• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Esporteinrichtungen und Alkohol?

Esporteinrichtungen und Alkohol?

17. Juli 2019
Legal Wiki statt blindem RAG

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Esporteinrichtungen und Alkohol?

17. Juli 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Auch wenn Esportler eher die Energydrink-Konsumenten sind, so fragen sich Locations wie Esportbars oder LAN-Arenen durchaus, ob es möglich ist, eine Genehmigung für den Ausschank von Alkohol zu erhalten. Natürlich kann dies auch den Umsatz als Betreiber enorm vergrößern.

Wichtigste Punkte
  • Esportstandorte interessieren sich für Alkoholausschank zur Umsatzsteigerung.
  • Um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, ist ein Konzessionsverfahren notwendig.
  • Für die Genehmigung benötigt man verschiedene Unterlagen, z.B. Gewerbeanmeldung und Führungszeugnis.
  • Die Regelungen zum Alkoholausschank hängen von verschiedenen Normen ab, einschließlich § 3 III Spielverordnung.
  • Esport wird häufig nicht als Glücksspiel betrachtet, was den Alkoholausschank beeinflusst.
  • Änderungen im Gesetz könnten Esport-Standorte von Genehmigungspflichten befreien.
  • Eine positive Kommunikation mit Behörden kann die Genehmigungschancen erhöhen.

Gastronomische Betriebe, wie z.B. Bars, Kneipen, Restaurants, in denen Alkohol ausgeschenkt werden soll, müssen, um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, ein Konzessionsverfahren durchlaufen, an dem mehrere Ämter beteiligt werden.

Dazu benötigt man in der Regel:

  • ausgefüllte Gewerbeanmeldung,
  • ausgefüllter Antrag auf Konzessionserteilung
  • Personalausweis / Pass (zur Einsichtnahme), Ausländer benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbständige Erwerbstätigkeit im beantragten Gewerbe gestattet.
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, beides zur Vorlage bei einer Behörde. Der Auszug darf jeweils nicht älter als 3 Monate sein.
  • Nachweis über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung,
  • ggf. Nachweis über die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz,
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag,
  • ggf. Kurzbeschreibung des Vorhabens / der Betriebsart
  • Grundrisszeichnung des gesamten Betriebes im Maßstab 1:100. Ggf. sind zum Nachweis, dass die Räume für das Gaststättengewerbe nutzungsfähig sind, Lagepläne einzureichen.
  • Kapitalgesellschaften / juristische Personen benötigen außerdem einen Auszug aus dem Handelsregister oder ggf. aus dem Vereinsregister.

Ob der Ausschank von Alkohol zulässig ist oder untersagt werden kann, ist von mehreren Normen abhängig. Mit einer davon, die besonders relevant für Esportlocations relevant wäre,  ist § 3 III Satz 1 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit.

Diese Norm regelt, dass in „In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, in denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, […] höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden [dürfen].“

Die weitere Subsumtion der Norm und der Umstände ist zwangsläufig mit der Frage verbunden, inwieweit Esport Skillgaming oder Glücksspiel ist (siehe meinen Artikel dazu) und wie weit der Erlaubnisvorbehalt des § 33i Gewerbeordnung geht (siehe dazu meine Ausführung zu einem 15 Jahre alten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes). Das Urteil ist zwar alt, es gibt aber keinerlei neuere Rechtsprechung. Trotzdem ist es meiner Meinung nach deutlich, dass weder 33f Gewerbeordnung als Ermächtigungsnorm für die Spielverordnung noch 33i Gewerbeordnung normale PCs mit den bekannten Esport-Titeln erfassen will (und eigentlich auch nie erfassen wollte). Dabei handelt es sich nämlich immer um Regelungen die Geräte mit Gewinnmöglichkeiten erfassen sollen, wie eben die typischen Geldspielautomaten, mit denen beispielsweise ein Fortnite schlicht nicht vergleichbar ist – weder in der Art des Spieles, noch in bezüglich Erwägungsgründen des Jugendschutzes und/oder der Suchtprävention. So verweist auch § 33i Gewerbeordnung auf §§ 33c und 33d GewO, die beide von „Gewinnmöglichkeiten“ reden. Dazu gehören, meiner Meinung nach, nicht einmal Turniergewinne bei Esporttiteln, da diese sich gerade auch nicht unter die Definition des § 3 Glücksspielstaatsvertrag subsumieren lassen.

Für diese Auslegung spricht übrigens auch die Änderung des 33i Gewerbeordnung aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland. Diese war der Meinung, dass die alte Fassung der Norm, und ein Erlaubnisvorbehalt für Spiele ohne Gewinnmöglichkeit, schlicht gegen Art 9 der 2006/123/EG verstoßen hat.

(1) Die Mitgliedstaaten dürfen die Aufnahme und die Ausübung einer  Dienstleistungstätigkeit nur dann Genehmigungsregelungen unterwerfen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) die Genehmigungsregelungen sind für den betreffenden Dienstleistungserbringer nicht diskriminierend;
b) die Genehmigungsregelungen sind durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt;
c) das angestrebte Ziel kann nicht durch ein milderes Mittel erreicht werden, insbesondere weil eine nachträgliche Kontrolle zu spät erfolgen würde, um wirksam zu sein.

Der Gesetzgeber hat daher reagiert und ausdrücklich entschieden:

Spielhallen und ähnliche Einrichtungen, in denen ausschließlich Unterhaltungsspielgeräte (insbesondere Computer mit Spielmöglichkeit) aufgestellt sind, bedürfen nach § 33i Absatz 1 Satz 1 GewO (alte Fassung) einer Erlaubnis. Davon sind insbesondere Internetcafes betroffen. Diese können nach bisheriger Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 9. März 2005) und Praxis (Ziffer 3.1.1.2 der Verwaltungsvorschrift zur Spielverordnung) je nach ihrer Ausgestaltung  Spielhallencharakter besitzen und damit erlaubnispflichtig sein. 

[…]

Da der Jugendschutz in der Tat durch die von der Kommission aufgezeigten Maßnahmen gewährleistet werden kann, erscheint die Gleichsetzung von Internetcafes und ähnlichen
Einrichtungen mit Spielhallen für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit unverhältnismäßig.
Durch die Streichung der Wörter „oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit“ werden diese Gewerbe künftig von der Erlaubnispflicht befreit.

Dies führt dazu, dass in typischen Esport-Örtlichkeiten nur Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit angeboten werden und die Spielverordnung daher nicht anwendbar ist. Zumindest aus diesem Grund kann ein Alkoholausschank wohl eher nicht verboten werden bzw. dürfte eine Alkoholausschanklizenz zu gewähren sein. Viele Gewerbeämter könnten dies jedoch anders sehen und letzten Endes kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Auch die offene Kommunikation mit den Behörden kann hier einiges Bewirken.

Nur durch eine ehrliche Anmeldung und die „saubere“ und professionelle Gestaltung des Betreiberunternehmens wird man erreichen, dass Ordnungs- und oder Jugendämter nicht doch Gründe finden, entweder den Alkoholausschank zu untersagen oder gar die ganze Location auf dem „Kieker“ zu haben, was unweigerlich zu Rechtsstreitigkeiten führen würde, bei denen Behörden, und sei es durch das Mittel der „sofortigen Vollziehung“, oft leider mehr Probleme bereiten könnten, als einem als Gewerbetreibender lieb ist. Das gilt natürlich auch für alle weitere Umstände wie die Frage zum Jugendschutz (siehe zu einem Teilbereich diesbezüglich diesen Artikel).

Wie man sehen kann, kann dies alles umfangreich und kompliziert sein. Ich bin in diesen Bereich als Rechtsanwalt erfahren und tätig gewesen und kann auch bei der Etablierung der eventuell notwendigen Rechtsform helfen. Für weitere Fragen einfach unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerDienstleistungEsportFortniteGamingHandelsregisterinternetJugendschutzJuristische PersonKapitalgesellschaftKILizenzRechtsprechungVerordnung

Weitere spannende Blogposts

LG Frankfurt: Onlineportal muss mehr als nur Frau/Herr zur Auswahl bieten

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen
14. Januar 2021

Das Landgericht Frankfurt hat Anfang Dezember letzten Jahres eine interessante Entscheidung für alle Onlineanbieter getroffen, die beispielsweise Logins oder Bezahlmöglichkeiten...

Mehr lesenDetails

Start meines Youtube-Kanals

Start meines Youtube-Kanals
8. Januar 2019

Ich hatte es mir im vergangenen Jahr schon einige Male vorgenommen, aber letztendlich haben mich meine kleine, neu geborene Tochter,...

Mehr lesenDetails

Influencer: LG Frankfurt zur Frage der geschäftlichen Handlung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
30. April 2019

Der Reigen der Entscheidungen zum Influencer-Marketing reist nicht ab und nach dem Landgericht München gestern, wurde nun eine Entscheidung des...

Mehr lesenDetails

Verwertungsrechte an Artikeln eines Redakteurs

Verwertungsrechte an Artikeln eines Redakteurs
28. Juni 2019

Meine Karriere in der Spielebranche hat als Betreiber eines Computerspielmagazins begonnen (davor war ich selber Redakteur, um mein Studium zu...

Mehr lesenDetails

Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Gunsten von Bothersteller

Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Gunsten von Bothersteller
8. Juni 2022

Das Bundesverfassungsgericht hat zugunsten meines Mandanten eine sehr kontroverse Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden revidiert und einer Verfassungsbeschwerde des Mandanten stattgegeben....

Mehr lesenDetails

BGH: Bereitschaft zur Schlichtung löst keine Hinweispflicht aus

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
2. Dezember 2019

Die Frage wie und auf welche Weise auf die Streitschlichtungsplattform der EU hingewiesen werden muss, ist bei Abmahnungen eigentlich ein...

Mehr lesenDetails

Influencer Marketing und das Recht in Italien

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
27. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. ...

Mehr lesenDetails

Ist das NetzDG zulässig? EuGH mit spannender Entscheidung

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
15. November 2023

Der EuGH hat eine spannende Entscheidung gefällt, die auch das hierzulange z.b. für Instagram oder TikTok geltende NetzDG relevant sein...

Mehr lesenDetails

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten

Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten
30. März 2023

Einführung Juristische Compliance ist ein entscheidender Faktor, der Ihr Unternehmen von der Konkurrenz abheben kann. In einer Zeit, in der...

Mehr lesenDetails
Legal Wiki statt blindem RAG
Sonstiges

Legal Wiki statt blindem RAG

8. April 2026

Die aktuelle Diskussion rund um Legal AI, Akten-Wikis und wissensbasierte Systeme zeigt sehr deutlich: Es geht längst nicht mehr nur...

Mehr lesenDetails
Epic Games‘ Sieg im Kartellrechtsstreit gegen Google Play Store: Ein Wendepunkt für die App-Ökonomie?

EuGH zu Spielgold und In-Game-Assets

27. März 2026
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung