• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

EuGH-Urteil zur DSGVO: Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

15. Mai 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

EuGH-Urteil zur DSGVO: Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

15. Mai 2023
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20200427 Eugh Diskr o Person

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten handhaben, grundlegend verändert. Sie hat neue Standards für Transparenz, Rechenschaftspflicht und individuelle Rechte in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten gesetzt. In einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der Rechtssache C-300/21, wurden einige wichtige Aspekte der DSGVO geklärt. Dieses Urteil befasste sich insbesondere mit den Bedingungen für Schadenersatzansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO. Es bietet somit eine wichtige Klarstellung und Orientierung für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. In der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Landschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Urteile verstehen, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden und das Vertrauen ihrer Kunden zu wahren.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das EuGH-Urteil C-300/21: Worum geht es?
2. Schadenersatzansprüche und die DSGVO: Was sagt das Urteil aus?
3. Die Relevanz des EuGH-Urteils für Unternehmen
4. Handlungsfolgen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten
5. Präventive Maßnahmen für Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die DSGVO hat Unternehmenspraktiken zur Verarbeitung personenbezogener Daten fundamental verändert.
  • Das Urteil des EuGH (C-300/21) präzisiert Schadenersatzansprüche bei Datenschutzverstößen.
  • Drei Bedingungen müssen für Schadenersatzansprüche erfüllt sein: Verstoß, Schaden und Ursächlichkeit.
  • Unternehmen sollten ihre Datenschutzpraktiken überarbeiten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Ein Datenschutzbeauftragter sollte ernannt werden, um die Einhaltung zu überwachen.
  • Transparente Kommunikation über Datennutzung kann das Kundenvertrauen stärken.
  • Präventive Maßnahmen sind entscheidend zur Vermeidung zukünftiger DSGVO-Verstöße.

Das EuGH-Urteil C-300/21: Worum geht es?

Der Fall betrifft die Österreichische Post, die Informationen über die politischen Vorlieben der österreichischen Bevölkerung gesammelt hat, ohne die explizite Zustimmung der Betroffenen. Sie nutzte einen Algorithmus, um Zielgruppenadressen zu definieren und abzuleiten, dass ein bestimmter Bürger eine hohe Affinität zu einer bestimmten politischen Partei haben könnte. Diese Praxis stellte einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung dar, da die Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person gesammelt und verarbeitet wurden. Ein Bürger, dessen Daten auf diese Weise verwendet wurden, fühlte sich dadurch in seinen Rechten verletzt. Er behauptete, durch diese Datenverarbeitung immateriellen Schaden in Form von Ärgernis, Vertrauensverlust und einem Gefühl der Bloßstellung erlitten zu haben und forderte eine Entschädigung von 1.000 Euro.

Schadenersatzansprüche und die DSGVO: Was sagt das Urteil aus?

Das EuGH-Urteil stellte fest, dass ein Schadenersatzanspruch an drei kumulative Bedingungen geknüpft ist: einen Verstoß gegen die DSGVO, einen daraus resultierenden materiellen oder immateriellen Schaden und einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß. Nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO führt automatisch zu einem Schadenersatzanspruch. Darüber hinaus muss der immaterielle Schaden keine bestimmte Schwere erreichen, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

Die Relevanz des EuGH-Urteils für Unternehmen

Dieses Urteil ist für Unternehmen von großer Bedeutung, da es den Rahmen für mögliche Schadenersatzansprüche bei Verstößen gegen die DSGVO klar definiert. Es stellt klar, dass nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO automatisch zu einem Schadenersatzanspruch führt, sondern dass es einen direkten Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und einem daraus resultierenden materiellen oder immateriellen Schaden geben muss. Darüber hinaus unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit für Unternehmen, strenge Datenschutzpraktiken einzuhalten, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die Entscheidung legt auch einen Präzedenzfall für andere ähnliche Verfahren fest, einschließlich solcher, die große Tech-Unternehmen wie Facebook betreffen könnten. Es bietet eine rechtliche Grundlage für zukünftige Fälle, in denen Nutzer Schadenersatz für Verstöße gegen die DSGVO geltend machen möchten. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass dieses Urteil als Referenz in zukünftigen Gerichtsverfahren und bei der Beurteilung von Datenschutzverstößen herangezogen wird. Es sollte daher als Weckruf für alle Unternehmen dienen, die personenbezogene Daten verarbeiten, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie die Rechte der betroffenen Personen respektieren

Handlungsfolgen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und eventuell notwendige Anpassungen vorzunehmen. Eine zentrale Empfehlung ist die Implementierung von Mechanismen zur Überprüfung und Aktualisierung der Zustimmungen zur Datenverarbeitung. Es ist essenziell, die Zustimmung der betroffenen Personen auf aktuellem Stand zu halten und dabei klar und verständlich zu kommunizieren, wie ihre Daten verwendet werden.

Des Weiteren sollten Unternehmen ihre Prozesse so gestalten, dass sie mögliche negative Auswirkungen ihrer Datenverarbeitungsaktivitäten auf Einzelpersonen erkennen und dokumentieren können. Dies ist von großer Bedeutung, da das Urteil unterstreicht, dass ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und einem Schaden nachgewiesen werden muss, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Zusätzlich könnte die Einführung eines umfassenden und gut zugänglichen Beschwerde- und Abhilfeverfahrens von Nutzen sein. Dieses sollte es betroffenen Personen ermöglichen, Bedenken zu äußern und Schadenersatzansprüche geltend zu machen, falls sie glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden. Unternehmen sollten zudem berücksichtigen, dass der Grad der Transparenz, den sie betroffenen Personen bieten, direkte Auswirkungen auf ihr Vertrauen und ihre Zufriedenheit haben kann. Daher ist es ratsam, proaktiv und offen über Datenschutzpraktiken zu kommunizieren und eine Kultur der Datenschutz-Verantwortung zu fördern.

Präventive Maßnahmen für Unternehmen im Umgang mit personenbezogenen Daten

Um zukünftige Verstöße gegen die DSGVO und potenzielle Schadenersatzansprüche zu vermeiden, sollten Unternehmen eine Reihe von präventiven Maßnahmen ergreifen:

  1. Verstärkte Aufklärung und Schulungen: Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult und auf dem neuesten Stand der DSGVO-Vorschriften und -Praktiken gehalten werden. Dies hilft dabei, potenzielle Datenschutzverletzungen zu vermeiden und ein Bewusstsein für die Wichtigkeit des Datenschutzes im Unternehmen zu schaffen.
  2. Datenschutzbeauftragter: Unternehmen sollten einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der für die Überwachung der Datenschutzpraktiken und -richtlinien verantwortlich ist. Dieser sollte auch der Ansprechpartner für Datenschutzfragen sowohl intern als auch für Betroffene sein.
  3. Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei neuen Projekten oder Änderungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, sollte eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Dies kann dazu beitragen, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu mindern.
  4. Transparenz und Kommunikation: Unternehmen sollten klar und transparent über ihre Datenverarbeitungspraktiken kommunizieren. Betroffene Personen sollten einfachen Zugang zu Informationen haben und wissen, wie sie ihre Rechte nach der DSGVO ausüben können.

Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-300/21 bietet eine wichtige Orientierung für Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es ist jetzt an der Zeit, die Datenschutzpraktiken zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Es ist klar, dass die Einhaltung der DSGVO nicht nur eine gesetzliche Anforderung ist, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung des Vertrauens der Kunden und der Öffentlichkeit.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungFacebookInformationPersonenbezogene DatenUrteileVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Computer Bild durfte Foto von Jan Böhmermann verwenden

Computer Bild durfte Foto von Jan Böhmermann verwenden
27. Februar 2019

Die Zeitschrift Computer Bild durfte einen Text über DVB-T2-Receiver in HD Qualität mit einem Foto von Jan Böhmermann bebildern, obwohl...

Mehr lesenDetails

Facebook muss gelöschten Post wiederherstellen

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
3. Juli 2019

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat in einem Eilverfahren Facebook dazu verpflichtet, einen ursprünglich gelöschten Post wieder einzustellen. Das...

Mehr lesenDetails

AGB und verbotene Klauseln

AGB und verbotene Klauseln
1. März 2019

Verbotene Klauseln in Spielerverträgen von Esport Teams Vor ein paar Tagen habe ich berichtet, wie viele Vertragstypen in Wirklichkeit als...

Mehr lesenDetails

Drohung mit Veröffentlichung von Nacktbildern ist strafbar

Besser keine Dickpicks per Social Media schicken!
30. September 2019

Das OLG Hamm hat entschieden, dass es eine sexuelle Nötigung im Sinne von § 177 StGB darstellen würde, wenn man...

Mehr lesenDetails

Hamburg will Esport steuerrechtlich akzeptieren

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
22. Mai 2019

In Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Senioren sowie der Finanzbehörde ist es der Hamburger Sportjugend...

Mehr lesenDetails

Frankreich: Steam muss Weiterverkauf von Spielen ermöglichen

Frankreich: Steam muss Weiterverkauf von Spielen ermöglichen
20. September 2019

Steam und weitere Anbieter von Computerspiellizenzen stehen aktuell in Europa unter Druck, gegen die Geoblocking-Verordnung zu verstoßen (siehe diesen Artikel)....

Mehr lesenDetails

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
1. Januar 2018

Dies ist ein Archiv-Post eines Blogartikels von vor 2018, aus der Webseite www.rahaertel.com. Das eingestellte Datum entspricht nicht dem Datum...

Mehr lesenDetails

Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen

Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen
25. Mai 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit als Anwalt für Technologie- und Medienrecht komme ich immer wieder mit verschiedenen Formen der Künstlichen...

Mehr lesenDetails

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI
22. Mai 2024

Der Europäische Rat hat den AI Act, das erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz (KI) weltweit, verabschiedet. Dieses Gesetz zielt...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024
052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024
3c671c5134443338a4e0c30412ac3270

„Digital law decoded“ with lawyer Marian Härtel

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung