• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Informationspflichten für SaaS-Anbieter: Blockchain und KI im rechtlichen Kontext

13. August 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
informationspflichten fuer saas anbieter blockchain und ki im rechtlichen kontext

Wettbewerbsrecht

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Wettbewerbsrecht
2. Datenschutzrecht
3. Urheberrecht
4. Anforderungen des KI-Gesetzes
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Das Wettbewerbsrecht, ein fundamentaler Pfeiler des Wirtschaftsrechts, wurde ins Leben gerufen, um einen ausgewogenen und fairen Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern zu gewährleisten. Es dient als Schutzschild für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen, indem es unlautere Geschäftspraktiken verhindert und einen fairen Markt fördert. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Es dient als Leitfaden und Regelwerk, das sicherstellt, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken so gestalten, dass sie weder irreführend noch unlauter gegenüber ihren Kunden sind.

Wichtigste Punkte
  • Wettbewerbsrecht gewährleistet fairen Wettbewerb und schützt Unternehmen sowie Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken.
  • Das UWG präventiv gegen irreführende Geschäftspraktiken von Unternehmen.
  • Fehlende Richtlinien zu Blockchain und KI im UWG stellen potenzielle Regelungslücken dar.
  • DSGVO schützt personenbezogene Daten und fördert Transparenz in der Datenverarbeitung.
  • Unternehmen müssen ihre Datenschutzerklärung klar gestalten, insbesondere bei neuen Technologien.
  • Das KI-Gesetz von 2021 regelt den Informationsbedarf bei hohen Risiken durch KI-Systeme.
  • Unternehmen sollten Technologien im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und dem Verbraucherschutz einsetzen.

In der sich ständig weiterentwickelnden technologischen Landschaft, in der Innovationen wie Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger zum Einsatz kommen, bietet das UWG jedoch keine spezifischen Richtlinien. Es gibt keine explizite Vorschrift, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Kunden über den Einsatz dieser fortschrittlichen Technologien zu informieren, insbesondere wenn sie im Hintergrund ihrer Dienste oder Produkte arbeiten. Dies könnte für einige als eine Lücke im Gesetz angesehen werden, da die Verwendung solcher Technologien oft tiefgreifende Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Verbrauchererfahrungen haben kann.

Dennoch bedeutet das Fehlen einer direkten Anleitung im UWG nicht, dass Unternehmen einen Freifahrtschein haben, um Technologien nach Belieben und ohne Rücksicht auf die Auswirkungen auf ihre Kunden einzusetzen. Das Kernprinzip des UWG bleibt bestehen: Unternehmen dürfen ihre Kunden nicht irreführen. Wenn also der Einsatz einer Technologie, sei es Blockchain, KI oder eine andere, dazu führt, dass Kunden getäuscht werden – sei es absichtlich oder unbeabsichtigt – und diese Täuschung ihre Kaufentscheidungen oder Vertragsbindungen beeinflusst, kann dies sehr wohl als Verstoß gegen das UWG gewertet werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Unternehmens, sicherzustellen, dass es im besten Interesse seiner Kunden handelt und die Integrität des Marktes wahrt.

Datenschutzrecht

In einer Ära, in der die Digitalisierung nahezu jeden Aspekt unseres Lebens durchdringt, hat das Datenschutzrecht eine entscheidende Rolle übernommen, um die Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen zu schützen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt in diesem Kontext einen Meilenstein dar. Als ein umfassendes europäisches Regelwerk zielt sie darauf ab, den Schutz personenbezogener Daten in der gesamten Europäischen Union zu harmonisieren und zu stärken. Sie legt nicht nur fest, welche Daten gesammelt werden dürfen, sondern auch, wie diese Daten gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Dabei steht das Prinzip der Transparenz im Vordergrund.

In der rasanten technologischen Entwicklung, in der fortschrittliche Technologien wie Blockchain und Künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger Anwendung finden, stellt sich die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit den Datenschutzbestimmungen. Diese Technologien haben das Potenzial, Datenverarbeitungsprozesse zu revolutionieren, bieten aber auch neue Herausforderungen in Bezug auf den Datenschutz. Unternehmen, die solche Technologien nutzen, stehen in der Pflicht, in ihrer Datenschutzerklärung klar und verständlich darzulegen, wie und warum sie diese Technologien einsetzen. Dies dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch dem Aufbau von Vertrauen bei den Verbrauchern.

Es ist jedoch von zentraler Bedeutung zu verstehen, dass die DSGVO primär den Schutz personenbezogener Daten im Blick hat. Das bedeutet, dass Technologien, die keine solchen Daten verarbeiten oder speichern, nicht zwangsläufig denselben strengen Anforderungen unterliegen. Dennoch sollten Unternehmen stets bestrebt sein, die Privatsphäre und Sicherheit ihrer Nutzer zu respektieren und sicherzustellen, dass alle eingesetzten Technologien im Einklang mit den geltenden Datenschutzstandards stehen.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Rechte von Kreativen und Künstlern an ihren Werken. Es gibt klare Regeln darüber, wie Werke reproduziert, verteilt und öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

In Bezug auf Technologien wie Blockchain und KI gibt es im Urheberrecht keine spezifischen Vorschriften. Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über den Einsatz solcher Technologien zu informieren, es sei denn, sie verwenden urheberrechtlich geschützte Werke Dritter. In solchen Fällen könnten Unternehmen verpflichtet sein, Lizenzen zu erwerben oder die Rechteinhaber zu informieren.

Anforderungen des KI-Gesetzes

Das im Jahr 2021 vorgestellt KI-Gesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung Regulierung von KI-Technologien. Es legt klare Richtlinien fest, unter welchen Umständen Unternehmen ihre Kunden über den Einsatz von KI informieren müssen.

Das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf KI-Systeme mit hohem Risikopotenzial. Das bedeutet, dass nicht alle KI-Systeme unter das Gesetz fallen. Nur solche, die eine Zertifizierung benötigen, weil sie als potenziell gefährlich eingestuft werden, müssen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

Fazit

Die rechtliche Landschaft rund um Technologien wie Blockchain und KI ist komplex und ständig im Wandel. Während es derzeit keine direkte rechtliche Verpflichtung gibt, solche Technologien offenzulegen, ist es aus Gründen der Transparenz und des Verbraucherschutzes ratsam, dies zu tun. Unternehmen sollten immer den Zweck und das Risikopotenzial der von ihnen eingesetzten Technologien berücksichtigen und sicherstellen, dass sie im besten Interesse ihrer Kunden handeln.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AIDatenschutzrechtKITransparenzUrheberrechtWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Unity Media und WLAN-Hotspot: Kunden müssen nicht zustimmen

Unity Media und WLAN-Hotspot: Kunden müssen nicht zustimmen
25. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem UWG zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten...

Mehr lesenDetails

VG Media verliert am EuGH über Leistungsschutzrecht

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
12. September 2019

VG Media erhob vor dem Landgericht Berlin Schadensersatzklage gegen Google, weil Google angeblich Urheberrechte Ihrer Mitglieder verletzt haben solle. VG...

Mehr lesenDetails

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!
25. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und nach Absprache von mir hier auf dem Blog in...

Mehr lesenDetails

Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte

Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte
9. Juli 2023

In der heutigen Welt, in der Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein immer mehr an Bedeutung gewinnen, haben Unternehmen erkannt, dass sie durch...

Mehr lesenDetails

Auch kostenlose Software genießt Urheberrecht

Urheberrecht
2. August 2019

Immer wieder sieht man, dass die Meinung vertreten wird, dass kostenlose Software, allen voran Shareware oder Freeware auf eigene Server/Webseiten...

Mehr lesenDetails

FDP will TMG entsprechend Cookie-Urteil ändern

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
23. Oktober 2019

Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Eintrag eingebracht, um als Reaktion auf das Cookie-Urteil des EuGH das Telemediengesetz zu ändern: 1. das...

Mehr lesenDetails

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…..Die Anwaltsmeinung

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…..Die Anwaltsmeinung
14. Januar 2019

Aktuell geht wieder einmal ein Kettenbrief durch Facebook und unwissende Menschen springen wie Herdentiere auf den Zug auf. Der Brief...

Mehr lesenDetails

Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet

Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet
21. März 2019

Ist Lasertag als Sport/Freizeitveranstaltung jugendgefährdend? Das ist eine mindestens genauso umstrittene Frage, wie die Frage der Jugendgefährdung von Computerspielen und...

Mehr lesenDetails

*Breaking?* Erste Entscheidung des BGH zu KI

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
4. Juli 2024

Der Bundesgerichtshof bestätigt: KI kann kein Erfinder sein Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner jüngsten Entscheidung X ZB 5/22 vom...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

Mehr lesenDetails
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung