder in der Lage sein könnten, die emotionalen oder psychologischen Auswirkungen, die sie erlebt haben, zu artikulieren. Es unterstreicht jedoch die Bedeutung der sorgfältigen Vorbereitung und Präsentation von Fällen, in denen Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen geltend gemacht wird.

Kontrollverlust: Die Realität der öffentlichen Daten

Die Frage des Kontrollverlusts spielt hier eine entscheidende Rolle. Die Daten, die durch das Scraping genutzt wurden, waren öffentlich zugänglich, was bedeutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Preisgabe – also der Eintragung in das Facebook-Profil – außerhalb der Kontrolle des Nutzers waren.

Persönlicher Schadensersatzanspruch: Der Bedarf an individuellen Gründen

In dieser speziellen Situation war ein wichtiger Faktor gegen den Schadensersatzanspruch die Ähnlichkeit der Argumente des Opfers mit denen in zahlreichen parallelen Verfahren. Diese Ähnlichkeit deutete darauf hin, dass das Opfer keine spezifischen, individuellen Gründe für seinen Schadensersatzanspruch vorbringen konnte.

Rechtsprechung zur Datensicherheit

Die Gerichtsentscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechtsprechung in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit. Es ist klar, dass das Gericht strenge Anforderungen an den Nachweis von Schäden stellt, die durch Datenscraping entstehen können. Dies gilt sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. Es reicht nicht aus, allgemeine Ängste oder Gefühle des Kontrollverlusts zu äußern. Stattdessen muss der Nutzer spezifische und individuelle Schäden nachweisen, die auf das Datenscraping zurückzuführen sind.

Die Rolle von Facebook und anderen Social-Media-Plattformen

Diese Entscheidung wirft auch Fragen zur Rolle von Facebook und anderen Social-Media-Plattformen auf. Wie viel Verantwortung sollten diese Plattformen für den Schutz der Daten ihrer Nutzer tragen? In diesem speziellen Fall wurde festgestellt, dass das Opfer nicht ausreichend Maßnahmen ergriffen hat, um seine Daten zu schützen, obwohl es weiterhin auf Facebook angemeldet war. Dies wirft die Frage auf, inwieweit Nutzer selbst für die Sicherheit ihrer Daten verantwortlich sind.

Fazit

Der Fall des Landgerichts Offenburg wirft tatsächlich viele wesentliche Fragen in Bezug auf Datenschutz, DSGVO und Datenscraping auf. Es ist unmissverständlich, dass das Gericht hohe Standards setzt, wenn es darum geht, die durch Datenscraping entstandenen Schäden nachzuweisen. Ebenso zeigt sich, dass sowohl Nutzer als auch Plattformen eine beträchtliche Verantwortung tragen, um personenbezogene Daten zu schützen.

Diese Entscheidung erinnert uns als Nutzer daran, dass Wachsamkeit geboten ist und wir uns über die Datensicherheitspraktiken der Plattformen, die wir nutzen, im Klaren sein sollten. Sie betont auch die Notwendigkeit für Unternehmen und Plattformen, Datenschutz und Datensicherheit ernst zu nehmen und ihre Nutzer in Bezug auf den Umgang mit ihren Daten zu schulen und zu informieren.

Die Frage des Schadensersatzes und insbesondere die der Quantifizierung eines solchen Schadens ist gegenwärtig ein zentraler Diskussionspunkt und beschäftigt viele Gerichte, einschließlich des Europäischen Gerichtshofs. Auch wenn erste Entscheidungen möglicherweise negativ im Sinne hoher Schadensersatzforderungen erscheinen, bleibt der Datenschutz ein zentrales Anliegen für Plattformen und Foren, die eine große Menge an Nutzerdaten verarbeiten.

Es ist dringend anzuraten, dass diese Unternehmen sowohl technische als auch rechtliche Vorkehrungen treffen, um Datenscraping zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Technische Vorkehrungen könnten beispielsweise verbesserte Verschlüsselungsverfahren, robustere Authentifizierungsmethoden und fortgeschrittene Überwachungssysteme umfassen. Rechtliche Vorkehrungen könnten eine Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beinhalten, um eindeutige Bestimmungen gegen Datenscraping einzuführen und Nutzer explizit auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf ihre Daten hinzuweisen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Datenschutz in der digitalen Welt sowohl eine kollektive als auch eine individuelle Verantwortung ist. Die wachsende Praxis des Datenscraping erfordert eine verstärkte Wachsamkeit aller Beteiligten und eine robustere Rechtsprechung, um die Rechte und das Wohlergehen der Nutzer zu schützen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnalyseAuthentifizierungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungEntscheidungenFacebookMarketingRechtsprechungSchadensersatzSicherheitVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG München entscheidet gegen Kammergericht und andere Landgerichte

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
29. April 2019

Die 4. Handelskammer des Landgerichts München I hat heute die Klage des Verbands Sozialer Medien e.V. gegen Cathy Hummels abgewiesen....

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kartellrechtliche Bewertung automatisierter Google Ads-Sperrungen

Wegweisendes Gerichtsverfahren: KI-Training vs. Urheberrecht
18. Januar 2024

Rechtliche Einordnung der Google Ads-Sperrung im Lichte des Kartellrechts Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Az. 15 U 18/23 Kart) hat in...

Mehr lesenDetails

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!
25. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und nach Absprache von mir hier auf dem Blog in...

Mehr lesenDetails

Der IT Media Law Podcast – Recht und Technologie entspannt erklärt

Künstliche Intelligenz und Sprecherrechte: Ein paar juristische Gedanken
26. September 2024

In meinem IT Media Law Podcast widme ich mich spannenden Themen rund um Recht, Technologie und digitale Transformation. Bisher sind...

Mehr lesenDetails

*Breaking?* Erste Entscheidung des BGH zu KI

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
4. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof bestätigt: KI kann kein Erfinder sein Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung X ZB 5/22 vom...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Rechtliche Aspekte und Risikomanagement
9. Oktober 2024

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovationen. Gleichzeitig stellt der Einsatz von...

Mehr lesenDetails

Influencer-Merchandise und die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Datenschutzerklärung
3. Juli 2024

Der Influencer-Markt boomt, und immer mehr Content-Creator entdecken das lukrative Geschäft mit eigenem Merchandise. Die Möglichkeit, eigene Produkte zu entwickeln...

Mehr lesenDetails

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
17. Dezember 2018

Jahrelang habe ich mit der H&H Games Consulting GmbH, bzw. jetzt der Esports Consulting GmbH, auch im Bereich Marketing gearbeitet....

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
Recht im Internet

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025

Private Accounts bei ChatGPT & Co. für Unternehmenszwecke sind ein Einfallstor für Datenschutzverstöße, Geheimnisabfluss und arbeitsrechtliche Konflikte; wer KI im...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

Podcastfolge

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung