• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Geoblocking: Ein Wendepunkt für den Digitalen Binnenmarkt?

4. Oktober 2023
in Recht und Computerspiele, EU-Recht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
20200427 Eugh Diskr o Person
Wichtigste Punkte
  • Geoblocking betrifft nicht nur Onlineshops, sondern auch Esportteams, Gamesanbieter und Streamer.
  • Die EU-Kommission verhängte ein Bußgeld gegen Steam und mehrere Videospielverleger wegen Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  • Geoblocking verhinderte Paralleleinfuhren von günstigeren Spielen aus bestimmten EU-Ländern.
  • Das Urteil des EuGH bestätigt, dass Geoblocking nicht den Urheberrechtsschutz dient.
  • Gamer könnten in der gesamten EU Spiele zu gleichen Preisen statt unterschiedlichen Preisen erhalten.
  • Spieleentwickler müssen Preisstrategien anpassen, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Das Urteil hat potenzielle Auswirkungen auf andere digitale Dienste wie SaaS-Anbieter und Streaming-Dienste.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Der Fall im Detail
3. Rechtliche Perspektive und Urheberrecht
4. Auswirkungen auf Gamer
5. Auswirkungen auf Entwickler
6. Die Tragweite des Urteils für die digitale Landschaft
7. Fazit
7.1. Author: Marian Härtel

Geoblocking ist ein komplexes, aber äußerst relevantes Thema, das nicht nur Onlineshops, sondern auch eine Vielzahl anderer Akteure wie Esportteams, Gamesanbieter, Streamer und Influencer betrifft. Es ist ein Thema, das ich bereits in der Vergangenheit ausführlich behandelt habe. Insbesondere hat die EU-Kommission kürzlich ein Bußgeld gegen Spielehersteller wegen Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung verhängt. Mehr dazu in diesem Artikel. Interessant ist, dass ich bereits 2019 über den Fall berichtet habe, wie Sie hier nachlesen können.

Der Fall im Detail

Nach einer eingehenden Untersuchung der Europäischen Kommission wurde festgestellt, dass Steam, die von Valve betriebene Plattform, und fünf PC-Videospielverleger (Bandai, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax) gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen haben. Die Verstöße fanden im Zeitraum zwischen 2010 und 2015 statt und konzentrierten sich vor allem auf Länder des Baltikums sowie bestimmte mittel- und osteuropäische Länder.

Das Geoblocking wurde eingesetzt, um Paralleleinfuhren zu verhindern. Das bedeutet, dass Spiele, die in einigen Ländern zu niedrigen Preisen verkauft wurden, nicht von Nutzern in Ländern gekauft werden konnten, in denen die Preise höher sind. Diese Praxis führte zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes und stand im Widerspruch zu den Grundsätzen der Europäischen Union.

Valve hatte gegen den Beschluss der Kommission geklagt, jedoch wurde die Klage vom EuGH abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission ausreichende Beweise für die wettbewerbswidrigen Vereinbarungen vorgelegt hatte.

Dieses Urteil ist besonders bemerkenswert, da es eines der ersten ist, das sich direkt mit der Frage des Geoblockings im Kontext von digitalen Gütern befasst. Es könnte als Richtschnur für zukünftige Fälle dienen, in denen ähnliche Praktiken zur Anwendung kommen.

Rechtliche Perspektive und Urheberrecht

Interessant ist, dass das Gericht feststellte, dass das Geoblocking nicht dem Schutz der Urheberrechte diente, sondern lediglich dazu, die hohen Lizenzgebühren und Margen von Valve und den Verlegern zu schützen. Das Gericht betonte, dass das Urheberrecht nicht dazu dient, künstliche Preisunterschiede zwischen abgeschotteten nationalen Märkten zu schaffen, was im Widerspruch zum Ziel eines einheitlichen Binnenmarktes steht. Diese Feststellung könnte weitreichende Implikationen für die Interpretation des Urheberrechts in der digitalen Welt haben.

Es stellt auch die Frage, wie weit die Rechte von Urheberrechtsinhabern wirklich gehen, insbesondere im Kontext der digitalen Distribution. Das Urteil macht deutlich, dass Urheberrechtsinhaber ihre Rechte nicht dazu nutzen können, den Markt zu segmentieren und dadurch höhere Preise in bestimmten Regionen durchzusetzen.

Darüber hinaus könnte dieses Urteil als Grundlage für zukünftige Fälle dienen, in denen das Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht erneut auf dem Prüfstand steht. Es legt nahe, dass die Interessen der Verbraucher und die Prinzipien des freien Marktes in solchen Fällen möglicherweise Vorrang vor den Interessen der Urheberrechtsinhaber haben könnten.

Auswirkungen auf Gamer

Für Gamer könnte dieses Urteil bedeuten, dass Spiele in Zukunft in der gesamten EU zum gleichen Preis angeboten werden müssen. Das klingt zunächst positiv, könnte jedoch auch dazu führen, dass die Preise insgesamt steigen, um die Differenz auszugleichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preise entwickeln und ob es zu einer Preisanpassung kommt, die für alle EU-Länder fair ist.

Auswirkungen auf Entwickler

Für Spieleentwickler stellt sich die Frage, wie sie ihre Preisstrategien anpassen müssen. Die unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen in den EU-Ländern machen es schwierig, einen einheitlichen Preis festzulegen, der für alle fair ist. Entwickler müssen nun überlegen, wie sie ihre Geschäftsmodelle anpassen können, um den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Die Tragweite des Urteils für die digitale Landschaft

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf andere digitale Dienste und Plattformen haben, darunter nicht nur PC-Spieleplattformen wie Steam, sondern auch SaaS-Anbieter, Mobile-Spieleanbieter und sogar Streaming-Dienste. Es stellt einen Präzedenzfall dar, der die Art und Weise, wie digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU vertrieben werden, grundlegend verändern könnte.

Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an den Markt: Geoblocking-Praktiken, die den grenzüberschreitenden Verkauf von digitalen Produkten und Dienstleistungen innerhalb der EU beschränken, werden nicht toleriert. Andere Plattformen könnten ähnliche rechtliche Herausforderungen erwarten, wenn sie ähnliche Geoblocking-Praktiken anwenden.

Besonders betroffen könnten SaaS-Anbieter sein, die ihre Dienste in verschiedenen EU-Ländern anbieten. Sie müssen nun sorgfältig prüfen, ob ihre aktuellen Geschäftspraktiken mit dem EU-Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Ebenso sollten Mobile-Spieleanbieter und andere digitale Dienstleister ihre Geoblocking-Strategien überdenken, um potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren.

Fazit

Geoblocking ist ein komplexes Thema, das eine Vielzahl von Akteuren betrifft und potenzielle rechtliche Fallstricke birgt. Die Geoblocking-Verordnung der EU hat das Ziel, ungerechtfertigte Diskriminierung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung zu beenden. Sie trat bereits am 23. März 2018 in Kraft und wird seitdem angewendet. Das durch die Verordnung verbotene Verhalten ist als Marktverhaltensregel anzusehen und somit durch Konkurrenten abmahnbar. Weitere Details finden Sie in diesem Artikel.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: EntwicklerEUFairInfluencerKlageMediaRechtliche HerausforderungenSaasSpieleentwicklerUrheberrechtUrteilVerbraucherVerordnungWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Datenschutz wegen Facebook-Scraping? Endlich beim BGH!

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
22. Mai 2024

Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Datenschutz-Grundverordnung zuständige VI. Zivilsenat verhandelt am 8. Oktober 2024 über zwei Revisionen,...

Mehr lesenDetails

US Klage zu Botsoftware in Deutschland nicht anerkennungsfähig – statutory damages und § 328 ZPO – Update

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
22. Februar 2018

Die Blizzard Entertainment Inc. aus Kalifornien ist mit ihrem Versuch gescheitert, gegen meine Mandantin, die Bossland GmbH, ein US Urteil über...

Mehr lesenDetails

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine

Impressum und soziale Medien: Ein paar Stolpersteine
5. März 2019

Was ist bei der Integration des Impressums zu beachten? Nach dem gestrigen Artikel zum Thema Impressum in Social-Media-Konten habe ich...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet im Januar zu Yelp-Bewertungen

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
20. November 2019

Sachverhalt Die Klägerin nimmt Yelp wegen ihrer Bewertungsdarstellungen auf Unterlassung, Feststellung und Schadensersatz in Anspruch. Wie vielen bekannt sein dürfte,...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
15. Juli 2019

Das Landgericht Frankfurt am Main hat sich gegen die überwiegende Mehrheit deutscher Land- und Oberlandesgerichte gestemmt und einen einstweiligen Verfügungsantrag...

Mehr lesenDetails

LG Karlsruhe: Taggen von Fotos ohne Werbekennzeichnung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
21. März 2019

Der Entscheidungsreigen rund um das Taggen von Marken bei Instagram durch Influencer geht weiter. Und wie schon oft hier auf...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof entscheidet zur Einwilligung von Cookie-Speicherung

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
28. Januar 2020

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, welche...

Mehr lesenDetails

1 Euro Sofortkauf für Auto bei Ebay = kein wirksamer Kaufvertrag

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. Juli 2020

Bietet ein Interessent bei einem eBay-Angebot mit dem Hinweis: „Preis 1 €“ tatsächlich 1 € führt dies nicht zu einem...

Mehr lesenDetails

Influencer Marketing und das Recht in Italien

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
27. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. ...

Mehr lesenDetails
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups
Sonstiges

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Wer Software entwickelt, KI-Modelle trainiert oder ein Games-Projekt mit Milestones und Publisher-Abnahmen stemmt, braucht eine saubere Vertragsarchitektur. Der formale Unterschied...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

In dieser fesselnden Folge nimmt Rechtsanwalt Marian Härtel die Zuhörer mit auf eine spannende Reise durch die dynamische Welt der...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung