Kurzüberblick: Die „Politikprogramm Digitale Dekade 2030“ bündelt vier Ziele (Kompetenzen, Infrastrukturen, Wirtschaft, öffentliche Dienste) und verknüpft sie mit verbindlichen Fahrplänen und Monitoring. Für Unternehmen ist der datenrechtliche Kern entscheidend: Data Act, Data Governance Act und die neue europäische Identität (eID-Wallet) setzen 2025 konkrete Projekt- und Vertragsanforderungen.
Rechtsrahmen und Ziele: Von der Zielsetzung zur Umsetzung
Die Entscheidung (EU) 2022/2481 etabliert Ziele bis 2030 und einen Governance-Mechanismus mit jährlichem Fortschrittsbericht sowie nationalen Roadmaps. Zentrale Zielgrößen: Cloud/Big-Data/KI-Nutzung in Unternehmen, leistungsfähige Netze, digitale öffentliche Dienste und eine europaweit nutzbare digitale Identität. Für die Praxis bedeutet das: beschleunigte Digitalisierungsprojekte in Unternehmen und Verwaltung, flankiert durch Datenzugangs- und Interoperabilitätsregeln.
Datenzugang & -nutzung: Data Act und Data Governance Act
Der Data Act (VO (EU) 2023/2854) regelt ab September 2025 weithin den Zugriff auf Nutzungsdaten vernetzter Produkte und Dienste (B2C/B2B), Datenportabilität auch für Nicht-personenbezogenes, Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten sowie Kollisionsschutz bei Cloud-Wechsel. Hersteller und Anbieter vernetzter Produkte sollten bereits 2025 Vertrags- und Technikdesign anpassen: Datenkategorien, Empfänger, Formate, APIs, SLAs, Exit-Klauseln, Migrationsfristen und Gebührenmodelle.
Der Data Governance Act (VO (EU) 2022/868) gilt seit September 2023. Kernelemente sind Datenmittler (Data Intermediation Services) mit Neutralitätsanforderungen, Datenaltruismus und gemeinsame europäische Datenräume. Für Sektoren wie Gesundheit, Mobilität, Energie oder Finanzen ergeben sich neue Datenteilmärkte – mit Chancen für datenbasierte Produkte, aber auch Compliance-Pflichten (Transparenz, Zweckbindung, Datensicherheit).
Digitale Identität & Signaturen: eIDAS 2 als Enabler
Mit der VO (EU) 2024/1183 wird die Europäische Digitale Identität (EUDI-Wallet) eingeführt. Mitgliedstaaten müssen nach Erlass der technischen Durchführungsakte Wallets bereitstellen; ab 2025/26 rechnen Unternehmen mit breiter Einbindung in Onboarding, Alters-/Identitätsnachweis, qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, Diploma-/Lizenznachweise oder KYC-Prozesse. Praktisch heißt das: Anerkennung und Integration der Wallet in Accounts, Workflows und Verträge, inkl. Beweis- und Signaturklauseln, Mapping auf Art. 25 eIDAS-Regime sowie technische Relying-Party-Zertifizierungen.
Praxisfahrplan 2025: Vertragswerke, Technik und Governance
- Daten-Inventur & Mappings: Produkt-/Nutzungsdaten, Telemetrie, Plattformlogs; Rechtmäßigkeitsgrundlagen (DSGVO/vertraglich); Zuordnung zu Data-Act-Regeln (Zugriff, Weitergabe, Formate).
- Produkt- & Cloud-Interoperabilität: API-Spezifikationen, Switching-By-Design, Migrations-SLAs, Preisstruktur für Exporte; Vendor-Lock-in-Klauseln in AGB/MSA/SaaS-Verträgen.
- Data-Sharing-Modelle: Rolle als Datenmittler prüfen (Neutralität, Registrierung), Datenaltruismus-Projekte, Teilnahme an EU-Datenräumen; klare Haftungs-/IP-Regeln (UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG; Lizenzausgestaltung).
- EUDI-Wallet-Readiness: Signatur-/Siegel-Workflows, Mandatierungs-/Vertretungsnachweise, Attribut-Zertifikate; Beweislast- und Formerfordernisse in Vertragsmustern anpassen.
- Governance & Audit: Rollen, interne Richtlinien, Zugriffskontrollen, Privacy/Data-by-Design (Art. 25 DSGVO), Exit-Tests für Datenmigration, Incident-Response und jährliche Management-Reviews.
- Förder- und Konsortialoptionen: Multi-Country-Projects prüfen (z. B. Dateninfrastruktur, Cloud-Interoperabilität, Cybersecurity) und vertraglich sauber ausgestalten (IP-Split, Konsortial-Governance, State-Aid-Themen).
Fazit: Die Digitale Dekade ist kein politisches Schlagwort, sondern ein verbindlicher Umsetzungsrahmen. Wer 2025 Verträge, Produktarchitektur und Compliance auf Data Act, DGA und eIDAS 2 ausrichtet, sichert Marktzugang, Interoperabilität und Beweisvorteile – und reduziert spätere Umrüstkosten.