• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen

19. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
gerichtsstandsvereinbarungen in influencervertraegen
Wichtigste Punkte
  • Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen sind rechtlich herausfordernd und weichen ab von üblichen Vertragsformaten.
  • Das Gericht entschied, dass ein Influencer nicht automatisch als Kaufmann gilt, was die Zuständigkeit beeinflusst.
  • § 38 ZPO erfordert, dass beide Parteien Kaufleute gemäß HGB sind, um gültige Gerichtsstandsvereinbarungen zu treffen.
  • Der Status eines Unternehmers nach § 14 BGB ist nicht identisch mit dem eines Kaufmanns im HGB.
  • Die Entscheidung schafft eine rechtliche Grauzone für Influencer, deren Tätigkeiten oft nicht als Handelsgewerbe klassifiziert werden.
  • Gerichtsstandsvereinbarungen können unwirksam sein, wenn sie nicht den Vorgaben des § 38 ZPO entsprechen.
  • In speziellen Fällen, etwa bei Influencern im Ausland, kann eine solche Vereinbarung rechtliche Sicherheit bieten.

In meiner aktuellen anwaltlichen Praxis habe ich gerade einen Fall, der sich mit der Frage der Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen beschäftigt. Dieser Fall bietet aufschlussreiche Erkenntnisse über die rechtliche Behandlung solcher Vereinbarungen und die Einordnung von Influencern im Kontext des Handelsrechts.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Sachverhalt
2. Die rechtliche Bewertung
3. Die Bedeutung für Influencer

Der Sachverhalt

In dem konkreten Fall wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Influencer-Managementvertrag getroffen. So weit, so üblich. Als wir nun ausstehende Vergütungen einklagten, stand ich vor dem Problem, welches Gericht nun zuständig ist. Das zu erste angerufene Amtsgericht lehnte jedoch seine Zuständigkeit ab. Die Begründung des Gerichts fußte auf der Feststellung, dass im vorliegenden Fall der Influencer nicht als Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO anzusehen sei.  Da wir auch nicht zum vollen Umfang der Tätigkeit des Influencer vorgetragen hätten, Ferner wurde bemängelt, dass ich als Anwalt nicht ausreichend zum Umfang der Tätigkeit des Influencers vorgetragen hätten, wäre die Zuständigkeit nur bei dem Gericht gegeben, wo die beklagte Agentur ihre Sitz hat.

Die rechtliche Bewertung

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Interpretation des § 38 ZPO, der die Zuständigkeit eines Gerichts bei Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Kaufleuten regelt. In diesem Kontext ist es entscheidend zu verstehen, dass § 38 ZPO eine Ausnahme von dem Grundsatz des gesetzlichen Gerichtsstandes darstellt und eine prorogative Wirkung entfaltet, die es den Parteien ermöglicht, ein an sich unzuständiges Gericht für zuständig zu erklären. Dies setzt jedoch voraus, dass beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind.

Das Gericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass der Status eines Unternehmers nach § 14 BGB nicht automatisch mit dem eines Kaufmanns nach HGB gleichzusetzen ist. Während § 14 BGB den Unternehmerbegriff weit fasst und jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, einschließt, ist der Kaufmannsbegriff im HGB enger definiert. Er bezieht sich spezifisch auf Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben. Dies umfasst nicht nur die in das Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden, sondern auch solche, deren Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

In Bezug auf Influencer ergibt sich daraus eine rechtliche Grauzone, da ihre Tätigkeit nicht immer klar den Kriterien eines Handelsgewerbes im Sinne des HGB entspricht. Viele Influencer agieren als Soloselbständige oder Kleinunternehmer, was die Anwendung des § 38 ZPO problematisch macht. Die Gerichtsentscheidung betont daher die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung des einzelnen Falles, um festzustellen, ob ein Influencer als Kaufmann im Sinne des HGB angesehen werden kann.

Die Bedeutung für Influencer

Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Vertragsgestaltung im Bereich des Influencer-Marketings. Sie unterstreicht, dass Influencer nicht per se als Kaufleute im Sinne des Handelsrechts angesehen werden. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen in entsprechenden Verträgen. In der Praxis bedeutet dies, dass solche Vereinbarungen in Influencerverträgen oft von begrenztem Nutzen sind und möglicherweise nicht die beabsichtigte rechtliche Sicherheit bieten.

Angesichts dieser rechtlichen Unsicherheit erscheinen Gerichtsstandsvereinbarungen in vielen Fällen als potenziell sinnlos. Noch gravierender ist, dass sie im Zweifel sogar unzulässig sein könnten. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 38 ZPO entspricht, als unwirksam angesehen werden kann. Darüber hinaus könnte eine solche Klausel, wenn sie gegenüber einem nicht als Kaufmann qualifizierten Influencer verwendet wird, als unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB gewertet werden und somit abmahnfähig sein.

Es gibt jedoch spezifische Situationen, in denen die Aufnahme einer Gerichtsstandsvereinbarung in einen Influencervertrag sinnvoll sein kann. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen der Influencer seinen Sitz nicht in Deutschland hat oder wenn dessen Aufenthaltsort in Zukunft unbekannt sein könnte. In solchen Konstellationen kann eine Gerichtsstandsvereinbarung dazu beitragen, Rechtssicherheit zu schaffen und die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern. Sie dient dann als Instrument, um im Falle von Streitigkeiten einen vorhersehbaren und zugänglichen Gerichtsstand zu gewährleisten.

 

Tags: BewertungDeutschlandHandelsregisterInfluencerJuristische PersonRechtssicherheitSicherheitVertragsgestaltung

Beliebte Beträge

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Short zu Marian Härtel - Technikbegeisterung
Short zu Marian Härtel – Technikbegeisterung
Was ich richtig gut kann
Was ich richtig gut kann
KI-generierte Inhalte: Rechtliche Fallstricke und Tipps für Unternehmen
KI-generierte Inhalte: Rechtliche Fallstricke und Tipps für Unternehmen
Lizenzvertrag

Werkvertrag

26. Juni 2023

Einleitung Ein Werkvertrag ist eine Vertragsform, bei der eine Partei (der Unternehmer) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu schaffen, während...

Mehr lesenDetails
Softwareentwicklungsvertrag

Softwareentwicklungsvertrag

27. Juni 2023
Break-Up Fee

Break-Up Fee

15. Oktober 2024
Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht

27. Juni 2023
Term Sheet

Term Sheet

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

24. September 2024

In this exciting podcast episode, we delve into the fascinating world of IT start-ups and find out why an experienced...

Legal challenges in the gaming universe: A guide for developers, esports professionals and gamers

What will 2025 bring for start-ups in legal terms? Opportunities? Risks?

24. Januar 2025

In this exciting episode of the itmedialaw podcast, we take a deep dive into the legal developments that will shape...

247f58c28882e230e982fa3a32d34dea

Digital sovereignty: Europe’s path to a self-determined digital future

8. Dezember 2024

In this exciting episode of the itmedialaw.com podcast, we take a deep dive into the highly topical subject of digital...

legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025

In this captivating podcast episode, I take a deep dive into the world of blockchain technology and smart contracts. The...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung