• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

24. Juli 2019
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

24. Juli 2019
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
eu komission zieht positive bilanz zur dsgvo

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen der EU-Datenschutzvorschriften untersucht und darlegt, wie die Umsetzung weiter verbessert werden kann. Aus dem Bericht geht hervor, dass die meisten Mitgliedstaaten den erforderlichen Rechtsrahmen eingerichtet haben und das neue System zur Stärkung der Datenschutzvorschriften greift. Die Unternehmen entwickeln eine Kultur der Rechtstreue, während die Bürgerinnen und Bürger sich ihrer stärker Rechte bewusst werden. Gleichzeitig geht auf internationaler Ebene die Entwicklung weiter hin zu höheren Datenschutzstandards.

Wichtigste Punkte
  • Bericht der Kommission untersucht Auswirkungen der EU-Datenschutzvorschriften nach einem Jahr DSGVO.
  • Die meisten Mitgliedstaaten haben den erforderlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz etabliert.
  • Unternehmen erleben einen Wettbewerbsvorteil durch verbesserte Datenschutzpraxis, was ihre Sicherheit erhöht.
  • Datenschutzbehörden haben mehr Befugnisse zur Durchsetzung der DSGVO erhalten und arbeiten enger zusammen.
  • Immer mehr Länder nutzen EU-Datenschutzstandards als Referenz für eigene Vorschriften.
  • Die Kommission plant 2020 einen Umsetzungsbericht zur Evaluierung der Fortschritte.
  • Datenschutz ist ein Grundrecht in der Europäischen Union und stärkt das Vertrauen der Bürger.

Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Die Europäische Union ist bestrebt, beim Schutz der Persönlichkeitsrechte in Zeiten des digitalen Wandels Vorreiter zu bleiben und die zahlreichen mit dieser Veränderung einhergehenden Beschäftigungs- und Innovationschancen zu nutzen. Daten sind für eine florierende digitale Wirtschaft von unschätzbarem Wert und spielen eine immer größere Rolle bei der Entwicklung innovativer Systeme und maschineller Lernprozesse. Für uns ist es extrem wichtig, das globale Umfeld für die Entwicklung der technologischen Revolution zu gestalten und sie unter voller Wahrung der Rechte des Einzelnen sinnvoll zu nutzen.“

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Die Datenschutz-Grundverordnung trägt Früchte. Sie gibt den Europäerinnen und Europäern starke Instrumente an die Hand, mit denen sie die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen und die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten übernehmen können. Die Datenschutz-Grundverordnung eröffnet den Unternehmen Chancen, die digitale Revolution optimal für sich zu nutzen, und ist zugleich vertrauensbildend. Sie eröffnet über Europa hinaus Möglichkeiten für digitale Diplomatie und fördert so einen auf hohen Standards basierenden Datenverkehr zwischen jenen Ländern, die die Werte der EU teilen. Aber die Arbeiten müssen fortgesetzt werden, damit die neuen Datenschutzvorschriften in vollem Umfang Gültigkeit erlangen und wirksam werden.“

Durch die DSGVO werden die EU-Bürger zunehmend für die Datenschutzvorschriften und für ihre Rechte sensibilisiert, wie aus den Ergebnissen der im Mai 2019 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervorgeht. Allerdings wissen nur 20 % der Europäerinnen und Europäer, welche Behörde für den Schutz ihrer Daten zuständig ist. Daher hat die Europäische Kommission diesen Sommer eine neue Kampagne gestartet, die bewirken soll, dass die Menschen in Europa die Datenschutzerklärungen auch lesen und ihre Datenschutzeinstellungen optimieren.

Mit den neuen Datenschutzvorschriften wurden viele der damit angestrebten Ziele erreicht. Darüber hinaus sieht die Mitteilung der Kommission konkrete Schritte zur Verbesserung dieser Vorschriften und ihrer Anwendung vor:

  • Ein Kontinent, ein Recht: Heute haben – abgesehen von Griechenland, Portugal und Slowenien – alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz im Einklang mit den EU-Vorschriften aktualisiert. Die Kommission wird die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Blick behalten. Damit ist sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten bei einer Konkretisierung der DSGVO im einzelstaatlichen Recht im Sinne der Verordnung handeln und dass es in den nationalen Rechtsvorschriften zu keiner Überregulierung („Gold-Plating“) kommt. Nötigenfalls wird die Kommission nicht zögern, mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten (z. B. Vertragsverletzungsverfahren) dafür zu sorgen, dass die Vorschriften von den Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und angewendet werden.
  • Unternehmen passen ihre Praktiken an: Die Einhaltung der Verordnung hat den Unternehmen geholfen, die Sicherheit ihrer Daten zu erhöhen und den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Die Kommission wird zu diesem Zweck das DSGVO-Instrumentarium für Unternehmen unterstützen, das u. a. Standardvertragsklauseln, Verhaltenskodizes und einen neuen Zertifizierungsmechanismus umfasst. Darüber hinaus wird die Kommission auch weiterhin KMU bei der Anwendung der Vorschriften zur Seite stehen.
  • Stärkung der Rolle der Datenschutzbehörden: Mit der DSGVO haben die nationalen Datenschutzbehörden mehr Befugnisse zur Durchsetzung der Vorschriften erhalten. Im ersten Jahr haben die nationalen Datenschutzbehörden diese neuen Befugnisse bei Bedarf wirksam genutzt. Außerdem arbeiten sie enger mit dem Europäischen Datenschutzausschuss zusammen. Bis Ende Juni 2019 wurden 516 grenzübergreifende Fälle im Rahmen des Kooperationsmechanismus bearbeitet. Der Ausschuss sollte seine Führungsrolle stärken und den Aufbau einer EU-weiten Datenschutzkultur fortsetzen. Darüber hinaus fordert die Kommission die nationalen Datenschutzbehörden auf, ihre Anstrengungen zu bündeln, indem sie etwa gemeinsame Untersuchungen durchführen. Die Europäische Kommission wird die nationalen Datenschutzbehörden auch künftig bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit finanziell unterstützen.
  • EU-Vorschriften als Referenz für strengere Datenschutzstandards weltweit: Immer mehr Länder in aller Welt geben sich moderne Datenschutzvorschriften und ziehen dabei die EU-Datenschutzstandards als Referenz heran. Diese sogenannte Aufwärtskonvergenz eröffnet neue Möglichkeiten für einen sicheren Datenverkehr zwischen der EU und Drittländern. Die Kommission wird ihre Gespräche über die Angemessenheit des Schutzniveaus, auch im Bereich der Strafverfolgung, intensivieren. Konkret will sie die mit der Republik Korea laufenden Verhandlungen in den kommenden Monaten abschließen. Die Kommission möchte über die Frage der Angemessenheit hinaus prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, einen multilateralen gesetzlichen Rahmen für einen von Vertrauen getragenen Datenaustausch aufzubauen.

Nächste Schritte

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung wird die Kommission 2020 einen Umsetzungsbericht vorlegen und nach zweijähriger Anwendung die Fortschritte bewerten, die u. a. bei der Überprüfung der elf nach der Richtlinie aus dem Jahr 1995 erlassenen Angemessenheitsbeschlüsse erzielt wurden.

Hintergrund

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein einheitliches Regelwerk, das auf einem gemeinsamen EU-weiten Konzept für den Schutz personenbezogener Daten beruht und in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar ist. Sie stärkt das Vertrauen, indem sie natürlichen Personen die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückgibt und gleichzeitig den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten garantiert. Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht in der Europäischen Union.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Seitdem haben fast alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Die nationalen Datenschutzbehörden sind dafür zuständig, die neuen Vorschriften durchzusetzen und stimmen ihre Maßnahmen im Wege neuer Kooperationsmechanismen und des Europäischen Datenschutzausschusses besser aufeinander ab. Sie erstellen Leitlinien zu zentralen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung, um die Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDigitalEntwicklungRegulierungSicherheitStandardvertragsklauselnVerbraucherVerordnungWettbewerbsvorteil

Weitere spannende Blogposts

OLG Düsseldorf erlaubt enge Bestpreis-Klauseln

OLG Düsseldorf erlaubt enge Bestpreis-Klauseln
4. Juni 2019

Ein Internetbuchungsportal kann Hotelbetreiber verpflichten, Hotelzimmer auf der eigenen Internetseite nicht günstiger anzubieten als auf der Portalseite.  Im konkreten Fall...

Mehr lesenDetails

Was ist der Artificial Intelligence Act?

Was ist der Artificial Intelligence Act?
6. Januar 2023

Einleitung Der Artificial Intelligence Act ist ein Vorschlag für ein europäisches Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) - das erste Gesetz....

Mehr lesenDetails

Wie man einen SaaS-Service anbietet, der auf ChatGPT aufsetzt: Ein Leitfaden zur Haftung und Verantwortung

ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw
30. Juni 2023

Wie Sie wissen, habe ich hier schon viel über Künstliche Intelligenz (KI), Software as a Service (SaaS) und über Vertragsklauseln...

Mehr lesenDetails

Cyberversicherung verweigert Leistung nach Hackerangriff wegen Falschangaben

hacker 4031973 1280
15. Juni 2024

Das Landgericht Kiel hat in einem Urteil vom 23.05.2024 (Az. 5 O 128/21) entschieden, dass eine Cyberversicherung aufgrund von Falschangaben...

Mehr lesenDetails

Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden

Mitgliedschaft in einem Onlineforum darf nicht „einfach so“ gekündigt werden
7. April 2020

Die aktuelle Corona-Krise führt dazu, dass auch die Neuigkeiten über Urteile und sonstige Entwicklungen im IT-Recht rarer werden. Hin und...

Mehr lesenDetails

Telefonwerbung ohne valide Rückrufnummer ist unlauter

Telefonwerbung ohne valide Rückrufnummer ist unlauter
19. März 2019

Das Oberlandesgericht München hat Ende letzten Monats entschieden, dass im Rahmen einer Telefonwerbung, die Angabe einer Rückrufnummer, die letzten Endes...

Mehr lesenDetails

Warum sollten man als Streamer mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeiten?

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
30. Januar 2020

Aus den Erfahrungen des letzten Jahres möchte ich in diesem Artikel zehn Tipps akkumulieren, aus denen sich ergibt, dass YouTuber...

Mehr lesenDetails

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!
27. November 2019

Die Situation Die gesamte Branche der Computerspielentwickler in Deutschland ist sicherlich froh, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, auch...

Mehr lesenDetails

Werbung mit SSL Verschlüsselung

Wettbewerbsrecht
8. Februar 2019

Die Frage, ob eine Webseite heutzutage, jedenfalls wenn diese Kundendaten in irgendeiner Weise verarbeitet, SSL-verschlüsselt sein muss, ist nicht vollständig...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Recht und Computerspiele

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026

Mit Urteil vom 05.02.2026 hat das Landgericht Bonn (Az. 19 O 190/24), ein einem von mir geführten Fall, eine für...

Mehr lesenDetails
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung