• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Geoblocking: EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Spieleanbieter

21. Januar 2021
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
eu kommission beendet defizitverfahren gegen portugal und kroatien article full

Für meinen Originalpost siehe hier.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund
2. Geldbußen
3. Hintergrund der Untersuchung
4. Verfahrensrechtlicher Hintergrund
5. Klage auf Schadenersatz
6. Whistleblower-Tool
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Europäische Kommission verhängte eine Geldbuße von 7,8 Mio. EUR gegen Valve und fünf Publisher wegen Geo-Blocking.
  • Valve schränkte den grenzüberschreitenden Verkauf von PC-Videospielen basierend auf dem geografischen Standort der Nutzer ein.
  • Die Geldbußen für Publisher wurden aufgrund der Zusammenarbeit mit der Kommission um mehr als 6 Mio. EUR reduziert.
  • Über 50 % der Europäer spielen Videospiele; die Branche hat einen Wert von über 17 Milliarden Euro.
  • Die Kommission stellte fest, dass Valve und Publisher den Markt illegal aufgeteilt haben.
  • Verbraucher wurden an der Aktivierung von Spielen gehindert, die aus mittleren und osteuropäischen Ländern verkauft wurden.
  • Jede betroffene Person kann Schadenersatz bei nationalen Gerichten fordern; eine Kommissionsentscheidung gilt als verbindlicher Beweis.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat gegen Valve, den Eigentümer der Online-PC-Spieleplattform „Steam“, und die fünf Verleger Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax eine Geldbuße in Höhe von 7,8 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften verhängt.

Valve und die anderen Publisherschränkten den grenzüberschreitenden Verkauf bestimmter PC-Videospiele auf der Grundlage des geografischen Standorts der Nutzer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) ein, indem sie das so genannte „Geo-Blocking“ praktizierten. Die Geldbußen für die Verleger in Höhe von insgesamt über 6 Mio. € wurden aufgrund der Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Kommission reduziert. Valve entschied sich, nicht mit der Kommission zu kooperieren und wurde mit einer Geldstrafe von über 1,6 Mio. € belegt.

Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu:

Mehr als 50 % aller Europäer spielen Videospiele. Die Videospielindustrie in Europa floriert und hat inzwischen einen Wert von über 17 Milliarden Euro. Die heutigen Sanktionen gegen die Geoblocking“-Praktiken von Valve und fünf PC-Publishern erinnern daran, dass es Unternehmen nach dem EU-Wettbewerbsrecht verboten ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken. Solche Praktiken berauben die europäischen Verbraucher der Vorteile des digitalen EU-Binnenmarktes und der Möglichkeit, sich nach dem günstigsten Angebot in der EU umzusehen.

Steam ist eine der weltweit größten Online-Plattformen für PC-Videospiele mit einem Angebot von mehr als 35 000 Spielen weltweit. Sie ermöglicht es Nutzern, nach einer Authentifizierung PC-Videospiele direkt herunterzuladen oder zu streamen. Außerdem können Nutzer, die PC-Videospiele außerhalb von Steam kaufen, z. B. in stationären Geschäften (z. B. auf DVDs) oder digital durch Downloads von Websites Dritter, Videospiele auf Steam aktivieren und spielen.

Valve stellt den Videospiel-Publishern die technischen Mittel zur Verfügung, um Spiele auf Steam zu aktivieren und zu spielen, einschließlich der Spiele, die außerhalb von Steam gekauft wurden, durch die sogenannten „Steam-Aktivierungsschlüssel“. Die Herausgeber fügen diese Schlüssel ihren PC-Videospielen zur Benutzerauthentifizierung/Aktivierung bei. Die PC-Videospiele werden dann von Drittanbietern im gesamten EWR verkauft. Valve bietet den Publishern auch eine Gebietskontrollfunktion an, die es ermöglicht, bei der Aktivierung geografische Beschränkungen einzurichten. Die Kombination von Steam-Aktivierungsschlüsseln mit der Gebietskontrollfunktion ermöglicht das „Geoblocking“ von PC-Videospielen auf der Grundlage des geografischen Standorts des Nutzers.

Die Publisher gewährten Valve eine nicht-exklusive Lizenz für die weltweite Nutzung bestimmter PC-Videospiele, einschließlich des gesamten EWR. Im Gegenzug erhielten die Verleger von Valve eine Lizenz für die Verwendung von Steam-Aktivierungsschlüsseln für den Vertrieb dieser PC-Videospiele außerhalb von Steam. Die Verleger forderten Valve auf, geografische Beschränkungen einzurichten und geo-blockierte Steam-Aktivierungsschlüssel bereitzustellen. Die Verleger stellten diese Schlüssel ihren Vertriebshändlern für den Verkauf und Vertrieb der PC-Videospiele in den betreffenden Mitgliedstaaten zur Verfügung. Dies hatte zur Folge, dass Nutzer, die sich außerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats befanden, daran gehindert wurden, ein bestimmtes PC-Videospiel mit Steam-Aktivierungsschlüsseln zu aktivieren.

Die Kommission stellte fest, dass Valve und die einzelnen Verleger durch die bilaterale Vereinbarung, bestimmte PC-Videospiele von außerhalb eines bestimmten Gebiets zu sperren, den EWR-Markt unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften aufgeteilt haben. In den heutigen Entscheidungen wird insbesondere festgestellt, dass Valve und die Verleger an den folgenden Geoblocking-Praktiken beteiligt waren:

  • Bilaterale Vereinbarungen und/oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Valve und jedem der fünf Publiher, die mittels geoblockierter Steam-Aktivierungsschlüssel die Aktivierung bestimmter PC-Videospiele dieser Publisheraußerhalb der Tschechischen Republik, Polens, Ungarns, Rumäniens, der Slowakei, Estlands, Lettlands und Litauens auf unaufgeforderte Verbraucheranfragen hin verhinderten (sogenannte „passive Verkäufe“). Diese dauerten zwischen einem und fünf Jahren und wurden, je nach Fall, zwischen September 2010 und Oktober 2015 umgesetzt.
  • Geoblocking-Praktiken in Form von Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen, die bilateral zwischen vier der fünf PC-Publisher (d. h. Bandai, Focus Home, Koch Media und ZeniMax) und einigen ihrer jeweiligen PC-Videospielvertriebshändler im EWR (außer Valve) geschlossen wurden und Klauseln enthielten, die den grenzüberschreitenden (passiven) Verkauf der betroffenen PC-Videospiele innerhalb des EWR, einschließlich der oben genannten mittel- und osteuropäischen Länder, einschränkten. Diese dauerten in der Regel länger, d. h. zwischen drei und 11 Jahren, und wurden, je nach den jeweiligen bilateralen Beziehungen, zwischen März 2007 und November 2018 umgesetzt.

Die Geoblocking-Praktiken betrafen rund 100 PC-Videospiele verschiedener Genres, darunter Sport-, Simulations- und Actionspiele. Sie hinderten die Verbraucher daran, PC-Videospiele zu aktivieren und zu spielen, die von den Vertriebshändlern der Publisher entweder auf physischen Datenträgern, wie DVDs, oder durch Downloads verkauft wurden. Diese Geschäftspraktiken verwehrten den europäischen Verbrauchern daher die Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU, sich zwischen den Mitgliedstaaten um das günstigste Angebot zu bemühen. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die rechtswidrigen Praktiken von Valve und den fünf Publisher den EWR-Markt unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften aufgeteilt haben.

Geldbußen

Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für Geldbußen von 2006 festgesetzt (siehe Pressemitteilung und MEMO).

Die fünf Publisher arbeiteten mit der Kommission zusammen, indem sie Beweise für einen Mehrwert bei der Untersuchung vorlegten und den Sachverhalt und die Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften ausdrücklich anerkannten.

Die Kommission gewährte daher Ermäßigungen der Geldbußen in Abhängigkeit vom Umfang dieser Zusammenarbeit, die zwischen 10 % (für Bandai, Focus Home, Koch Media und ZeniMax) und 15 % (für Capcom) lagen.

Die gegen die Verleger verhängten Geldbußen verteilen sich wie folgt:

Videospiel-Publisher Ermäßigung für Zusammenarbeit Geldstrafe (€)
Bandai Namco 10 % 340 000 EUR
Capcom 15 % 396 000 EUR
Focus Home 10 % 2 888 000 EUR
Koch Media 10 % 977 000 EUR
ZeniMax 10 % 1 664 000 EUR

Valve hat sich entschieden, nicht mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Die Kommission hat daher im Rahmen des ordentlichen Kartellverfahrens eine Verbotsentscheidung gegen Valve erlassen und eine Geldbuße von insgesamt 1.624.000 € gegen Valve verhängt.

 

Hintergrund der Untersuchung

Die Kommission eröffnete am 2. Februar 2017 ein förmliches kartellrechtliches Verfahren wegen der bilateralen Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation und den anderen 5 Publishern

Am 5. April 2019 übermittelte die Kommission Valve und den anderen eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zum „Geoblocking“ von PC-Videospielen.

Bei dieser Untersuchung handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, das unabhängig von der wettbewerbsrechtlichen Untersuchung der Kommission im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs durchgeführt wird, aber an einige der dort festgestellten Probleme anknüpft.

Die Untersuchungen zum „Geo-Blocking“ von PC-Videospielen ergänzen die Verordnung 2018/302 zum ungerechtfertigten „Geo-Blocking“, die seit dem 3. Dezember 2018 EU-weit gilt.

Verfahrensrechtlicher Hintergrund

Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verbieten Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarkts verhindern, einschränken oder verzerren.

Geldbußen, die gegen Unternehmen verhängt werden, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, fließen in den allgemeinen EU-Haushalt. Dieses Geld ist nicht für bestimmte Ausgaben zweckgebunden, sondern die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt des Folgejahres werden entsprechend gekürzt. Die Geldbußen tragen somit zur Finanzierung der EU bei und verringern die Belastung der Steuerzahler.

Weitere Informationen zu dieser Sache werden nach Klärung von Vertraulichkeitsfragen unter den Nummern AT.40413; 40414; 40420; 40422; 40424 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Kommission für Wettbewerbssachen verfügbar sein.

Klage auf Schadenersatz

Jede Person oder jedes Unternehmen, das von einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wie es in dieser Sache beschrieben wird, betroffen ist, kann die Gerichte der Mitgliedstaaten anrufen und Schadensersatz verlangen. Sowohl die Rechtsprechung des Gerichtshofs als auch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates bestätigen, dass in Fällen, die vor nationalen Gerichten verhandelt werden, eine Entscheidung der Kommission ein verbindlicher Beweis dafür ist, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Kartellteilnehmer eine Geldbuße verhängt hat, kann Schadensersatz gewährt werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert wird.

Die Kartellschadensersatzrichtlinie, die die Mitgliedstaaten bis zum 27. Dezember 2016 in ihre Rechtsordnung umsetzen mussten, erleichtert es Opfern wettbewerbswidriger Praktiken, Schadensersatz zu erhalten.

Whistleblower-Tool

Die Kommission hat ein Tool eingerichtet, um es Einzelpersonen zu erleichtern, sie über wettbewerbswidriges Verhalten zu informieren und dabei ihre Anonymität zu wahren. Das Tool schützt die Anonymität von Hinweisgebern durch ein speziell entwickeltes verschlüsseltes Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglicht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AuthentifizierungDigitalEntscheidungenFinanzierungInformationKIKlageLizenzRechtsprechungSanktionSchadensersatzVerbraucherVerordnungWebsitesWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos
18. Dezember 2018

Ein Ereignis von Samstag möchte ich zum Anlass nehmen, um YouTuber/Streamer/Influencer über den rechtlichen Gefahren von Prank-Videos aufzuklären. Was ist...

Mehr lesenDetails

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!
5. September 2019

Unter Juristen wurde schon eine Weile auf das Risiko des Anbietens des Lastschriftverfahrens aufgrund der Geoblocking Verordnung (siehe diesen Beitrag)...

Mehr lesenDetails

Hangover ist eine Krankheit? Achtung bei Werbeaussagen

Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten
24. September 2019

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit...

Mehr lesenDetails

Rewarded Ads in Kinderspielen?

Rewarded Ads in Kinderspielen?
15. Juni 2019

Fast unbemerkt Bayerische Landeszentrale für Neue Medien schon Ende letzten Jahres eine neue Version gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) der Länder veröffentlicht....

Mehr lesenDetails

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
24. Januar 2019

Gerade überschlagen sich ein wenig die Informationen zum Medienstaatsvertrag in der Form des 23. Änderungsvertrages zum Rundfunkstaatsvertrag. Mich hat gerade eine...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten
8. Oktober 2024

Im Zeitalter der Digitalisierung stehen Startups vor besonderen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Die rasante technologische Entwicklung und die zunehmende...

Mehr lesenDetails

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber
16. Juli 2024

Digistore24 haftet für Wettbewerbsverletzungen seiner Auftraggeber Das Oberlandesgericht Celle hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich der bekannte Anbieter...

Mehr lesenDetails

BGH setzt Verfahren gegen Facebook Spielecenter aus

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
12. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein...

Mehr lesenDetails

Start meines Youtube-Kanals

Start meines Youtube-Kanals
8. Januar 2019

Ich hatte es mir im vergangenen Jahr schon einige Male vorgenommen, aber letztendlich haben mich meine kleine, neu geborene Tochter,...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung