• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Startup / IT-Recht
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet?

Was viele wahrscheinlich wissen!

19. Juni 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 12 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
E-Rechnungspflicht ab 2025: BMF konkretisiert Vorgaben
Wichtigste Punkte
  • Ab 2025 müssen Unternehmer in Deutschland für den Empfang von E-Rechnungen bereit sein.
  • E-Rechnungen sind strukturierte elektronische Rechnungen, die maschinenlesbar und automatisiert verarbeitet werden können.
  • Unternehmer sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Empfang von E-Rechnungen zu schaffen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Ab 2026 kann nur Vorsteuer aus E-Rechnungen geltend gemacht werden, die gesetzliche Anforderungen erfüllen.
  • Mit der Umstellung entfällt der Anspruch auf PDF-Rechnungen, was für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt.
  • Es gibt keine Übergangsfristen für die Empfangsbereitschaft, daher ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend.
  • Die Digitalisierung und die Umstellung auf E-Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile wie Kostenreduktion und automatisierte Prozesse.

E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet?
2. Was sind E-Rechnungen?
3. Pflicht zur Empfangsbereitschaft ab 2025
4. Kein Anspruch mehr auf PDF-Rechnungen
5. Keine Umsatzsteuer mehr aus PDF-Rechnungen ab 2026
6. Fazit

Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen voran, so auch bei der Rechnungsstellung. Ab dem Jahr 2025 müssen Unternehmer und Selbstständige in Deutschland für den Empfang von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, bereit sein. Diese Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen wurde im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2235 zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems beschlossen. Doch was bedeutet das genau und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie können sich Unternehmer optimal auf die Umstellung vorbereiten? In diesem Blogpost gehen wir auf die wichtigsten Aspekte ein und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie als Unternehmer ab 2025 reibungslos E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Denn eines ist sicher: Die E-Rechnung ist die Zukunft der Rechnungsstellung und bietet zahlreiche Vorteile wie Zeitersparnis, Kostenreduktion und automatisierte Prozesse. Wer sich jetzt mit dem Thema auseinandersetzt und die notwendigen Schritte einleitet, wird langfristig von der Digitalisierung profitieren.

Was sind E-Rechnungen?

E-Rechnungen sind Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie unterscheiden sich von den bisher weit verbreiteten PDF-Rechnungen dadurch, dass sie maschinenlesbar sind und automatisch weiterverarbeitet werden können. Das spart Zeit und reduziert Fehler bei der Buchhaltung, da die Daten direkt in die Buchhaltungssysteme übernommen werden können, ohne dass eine manuelle Eingabe erforderlich ist. Zudem lassen sich E-Rechnungen einfacher archivieren und schneller auffinden, was die Verwaltung und Kontrolle erleichtert. E-Rechnungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als solche zu gelten. Dazu gehören unter anderem ein standardisiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD sowie die Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben. XRechnung ist ein von der öffentlichen Verwaltung in Deutschland entwickelter Standard, der auf der europäischen Norm EN 16931 basiert und eine einfache Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung von E-Rechnungen ermöglicht. ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein branchenübergreifender Standard, der von Verbänden und Unternehmen gemeinsam entwickelt wurde und ebenfalls auf der EN 16931 aufbaut. Beide Standards gewährleisten eine reibungslose Kommunikation zwischen Rechnungssteller und -empfänger und sorgen für eine einheitliche Struktur der Rechnungsdaten. Darüber hinaus müssen E-Rechnungen auch die umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben enthalten, wie zum Beispiel den vollständigen Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung. Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine elektronische Rechnung als E-Rechnung anerkannt werden und die damit verbundenen Vorteile wie den Vorsteuerabzug und die vereinfachte Archivierung in Anspruch genommen werden.

Pflicht zur Empfangsbereitschaft ab 2025

Viele Unternehmer und Selbstständige glauben fälschlicherweise, dass sie von der Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen ab 2025 noch nicht betroffen sind, da sie selbst keine E-Rechnungen ausstellen müssen. Doch diese Annahme ist ein Trugschluss. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmer und Selbstständigen verpflichtet, für den Empfang von E-Rechnungen bereit zu sein. Das bedeutet, dass sie technisch in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob sie selbst E-Rechnungen versenden oder nicht.

Die Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen kann für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn sie bisher noch keine Erfahrung mit elektronischen Rechnungsformaten haben. Es gilt, die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, um E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können. Dazu gehört beispielsweise die Anschaffung einer geeigneten Software, die den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen in standardisierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ermöglicht. Auch die Anbindung an ein elektronisches Archivierungssystem kann erforderlich sein, um die empfangenen E-Rechnungen revisionssicher und über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren.

Wer die Pflicht zur Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen ab 2025 nicht erfüllt, riskiert empfindliche Bußgelder und Nachteile im Geschäftsverkehr.

Denn Geschäftspartner, die bereits auf E-Rechnungen umgestellt haben, erwarten auch von ihren Kunden und Lieferanten, dass diese in der Lage sind, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Eine fehlende Empfangsbereitschaft kann daher zu Verzögerungen in der Rechnungsabwicklung und im schlimmsten Fall sogar zu einer Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Es gibt keine Übergangsfristen für die Empfangsbereitschaft von E-Rechnungen. Daher sollten sich Unternehmer und Selbstständige rechtzeitig um die Erfüllung der technischen Voraussetzungen kümmern. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsabwicklung zu gewährleisten.

Neben der Anschaffung einer geeigneten Software kann auch die Beauftragung eines externen Dienstleisters eine Option sein, um die Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen sicherzustellen. Spezialisierte Anbieter übernehmen dabei die Aufgabe, eingehende E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und an das Buchhaltungssystem des Unternehmens weiterzuleiten. Unternehmer und Selbstständige sollten die Pflicht zur Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen ab 2025 keinesfalls unterschätzen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema und die rechtzeitige Schaffung der notwendigen Voraussetzungen sind unerlässlich, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben und von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung zu profitieren.

Kein Anspruch mehr auf PDF-Rechnungen

Mit der Einführung der Pflicht zur Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen entfällt gleichzeitig der Anspruch auf den Erhalt von Rechnungen im PDF-Format. Unternehmer und Selbstständige, die bisher auf PDF-Rechnungen für ihre Buchhaltung angewiesen waren, müssen sich darauf einstellen, dass diese in Zukunft nicht mehr zwingend zur Verfügung stehen werden. Stattdessen werden Rechnungssteller vermehrt dazu übergehen, ihre Rechnungen ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD zu versenden.

Das kann gerade für kleinere Unternehmen und Selbstständige eine Herausforderung darstellen, da sie möglicherweise nicht über die notwendigen technischen und personellen Ressourcen verfügen, um den Umstieg auf E-Rechnungen problemlos zu bewältigen. Die Umstellung erfordert nicht nur die Anschaffung oder Miete einer geeigneten Software zur Verarbeitung von E-Rechnungen, sondern oft auch eine Anpassung der internen Prozesse und Abläufe. Mitarbeiter müssen geschult werden, um mit den neuen Systemen und Verfahren vertraut zu werden, und es kann erforderlich sein, zusätzliches Personal einzustellen oder externe Dienstleister zu beauftragen, um den erhöhten Anforderungen an die Rechnungsverarbeitung gerecht zu werden.

Hinzu kommt, dass gerade kleinere Unternehmen oft eng mit ihren Geschäftspartnern zusammenarbeiten und auf deren Unterstützung angewiesen sind. Wenn diese Partner ebenfalls noch nicht auf E-Rechnungen umgestellt haben oder technische Probleme bei der Übermittlung und Verarbeitung von E-Rechnungen auftreten, kann dies zu Verzögerungen und Störungen in der Zusammenarbeit führen. Es ist daher wichtig, dass sich Unternehmen frühzeitig mit ihren Partnern abstimmen und gemeinsam Lösungen entwickeln, um einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung zu gewährleisten.Trotz dieser Herausforderungen sollten kleinere Unternehmen und Selbstständige die Umstellung auf E-Rechnungen nicht als unüberwindbare Hürde, sondern als Chance begreifen. Denn die elektronische Rechnungsverarbeitung bietet auch für sie viele Vorteile, wie z.B. eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Rechnungen, eine Reduzierung von Fehlerquellen und eine Vereinfachung der Archivierung. Zudem gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Softwarelösungen und Dienstleistern, die speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnitten sind und eine kostengünstige und unkomplizierte Einführung von E-Rechnungen ermöglichen.

Keine Umsatzsteuer mehr aus PDF-Rechnungen ab 2026

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft den Vorsteuerabzug aus Rechnungen. Ab dem 1. Januar 2026 können Unternehmer und Selbstständige die Umsatzsteuer nur noch aus E-Rechnungen ziehen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. PDF-Rechnungen, die nicht den Kriterien einer E-Rechnung genügen, berechtigen dann nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass Unternehmen, die bis dahin noch keine E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, ab 2026 keine Möglichkeit mehr haben, die in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen.

Doch auch schon ab 2025 könnte diese Problematik theoretisch zum Tragen kommen. Denn mit der Pflicht zur Empfangsbereitschaft für E-Rechnungen entfällt gleichzeitig der Anspruch auf den Erhalt einer Rechnung in einem anderen Format, wie beispielsweise einer PDF-Datei. Wenn ein Unternehmen ab 2025 also keine E-Rechnungen empfangen kann und der Rechnungssteller nur noch E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format versendet, hat der Rechnungsempfänger faktisch keine Möglichkeit mehr, die Vorsteuer aus dieser Rechnung geltend zu machen.Diese Situation kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, da die Vorsteuer einen bedeutenden Kostenfaktor für Unternehmen darstellt. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe, die oft einen hohen Anteil an Vorsteuer haben, kann der Verlust des Vorsteuerabzugs existenzbedrohende Auswirkungen haben. Es ist daher unerlässlich, dass Unternehmer und Selbstständige rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um ab 2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.

Um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, sollten sich Unternehmer frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen an den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen auseinandersetzen. Dazu gehört die Auswahl einer geeigneten Software oder eines Dienstleisters, der die Verarbeitung von E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format ermöglicht. Auch die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit den neuen Prozessen und Technologien ist ein wichtiger Schritt, um einen reibungslosen Übergang zur elektronischen Rechnungsabwicklung zu gewährleisten.

Fazit

Die Umstellung auf E-Rechnungen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und birgt viele Vorteile wie Zeitersparnis und Fehlerreduktion. Während es für den Empfang von E-Rechnungen keine Übergangsfristen gibt und Unternehmer ab 2025 dafür gerüstet sein müssen, sieht das Gesetz für die Ausstellung von Rechnungen eine stufenweise Einführung vor. Bis Ende 2026 können noch Papier- und PDF-Rechnungen ausgestellt werden, ab 2027 gilt dies nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro und ab 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, sofern keine Ausnahmen greifen. Diese Übergangsfristen sollen insbesondere kleineren Unternehmen die Umstellung erleichtern und ihnen mehr Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse geben.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen ab 2025 für alle Unternehmen gilt, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Egal ob Kleingewerbe, Handwerker, Vermieter oder Freiberufler – jeder Unternehmer sollte sich ausdrücklich auf die Umstellung vorbereiten. Denn ab 2025 hat man im Zweifel keinen Anspruch mehr auf eine andere Rechnungsform als die E-Rechnung. Wer nicht rechtzeitig handelt, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren und im Wettbewerb zurückzufallen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema E-Rechnung ist daher unerlässlich für jeden Unternehmer, der auch in Zukunft erfolgreich am Markt bestehen möchte.

Tags: AnpassungDeutschlandDigitalisierungEUMitarbeiterRechnungSchulungSoftwareUmsatzsteuerWettbewerb

Beliebte Beträge

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
22. Juli 2019

Das Thema WLAN beschäftigt Menschen auch im Urlaub und somit auch Gerichte, wenn sich über Minderungen des Reisepreises gestritten wird....

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU
22. Juni 2023

Ein "Letter of Intent" (LOI) oder ein "Memorandum of Understanding" (MOU)? Diese Begriffe haben wir alle schon einmal gehört, aber...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!
5. Januar 2023

Regel Nr. 1: Zweifel sollten immer zu Lasten des Verwenders gehen Die erste der fünf Auslegungsregeln, die jeder kennen sollte,...

Mehr lesenDetails

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?
10. Januar 2023

Wenn du dich entschieden hast, ein Startup zu gründen, wirst du dir Gedanken über die richtige Rechtsform machen müssen. Je...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ 9 months ago
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ 11 months ago
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ 9 months ago
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Blockchain revolutioniert Softwarelizenzen: Rechtliche Einblicke
Blockchain revolutioniert Softwarelizenzen: Rechtliche Einblicke
Lizenzverträge für Software-Startups: Strategischer Schutz des geistigen Eigentums
Lizenzverträge für Software-Startups: Strategischer Schutz des geistigen Eigentums
🚀 SLAs clever gestalten: Rechtssicher und kundenorientiert!
🚀 SLAs clever gestalten: Rechtssicher und kundenorientiert!
lawyers are advising clients about real estate law 2021 08 27 09 31 04 utc

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

10. November 2024

Historische Entstehung und Rechtliche Grundlagen Das Bundesurlaubsgesetz wurde am 8. Januar 1963 verkündet und bildet seitdem die fundamentale rechtliche Grundlage...

Mehr lesenDetails
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024
Europäische Gesellschaft / Societas Europaea (SE)

Europäische Gesellschaft / Societas Europaea (SE)

1. Juli 2023
Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Finanzierung durch Token/Blockchain

25. Juni 2023
law 447487 1280

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

9. November 2024

Podcast Folgen

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

In this episode of the Itmedialaw podcast, lawyer and entrepreneur Marian Härtel takes you on a journey through the legal...

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung