Vor kurzem habe ich noch, zugegebener Maßen etwas abseits von meinem Rechtsgebiet, darüber berichtet, dass man für Dienstreisen im EU-Ausland eine A1 Bescheinigung benötigen würde.
Das Bürokratiechaos dazu hat die EU wohl aufgeschreckt und dazu, sowie einige anderen Punkten, eine Entscheidung getroffen.
Damit Leben und Arbeiten in der EU für alle EU-Bürger künftig einfacher wird, sollen die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit überarbeitet werden. Die Überarbeitung der geltenden Regeln soll sicherstellen, dass die Vorschriften fair und klar bleiben und leichter durchgesetzt werden können. Zu den Neuerungen zählt, dass Arbeitsuchende mehr Zeit für die Arbeitsuche im Ausland erhalten, und dass der Bedarf an Langzeitpflege für im Ausland lebende ältere Menschen thematisiert wird. Für Dienstreisen ins EU-Ausland muss kein A1-Entsendeformular beantragt werden. Darüber hinaus bekommen nationale Behörden bessere Instrumente an die Hand, um Missbrauch oder Betrug zu bekämpfen und den Sozialversicherungsstatus von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen.
Zwar muss die Einigung dazu noch sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es erst einmal zu keinen Bußgelder im Ausland oder gar Kontrollen mehr kommen wird.