• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

8. Oktober 2024
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

8. Oktober 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

Influencer-Marketing hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Instrument im digitalen Marketing entwickelt. Für Startups bietet es eine effektive Möglichkeit, Reichweite aufzubauen und Zielgruppen anzusprechen. Allerdings birgt diese Form des Marketings auch rechtliche Risiken, die bei Nichtbeachtung zu empfindlichen Strafen führen können. Dieser Leitfaden beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Startups bei der Gestaltung von Influencer-Kampagnen beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Rechtlicher Rahmen des Influencer-Marketings
2. Kennzeichnungspflicht von Werbung
3. Vertragsgestaltung mit Influencern
4. Produktplatzierungen und Schleichwerbung
5. Datenschutzrechtliche Aspekte
6. Praxistipps für Startups
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Influencer-Marketing ist ein effektives Marketinginstrument für Startups, um Reichweite und Zielgruppen zu erreichen.
  • Rechtliche Risiken bestehen in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Medienrecht und Datenschutzrecht.
  • Werbung muss klar als solche erkennbar sein, gemäß § 5a Abs. 6 UWG und § 22 Abs. 1 MStV.
  • Verträge mit Influencern müssen klare Definitionen der Leistungen und Kennzeichnungsrichtlinien enthalten.
  • Schleichwerbung ist unzulässig; alle Promotions müssen kenntlich gemacht werden, auch unentgeltliche Produkterwähnungen.
  • Die Einhaltung der DSGVO ist entscheidend beim Umgang mit personenbezogenen Daten in Kampagnen.
  • Startups sollten klare Guidelines und Schulungen zur rechtlichen Basis des Influencer-Marketings entwickeln.

Rechtlicher Rahmen des Influencer-Marketings

Das Influencer-Marketing bewegt sich im Spannungsfeld verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Wettbewerbsrechts, des Medienrechts und des Datenschutzrechts. Zentrale Normen sind:

1. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere § 5a UWG zur Irreführung durch Unterlassen und § 6 UWG zur vergleichenden Werbung.
2. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bzw. der Medienstaatsvertrag (MStV), der Regelungen zur Kennzeichnung von Werbung in Telemedien enthält.
3. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Influencer-Kampagnen.

Ein zentrales Prinzip, das sich durch alle relevanten Rechtsvorschriften zieht, ist das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt sowie die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung.

Kennzeichnungspflicht von Werbung

Die Kennzeichnungspflicht von Werbung ist der wohl kritischste Punkt im Influencer-Marketing. Gemäß § 5a Abs. 6 UWG und § 22 Abs. 1 MStV muss Werbung klar als solche erkennbar sein. Dies gilt auch für sogenannte native Advertising-Formate, bei denen Werbung im Stil redaktioneller Inhalte gestaltet ist.

Für die Kennzeichnung haben sich in der Praxis bestimmte Begriffe etabliert, die von der Rechtsprechung als ausreichend anerkannt wurden:

– „Anzeige“ oder „Werbung“
– „Sponsored by [Markenname]“
– Bei englischsprachigen Posts: „Ad“ oder „Advertising“

Wichtig ist, dass die Kennzeichnung für den durchschnittlichen Nutzer auf den ersten Blick erkennbar sein muss. Versteckte oder uneindeutige Hinweise wie „#ad“ am Ende eines langen Textes oder die Verwendung unklarer Begriffe wie „powered by“ sind nicht ausreichend.

Vertragsgestaltung mit Influencern

Die rechtssichere Gestaltung der Verträge mit Influencern ist für Startups von großer Bedeutung. Folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:

1. Klare Definition der zu erbringenden Leistungen, einschließlich Art, Umfang und Zeitpunkt der Posts.
2. Regelungen zur korrekten Kennzeichnung der Werbeinhalte.
3. Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Inhalten, insbesondere für die Weiterverwendung durch das Startup.
4. Vereinbarungen zu Exklusivität und möglichen Wettbewerbsbeschränkungen.
5. Regelungen zur Haftung, insbesondere für den Fall von Rechtsverstößen.
6. Klare Vergütungsregelungen, einschließlich etwaiger erfolgsabhängiger Komponenten.

Es ist ratsam, in den Verträgen auch eine Verpflichtung des Influencers zur Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorschriften aufzunehmen und ihm konkrete Vorgaben zur Kennzeichnung der Werbeinhalte zu machen.

Produktplatzierungen und Schleichwerbung

Besondere Vorsicht ist bei Produktplatzierungen geboten. Gemäß § 8 Abs. 7 MStV ist Schleichwerbung, also die nicht gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung von Produkten zu Werbezwecken, unzulässig. Auch wenn ein Influencer ein Produkt unentgeltlich erhalten hat und es in seinen Posts erwähnt, kann dies als werblicher Inhalt gewertet werden und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Die Rechtsprechung hat hier in den letzten Jahren einige wichtige Leitlinien entwickelt. So hat das OLG Frankfurt am Main in einem vielbeachteten Urteil (Az. 6 W 35/19) entschieden, dass auch bei der bloßen Verlinkung auf Instagram-Accounts von Unternehmen eine Werbekennzeichnung erforderlich sein kann, wenn der Post einen werblichen Überschuss aufweist.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Im Rahmen von Influencer-Kampagnen werden häufig personenbezogene Daten verarbeitet, sei es von den Followern des Influencers oder von Teilnehmern an Gewinnspielen. Hier müssen die Vorgaben der DSGVO strikt eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere:

1. Die Einholung wirksamer Einwilligungen für die Datenverarbeitung, wo erforderlich.
2. Die Bereitstellung transparenter Informationen über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO.
3. Die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten.
4. Den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen, wenn Dienstleister eingebunden werden.

Praxistipps für Startups

Basierend auf der Erfahrung als IT-Rechtsexperte lassen sich folgende Praxistipps für Startups ableiten:

1. Klare Guidelines: Entwickeln Sie klare Richtlinien für Ihre Influencer-Kooperationen, die alle rechtlichen Anforderungen berücksichtigen.

2. Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle beteiligten Mitarbeiter mit den rechtlichen Grundlagen des Influencer-Marketings vertraut sind.

3. Vertragsmanagement: Implementieren Sie ein systematisches Vertragsmanagement für Influencer-Kooperationen.

4. Monitoring: Überwachen Sie die Umsetzung Ihrer Kampagnen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

5. Dokumentation: Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation aller Influencer-Aktivitäten, um im Streitfall Nachweise vorlegen zu können.

6. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie bei komplexen Kampagnen oder neuen Werbeformaten frühzeitig rechtlichen Rat hinzu.

Die rechtssichere Gestaltung von Influencer-Marketing-Kampagnen erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Startups, die die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, können jedoch von dieser effektiven Marketingform profitieren, ohne sich unnötigen rechtlichen Risiken auszusetzen. Eine proaktive Herangehensweise an die rechtlichen Herausforderungen kann dabei nicht nur Probleme vermeiden, sondern auch als Qualitätsmerkmal gegenüber Influencern und Zielgruppen dienen.

Angesichts der Komplexität und der stetigen Entwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich ist es für Startups ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und bei Bedarf fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AdvertisingBeratungDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOEntwicklungFrankfurtGesetz gegen den unlauteren WettbewerbHaftungInfluencerInstagramMarketingMitarbeiterolgOLG FrankfurtPersonenbezogene DatenRechtsprechungSchulungStartupsTelemedienUrteilUWGVerträgeVertragsgestaltungWerbungWettbewerb

Weitere spannende Blogposts

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht
26. März 2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt. Damit soll das deutsche Recht an...

Mehr lesenDetails

Wann wird ein Projektmitarbeiter ein Angestellter?

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
22. Juli 2019

Das Problem Oft genug habe ich bei Mandanten und auch hier auf dem Blog gepredigt, dass man nicht unterschätzen sollte,...

Mehr lesenDetails

Urteil des EuGH zu Verbraucherwiderruf: Verträge ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung könnten teuer werden

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
20. Mai 2023

Das EuGH-Urteil zum Verbraucherwiderruf: Was es bedeutet Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-97/22 liefert eine bedeutende Botschaft...

Mehr lesenDetails

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt

Virtuelle Avatare und Influencer: Rechtliche Aspekte in der Marketing-Welt
5. Juli 2023

In der sich ständig wandelnden digitalen Landschaft sind virtuelle Avatare und Influencer zu einem bedeutenden Trend geworden, der das Potenzial...

Mehr lesenDetails

BGH stärkt Rechte von Spielern bei ausländischen Online-Sportwetten

BGH stärkt Rechte von Spielern bei ausländischen Online-Sportwetten
17. April 2024

BGH stärkt Rechte von Spielern bei ausländischen Online-Sportwetten Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Spielern...

Mehr lesenDetails

Social Media Accounts und Impressum

Social Media Accounts und Impressum
4. März 2019

Impressumspflicht? Aus gegebenen Anlass sei noch einmal erinnert, dass im Falle einer gewerblichen Nutzung von Social Media Accounts, und diese...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
16. Juli 2024

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch...

Mehr lesenDetails

Werbung für Schönheitsoperationen im Internet?

Werbung für Schönheitsoperationen im Internet?
4. Februar 2020

Die Wettbewerbszentrale will in einem Verfahren gegen zwei Ärzte klären lassen, ob und inwieweit Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen erlaubt...

Mehr lesenDetails

LG Darmstadt: Ein aktuell beworbenes Produkt muss auch lieferbar sein

LG Darmstadt: Ein aktuell beworbenes Produkt muss auch lieferbar sein
4. Januar 2024

Das Landgericht Darmstadt hat ein wichtiges Urteil gefällt, das die Praxis der Werbung im Online-Handel direkt betrifft. Im Mittelpunkt steht...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Mehr lesenDetails
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung