• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Esport

Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?

10. August 2024
in Recht und Esport
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Esport-Turniergewinne: Wann und wie sind sie zu versteuern?
Wichtigste Punkte
  • Die Besteuerung von Esport-Turniergewinnen ist ein aktuelles und relevantes Thema.
  • Gewinne sind zu versteuern, wenn der Esportler mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, sodass Dokumentation wichtig ist.
  • Es gibt klare Regelungen, wann eine Umsatzsteuer bei Preisgeldern anfällt, abhängig von den vereinbarten Leistungen.
  • Rechnungen sind erforderlich, wenn ein Leistungsverhältnis zwischen Sponsor und E-Sportler besteht.
  • Die steuerliche Behandlung von internationalen Angelegenheiten muss beachtet werden, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Frühzeitige steuerliche Beratung ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren und Steuernachzahlungen zu vermeiden.
  • Klare vertragliche Regelungen sind notwendig, um Streitigkeiten bei Esport-Verträgen und Steuern zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportspieler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit sehr relevant ist. In diesem Blogpost möchte ich daher erläutern, wann und wie Gewinne aus Esport-Turnieren zu versteuern sind und ob für die Auszahlung der Gewinne eine Rechnung mit Umsatzsteuer notwendig ist. Dabei gehe ich auch auf die besonderen Anforderungen ein, die sich für Streamer und Esportler ergeben, wenn sie Leistungen für Sponsoren oder Agenturen erbringen. Denn hier ist oft unklar, ob ein Leistungsverhältnis vorliegt, das zur Rechnungsstellung verpflichtet, oder ob es sich um eine Zahlung im Dreiecksverhältnis oder als Fremdgeld handelt. Ich werde auch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu platzierungsabhängigen Preisgeldern vorstellen und erklären, warum es so wichtig ist, dass im Esport in Bezug auf Steuern und Verträge sauber gearbeitet wird, auch wenn die Klärung dieser Rechtsfragen oft unbeliebt ist. Einen guten Überblick über die verschiedenen steuerrechtlichen Problemfelder im Esport gibt übrigens mein Artikel Steuerrecht und Esport in 6 Problemfeldern. Dort gehe ich unter anderem auf die Frage ein, wann Spieler als Selbstständige oder Angestellte zu behandeln sind, was erhebliche Auswirkungen auf die Besteuerung und Sozialversicherungspflicht hat. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung von Preisgeldern und Sponsorenleistungen sowie die Besonderheiten bei internationalen Sachverhalten werden dort thematisiert.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Wann sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?
2. Wie sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?
3. Rechnung und Umsatzsteuer bei Turniergewinnen?
4. Rechnungsstellung im Verhältnis zu Sponsoren und Agenturen
5. Übrigens gehe ich an anderer Stelle einmal darauf ein, was in einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein muss:
6. Fazit

Wann sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?

Ob Esport-Turniergewinne zu versteuern sind, hängt davon ab, ob der Esportler mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Dies ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Indizien für eine Gewinnerzielungsabsicht können sein: wiederholte Teilnahme an Wettkämpfen mit sicherer Gewinnchance, persönliche Fertigkeiten, Abschluss von Sponsoringverträgen, Bekanntheitsgrad, konstante Spielerfolge in der Vergangenheit, Selbstdarstellung/Selbstvermarktung, Streaming von Spielen, zeitlicher Umfang des Engagements und Höhe der Einnahmen. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, handelt es sich um Liebhaberei und die Turniergewinne sind nicht zu versteuern. Gerade bei Streamern und bekannten Esportlern, die regelmäßig an Turnieren teilnehmen und dabei Gewinne erzielen, wird man aber in den meisten Fällen von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen müssen. Für sie ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wer mehr über die Geschichte und Entwicklung des Esports sowie die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen erfahren möchte, dem sei mein Grundlagenartikel Esport. Was ist das? empfohlen. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, wie sich der Esport von einem Nischenphänomen zu einem globalen Milliardengeschäft entwickelt hat, welche Akteure und Interessengruppen involviert sind und welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben, etwa im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Übertragungsrechte, Datenschutz und Jugendschutz.

Wie sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?

Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht wird, sind die Turniergewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Der Esportler muss dann eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Gewinne versteuern. Handelt es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte, z.B. weil der Esportler im Ausland an Turnieren teilnimmt, sind ggf. Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Streamer und Esportler sollten daher genau dokumentieren, welche Einnahmen sie wo erzielt haben. Auch Preisgelder, die von ausländischen Veranstaltern oder Sponsoren gezahlt werden, können in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn der Esportler hier ansässig ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen, um die Steuerpflicht richtig zu beurteilen und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Denn gerade bei hohen Preisgeldern können schnell beträchtliche Steuerzahlungen anfallen, auf die man vorbereitet sein sollte. Wie man Esport-Businessmodelle und Marketing steuerlich und rechtlich optimal gestaltet, erläutere ich übrigens in meinem Artikel Esport-Businessmodelle und Marketing. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, welche Einnahmequellen es im Esport gibt, wie man Sponsorenverträge gestaltet und was bei der Vermarktung von Übertragungsrechten zu beachten ist. Auch die steuerliche Behandlung von Preisgeldern, Antritts- und Erfolgshonoraren sowie Merchandising-Einnahmen wird dort thematisiert.

Rechnung und Umsatzsteuer bei Turniergewinnen?

Ob für die Auszahlung der Turniergewinne eine Rechnung mit Umsatzsteuer notwendig ist, hängt davon ab, was genau zwischen Spieler und Turnierveranstalter vereinbart ist. Klare vertragliche Regelungen sind hier wichtig. Geht es nur um einen reinen Turniergewinn, liegt in der Regel kein Leistungsaustausch vor, so dass keine Rechnung gestellt werden muss und keine Umsatzsteuer anfällt. Dies hat der Bundesfinanzhof für platzierungsabhängige Preisgelder kürzlich bestätigt. Erbringt der Esportler aber darüber hinaus Leistungen für den Veranstalter oder Sponsor, z.B. als bekannter Streamer, könnte ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen. Dann wäre eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erforderlich. Gerade bei Streamern und Influencern im Esport-Bereich ist dies oft eine knifflige Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Denn hier werden häufig Verträge mit Agenturen oder Sponsoren geschlossen, bei denen nicht immer eindeutig ist, welche Leistungen konkret geschuldet werden und ob diese einen Zusammenhang mit dem Turniergewinn haben. Einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsfragen im Esport, von Vertrags- und Arbeitsrecht über Urheberrecht und Datenschutz bis hin zu Wettbewerbsrecht und Jugendschutz, gibt übrigens mein Artikel in der Wissensdatenbank zum Thema Esport Recht. Dort erläutere ich auch, welche Gesetze und Regularien im Esport relevant sind und was Spieler, Teams und Veranstalter beachten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Rechnungsstellung im Verhältnis zu Sponsoren und Agenturen

Viele erfolgreiche Streamer und Esportler haben Verträge mit Sponsoren oder Agenturen, die ihnen Preisgelder oder andere Zahlungen zukommen lassen. Hier stellt sich die Frage, ob dafür Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt werden müssen. Dies hängt davon ab, ob ein umsatzsteuerbares Leistungsverhältnis vorliegt. Zahlt der Sponsor nur das Preisgeld aus, ohne dass der Esportler hierfür eine konkrete Gegenleistung erbringt, liegt kein Leistungsaustausch vor. Dann schuldet der Esportler keine Umsatzsteuer. Erbringt er aber Leistungen für den Sponsor, z.B. Werbung, Produktplatzierungen, Teilnahme an Events etc., liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. Dann muss der Esportler dem Sponsor eine Rechnung mit Umsatzsteuer stellen. Gleiches gilt, wenn der Streamer für eine Agentur tätig wird und hierfür ein Honorar oder eine Provision erhält. Schwierig sind Fälle, in denen der Sponsor oder die Agentur das Preisgeld für den Veranstalter auszahlt (Zahlung im Dreiecksverhältnis) oder der Sponsor zwar ein Preisgeld auslobt, der Esportler hierfür aber keine konkrete Leistung erbringt (Preisauslobung/Zahlung als Fremdgeld). Hier muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Leistungsverhältnis zum Sponsor oder zur Agentur besteht, das eine Rechnungsstellung erfordert. Im Zweifel sollte man sich steuerlich beraten lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Wie man Spielerverträge im Esport rechtssicher gestaltet und was dabei zu beachten ist, erläutere ich übrigens in meinem Artikel Spielervertrag (Esport). Dort gehe ich unter anderem auf die wichtigsten Vertragsinhalte ein, wie Laufzeit, Vergütung, Trainings- und Wettbewerbspflichten, Sponsoring und Merchandising, Verhaltensregeln, Bildrechte sowie Vertragsbeendigung. Auch die Bedeutung einer professionellen rechtlichen Beratung für Spieler wird dort thematisiert.

https://itmedialaw.com/wp-content/uploads/2024/08/Tax-Tips-for-Esports-Tournament-Winnings.mp4

Übrigens gehe ich an anderer Stelle einmal darauf ein, was in einer ordnungsgemäßen Rechnung enthalten sein muss:

Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG folgende Angaben enthalten:

  • Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • 2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Das Ausstellungsdatum
  • Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
  • Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
  • Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
  • Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  • Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen Dritten den Hinweis „Gutschrift“

Wichtig ist aber, dass Rechnungen nur im Leistungsverhältnis relevant sind. Liegt kein Leistungsaustausch vor, muss auch keine Rechnung gestellt werden. Dies ist gerade bei Turniergewinnen oft der Fall, wie oben bereits erläutert. Mehr zu den Besonderheiten von Esport-Verträgen für professionelle Spieler erfahren Sie übrigens in meinem Artikel Esport-Verträge: Professionelle Spieler. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, welche Regelungen zu Trainings- und Turnierteilnahme, Vergütung, Sponsoring, Ausrüstung, Nebeneinnahmen und Sozialversicherung getroffen werden sollten und was bei internationalen Verträgen zu beachten ist.

Fazit

Ob Esport-Turniergewinne zu versteuern sind, ist eine Frage des Einzelfalls. Esportler und Veranstalter sollten sich hierzu frühzeitig beraten lassen und klare vertragliche Regelungen treffen, auch im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung. Als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Esport-Bereich unterstütze ich Sie gerne dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Ich weiß, dass die Klärung dieser steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen im Esport oft unbeliebt ist, weil sie viel Fachwissen und Detailarbeit erfordert. Dennoch ist es enorm wichtig, dass hier sauber und sorgfältig gearbeitet wird, um Haftungsrisiken für alle Beteiligten zu minimieren. Denn Steuernachzahlungen und Vertragsstreitigkeiten können schnell existenzbedrohend werden, gerade wenn hohe Preisgelder im Spiel sind. Wer von Anfang an professionelle Beratung in Anspruch nimmt und die rechtlichen Spielregeln beachtet, erspart sich viel Ärger und kann sich aufs Wesentliche konzentrieren: Erfolgreich streamen, spielen und Turniere gewinnen. Mein Team und ich stehen Ihnen dabei gerne als kompetente Partner zur Seite. Wie man Esport-Verträge rechtssicher gestal

 

Tags: AgenturenArbeitsrechtBeratungBundesfinanzhofDatenschutzDeutschlandEntwicklungEsportEsportsGesetzeJugendschutzMarketingProvisionRechnungRechtRechtsanwaltRechtsfragenSozialversicherungSponsorUmsatzsteuerUrheberrechtUrteilVerträgeVertragsgestaltungWerbungWettbewerbsrecht

Beliebte Beträge

Mustervertrag für Esport-Teams

Ein Beispiel für einen Brief auf Deutsch.
24. Juli 2020

Eine Weile hatte ich hier auf dem Blog Musterverträge für Esport-Teams angeboten. Durch die Umstellung des Design und Anpassungen an...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Poaching Regeln im E-Sport

Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Poaching Regeln im E-Sport
31. Januar 2023

Einleitung Esport ist ein wachsendes Phänomen, das weltweit immer mehr Anhänger findet. Mit zunehmender Popularität tauchen jedoch auch verschiedene rechtliche...

Mehr lesenDetails

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Esport-Verträge: Professionelle Spieler
29. Januar 2020

Spielerverträge im Esport. Was sollte man beachten? In der Vergangenheit war es unüblich, dass Spieler eigene Verträge mit den Clubs,...

Mehr lesenDetails

Was ist eine stille/atypisch stille Beteiligung?

Was ist eine stille/atypisch stille Beteiligung?
13. Dezember 2019

Aktuell versuchen einige Esport-Teams Finanzierungen zu akquirieren, um das Wachstum in 2020 zu sichern oder zu ermöglichen. Zum Thema Finanzierung...

Mehr lesenDetails

Esport: Was gehört in einen Spielervertrag?

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
3. September 2020

Zum Thema Spielerverträge habe ich bereits hier auf dem Blog sehr viele geschrieben, z.B. zum Thema Angestellter oder Auftragnehmer. In...

Mehr lesenDetails

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen
12. Februar 2021

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte...

Mehr lesenDetails

Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive

Cheating im Esport und die arbeitsvertraglichen Pflichten: Eine juristische Perspektive
12. Juni 2023

Einleitung Esport ist mehr als nur ein Spiel - es ist eine wachsende Industrie, die sowohl Spieler als auch Zuschauer...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern

Haftungsrisiken für Esport-Teams bei der Zusammenarbeit mit scheinselbstständigen Spielern
13. Dezember 2022

Einführung: Warum sind Esport-Teams gegenüber Haftungsrisiken von selbstständigen Spielern anfällig? Esport-Teams sind einem hohen Risiko ausgesetzt, wenn sie mit scheinselbstständigen...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Der Trend Just Chatting und was man juristisch beachten muss
Der Trend Just Chatting und was man juristisch beachten muss
KI Generierte Videos - Fluch oder Segen?
KI Generierte Videos – Fluch oder Segen?
Rechtssichere Vertragsgestaltung mit Game Artists und Freelancern
Rechtssichere Vertragsgestaltung mit Game Artists und Freelancern
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Designgesetz (DesignG)

10. November 2024

Historische Entwicklung und Rechtliche Grundlagen Das Designgesetz (DesignG) ist ein zentrales Gesetz im gewerblichen Rechtsschutz, das am 1. Januar 2014...

Mehr lesenDetails
bootcamps und talentfoerderung im esportspielerverkauf moeglich

Esport Recht

25. Juni 2023
No-Solicitation Clause

No-Solicitation Clause

15. Oktober 2024
Compliance strategies for RegTech start-ups: developing legally compliant solutions for the financial sector

Legal Tech

29. März 2025
copyright 5132627 1280 1

11. April 2025

Podcast Folgen

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung