Ich muss noch eine Weile herumbasteln, um einige kleine Fehler mit der englischsprachigen Version der Homepage zu beheben (so war der Slider und der Header nicht übersetzt bzw. übersetzte sich nicht automatisch). Diese Fehler sollte aber nun behoben sein, so dass es auf der Startseite kein Sprachenwirrwarr mehr geben sollte. Es sollte inzwischen auch alle fast 800 Blogbeiträge übersetzt sein.
Ich hoffe nun können auch Unternehmen und Selbständige aus dem EU-Ausland, die ich gerne im Bereich Games-Recht, Blockchain-Recht oder sonstigem IT-Recht in Deutschland berate, mehr Informationen über mich und meine Kanzlei finden.
Da ich den USA zur Schule gegangen bin und schon mein ganzes Leben lang beruflich mit dem Englischen zu tun habe, kann ich Verträge und sonstige Vereinbarungen auch in englischer Sprache erstellen oder korrigieren.
Zugehörige Beiträge:
- Axel Springer gegen Eyeo: Dieses mal Urheberrecht
- Kein Google-Löschungsanspruch aus DSGVO
- Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder…
- Besser keine Dickpicks per Social Media schicken!
- Ltd. (Limited) in Deutschland und #Brexit? Jetzt handeln!
- Webseiten ohne SSL. Abmahngefahr?
- Die Wissensdatenbank ist online
- Wann darf man das Ökotest-Siegel nutzen?