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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Finanzielle Vorteile gegen Facebook Like ist wettbewerbswidrig

3. März 2021
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 min lesen
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facebook like 76535 1280 2 384x192 1

Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile zu Frage, ob man Kunden Vorteile gewähren darf, wenn diese Bewertungen oder Ähnliches abgeben. Siehe dazu diesen Artikel, diesen Artikel, sowie diese Ausführungen.

Wichtigste Punkte
  • Landgericht Bonn entschied, dass finanzielle Anreize für Facebook-Likes wettbewerbswidrig und irreführend sind.
  • Apotheke bot Prämien für gesammelte „Schloss-Taler“ im Austausch für Facebook-Likes.
  • Die Echtheit von Likes kann bei solchen Angeboten in Frage gestellt werden.
  • „Likes“ spiegeln gesellschaftliche Beliebtheit und Kundenzufriedenheit wider.
  • Klarer Hinweis auf Anreize könnte die Irreführung ausräumen, ähnlich Onlinediensten.
  • Kaufen von Likes ist ebenfalls wettbewerbswidrig, da Nutzer keine echte Unterstützung zeigen.
  • Der Nachweis des Kaufs kann schwierig sein, berührt aber die Rechtsfragen nicht.

Jetzt hat das Landgericht Bonn auch entschieden, dass es wettbewerbswidrig, weil irreführend, sei wenn, man für ein Facebook-Like den eigenen Kunden einen finanziellen Anreiz bietet. Dadurch dass die in diesem Verfahren beklagte Apotheke Prämien anbot, wenn man genug „Schloss-Taler“ sammelte, und man diese Schloss-Taler bekam, wenn man Facebook-Likes abgab, konnten Neukunden nicht mehr sicher sein, ob die Facebook-Likes „echte“ Likes sind und somit neutral waren.

Die Zahl der „Likes“ spiegelt dennoch im allgemeinen Bewusstsein schon eine gewisse Beliebtheit wieder, die mittelbar auch auf eine Kundenzufriedenheit schließen lässt.

Dies wäre nur dann auszuschließen, wenn auf den Umstand klar hingewiesen worden wäre, wie dies bei eventuell darauf ausgerichteten Onlinediensten oder geschlossenen Communitys der Fall sein könnte.

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass auch das Kaufen von Likes über diverse Anbieter, wettbewerbswidrig wäre, da auch diese Likes nicht deswegen getätigt werden, weil die Nutzer den Käufer wirklich mögen. Dass in diesem Fall der Beweis für den Kauf schwerfallen könnte, ändert nichts an der Rechtsfrage!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FacebookRechtsfrageUrteile

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