• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?

10. Januar 2023
in Sonstiges, Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 15 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
graph ge664be01f 1920
Wichtigste Punkte
  • Rechtsformen sind wichtig für die strukturelle Basis deines Unternehmens und beeinflussen die Haftung und Verantwortlichkeiten.
  • Ein Einzelunternehmen ist einfach zu gründen, bietet aber keine Haftungsbeschränkung für den Eigentümer.
  • Die GmbH bietet eine Haftungsbeschränkung und ist weit verbreitet, erfordert jedoch mehr Formalitäten.
  • Eine Personengesellschaft hat geteilte Verantwortung, birgt aber auch persönliche Haftungsrisiken.
  • Die Kommanditgesellschaft (KG) ermöglicht tetrierte Haftung, erfordert allerdings Vertrauen zwischen den Partnern.
  • Bevor du eine Rechtsform wählst, ist es ratsam, die Vor- und Nachteile der Optionen zu überprüfen.
  • Die Beratung durch Fachleute kann helfen, die richtige Entscheidung für dein Startup zu treffen.

Wenn du dich entschieden hast, ein Startup zu gründen, wirst du dir Gedanken über die richtige Rechtsform machen müssen. Je nach Unternehmensgröße und Zweck gibt es verschiedene Rechtsformen, die je nach Situation mehr oder weniger sinnvoll sind. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf die beliebtesten Rechtsformen für Startups ein und zeigen ihre Vor- und Nachteile auf. Eine der häufigsten Rechtsformen bei Startups ist das Einzelunternehmen. Diese Gesellschaftsform ist sehr einfach und unkompliziert in der Gründung und Verwaltung. Der Eigentümer hat alle Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse sowie das Risiko des Unternehmens. Allerdings kann das Risiko bei einem Einzelunternehmen hoch sein. Wenn etwas schiefgeht, haftet der Eigentümer persönlich mit seinem gesamten privaten Vermögen. Eine weitere beliebte Rechtsform für Startups ist die Kapitalgesellschaft (GmbH). Mit der Gründung einer GmbH wird das Unternehmen als juristische Person anerkannt, sodass der Eigentümer nicht mehr persönlich haftbar ist. Dadurch kann das Risiko begrenzt werden. Allerdings muss man einen gewissen Formalismus beachten, was den Aufwand erhöht. Außerdem sind auch hier bestimmte Kosten für die Gründung und Verwaltung des Unternehmens verbunden. Eine weitere Option für Startups ist es, als Personengesellschaft zu agieren. Personengesellschaften sind oft eine interessante Wahl für kleinere Startups mit begrenztem Kapitalbedarf oder Familienunternehmen. Allerdings bleibt auch hier die Haftung im Streitfall bei den Gesellschaftern – also sollte man sich gut überlegen, mit wem man in solcher Form kooperiert. Schlussendlich solltest du dir bewusst sein, dass jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile hat – am besten ist es also immer noch, mit Experten Rat zu suchen und gemeinsam die passende Lösung zu finden!

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist eine Rechtsform und warum ist sie wichtig?
2. Die verschiedenen Unternehmensrechtsformen:
2.1. a. Einzelunternehmen
2.2. Personengesellschaft / Offene Handelsgesellschaft (OHG)
2.3. Kommanditgesellschaft (KG)
2.4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
3. Welches Risiko bringt jede Form mit sich?
4. 4. Fazit – Wie bestimmst du, welche Rechtsform die Richtige für dein Startup-Unternehmen ist?
4.1. Author: Marian Härtel

Was ist eine Rechtsform und warum ist sie wichtig?

Eine Rechtsform ist die rechtliche Struktur, in der ein Unternehmen betrieben wird. Es ist eine Art Rahmen, der bestimmt, welche Rechte und Pflichten jede Organisation hat. Zum Beispiel kann eine Personengesellschaft mit mehreren Gesellschaftern sein oder eine Kapitalgesellschaft mit einem Eigentümer. Die Wahl der richtigen Rechtsform kann entscheidend dafür sein, wie ein Unternehmen läuft und ob es erfolgreich ist. Es gibt viele Arten von Rechtsformen und es ist wichtig zu verstehen, was für jede gilt. Wenn man sich also für den Start eines neuen Unternehmens entscheidet, muss man auch die passende Rechtsform finden. Glücklicherweise gibt es verschiedene Optionen und es ist ratsam, sich über die jeweiligen Vor- und Nachteile zu informieren, bevor man sich entscheidet. Einige der häufigsten Rechtsformen sind: Einzelunternehmen, Partnerschaften, Kommanditgesellschaften (KGs), GmbHs (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Aktiengesellschaften (AGs). Jede dieser Formen hat unterschiedliche Merkmale hinsichtlich Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken sowie Steuer- und Finanzierungsstrukturen. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Art von Unternehmen man gründet und was für das Unternehmen am besten geeignet ist.

Die verschiedenen Unternehmensrechtsformen:

a. Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Rechtsform für ein Startup. Es gibt keine besonderen Voraussetzungen und du musst dich auch nicht bei einer Behörde anmelden. Allerdings hat ein Einzelunternehmen auch keine Haftungsbeschränkung. Das heißt, du trägst das volle Risiko für das Unternehmen und bist persönlich haftbar für alle Schulden. Bei einem Einzelunternehmen kannst du zwar auch Mitarbeiter einstellen, aber es gibt keine Trennung zwischen dir und dem Unternehmen. Du bist also ganz alleine verantwortlich für alles, was passiert. Für ein Startup ist ein Einzelunternehmen daher nur dann die richtige Wahl, wenn du das Risiko alleine tragen willst und dir klar ist, dass du im Falle eines Falles persönlich haftbar bist.

Personengesellschaft / Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine Personengesellschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehr natürlichen Personen, die gemeinsam ein Unternehmen betreiben. Die Handelsgesellschaft ist die am weitesten verbreitete Form der Personengesellschaft in Deutschland. Bei einer OHG sind alle Gesellschafter gleichberechtigt und haften daher auch jeweils mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Die OHG beruht auf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Grundtyp der Personengesellschaft, die in § 705 – § 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Daher finden auf die OHG grundsätzlich die Vorschriften über die GbR Anwendung. Vorrang haben allerdings die speziellen Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB), das die OHG in § 105 – § 160 näher ausgestaltet und auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs abstimmt. So bestehen in der OHG etwa grundsätzlich Einzelgeschäftsführungs- und Einzelvertretungsbefugnis. Die Gründung einer Personengesellschaft ist relativ unkompliziert. Allerdings ist es ratsam, sich bei der Gründung professionelle Hilfe zu holen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Vorteile:

– Einfache und unkomplizierte Gründung

– Alle Gesellschafter haben dieselben Rechte und Pflichten

– Jeder Gesellschafter haftet nur mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft

Nachteile:

– Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft

– Es gibt keine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine weitere Möglichkeit, ein Startup zu gründen, ist die Kommanditgesellschaft (KG). Eine KG besteht aus mindestens zwei Partnern: dem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten. Der Komplementär hat uneingeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Der Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage. Die Kommanditgesellschaft eignet sich besonders gut für gewerbliche Unternehmen, in denen ein Partner als aktiver Unternehmer tätig ist und der andere als stiller Teilhaber fungiert. Eine KG kann jedoch nur gegründet werden, wenn mindestens einer der Partner unbeschränkt persönlich haftet. Sie ist daher nicht für alle Gründer geeignet und muss gut überlegt sein. Es bedarf vor allem des Vertrauens zwischen den beiden Partnern und der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Außerdem muss natürlich auch die finanzielle Ausstattung des Unternehmens stimmen, um die Verbindlichkeiten abdecken zu können. Gewissermaßen eine Mischform ist eine GmbH & Co KG, bei der der Komplementär eine GmbH ist, die wiederum nur begrenzt haftet. Per Definition bleibt diese Mischform jedoch eine Personengesellschaft, weswegen sich mitunter hilfreiche steuerrechtliche Konstruktionen ergeben.

Fazit: Eine KG ist ideal für Gründer, die einen stillen Teilhaber suchen oder sich mit jemandem zusammenschließen möchten, um ihr Unternehmen effektiver zu betreiben und mehr Kapital in das Unternehmen zu investieren. Allerdings erfordert diese Rechtsform in der Regel auch eine ordentliche Finanzierung und viel Verantwortungsbewusstsein von allen Beteiligten.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Startups in Deutschland. Vor allem, wenn es darum geht, externe Investoren anzulocken. Denn die GmbH bietet einige Vorteile, die andere Rechtsformen nicht haben.

– Eine GmbH kann bereits mit einem geringen Kapital gegründet werden (ab 25.000 Euro)

– Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

– Die Gründer haben bei der GmbH mehr Gestaltungsspielraum bei der Satzung und können zum Beispiel festlegen, dass bestimmte Entscheidungen immer einstimmig getroffen werden müssen

Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die man bedenken sollte. So ist die GmbH etwas teurer in der Gründung und auch in der laufenden Verwaltung. Außerdem muss sie jedes Jahr einen Jahresabschluss erstellen, der von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Die Rechtsfragen rund um die GmbH sind sehr umfangreich und es ist sehr anzuraten bei der Erstellung der Satzung und bei sonstigen Problemen einen Rechtsanwalt und/oder einen Steuerberater zu involvieren.

Welches Risiko bringt jede Form mit sich?

Jede Rechtsform bringt ihre eigenen Risiken mit sich. Einzelunternehmer sind für alle Schulden und Verbindlichkeiten persönlich haftbar, während Gesellschaften auch gesetzliche Haftungsbeschränkungen haben. Zusammenfassend musst du die Vor- und Nachteile jeder Option sorgfältig abwägen, bevor du dich entscheidest.

Einzelunternehmer: Einzelunternehmer sind persönlich für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar, was ein hohes Risiko darstellt. Wenn dein Unternehmen Schulden hat oder verklagt wird, kann es zu einer finanziellen Belastung deines privaten Vermögens kommen. Darüber hinaus ist der Gründer als Einzelunternehmer für die Abwicklung aller Geschäftsangelegenheiten verantwortlich und muss diese selbst erledigen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine GmbH bietet dem Gründer eine gewisse Haftungsbeschränkung. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer ist das private Vermögen des Gründers nicht für die Schulden des Unternehmens haftbar, es sei denn, er hat persönliche Garantien geleistet oder andere ungesetzliche Handlungen begangen. Allerdings ist die Gründung einer GmbH aufwendig und teuer im Vergleich zu einem Einzelunternehmen. Darüber hinaus muss der Gründer strenge Vorschriften und Regularien befolgen, um rechtlich bestehen zu können.

Aktiengesellschaft (AG): Mit einer AG erhalten Gründer den größtmöglichen Schutz vor Haftungsrisiken, aber auch hier gibt es gewisse Risiken, insbesondere für den Fall der Insolvenz oder des Konkurses des Unternehmens. Außerdem ist die Gründung und Strukturierung einer AG aufwendiger als bei anderen Rechtsformen und kann teuer sein. Es gibt noch weitere Rechtsformoptionen für Startups, aber diese drei stellen die häufigsten Optionen dar.

Was auch immer du wählst – stelle sicher, dass du alle Vor- und Nachteile jeder Option genau abwägst und niemals übereilt handelst. Je nachdem welche Art von Startup du gründen möchtest, kann dir eine Beratung durch Experten helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

4. Fazit – Wie bestimmst du, welche Rechtsform die Richtige für dein Startup-Unternehmen ist?

Es ist gar nicht so einfach, die richtige Rechtsform für das eigene Startup zu bestimmen. Man muss viele Faktoren berücksichtigen, die sich auf die spezifischen Ziele und Bedürfnisse auswirken. Es ist wichtig, dassman sich Zeit nimmst und alle Optionen sorgfältig abwägst, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Zunächst sollte man  Liste der Vor- und Nachteile jeder Rechtsform machen. Dann kann man abwägen, welche Rechtsform am besten zu den eigenen Zielen passt. Grundsätzlich ist es wichtig, dass man sich bei der Gründung deines Startups immer im Klaren ist, welche Art von Unternehmen man gründen möchte und was die Ziele sind. Gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg. Anders als Mandanten übrigens immer annehmen, gibt es deswegen auch kein „Richtig oder Falsch“ bei der Wahl der Rechtsform. 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogEntscheidungenFinanzierungHaftungInsolvenzInvestorJuristische PersonKapitalgesellschaftRechtsfrageRechtsfragenStartupsSteuerberaterTest

Weitere spannende Blogposts

FIFA in Österreich = Glücksspiel?

FIFA in Österreich = Glücksspiel?
10. März 2023

Passend zu den zahlreichen Urteilen und Entwicklungen im Glücksspielrecht, die man hier auf dem Blog ausreichend findet, gibt es nun...

Mehr lesenDetails

DSGVO-Compliance für Selbstständige

DSGVO-Compliance für Selbstständige: Was Sie unbedingt beachten müssen
8. Oktober 2024

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 erhebliche Anforderungen an Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbstständiger und Freiberufler....

Mehr lesenDetails

Tipps, wie man als TikTok Influencer einen guten Vertrag schließt

Tipps, wie man als TikTok Influencer einen guten Vertrag schließt
3. Januar 2023

TikTok: Ein Überblick TikTok ist die weltweit am schnellsten wachsende Plattform für Kreative. Es gibt mehrere Möglichkeiten, auf TikTok ein...

Mehr lesenDetails

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen

AGB, Regulierung & Compliance im Bereich Blockchain & Computerspiele: Was Sie wissen müssen
14. Dezember 2022

Einleitung: Warum AGB, Regulierung & Compliance im Blockchain- und Computerspielbereich wichtig sind Der Eintritt in neue Technologien und Branchen birgt...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

youtube 3503481 960 720
9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails

Cloudflare haftet für Urheberrechtverletzung

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
11. Januar 2021

In einer Entscheidung vom Oktober letzten Jahres hat das Oberlandesgericht Köln den Anbieter Cloudflare, den viele Webseitenbetreiber für Dienste wie...

Mehr lesenDetails

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI

Spieleentwicklung: Risiken durch Code- und Assetproduktion mittels KI
18. Januar 2023

In den letzten Wochen habe ich bereits einige Artikel zum Thema KI und Recht veröffentlicht. Auch wenn ich davon überzeugt...

Mehr lesenDetails

OLG Brandenburg: Elektronische Daten sind keine Sachen!

OLG Brandenburg: Elektronische Daten sind keine Sachen!
19. November 2019

Das Problem Ein für ITler interessantes, wenn auch nicht allzu überraschendes Urteil hat das OLG Brandenburger gefällt und dabei das...

Mehr lesenDetails

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick

16 Jahre Innovation und Leidenschaft im IT-Recht: Ein persönlicher Rückblick
10. Januar 2024

Manchmal braucht es eine kleine Erinnerung, um uns die Bedeutung eines langen Weges bewusst zu machen. Gestern hat mich LinkedIn...

Mehr lesenDetails
Startup ohne Entwickler?
Glosse / Meinung

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Es ist spätabends, der Kaffee neben dem Laptop ist längst kalt, doch ich lächle zufrieden: In wenigen Stunden habe ich...

Mehr lesenDetails
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung