• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Finanzgericht Hannover zu steuerliche Absetzbarkeit von Kleidung bei Modeinfluencern!

22. Februar 2024
in Steuerrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
influencer 4202697 1280
Wichtigste Punkte
  • Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass eine Mode-Influencerin ihre Ausgaben für Kleidung nicht als Betriebsausgaben absetzen kann.
  • Eine Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung der Kleidung wurde als nicht möglich erachtet.
  • Das Gericht betonte, dass private Mitbenutzung der Kleidung im Rahmen des Möglichen liegt.
  • Aufwendungen für die Lebensführung, die nicht eindeutig beruflich sind, sind laut § 12 Nr. 1 EStG nicht abzugsfähig.
  • Das Urteil zeigt, dass steuerliche Spielräume für Influencer eng sind, trotz der Wichtigkeit des Aussehens.
  • Es gibt eine wachsende Klarheit in Rechtsfragen im Influencer-Marketing, erfordert Anpassung von Geschäftsmodellen.
  • Ein sorgfältige Planung und Dokumentation der Ausgaben ist für Influencer notwendig, um steuerrechtlichen Problemen vorzubeugen.

Kennt ihr das? Ihr schaut in euren Kleiderschrank, seht eure Arbeitskleidung und denkt: „Wäre doch toll, wenn ich das von der Steuer absetzen könnte.“ Nun, ich hatte genau diesen Gedanken, als ich über ein Urteil stolperte, das nicht nur für Influencer, sondern auch für mich als jemanden, der oft mit ihnen arbeitet, ziemlich interessant ist.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Juristische Tiefenbohrung
2. Fazit: Ein Blick in die Zukunft
2.1. Author: Marian Härtel

Im November 2023 entschied das Finanzgericht Niedersachen (Az.: 3 K 11195/21), dass eine Mode-Influencerin ihre Ausgaben für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen kann. Die Sache ist klar: Sie kauft Kleidung, zeigt sie auf ihren Kanälen, aber das Finanzamt und das Gericht sagen „Nein“ zur steuerlichen Absetzbarkeit. Das ist besonders pikant, weil wir alle wissen, wie wichtig das richtige Outfit in diesem Business ist.

Juristische Tiefenbohrung

Das Gericht argumentierte, dass eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung der Kleidung nicht möglich sei. Ein interessanter Punkt ist, dass selbst wenn die Kleidung fast ausschließlich beruflich genutzt wird, ein Abzug als Betriebsausgaben nicht infrage kommt. Das Gericht sagte wörtlich: „Auch eine Aufteilung kommt bei den hier vorliegenden gemischten Aufwendungen nicht in Betracht, da weder eine Schätzungsgrundlage noch abgrenzbare Veranlassungsbeiträge ersichtlich sind.“ Das heißt, selbst wenn Influencer argumentieren, dass sie bestimmte Kleidungsstücke hauptsächlich für ihre Arbeit nutzen, ist das steuerrechtlich irrelevant.

Das Gericht führte weiter aus, dass die Anschaffungen der Influencerin zwar beruflich motiviert sein mögen, jedoch eine „private Mitbenutzung stets im Rahmen des Möglichen und Üblichen“ liege. Dies spiegelt die Auffassung wider, dass selbst hochwertige oder spezifische Kleidungsstücke und Accessoires, die für berufliche Zwecke erworben wurden, letztlich auch im privaten Kontext genutzt werden könnten. Das Gericht betonte, dass die private Nutzung nicht ausgeschlossen werden könne und private und berufliche Tätigkeiten aufgrund des Berufsbildes der Klägerin nicht immer vollständig abgrenzbar seien.

Interessant ist auch der Hinweis des Gerichts auf § 12 Nr. 1 EStG, der besagt, dass Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringt, nicht abzugsfähig sind. Das Gericht erkannte an, dass die Klägerin für ihre Tätigkeit als Influencerin bestimmte Produkte benötigt, um Einnahmen zu generieren, sah jedoch die Anschaffungen als Teil der Lebensführung an, die nicht eindeutig dem beruflichen Bereich zuzuordnen sind.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass das Finanzgericht eine sehr strenge Linie verfolgt, wenn es um die Abgrenzung von beruflichen und privaten Ausgaben geht, insbesondere im Kontext von Berufen, bei denen die persönliche Präsentation eine zentrale Rolle spielt. Dies stellt Influencer und ähnliche Berufsgruppen vor die Herausforderung, ihre Ausgaben genau zu dokumentieren und zu begründen, um sie als Betriebsausgaben geltend machen zu können.

Dieses Urteil, obwohl es an sich keine bahnbrechende neue Regelung darstellt, könnte für viele Influencer eine wichtige Klarstellung sein. Es ist ein echter Dämpfer und zeigt deutlich auf, dass selbst in einem Beruf, in dem das Aussehen quasi das A und O ist, die steuerlichen Spielräume eng sind. Für Influencer, die einen erheblichen Teil ihres Einkommens in ihr Äußeres investieren, ist dies eine harte Nuss.

Fazit: Ein Blick in die Zukunft

as Urteil des Finanzgerichts Hannover war in gewisser Weise erwartbar und wirft nicht unbedingt viele neue Fragen auf. Vielmehr bestätigt es einen Trend, den wir in der Rechtsprechung im Bereich des Influencer-Marketings beobachten: Es gibt immer mehr geklärte Rechtsfragen. Dies zeigt, dass sich das Rechtssystem zunehmend an die Realitäten und Herausforderungen der digitalen Welt anpasst und klare Richtlinien für neue Berufsfelder wie das der Influencer schafft.

Für mich als Berater in diesem dynamischen Feld bedeutet dies, dass ich meine Mandanten über diese Entwicklungen auf dem Laufenden halten und ihnen helfen muss, ihre Geschäftsmodelle entsprechend anzupassen. Es ist wichtig, dass Influencer und andere digitale Berufe verstehen, dass sie nicht nur Kreativschaffende, sondern auch Unternehmer sind, die sich an komplexe steuerliche Regelungen halten müssen.

Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Influencer, ihre Ausgaben sorgfältig zu planen und zu dokumentieren. Es zeigt auch, dass eine klare Trennung zwischen beruflichen und privaten Ausgaben unerlässlich ist, um steuerrechtlichen Problemen vorzubeugen. Dies könnte bedeuten, dass Influencer in Zukunft noch genauer überlegen müssen, wie sie ihre Marke und ihr Geschäft aufbauen, um den steuerlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BusinessInfluencerRechtsfragenRechtsprechungRechtssystemUrteil

Weitere spannende Blogposts

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

youtube 3503481 960 720
9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails

OLG Hamm und E-Mail

OLG Hamm und E-Mail
27. Juni 2024

OLG Hamm: Nachweis des E-Mail-Zugangs bleibt Herausforderung Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 26 W 13/23...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Double Opt-In im E-Mail-Marketing: Nicht anonym!

Rechtskonforme Archivierung von E-Mails: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung
3. Januar 2024

Einführung in das Double Opt-In-Verfahren Das Double Opt-In-Verfahren ist ein wesentlicher Bestandteil des E-Mail-Marketings, der die explizite Zustimmung des Empfängers...

Mehr lesenDetails

BGH und der Todesstoß fürs Sampling

BGH und der Todesstoß fürs Sampling
5. Mai 2020

Der Bundesgerichtshofs hat erneut über die die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling verletzt werden. Siehe...

Mehr lesenDetails

Schleichwerbung im linearen Fernsehen wird auch verfolgt

Schleichwerbung im linearen Fernsehen wird auch verfolgt
6. September 2019

Gerade wenn ich mit Mandanten spreche, die auf YouTube oder Twitch ihr Geld verdienen und wenn wir auf das Problem...

Mehr lesenDetails

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
18. Februar 2019

Streamer/Influencer und Steuern Schon des Öftern habe ich darauf hingewiesen, dass für zahlreiche neue Nutzer von Social Media Kanälen wie...

Mehr lesenDetails

Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – Ein rechtliches Minenfeld?

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
4. September 2024

Als Influencer-Agentur stehen Sie täglich vor der Herausforderung, die Interessen Ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig für alle Beteiligten...

Mehr lesenDetails

LG Düsseldorf und SEPA

Gebühren auf SEPA-Überweisungen für Altverträge unzulässig
19. Juni 2024

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bereits der Eindruck einer Ablehnung ausländischer SEPA-Konten durch ein Unternehmen...

Mehr lesenDetails
Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups
Sonstiges

Founder’s Agreement vs. Gesellschaftervertrag: Frühzeitige Weichenstellung für Startups

12. August 2025

Viele Startups entstehen aus einer spontanen Idee heraus, oft zwischen Freunden, Studienkollegen oder ehemaligen Kollegen aus einem früheren Projekt. In...

Mehr lesenDetails
Cheat-Software ohne Codeeingriff: Was der BGH im Fall Sony ./. Datel (I ZR 157/21) wirklich entschieden hat

Cheat-Software ohne Codeeingriff: Was der BGH im Fall Sony ./. Datel (I ZR 157/21) wirklich entschieden hat

11. August 2025
Digitale Unversehrtheit als (neues) Grundrecht: Stand in Deutschland und EU 2025

Digitale Unversehrtheit als (neues) Grundrecht: Stand in Deutschland und EU 2025

10. August 2025
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

EU-Digitale Dekade 2030: Datenrecht, Data Act & eIDAS 2 – was 2025 umzusetzen ist

8. August 2025
Upload-Filter zwischen Urheber- und Persönlichkeitsrecht

Upload-Filter zwischen Urheber- und Persönlichkeitsrecht

7. August 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung