• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kommt bald das „Cookie“-Gesetz? Referentenentwurf TTDSG

18. August 2020
in Recht im Internet, Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
media
Wichtigste Punkte
  • Der Referentenentwurf des TTDSG zielt darauf ab, Rechtsunsicherheiten zwischen DSGVO, TMG und TKG zu beseitigen.
  • Die wichtigsten Bestimmungen zur Cookie-Regelung werden in § 15 Abs.3 des TMG behandelt und klarer geregelt.
  • Die Aufsicht über Datenschutz wird von der Bundesbeauftragte für den Datenschutz unabhängig gestaltet.
  • Das TTDSG soll am 21. Dezember 2020 in Kraft treten, gleichzeitig mit Anforderungen der Richtlinie 2018/1972/EU.
  • Die umstrittene Umsetzung von Cookies wird in Artikel 5 der E-Privacy-Richtlinie geklärt, Grundlage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
  • Einwilligungen für Cookies sind entbehrlich, wenn sie technisch erforderlich sind, vertraglich vereinbart oder gesetzlich gefordert sind.
  • Eine mögliche zukünftige Alternative könnte eine Browsereinstellung zur Cookie-Akzeptanz sein, um Banner zu reduzieren.

Aktuell kursiert ein Referentenentwurf des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes, oder ganz schnieke kurz – TTDSG. Dies soll laut Entwurf das aktuelle Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG und die damit einhergehenden Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, Diensteanbietern und Aufsichtsbehörden beseitigen. Geregelt werden soll dabei auch die Cookie-Regelung in § 15 Abs.3 TMG. Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 die zur Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG erforderlichen Bestimmungen, die derzeit im TKG enthalten sind. Die Datenschutzbestimmungen des TMG werden aufgehoben, soweit sie aufgrund des Vorrangs der Datenschutz-Grundverordnung nicht mehr anwendbar sind.

Das neue TTDSG (Artikel 1) enthält die Bestimmungen, die bisher in den §§ 88-107 TKG zur Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG enthalten waren, sowie weitere Bestimmungen, die bisher dort geregelt sind und die nicht durch die DSGVO ersetzt wurden. Es wird eine Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Tätigkeit von Diensten zur Verwaltung persönlicher Informationen  geschaffen.

Weiterhin erfolgen Klarstellungen im Hinblick auf Endeinrichtungen, auf die aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder gesetzlicher Anordnung zugegriffen werden darf. Die Aufsicht wird unter dem Gesichtspunkt neu gestaltet, dass zukünftig der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde für die Aufsicht über die Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen allein zuständig ist. Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Übrigen bleibt unberührt. Zudem werden die Datenschutzbestimmungen des TMG, soweit diese durch die DSGVO unberührt geblieben sind, im neuen TTDSG geregelt. Artikel 2 und 3 enthalten die Folgeänderungen durch Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im TKG und im TMG.

Der Entwurf gibt als Zieldatum für das Inkrafttreten den 21. Dezember 2020 aus, der zugleich Stichtag für die Umsetzung der Richtlinie 2018/1972/EU ist und deren Anforderungen auch für die Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG gelten.

Interessant ist zudem, dass die in Deutschland insbesondere im Hinblick auf das Setzen von Cookies umstrittene Frage der Umsetzung von Artikel 5 Absatz 3 der E-Privacy-Richtlinie  mit dem Entwurf geklärt werden soll. Der Bundesgerichtshof ist in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 (I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II) davon ausgegangen, dass die Gesetzeslage in Deutschland den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Insbesondere erlaubt § 15 Absatz 3 Satz 1 TMG in seiner geltenden Fassung in europarechtskonformer Auslegung nicht den Einsatz von Cookies ohne Einwilligung des Nutzers zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung. Neben anderen Datenschutzbestimmungen des TMG wird auch § 15 Absatz 3, der die Verarbeitung von Nutzungsdaten für die Erstellung von pseudonymen Nutzerprofilen für diese Zwecke erlaubt, solange der Nutzer nicht widerspricht, wird durch die Bestimmungen der DSGVO verdrängt und ist aufzuheben.

Ein paar – teilweise – strittige Fragen, wann die Zustimmung von z.B. Cookies entbehrlich ist, soll in § 9 II geklärt werden. So soll eine Einwilligung entbehrlich sein, wenn es

1. technisch erforderlich ist, um eine Kommunikation über ein elektronisches Kommunikationsnetz zu übermitteln oder um Telemedien bereitzustellen, deren Inanspruchnahme vom Endnutzer gewünscht wird,

2. vertraglich ausdrücklich mit dem Endnutzer vereinbart wurde, um bestimmte Dienstleistungen zu erbringen, oder

3. zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Interessant ist zudem, dass dem Entwurf entnommen werden kann, dass eine Browsereinstellung zu Akzeptanz von Cookies/Ablehnung von Cookieslaut dem BMWi ein europarechtlich gangbarer Weg und daher eine mögliche Alternative sei. Vielleicht können in Zukunft doch viele der nervige, aber aktuelle klar notwendigen, Cookie-Banner obsolet werden.

Es bleibt aber wohl abzuwarten, wie die finale Version des TTDSG aussehen wird.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDienstleistungGesetzeInformationKISicherheitTelemedienVerbraucherVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Arbeitsrecht für Startups

Arbeitsrecht für Startups: Wichtige Regelungen beim Aufbau des Teams
2. Oktober 2024

Der Aufbau eines kompetenten und motivierten Teams ist für den Erfolg eines Startups von entscheidender Bedeutung. Dabei müssen Gründer jedoch...

Mehr lesenDetails

Deutsche Gebrauchsanleitung für Produkt notwendig?

Deutsche Gebrauchsanleitung für Produkt notwendig?
3. April 2019

Gerade Händler, die Produkte aus dem asiatischen Raum beziehen, sollten beachten, dass das Fehlen einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung in einem Produkt...

Mehr lesenDetails

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen

Haftungsrisiken bei der Bereitstellung von APIs: Was Sie wissen müssen
11. September 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie APIs, auch bekannt als Application Programming Interfaces, weit mehr als nur technische...

Mehr lesenDetails

Facebook und das NetzDG

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
3. April 2023

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vor kurzem in einem Eilbeschluss festgestellt, dass die in § 3 b des Gesetzes zur Verbesserung...

Mehr lesenDetails

Selbst wahre Äußerungen über Wettbewerber nur begrenzt möglich!

Selbst wahre Äußerungen über Wettbewerber nur begrenzt möglich!
5. August 2019

Am Freitag hatte ich einen Artikel zu Äußerungen auf Internetseiten und die Gefahr von Falschinformationen veröffentlicht, siehe hier, der recht...

Mehr lesenDetails

Dringlichkeitsvermutung bei GeschGehG

Dringlichkeitsvermutung bei GeschGehG
16. September 2019

Inzwischen trudeln die ersten Urteile zum Geschäftsgeheimnisgesetz ein und wie ich in diesem Artikel geschrieben habe, sollte man jetzt sowohl...

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
4. Juni 2023

Einleitung Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte...

Mehr lesenDetails
Cap Table

Cap Table

15. Oktober 2024

Eine Cap Table (Capitalization Table) ist eine tabellarische Übersicht über die Eigentümerstruktur eines Unternehmens, insbesondere eines Startups. Sie zeigt auf,...

Mehr lesenDetails
lawyers are advising clients about real estate law 2021 08 27 09 31 04 utc

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

10. November 2024
DSGVO

DSGVO

25. Juni 2023
IT-Projektvertrag

IT-Projektvertrag

15. Oktober 2024
Neue OLG-Urteile zu Produktbeschreibungen im Onlinehandel

Dreifache Schadensberechnung

26. Juni 2023

Podcast Folgen

052c2ca5ca0421f0316b42073ce61791

Innovative business models – risk and opportunity at the same time

10. September 2024

In this exciting episode of our podcast, we take a deep dive into the world of innovative business models. Our...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung