• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Email in Spam-Order: Zugestellt!

20. Mai 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
email 29853 1280 1 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Urteil des Obersten Gerichtshof in Wien besagt, dass Spam-E-Mails als zugestellt gelten.
  • Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn sie im Machtbereich des Adressaten ist.
  • Das Urteil betrifft auch Fälle zwischen Österreich und Deutschland durch ROM I und ROM II Verordnungen.
  • In Deutschland muss eine Zustimmung zur E-Mail-Zustellung in der Regel akzeptiert werden.
  • Das Landgericht Bonn erklärte 2014, dass Spam-Ordner täglich geprüft werden müssen.
  • Der Absender muss die Zustellung beweisen, auch wenn die E-Mail im Spam-Ordner landete.
  • Ein Hinweis auf den Spam-Filter ist keine gültige Verteidigungsstrategie gegen E-Mail-Zustellungen.

Gestern bin ich auf ein interessantes Urteil des Obersten Gerichtshof in Wien gestolpert. Dieser hat – für Österreich – abschließend entschieden, dass eine E-Mail, die im Spam-Ordner des Empfängers einsortiert wird, als zugestellt gilt und daher gegen den Empfänger wirken kann.

„Allgemein reicht es aus, wenn eine Willenserklärung in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, selbst wenn sie dieser persönlich nicht erhalten hat; es genügt, dass der Adressat die Möglichkeit hatte, die Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.“

Nun ist das Urteil natürlich nicht auf Deutschland direkt anwendbar, außer im Verhältnis zwischen einem Österreicher und einem Deutschen würde, beispielsweise durch die ROM I – Verordnung oder die ROM II- Verordnung, österreichisches Recht anzuwenden sein. Allerdings ist die rechtliche Situation in Deutschland kaum anders zu beurteilen. Hat man in Deutschland, sei es im Geschäftsverkehr, oder als Verbraucher, ausdrücklich oder konkludent, zum Ausdruck gebracht, mit der Zusendung bzw. der Kontaktaufnahme über E-Mail einverstanden zu sein, so muss man die Zustellung in der Regel gegen sich gelten lassen, selbst wenn ein sogenannter false-positiv die E-Mail aus Versehen in den Spam-Ordner einsortiert.

Auch deutsche Gerichte haben sich mit dem Thema bereits beschäftigt und das Landgericht Bonn hat schon 2014 entschieden, dass ein Spam-Ordner, bei einem geschäftlich genutzten Email-Account, täglich geprüft werden müsse. Allerdings gilt ebenso, dass der Absender natürlich die Zustellung (und somit auch das Einsortieren im Spam-Ordner) als solches beweisen müsste. Dafür reicht der Ausdruck einer E-Mail, aus dem hervorgeht, dass eine bestimmte E-Mail-Adresse angeblich angeschrieben wurde, jedoch nicht aus, um einen Anscheinsbeweis bzw. eine sekundäre Darlegungspflicht des Empfängers zu begründen. Gegenüber dem Absender zu sagen „Oops, das war leider im Spam-Filter“ ist also keine gute Verteidigungsstrategie.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailEmailMailSpamUrteileVerbraucherVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Achtung vor Fake-Versäumnisurteilen per E-Mail

Achtung vor Fake-Versäumnisurteilen per E-Mail
28. Mai 2019

Aktuell scheinen per E-Mail Fälschungen von Versäumnisurteilen verschickt zu werden, die den Anruf bei einer Nummer, angeblich eine Kanzlei in...

Mehr lesenDetails

AG München zu „Erlöschen“ einer erteilten Einwilligung zum Mailversand

LG Berlin zu Trennung von Werbung und Inhalten in Newslettern
1. März 2023

Als Rechtsanwalt ist man immer wieder überrascht, wie manchmal bestimmt Rechtsthemen zyklisch neu bei Gerichten auftauchen. So verhält es sich,...

Mehr lesenDetails

Wann darf man das Ökotest-Siegel nutzen?

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
9. Juli 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen...

Mehr lesenDetails

Hangover ist eine Krankheit? Achtung bei Werbeaussagen

Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten
24. September 2019

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit...

Mehr lesenDetails

„Drecks Fotze“ ist zulässige Meinungsäußerung auf Facebook

„Drecks Fotze“ ist zulässige Meinungsäußerung auf Facebook
19. September 2019

Heute scheint der Tag zu sein, an dem ich mich über gewisse Urteile aufrege. Mich lassen einige Entscheidungen wohl mindestens...

Mehr lesenDetails

Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung

Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung
29. November 2023

Einleitung: Das jüngste Urteil des Landgerichts München I zum Kündigungsbutton von Sky nimmt eine zentrale Rolle in der aktuellen Diskussion...

Mehr lesenDetails

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!
25. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und nach Absprache von mir hier auf dem Blog in...

Mehr lesenDetails

*Breaking?* Erste Entscheidung des BGH zu KI

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
4. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof bestätigt: KI kann kein Erfinder sein Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung X ZB 5/22 vom...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof entscheidet zur Einwilligung von Cookie-Speicherung

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
28. Januar 2020

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, welche...

Mehr lesenDetails
Co-Produktionsvertrag

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

24. Juni 2023

Einleitung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist in Deutschland eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen für eine Personengesellschaft. Sie...

Mehr lesenDetails
Menge der Einträge

Special Purpose Vehice (SPV)

26. Juni 2023
855e2b01 13e3 4082 ab25 0967bb0c4654 202328553

Vergleich

29. März 2025
Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang

15. Oktober 2024
Sukzessivlieferungsvertrag

Sukzessivlieferungsvertrag

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

In dieser aufschlussreichen Podcast-Episode wird ein tiefgreifender Blick auf die Startup- und Innovationslandschaft in Deutschland und Europa geworfen. Die Diskussion...

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung