• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht

Geoblocking: EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Spieleanbieter

21. Januar 2021
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Geoblocking: EU-Kommission verhängt Bußgeld gegen Spieleanbieter

21. Januar 2021
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Für meinen Originalpost siehe hier.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund
2. Geldbußen
3. Hintergrund der Untersuchung
4. Verfahrensrechtlicher Hintergrund
5. Klage auf Schadenersatz
6. Whistleblower-Tool
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Europäische Kommission verhängte eine Geldbuße von 7,8 Mio. EUR gegen Valve und fünf Publisher wegen Geo-Blocking.
  • Valve schränkte den grenzüberschreitenden Verkauf von PC-Videospielen basierend auf dem geografischen Standort der Nutzer ein.
  • Die Geldbußen für Publisher wurden aufgrund der Zusammenarbeit mit der Kommission um mehr als 6 Mio. EUR reduziert.
  • Über 50 % der Europäer spielen Videospiele; die Branche hat einen Wert von über 17 Milliarden Euro.
  • Die Kommission stellte fest, dass Valve und Publisher den Markt illegal aufgeteilt haben.
  • Verbraucher wurden an der Aktivierung von Spielen gehindert, die aus mittleren und osteuropäischen Ländern verkauft wurden.
  • Jede betroffene Person kann Schadenersatz bei nationalen Gerichten fordern; eine Kommissionsentscheidung gilt als verbindlicher Beweis.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat gegen Valve, den Eigentümer der Online-PC-Spieleplattform „Steam“, und die fünf Verleger Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax eine Geldbuße in Höhe von 7,8 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen die EU-Kartellvorschriften verhängt.

Valve und die anderen Publisherschränkten den grenzüberschreitenden Verkauf bestimmter PC-Videospiele auf der Grundlage des geografischen Standorts der Nutzer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) ein, indem sie das so genannte „Geo-Blocking“ praktizierten. Die Geldbußen für die Verleger in Höhe von insgesamt über 6 Mio. € wurden aufgrund der Zusammenarbeit der Unternehmen mit der Kommission reduziert. Valve entschied sich, nicht mit der Kommission zu kooperieren und wurde mit einer Geldstrafe von über 1,6 Mio. € belegt.

Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu:

Mehr als 50 % aller Europäer spielen Videospiele. Die Videospielindustrie in Europa floriert und hat inzwischen einen Wert von über 17 Milliarden Euro. Die heutigen Sanktionen gegen die Geoblocking“-Praktiken von Valve und fünf PC-Publishern erinnern daran, dass es Unternehmen nach dem EU-Wettbewerbsrecht verboten ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken. Solche Praktiken berauben die europäischen Verbraucher der Vorteile des digitalen EU-Binnenmarktes und der Möglichkeit, sich nach dem günstigsten Angebot in der EU umzusehen.

Steam ist eine der weltweit größten Online-Plattformen für PC-Videospiele mit einem Angebot von mehr als 35 000 Spielen weltweit. Sie ermöglicht es Nutzern, nach einer Authentifizierung PC-Videospiele direkt herunterzuladen oder zu streamen. Außerdem können Nutzer, die PC-Videospiele außerhalb von Steam kaufen, z. B. in stationären Geschäften (z. B. auf DVDs) oder digital durch Downloads von Websites Dritter, Videospiele auf Steam aktivieren und spielen.

Valve stellt den Videospiel-Publishern die technischen Mittel zur Verfügung, um Spiele auf Steam zu aktivieren und zu spielen, einschließlich der Spiele, die außerhalb von Steam gekauft wurden, durch die sogenannten „Steam-Aktivierungsschlüssel“. Die Herausgeber fügen diese Schlüssel ihren PC-Videospielen zur Benutzerauthentifizierung/Aktivierung bei. Die PC-Videospiele werden dann von Drittanbietern im gesamten EWR verkauft. Valve bietet den Publishern auch eine Gebietskontrollfunktion an, die es ermöglicht, bei der Aktivierung geografische Beschränkungen einzurichten. Die Kombination von Steam-Aktivierungsschlüsseln mit der Gebietskontrollfunktion ermöglicht das „Geoblocking“ von PC-Videospielen auf der Grundlage des geografischen Standorts des Nutzers.

Die Publisher gewährten Valve eine nicht-exklusive Lizenz für die weltweite Nutzung bestimmter PC-Videospiele, einschließlich des gesamten EWR. Im Gegenzug erhielten die Verleger von Valve eine Lizenz für die Verwendung von Steam-Aktivierungsschlüsseln für den Vertrieb dieser PC-Videospiele außerhalb von Steam. Die Verleger forderten Valve auf, geografische Beschränkungen einzurichten und geo-blockierte Steam-Aktivierungsschlüssel bereitzustellen. Die Verleger stellten diese Schlüssel ihren Vertriebshändlern für den Verkauf und Vertrieb der PC-Videospiele in den betreffenden Mitgliedstaaten zur Verfügung. Dies hatte zur Folge, dass Nutzer, die sich außerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats befanden, daran gehindert wurden, ein bestimmtes PC-Videospiel mit Steam-Aktivierungsschlüsseln zu aktivieren.

Die Kommission stellte fest, dass Valve und die einzelnen Verleger durch die bilaterale Vereinbarung, bestimmte PC-Videospiele von außerhalb eines bestimmten Gebiets zu sperren, den EWR-Markt unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften aufgeteilt haben. In den heutigen Entscheidungen wird insbesondere festgestellt, dass Valve und die Verleger an den folgenden Geoblocking-Praktiken beteiligt waren:

  • Bilaterale Vereinbarungen und/oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Valve und jedem der fünf Publiher, die mittels geoblockierter Steam-Aktivierungsschlüssel die Aktivierung bestimmter PC-Videospiele dieser Publisheraußerhalb der Tschechischen Republik, Polens, Ungarns, Rumäniens, der Slowakei, Estlands, Lettlands und Litauens auf unaufgeforderte Verbraucheranfragen hin verhinderten (sogenannte „passive Verkäufe“). Diese dauerten zwischen einem und fünf Jahren und wurden, je nach Fall, zwischen September 2010 und Oktober 2015 umgesetzt.
  • Geoblocking-Praktiken in Form von Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen, die bilateral zwischen vier der fünf PC-Publisher (d. h. Bandai, Focus Home, Koch Media und ZeniMax) und einigen ihrer jeweiligen PC-Videospielvertriebshändler im EWR (außer Valve) geschlossen wurden und Klauseln enthielten, die den grenzüberschreitenden (passiven) Verkauf der betroffenen PC-Videospiele innerhalb des EWR, einschließlich der oben genannten mittel- und osteuropäischen Länder, einschränkten. Diese dauerten in der Regel länger, d. h. zwischen drei und 11 Jahren, und wurden, je nach den jeweiligen bilateralen Beziehungen, zwischen März 2007 und November 2018 umgesetzt.

Die Geoblocking-Praktiken betrafen rund 100 PC-Videospiele verschiedener Genres, darunter Sport-, Simulations- und Actionspiele. Sie hinderten die Verbraucher daran, PC-Videospiele zu aktivieren und zu spielen, die von den Vertriebshändlern der Publisher entweder auf physischen Datenträgern, wie DVDs, oder durch Downloads verkauft wurden. Diese Geschäftspraktiken verwehrten den europäischen Verbrauchern daher die Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU, sich zwischen den Mitgliedstaaten um das günstigste Angebot zu bemühen. Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die rechtswidrigen Praktiken von Valve und den fünf Publisher den EWR-Markt unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften aufgeteilt haben.

Geldbußen

Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für Geldbußen von 2006 festgesetzt (siehe Pressemitteilung und MEMO).

Die fünf Publisher arbeiteten mit der Kommission zusammen, indem sie Beweise für einen Mehrwert bei der Untersuchung vorlegten und den Sachverhalt und die Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften ausdrücklich anerkannten.

Die Kommission gewährte daher Ermäßigungen der Geldbußen in Abhängigkeit vom Umfang dieser Zusammenarbeit, die zwischen 10 % (für Bandai, Focus Home, Koch Media und ZeniMax) und 15 % (für Capcom) lagen.

Die gegen die Verleger verhängten Geldbußen verteilen sich wie folgt:

Videospiel-PublisherErmäßigung für ZusammenarbeitGeldstrafe (€)
Bandai Namco10 %340 000 EUR
Capcom15 %396 000 EUR
Focus Home10 %2 888 000 EUR
Koch Media10 %977 000 EUR
ZeniMax10 %1 664 000 EUR

Valve hat sich entschieden, nicht mit der Kommission zusammenzuarbeiten. Die Kommission hat daher im Rahmen des ordentlichen Kartellverfahrens eine Verbotsentscheidung gegen Valve erlassen und eine Geldbuße von insgesamt 1.624.000 € gegen Valve verhängt.

 

Hintergrund der Untersuchung

Die Kommission eröffnete am 2. Februar 2017 ein förmliches kartellrechtliches Verfahren wegen der bilateralen Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation und den anderen 5 Publishern

Am 5. April 2019 übermittelte die Kommission Valve und den anderen eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zum „Geoblocking“ von PC-Videospielen.

Bei dieser Untersuchung handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, das unabhängig von der wettbewerbsrechtlichen Untersuchung der Kommission im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs durchgeführt wird, aber an einige der dort festgestellten Probleme anknüpft.

Die Untersuchungen zum „Geo-Blocking“ von PC-Videospielen ergänzen die Verordnung 2018/302 zum ungerechtfertigten „Geo-Blocking“, die seit dem 3. Dezember 2018 EU-weit gilt.

Verfahrensrechtlicher Hintergrund

Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verbieten Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarkts verhindern, einschränken oder verzerren.

Geldbußen, die gegen Unternehmen verhängt werden, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, fließen in den allgemeinen EU-Haushalt. Dieses Geld ist nicht für bestimmte Ausgaben zweckgebunden, sondern die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt des Folgejahres werden entsprechend gekürzt. Die Geldbußen tragen somit zur Finanzierung der EU bei und verringern die Belastung der Steuerzahler.

Weitere Informationen zu dieser Sache werden nach Klärung von Vertraulichkeitsfragen unter den Nummern AT.40413; 40414; 40420; 40422; 40424 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der Kommission für Wettbewerbssachen verfügbar sein.

Klage auf Schadenersatz

Jede Person oder jedes Unternehmen, das von einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wie es in dieser Sache beschrieben wird, betroffen ist, kann die Gerichte der Mitgliedstaaten anrufen und Schadensersatz verlangen. Sowohl die Rechtsprechung des Gerichtshofs als auch die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates bestätigen, dass in Fällen, die vor nationalen Gerichten verhandelt werden, eine Entscheidung der Kommission ein verbindlicher Beweis dafür ist, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Kartellteilnehmer eine Geldbuße verhängt hat, kann Schadensersatz gewährt werden, ohne dass dieser wegen der Geldbuße der Kommission gemindert wird.

Die Kartellschadensersatzrichtlinie, die die Mitgliedstaaten bis zum 27. Dezember 2016 in ihre Rechtsordnung umsetzen mussten, erleichtert es Opfern wettbewerbswidriger Praktiken, Schadensersatz zu erhalten.

Whistleblower-Tool

Die Kommission hat ein Tool eingerichtet, um es Einzelpersonen zu erleichtern, sie über wettbewerbswidriges Verhalten zu informieren und dabei ihre Anonymität zu wahren. Das Tool schützt die Anonymität von Hinweisgebern durch ein speziell entwickeltes verschlüsseltes Nachrichtensystem, das eine Kommunikation in beide Richtungen ermöglicht.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AuthentifizierungDigitalEntscheidungenFinanzierungInformationKIKlageLizenzRechtsprechungSanktionSchadensersatzVerbraucherVerordnungWebsitesWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Genügt ein Künstlername im Impressum?

5. April 2019

Grundsätzlich gibt es in Deutschland klare Regeln dazu, was in ein Impressum gehört. Für Twitch habe ich hier etwas dazu...

Mehr lesenDetails

Der Startupanwalt

192×192
3. Juli 2024

Ich liebe es einfach mit KI rumzuspielen!

Mehr lesenDetails

Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit: Eine juristische Kehrtwende

Urheberrecht
13. Juni 2023

Einleitung: Was ist die Panoramafreiheit? Die Panoramafreiheit, auch als Straßenbildfreiheit bekannt, ist ein zentraler Begriff aus dem Urheberrecht. Sie erlaubt...

Mehr lesenDetails

Informationssicherheit als Erfolgsfaktor: Wieso es sich lohnt!

Informationssicherheit als Erfolgsfaktor: Wieso es sich lohnt!
3. Januar 2023

Was bedeutet Informationssicherheit? Informationssicherheit bezeichnet die Gesamtheit technischer und organisatorischer Maßnahmen, die dem Schutz von Informationen und Daten vor Verlust,...

Mehr lesenDetails

Rechnung wegen Fakebestellung? BGH sagt: Ist wettbewerbswidrig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
23. September 2019

Der BGH hat ein Urteil gefällt, das durchaus das Potenzial haben könnte, vielen Onlinehändlern und Anbietern von Onlinediensten Kopfschmerzen zu...

Mehr lesenDetails

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
10. Januar 2019

Das Landgericht Koblenz hat ein Urteil zu der Vermittlung von Lotto und ähnlichen Diensten in Deutschland gefällt. Wenn für eine...

Mehr lesenDetails

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. September 2019

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese "Datenschutz" hören, nur den Umstand "Oh, ich muss noch auf den Generator...

Mehr lesenDetails

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
7. August 2024

Blockchain Gaming und das französische Jonum Law im Lichte der EU-Verordnung MiCAR Auf itmedialaw.com berichte ich normalerweise nicht oft über...

Mehr lesenDetails

Brexit und der Datenschutz, Verträge und Dienstleister überprüfen

ITMediaLaw: Http3 auf Litespeed Server
15. September 2020

Anfang des Jahres habe ich bereits in diesem Artikel zum Thema Brexit und  Datenschutz gewarnt. Das war allerdings noch vor...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.
Recht im Internet

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026

Wer heute Social-Media-Accounts mit Reichweite betreibt, betreibt in aller Regel kein rein privates Hobby mehr. Gerade im Influencer-Marketing, im Creator-Business...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauch ich tief in die Welt der Blockchain-Technologie und Smart Contracts ein. Die 25-minütige Folge beleuchtet,...

Mehr lesenDetails
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung