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Home Sonstiges

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

13. Juni 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Immer häufiger werden Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug durch gefälschte Rechnungen mit manipulierter IBAN.
  • Das OLG Karlsruhe entschied, dass Käufer bei falscher IBAN zahlen müssen, auch wenn sie auf eine gefälschte Rechnung überwiesen.
  • Die Haftung des Versenders hängt von dessen IT-Schutzmaßnahmen und der Plausibilität der gefälschten Rechnung ab.
  • Überweisungsbetrug verbreitet sich durch Methoden wie CEO-Fraud, Phishing und Romance Scam.
  • Schritte bei Betrugsverdacht: Bank informieren, Strafanzeige erstatten, Beweise sichern, Rechnungssteller informieren.
  • Rechtsberatung ist entscheidend, um Ansprüche gegen den Versender zu prüfen und mögliche Zahlungen zu klären.
  • Ich biete Unterstützung bei Überweisungsbetrug und helfe bei der Analyse von IT-Schwachstellen.

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit manipulierter IBAN hereingefallen sind. Oft ist es meiner Erfahrung nach so, dass die Versender durch schlechte IT gehackt werden und korrekt erstellte Rechnungen direkt auf dem Server der Versender verändert und versendet werden. Häufig enthalten diese Rechnungen einen Hinweis wie „Oh, entschuldigen Sie, nehmen Sie diese Rechnung…“ oder „diesen Vertrag“. Dies führt – anders als vom OLG Karlsruhe im Urteil vom 27.07.2023 (Az. 19 U 83/22) vorgegeben – eventuell eher zu einer Haftung des Versenders.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Das Urteil des OLG Karlsruhe – ein Einzelfall?
2. Ist das immer so? Muss man doppelt zahlen?
3. Weitere Fälle von Überweisungsbetrug
4. Was tun, wenn man auf Fake-Rechnung reingefallen ist?
5. Ich berate Sie gerne – Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Das Urteil des OLG Karlsruhe – ein Einzelfall?

Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27.07.2023 (Az. 19 U 83/22) entschieden, dass der Käufer auch dann zahlen muss, wenn er auf eine gefälschte Rechnung mit falscher IBAN überwiesen hat. In dem Fall ging es um den Kauf eines Gebrauchtwagens. Der Verkäufer hatte zunächst eine korrekte Rechnung geschickt, kurz darauf erhielt der Käufer aber eine zweite E-Mail mit geänderter Bankverbindung. Er überwies auf dieses Konto und stand am Ende ohne Auto und Geld da.Das OLG sah den Käufer in der Pflicht, die Echtheit der zweiten E-Mail zu prüfen. Eine Erfüllung der Kaufpreisschuld sei durch die Überweisung auf das falsche Konto nicht eingetreten.

Ist das immer so? Muss man doppelt zahlen?

Meiner Erfahrung nach lässt sich dieses Urteil nicht verallgemeinern. Ob der Rechnungsempfänger noch einmal zahlen muss, hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, wie plausibel die gefälschte Rechnung war und ob der Empfänger die Manipulation hätte erkennen können und müssen.Es ist zwar richtig, dass durch die Zahlung auf das falsche Konto keine Erfüllung der Kaufpreisschuld eintritt, da es sich um eine Bringschuld handelt. Allerdings können durchaus Ansprüche gegen den vermeintlich gehackten Versender bestehen, je nachdem, wie gut dieser seine IT-Systeme geschützt hat und ob ihn eine Mitschuld an dem Hack trifft.

Weitere Fälle von Überweisungsbetrug

Überweisungsbetrug ist leider ein weit verbreitetes Phänomen. Die Betrüger setzen dabei auf verschiedene Maschen:

  • CEO-Fraud: Hier geben sich die Täter als hochrangige Führungskraft aus und weisen Mitarbeiter an, dringende Überweisungen zu tätigen.
  • Fake-Rechnungen von Lieferanten: Hacker dringen in E-Mail-Server von Lieferanten ein und versenden gefälschte Rechnungen.
  • Romance Scam: Über Dating-Plattformen erschleichen sich Betrüger das Vertrauen ihrer Opfer und bitten dann um Geld.
  • Phishing: Per E-Mail oder SMS werden Bankkunden auf gefälschte Webseiten gelockt, wo sie ihre Zugangsdaten preisgeben sollen.

Was tun, wenn man auf Fake-Rechnung reingefallen ist?

Wer bemerkt, dass er auf eine gefälschte Rechnung gezahlt hat, sollte schnell handeln:

  • Informieren Sie sofort Ihre Bank und versuchen Sie eine Rücküberweisung zu veranlassen. Leider ist dies nach den SEPA-Regeln oft nicht mehr möglich, wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde.
  • Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei. Dies kann in Kombination mit einem Nachforschungsantrag bei der Bank unter Umständen zur Sicherstellung des Geldes führen.
  • Dokumentieren und sichern Sie alle Beweise, insbesondere die E-Mail-Korrespondenz.
  • Informieren Sie den tatsächlichen Rechnungssteller und schildern Sie den Sachverhalt.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ein Anwalt kann prüfen, ob Sie noch einmal zahlen müssen und ob Ansprüche gegen den Versender bestehen.

Ich berate Sie gerne – Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Sind auch Sie Opfer von Überweisungsbetrug geworden und auf eine Fake-Rechnung hereingefallen? Wissen Sie nicht, was Sie jetzt tun sollen? Ich berate Sie gerne zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Rechnungssteller.Eine erste Einschätzung Ihres Falls können Sie ganz einfach über mein Calendly-Tool buchen. In einem 15-minütigen Telefonat schildern Sie mir Ihren Fall und ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Den Link dazu finden Sie direkt hier auf meiner Webseite.Für eine tiefergehende Beratung vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in meiner Kanzlei. Mit der Velevo GmbH & Co KG habe ich zudem einen starken Partner an meiner Seite, um mögliche IT-Schwachstellen bei Ihnen oder Ihrem Rechnungssteller zu analysieren und so Ihre Position zu stärken.Eine Prüfung lohnt sich auf jeden Fall und ich kann Ihnen dabei helfen. Melden Sie sich einfach unter info@itmedialaw.com oder über das Kontaktformular auf meiner Webseite. Gemeinsam finden wir eine Lösung! Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen in Ihrer schwierigen Situation zur Seite zu stehen.

 

Tags: BankBeratungE-MailHaftungKarlsruheMailMitarbeiterolgRechnungServerUrteil

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