• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Ist die Unvorhersehbarkeit von KI-Ergebnissen eine juristische Zeitbombe?

12. August 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
SOMKID THONGDEE | Shutterstock

SOMKID THONGDEE | Shutterstock

Wichtigste Punkte
  • Rechtsfragen zur Haftung von KI-Systemen könnten Verträge und AGBs erheblich verändern.
  • KIs basieren auf mathematischen Wahrscheinlichkeiten, was zu Unvorhersehbarkeit führt und aktuelle Juristische Konzepte herausfordert.
  • Schadhafte Entscheidungen von KI: Verantwortung bei Programmierern, Anbietern oder Endbenutzern ist unklar.
  • In der KI-Welt müssen AGBs spezifische Risiken und Eigenheiten berücksichtigen.
  • Haftung kann innerhalb mehrerer Parteien und durch komplexe Vertragsstrukturen übertragen werden.
  • Die Unvorhersehbarkeit von KI-Resultaten bleibt ein umstrittenes und diskutierenswertes Thema für Juristen.
  • Eine neue rechtliche Rahmenbedingungen könnte notwendig sein, um KI-bezogene Herausforderungen zu bewältigen.

Durch zwei aktuelle Mandate und einige Gespräche in den letzten Tagen wurde mir eine faszinierende Rechtsfrage bewusst, die zukünftig eine bedeutende juristische Herausforderung für Gerichte darstellen könnte. Diese Fragestellung hat das Potenzial, die Formulierung von Verträgen und AGBs bei KI-Anbietern tiefgreifend zu verändern. Deshalb lade ich Kollegen aus der Rechtsbranche sowie KI-Experten ein, sich dieser Thematik anzunehmen und sie weiter zu vertiefen. Es ist essentiell, dass wir uns rechtzeitig mit diesen möglichen Veränderungen auseinandersetzen.

Kann man für ein Ergebnis haften, das man nicht vorhersagen kann?

Die meisten KI-Systeme, insbesondere solche, die auf LLM (Language Model) basieren, produzieren Ergebnisse, die im Wesentlichen auf mathematischen Wahrscheinlichkeiten beruhen. Das bedeutet, dass das Ergebnis nicht immer vorhersehbar ist, selbst wenn die KI korrekt funktioniert. In einer Welt, in der Präzision und Genauigkeit oft von entscheidender Bedeutung sind, kann diese Unvorhersehbarkeit zu erheblichen Herausforderungen führen.

Diese Thematik berührt nicht nur den Inhalt meines gestrigen Artikels „Juristische Aspekte beim Einsatz von KI im Marketing„, sondern erstreckt sich auch auf andere Anwendungsgebiete. Denken Sie an die Nutzung von KI bei Investments, bei der Analyse von Bildern, beim Erkennen von Krankheiten auf Röntgenbildern oder bei der Auswertung von Wirtschaftsinformationen. In all diesen Bereichen stellt sich die Frage: Wann wird die technisch bedingte mathematische (Un)wahrscheinlichkeit zu einem juristischen Fehler? Und inwieweit müssen Anbieter in ihren AGBs oder Verträgen explizit auf diese Unvorhersehbarkeit und die damit verbundenen Risiken hinweisen? Es handelt sich um ein komplexes Dilemma, das sowohl technische als auch rechtliche Überlegungen erfordert und das Potenzial hat, die Art und Weise, wie wir über KI und Recht denken, grundlegend zu verändern.

AGB in der KI-Welt: Ein Balanceakt zwischen Schutz und Haftung

Traditionell sind Softwareentwickler und SaaS-Anbieter für die Ergebnisse ihrer Produkte verantwortlich. Sie können ihre Haftung nur in begrenztem Maße ausschließen. Doch in der Ära der Künstlichen Intelligenz betreten wir Neuland. Bei KI-Systemen, insbesondere solchen, die auf komplexen Algorithmen und maschinellem Lernen basieren, sind die Ergebnisse von Natur aus unvorhersehbar. Dies stellt die traditionellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Frage.

Es ist nicht nur eine Frage der Haftung, sondern auch der Transparenz und Aufklärung gegenüber den Nutzern. Wenn ein KI-System beispielsweise eine Entscheidung trifft, die auf einer Wahrscheinlichkeit basiert und nicht auf festen Regeln, inwieweit muss der Anbieter den Nutzer darüber informieren? Und wie detailliert muss diese Information sein?

Darüber hinaus könnten herkömmliche AGBs, die für standardisierte Softwareprodukte oder Dienstleistungen entwickelt wurden, für KI-Produkte nicht mehr ausreichend sein. Es könnte notwendig werden, spezifische Klauseln oder Abschnitte hinzuzufügen, die die Besonderheiten und potenziellen Risiken von KI berücksichtigen. Dies könnte auch bedeuten, dass Anbieter ihre Kunden aktiv über die Grenzen und die Natur der von ihnen verwendeten KI-Technologien aufklären müssen.

Insgesamt steht die Rechtsbranche vor der Herausforderung, die traditionellen rechtlichen Konzepte an die dynamische und oft schwer fassbare Welt der KI anzupassen. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich diese Diskussion in den kommenden Jahren entwickelt und welche neuen Bestimmungen und Praktiken sich durchsetzen werden.

Das Dilemma der Haftung: Wer trägt die Verantwortung?

Wenn ein KI-System einen Fehler macht, der zu rechtlichen Problemen führt, wer ist dann verantwortlich? Der Programmierer, der das System entwickelt hat? Der Anbieter, der die KI bereitstellt? Oder der Endbenutzer, der die KI verwendet? Dieses Dilemma ist besonders relevant, wenn die grundlegende Logik des Systems es nicht erlaubt, das Ergebnis vorherzusagen.

Die Komplexität dieser Rechtsfragen nimmt jedoch weiter zu, wenn man in Betracht zieht, wie KI-Systeme in der Praxis eingesetzt werden könnten. Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen nutzt nicht direkt eine eigene KI, sondern greift über eine API auf eine fremde KI zu, wie es beispielsweise bei ChatGPT der Fall ist. In solch einem Szenario könnten mehrere Parteien beteiligt sein: der Entwickler der ursprünglichen KI, der Anbieter der API, der Dienstleister, der die KI in seine eigene Plattform integriert, und schließlich der Endbenutzer. Wer haftet in einem solchen komplexen Netzwerk, wenn etwas schief geht?

Die Frage der Haftung innerhalb einer solchen Vertragskette wird zu einem zentralen Anliegen. Es könnte Situationen geben, in denen mehrere Parteien teilweise haftbar sind oder in denen die Haftung von einer Partei zur nächsten weitergegeben wird. Dies könnte zu komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn grenzüberschreitende Aspekte ins Spiel kommen.

Es ist offensichtlich, dass die traditionellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Vertragsstrukturen überdacht und angepasst werden müssen, um den einzigartigen Herausforderungen und Komplexitäten gerecht zu werden, die durch den Einsatz von KI-Technologien entstehen. Es wird entscheidend sein, klare und verständliche Vertragsbedingungen zu schaffen, die die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien klar definieren.

Zukunftsperspektiven: Ein offenes und diskussionswürdiges Thema

Es ist klar, dass die Frage der Haftung in der KI ein komplexes und umstrittenes Thema ist, das in den kommenden Jahren intensiv diskutiert werden wird. Während einige argumentieren, dass traditionelle Haftungsregeln ausreichen, glauben andere, dass ein neuer rechtlicher Rahmen erforderlich ist, um den einzigartigen Herausforderungen der KI gerecht zu werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Unvorhersehbarkeit von KI-Ergebnissen sowohl für Juristen als auch für Technologieexperten ein spannendes und herausforderndes Thema darstellt. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte und Gesetzgeber auf diese Herausforderung reagieren werden. Eines ist jedoch sicher: Die Diskussion hat gerade erst begonnen.

Obwohl heute Samstag ist und viele ihre Freizeit genießen, fühlte ich das Bedürfnis, diese Gedanken einmal zu „Papier“ zu bringen. Wer sagt, dass Wochenenden nur zum Entspannen da sind? 😉

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBHaftungKIRisikoSaasVerträge

Weitere spannende Blogposts

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups
9. Oktober 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Medienrecht beobachte ich seit geraumer Zeit eine interessante Entwicklung im Bereich der Startupfinanzierungen....

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen

OLG Frankfurt am Main vs. OLG Celle – FernUSG in B2B-Verträgen
30. Oktober 2023

In der Coaching-Branche herrschte bislang eine spürbare Unsicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) auf B2B-Verträge. Viele...

Mehr lesenDetails

Der Startupanwalt

192×192
3. Juli 2024

Ich liebe es einfach mit KI rumzuspielen!

Mehr lesenDetails

Wann darf man das Ökotest-Siegel nutzen?

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
9. Juli 2019

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Revisionsverfahren zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen...

Mehr lesenDetails

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!

Gibt es bald Sachmängel für digitale Inhalte? Aktualisierungspflicht für Software kommt!
22. Februar 2021

Ab 2022 könnte es Sachmängel im Sinne des BGB auch für digitale Inhalte geben. Dann dürfte nämlich die Umsetzung der...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!
10. September 2019

Seit dem 26. April 2019 wird mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine EU-Richtlinie umgesetzt, das bislang in...

Mehr lesenDetails

Neue Funktion auf meinem Blog: KI-Unterstützung für individuelle Blogposts

Neue Funktion auf meinem Blog: KI-Unterstützung für individuelle Blogposts
15. Mai 2023

Ich freue mich, euch eine neue Funktion auf meinem Blog vorzustellen, die darauf abzielt, eure Interaktion beim Lesen der Artikel...

Mehr lesenDetails

Streamer/Influencer: Adresse der Agentur/des Managers im Impressum?

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
18. September 2019

Impressumspflicht quo vadis? Zur Impressumspflicht habe ich hier auf dem Blog ja schon einiges geschrieben. Die meisten Informationen sollten sich...

Mehr lesenDetails

Handelsvertreter sind Beauftragte im Sinne des UWG

Ablösesummen im Esport?
13. März 2019

Viele Unternehmen bedienen sich Handelsvertreter, in der ein oder anderen Form, manchmal offensichtlich (siehe den bekannten Staubsaugervertreter), manchmal weniger offensichtlich....

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Recht im Internet

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025

Ein neues BGH-Urteil sorgt für eine Schockwelle in der Coaching-Branche: Am 12. Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass...

Mehr lesenDetails
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

In dieser Episode erörtern wir die rechtlichen Herausforderungen, denen Spieleentwickler bei der Finanzierung durch Crowdfunding gegenüberstehen. Wir beleuchten die Verpflichtungen...

Mehr lesenDetails
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung