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Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext

13. August 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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informationspflichten fuer saas anbieter blockchain und ki im rechtlichen kontext

Wettbewerbsrecht

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Wettbewerbsrecht
2. Datenschutzrecht
3. Urheberrecht
4. Anforderungen des KI-Gesetzes
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Das Wettbewerbsrecht, ein fundamentaler Pfeiler des Wirtschaftsrechts, wurde ins Leben gerufen, um einen ausgewogenen und fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern zu gewährleisten. Es dient als Schutzschild für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen, indem es unlautere Geschäftspraktiken verhindert und einen fairen Markt fördert. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Es dient als Leitfaden und Regelwerk, das sicherstellt, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken so gestalten, dass sie weder irreführend noch unlauter gegenüber ihren Kunden sind.

Wichtigste Punkte
  • Wettbewerbsrecht gewährleistet fairen Wettbewerb und schützt Unternehmen sowie Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
  • Das UWG präventiv gegen irreführende Geschäftspraktiken von Unternehmen.
  • Fehlende Richtlinien zu Blockchain und KI im UWG stellen potenzielle Regelungslücken dar.
  • DSGVO schützt personenbezogene Daten und fördert Transparenz in der Datenverarbeitung.
  • Unternehmen müssen ihre Datenschutzerklärung klar gestalten, insbesondere bei neuen Technologien.
  • Das KI-Gesetz von 2021 regelt den Informationsbedarf bei hohen Risiken durch KI-Systeme.
  • Unternehmen sollten Technologien im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und dem Verbraucherschutz einsetzen.

In der sich ständig weiterentwickelnden technologischen Landschaft, in der Innovationen wie Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger zum Einsatz kommen, bietet das UWG jedoch keine spezifischen Richtlinien. Es gibt keine explizite Vorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Einsatz dieser fortschrittlichen Technologien zu informieren, insbesondere wenn sie im Hintergrund ihrer Dienste oder Produkte arbeiten. Dies könnte für einige als eine Lücke im Gesetz angesehen werden, da die Verwendung solcher Technologien oft tiefgreifende Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Verbrauchererfahrungen haben kann.

Dennoch bedeutet das Fehlen einer direkten Anleitung im UWG nicht, dass Unternehmen einen Freifahrtschein haben, um Technologien nach Belieben und ohne Rücksicht auf die Auswirkungen auf ihre Kunden einzusetzen. Das Kernprinzip des UWG bleibt bestehen: Unternehmen dürfen ihre Kunden nicht irreführen. Wenn also der Einsatz einer Technologie, sei es Blockchain, KI oder eine andere, dazu führt, dass Kunden getäuscht werden – sei es absichtlich oder unbeabsichtigt – und diese Täuschung ihre Kaufentscheidungen oder Vertragsbindungen beeinflusst, kann dies sehr wohl als Verstoß gegen das UWG gewertet werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, sicherzustellen, dass es im besten Interesse seiner Kunden handelt und die Integrität des Marktes wahrt.

Datenschutzrecht

In einer Ära, in der die Digitalisierung nahezu jeden Aspekt unseres Lebens durchdringt, hat das Datenschutzrecht eine entscheidende Rolle übernommen, um die Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt in diesem Kontext einen Meilenstein dar. Als ein umfassendes europäisches Regelwerk zielt sie darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten Europäischen Union zu harmonisieren und zu stärken. Sie legt nicht nur fest, welche Daten gesammelt werden dürfen, sondern auch, wie diese Daten gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Dabei steht das Prinzip der Transparenz im Vordergrund.

In der rasanten technologischen Entwicklung, in der fortschrittliche Technologien wie Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger Anwendung finden, stellt sich die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit den Datenschutzbestimmungen. Diese Technologien haben das Potenzial, Datenverarbeitungsprozesse zu revolutionieren, bieten aber auch neue Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz. Unternehmen, die solche Technologien nutzen, stehen in der Pflicht, in ihrer Datenschutzerklärung klar und verständlich darzulegen, wie und warum sie diese Technologien einsetzen. Dies dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch dem Aufbau von Vertrauen bei den Verbrauchern.

Es ist jedoch von zentraler Bedeutung zu verstehen, dass die DSGVO primär den Schutz personenbezogener Daten im Blick hat. Das bedeutet, dass Technologien, die keine solchen Daten verarbeiten oder speichern, nicht zwangsläufig denselben strengen Anforderungen unterliegen. Dennoch sollten Unternehmen stets bestrebt sein, die Privatsphäre und Sicherheit ihrer Nutzer zu respektieren und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Technologien im Einklang mit den geltenden Datenschutzstandards stehen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Rechte von Kreativen und Künstlern an ihren Werken. Es gibt klare Regeln darüber, wie Werke reproduziert, verteilt und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

In Bezug auf Technologien wie Blockchain und KI gibt es im Urheberrecht keine spezifischen Vorschriften. Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über den Einsatz solcher Technologien zu informieren, es sei denn, sie verwenden urheberrechtlich geschützte Werke Dritter. In solchen Fällen könnten Unternehmen verpflichtet sein, Lizenzen zu erwerben oder die Rechteinhaber zu informieren.

Anforderungen des KI-Gesetzes

Das im Jahr 2021 vorgestellt KI-Gesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung Regulierung von KI-Technologien. Es legt klare Richtlinien fest, unter welchen Umständen Unternehmen ihre Kunden über den Einsatz von KI informieren müssen.

Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf KI-Systeme mit hohem Risikopotenzial. Das bedeutet, dass nicht alle KI-Systeme unter das Gesetz fallen. Nur solche, die eine Zertifizierung benötigen, weil sie als potenziell gefährlich eingestuft werden, müssen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Fazit

Die rechtliche Landschaft rund um Technologien wie Blockchain und KI ist komplex und ständig im Wandel. Während es derzeit keine direkte rechtliche Verpflichtung gibt, solche Technologien offenzulegen, ist es aus Gründen der Transparenz und des Verbraucherschutzes ratsam, dies zu tun. Unternehmen sollten immer den Zweck und das Risikopotenzial der von ihnen eingesetzten Technologien berücksichtigen und sicherstellen, dass sie im besten Interesse ihrer Kunden handeln.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AIDatenschutzrechtKITransparenzUrheberrechtWettbewerbsrecht

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