• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups

17. Mai 2023
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Erfolgreich Investments einwerben durch Crowdinvestment: Chancen, Risiken und rechtliche Fallstricke für Startups

17. Mai 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Einführung in Crowdinvestment für Startups

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einführung in Crowdinvestment für Startups
2. Fallstrick: Crowdinvest-Verträge (aktuelle Urteile)
3. Chancen des Crowdinvestments
4. Sonstige rechtliche Fallstricke bei Crowdinvestment
5. Blockchain und Crowdinvestment: Neue Möglichkeiten und zusätzliche rechtliche Überlegungen
6. Fazit: Crowdinvestment und rechtliche Aspekte
6.1. Author: Marian Härtel

Crowdinvestment ist ein faszinierender Weg für Startups, Kapital zu beschaffen, ohne sich auf traditionelle Finanzierungsmethoden wie Banken und Venture-Capital-Firmen zu verlassen. Es handelt sich um eine Form der Kapitalbeschaffung, die auf den Prinzipien der kollektiven Finanzierung durch eine Menge von Menschen – die „Crowd“ – basiert. Die Beteiligten investieren oft kleinere Beträge, und ihre kollektive Finanzkraft kann dazu beitragen, auch größere Projekte zu finanzieren.

Wichtigste Punkte
  • Crowdinvesting ermöglicht Startups, Kapital ohne traditionelle Finanzierungsmethoden zu beschaffen und eine Community von Unterstützern aufzubauen.
  • Rechtliche Hürden umfassen die Beachtung von Finanzmarkt- und Verbraucherschutzvorschriften, um Vertrauen der Investoren zu gewinnen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dresden betont die Risiken von Crowdinvesting-Verträgen und könnte weitreichende Auswirkungen auf Investoren haben.
  • Crowdinvesting bietet Startups Zugang zu einer Vielzahl von Investoren und ermöglicht wertvolles Feedback zur Produktentwicklung.
  • Die Erstellung von Prospekten für gesetzlich vorgeschriebene Angebote ist kostspielig und erfordert gründliche rechtliche Prüfung.
  • Die Blockchain-Technologie ermöglicht innovative Finanzierungsmöglichkeiten, bringt jedoch zusätzliche rechtliche Herausforderungen mit sich, die sorgfältig geprüft werden müssen.
  • Expertenrat in Rechts- und Steuerberatung ist wichtig, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten.

Es ermöglicht Startups, ihre Geschäftsideen direkt an eine breite Masse von potenziellen Investoren zu präsentieren und so eine Community von Unterstützern zu schaffen. Durch die Nutzung von Online-Plattformen können Startups ihre Geschäftsideen einer globalen Investorenbasis präsentieren, was die Reichweite und das Potenzial für Investitionen erhöht.

Doch obwohl Crowdinvesting eine großartige Chance bietet, gibt es auch rechtliche Hürden und Risiken, die Startups beachten müssen. Insbesondere die Beachtung von Finanzmarkt- und Verbraucherschutzvorschriften ist entscheidend. Es ist wichtig, dass die Kampagne transparent und ehrlich ist, um das Vertrauen der Investoren zu gewinnen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Einhalten von Werbe- und Informationspflichten ist ein weiterer wichtiger Aspekt.

Als Ihr Rechtsanwalt kann ich Ihnen helfen, diese Herausforderungen zu meistern und sicherzustellen, dass Ihre Crowdinvesting-Kampagne legal und effektiv ist. Ich kann Sie durch den komplexen rechtlichen Prozess führen, sicherstellen, dass alle notwendigen Dokumente und Vereinbarungen in Ordnung sind, und Ihnen helfen, potenzielle rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Fallstrick: Crowdinvest-Verträge (aktuelle Urteile)

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Dresden wirft ein Schlaglicht auf die potenziellen Risiken von Crowdinvesting-Verträgen. Die Entscheidung betrifft die Crowdfunding-Plattform Seedmatch und könnte weitreichende Auswirkungen haben. In dem Urteil wurde eine Nachrangklausel in den Investmentverträgen der Plattform als unwirksam eingestuft. Diese Klausel hatte zur Folge, dass Investoren bei einer Insolvenz des Unternehmens, in das sie investiert hatten, hinter alle anderen Gläubiger zurücktreten mussten. Dadurch stieg das finanzielle Risiko der Investoren erheblich, bis hin zum Risiko eines Totalverlusts.

Im konkreten Fall hatte ein Investor über Seedmatch in das Startup Protonet investiert, das trotz der erfolgreichen Kapitalbeschaffung von rund 3 Millionen Euro von etwa 18.000 Kleinanlegern letztendlich in die Insolvenz ging. Der Investor erlitt einen Totalverlust und klagte auf Schadenersatz, mit dem Argument, die Nachrangklausel sei für Privatanleger unverständlich und daher unwirksam. Das Landgericht Dresden stimmte dem zu und ordnete an, dass der Plattformbetreiber OneCrowd Loans, der Seedmatch betreibt, 5.000 Euro Schadenersatz an den Kläger zahlen muss.

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen haben, da es den Weg für Schadenersatzansprüche anderer Investoren ebnen könnte und dazu führen könnte, dass sowohl die Plattformbetreiber von Seedmatch als auch die verantwortlichen Personen des investierten Unternehmens haftbar gemacht werden könnten. Der Grund dafür ist, dass sie ohne eine wirksame Nachrangklausel das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Lizenz der BaFin betrieben haben. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung von Crowdinvestment-Verträgen. Als Ihr Rechtsanwalt kann ich Ihnen dabei helfen, solche potenziellen Fallstricke zu identifizieren und zu vermeiden.

Chancen des Crowdinvestments

Einer der größten Vorteile des Crowdinvestments ist, dass es Startups die Möglichkeit gibt, eine große Anzahl von Investoren zu erreichen. Durch die Nutzung von Online-Plattformen können Startups ihre Geschäftsideen an eine globale Investorenbasis präsentieren. Dies bietet nicht nur Zugang zu Finanzmitteln, sondern ermöglicht auch eine breitere Sichtbarkeit und Bekanntheit des Unternehmens.

Zudem kann Crowdinvestment die Markteinführung von Produkten beschleunigen und ein wertvolles Feedback von Investoren und Kunden generieren. Diese Interaktion mit der Zielgruppe kann zu wertvollen Markt- und Produktinformationen führen, die zur Verbesserung des Angebots beitragen können. Des Weiteren ermöglicht es eine frühzeitige Bindung von Kunden, die sich als Investoren engagiert haben. Dies kann eine loyale Kundengemeinschaft aufbauen, die das Unternehmen durch Mund-zu-Mund-Werbung unterstützt.

Sonstige rechtliche Fallstricke bei Crowdinvestment

Die rechtlichen Herausforderungen des Crowdinvestments sind nicht zu unterschätzen. Startups müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Finanzmarktregulierungen einhalten, insbesondere wenn sie Investoren aus verschiedenen Jurisdiktionen ansprechen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Erstellung eines Prospekts, der bei bestimmten Arten von Angeboten gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Erstellung eines solchen Prospekts kann jedoch kostspielig sein und erfordert eine gründliche rechtliche Prüfung.

Transparente und genaue Informationen über das Unternehmen und seine Finanzlage sind unerlässlich, um Betrugsvorwürfen zu entgehen. Daher kann es ratsam sein, seriöse Plattformen zu nutzen, die bereits über die notwendige Infrastruktur und Expertise verfügen, um die Einhaltung dieser Anforderungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus kann die breite Streuung der Investoren zu Herausforderungen bei der Unternehmensführung führen. Um den Anwendungsbereich des Vermögensanlagegesetzes oder anderer Verbraucher- bzw. Kapitalanlagegesetze nicht zu berühren, können spezielle rechtliche Konstruktionen entwickelt werden, die eine effektive und rechtlich konforme Kommunikation und Interaktion mit den Investoren ermöglichen.

Diese Prüfungen und Konstruktionen können jedoch komplex sein und erfordern möglicherweise die Zusammenarbeit von Experten in den Bereichen Rechts- und Steuerberatung. Daher ist es wichtig, die Kosten und den Nutzen einer Crowd-Investment-Kampagne sorgfältig zu prüfen. Unter Berücksichtigung aller Aspekte, einschließlich der rechtlichen Anforderungen und potenzieller Risiken, kann ich Ihnen dabei helfen, den optimalen Zeitpunkt für eine solche Kampagne zu bestimmen. Denken Sie daran, dass eine gut geplante und durchgeführte Crowd-Investment-Kampagne eine hervorragende Möglichkeit sein kann, Ihr Startup zu finanzieren und gleichzeitig eine loyale und engagierte Investorenbasis aufzubauen.

Blockchain und Crowdinvestment: Neue Möglichkeiten und zusätzliche rechtliche Überlegungen

Die fortschreitende Digitalisierung und insbesondere die Blockchain-Technologie haben neue Wege im Bereich des Crowdinvestments eröffnet. Startups können nun digitale Assets oder Token nutzen, um Kapital zu beschaffen. Diese neuartigen Finanzierungsformen, oft als Formen der Krypto-Finanzierung bezeichnet, bringen jedoch eigene rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Krypto-Regulierungen und den Schutz der Investoren.

Startups, die Blockchain-Instrumente nutzen, müssen sorgfältig prüfen, ob sie für ihre Aktivitäten eine Lizenz benötigen oder ob ihre Aktivitäten unter ein bestimmtes regulatorisches Konstrukt fallen. Es ist wichtig, sich nicht der falschen Annahme hinzugeben, dass die Nutzung der Blockchain-Technologie die rechtlichen Anforderungen oder die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung mindert. Tatsächlich kann die Komplexität der Blockchain-Technologie und der damit verbundenen Regulierungen die rechtlichen Herausforderungen sogar erhöhen.

Die Nutzung von Blockchain-Instrumenten kann jedoch den Grad der Digitalisierung erhöhen, den Zugang zu einer breiteren Zielgruppe finanzstarker Kleininvestoren ermöglichen und den Einsatz von fertigen Softwarelösungen erlauben. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Kosten für die rechtliche Prüfung in diesem Kontext oft höher sind als bei traditionellen Formen des Crowdinvestments. Trotz dieser Herausforderungen kann die Blockchain-Technologie, wenn sie sorgfältig und verantwortungsbewusst eingesetzt wird, neue und aufregende Möglichkeiten für Startups eröffnen, die auf der Suche nach alternativen Finanzierungsquellen sind.

Fazit: Crowdinvestment und rechtliche Aspekte

Zusammenfassend bietet das Crowdinvestment Startups eine interessante Möglichkeit, Kapital von einer Vielzahl von Investoren zu beschaffen und dabei auch eine frühzeitige Bindung von Kunden zu fördern. Allerdings müssen Startups dabei rechtliche Anforderungen und Risiken im Auge behalten, wie zum Beispiel die Erstellung von Prospekten, die Einhaltung von Finanzmarktregulierungen und die Berücksichtigung von Anlegerschutzbestimmungen.

Die Digitalisierung und die Blockchain-Technologie haben neue Finanzierungsformen im Bereich des Crowdinvestments ermöglicht. Obwohl diese Möglichkeiten zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf die rechtliche Prüfung und die Einhaltung von Regulierungen mit sich bringen, eröffnen sie dennoch neue Chancen für Startups, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu einer breiteren Zielgruppe von Investoren.

Angesichts der Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen und regulatorischen Anforderungen ist es ratsam, sich von Experten im Bereich Rechtsberatung und Steuerberatung unterstützen zu lassen. Fachkundige Berater können bei der Planung und Durchführung von Crowdinvestment-Kampagnen helfen, Risiken zu minimieren und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen sicherzustellen. Bei Bedarf kann ein Rechtsanwalt, der sich auf diese Themen spezialisiert hat, wertvolle Unterstützung und Orientierung bieten, um den Erfolg der Crowdinvestment-Kampagne zu gewährleisten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlockchainEntwicklungFinanzierungGesetzeGläubigerInsolvenzInvestorLizenzRechtliche AnforderungenRegulierungStartupsUrteileVerbraucherVerbraucherschutzVerträge

Weitere spannende Blogposts

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI
22. Mai 2024

Der Europäische Rat hat den AI Act, das erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz (KI) weltweit, verabschiedet. Dieses Gesetz zielt...

Mehr lesenDetails

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten
8. Oktober 2024

Für viele Startups ist die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern unerlässlich, sei es für die Entwicklung von Software, die Implementierung von...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg haut Inkassobranche fiktive Kosten „um die Ohren“

OLG Hamburg haut Inkassobranche fiktive Kosten „um die Ohren“
19. Juni 2023

Künstliche Inkassokosten: vzbv klagt erfolgreich gegen EOS Investment GmbH Die EOS Investment GmbH, ein Inkassounternehmen, das offene Forderungen für die...

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
2. Januar 2023

Einleitung Der Digital Service Act ist ein viel diskutiertes Thema. Es hat viele Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher, die für...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei NFT-Käufen?

Was ist „Digitales Eigentum“ und wie kann ich davon profitieren?
23. Januar 2023

Einleitung Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung über NFT kaufen, haben Sie in der Regel ein Widerrufsrecht. Das bedeutet,...

Mehr lesenDetails

Esport Teams und Streamer: Kostenlose Vertraulichkeitsvereinbarung

Esport Teams und Streamer: Kostenlose Vertraulichkeitsvereinbarung
1. August 2019

Da mich heute jemand auf einen Downloadfehler in meinem Shop hingewiesen hat, habe ich dort einmal ein wenig aufgeräumt und...

Mehr lesenDetails

Warum professionelle Partner auf professionelle Verträge Wert legen

Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups
17. Juli 2024

Als Rechtsanwalt, der viele junge Startups und Influencer Marketing Agenturen berät, höre ich oft die Meinung, dass schriftliche Verträge langweilig,...

Mehr lesenDetails

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils
24. November 2023

Einleitung: Das Kammergericht in Berlin hat kürzlich in einem Urteil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unzulässig...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?
Recht und Computerspiele

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Spielgold ein Urteil gefällt, das weit über den Einzelfall...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Mehr lesenDetails
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung