Die Bossland GmbH aus Zwickau und Blizzard S.A.S. aus Frankreich befinden sich seit vielen Jahren in erbitterten Rechtsstreitigkeiten vor deutschen und internationalen Gerichten. Zur Frage der Zulässigkeit von Automatisierungssoftware im Spiel World of Warcraft ist bereits eine Revision auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes anhängig. Voraussichtlich im Sommer 2016 wird über diese verhandelt und interessante Fragen zum Themenkomplex Drittsoftware für Computerspiele geklärt werden.
Eine weitere Streitigkeit ist nun anhängig. Am Oberlandesgericht Dresden war die Frage anhängig ob und in welchem Umfang ein im Einzelhandel erworbenes Computerspiel gewerblich genutzt werden darf, wenn keine ausdrückliche Verwendungsbestimmung durch den Inhaber der Verwertungsrechte erfolgte. Des Weiteren stellten sich Fragen, ob und wann AGB in Computerspielen ordnungsgemäß eingebunden wurden und in welchem Umfang bei einer möglichen Urheberrechtsverletzung Auskunftsansprüche geschuldet werden.
Das Oberlandesgericht Dresden lies auf eine fragwürdige Entscheidung hin, die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Dies korrigierte der Bundesgerichtshof nun und ermöglicht nach unserer Nichtzulassungsbeschwerde nun die Revision. Bei nur 6,5% erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerden im Jahr 2014 (Quelle) erkannte der Bundesgerichtshof wohl die Bedeutung der Umstände und schafft somit eine gute Möglichkeit wichtige und interessante Rechtsfragen aus dem Bereich Computerspiele, auch mit europäischem Bezug, endlich höchstrichterlich klären zu lassen.
Eine weitere Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht München ist ebenfalls bereits anhängig, weitere Verfahren liegen noch am Oberlandesgericht Dresden bzw. am Landgericht Hamburg.