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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kramp-Karrenbauer will Meinungsäußerung von Influencern begrenzen

27. Mai 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Die Reaktion von Annegret Kramp-Karrenbauer auf den Aufruf von 70 Zeitungsredaktionen spiegelt politische Ängste wider.
  • Die CDU sieht dies als “Meinungsmache vor Wahlen“, was Fragen zur Meinungsfreiheit aufwirft.
  • Die Diskussion dreht sich um Regeln für analoge und digitale Bereiche im Wahlkampf.
  • Die Vorstellung der CDU könnte verfassungswidrig sein und ist rechtlich schwer durchsetzbar.
  • Die CDU zeigt Zeichen von Unsicherheit über anstehende Wahlergebnisse.
  • Meinungsfreiheit schützt nur wahre Tatsachen; falsche Aussagen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Das Thema betrifft auch Influencer und Streamer, deren Inhalte rechtliche Risiken bergen.

Eigentlich versuche ich den Blog hier relativ frei von politischen Themen zu halten, denn sonst verzettelt man sich mit den Inhalten. Da nun aber Influencer, Streamer und YouTuber zu meinen Mandanten gehören, sei kurz einmal auf eine meiner Meinung nach kaum noch nachvollziehbare Reaktion der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer hingewiesen.

Diese sagte am Montag (laut der HAZ), nach verschiedenen CDU-Gremiensitzungen, dass es als „klare Meinungsmache vor Wahlen“ eingestuft werden müsse, wenn 70 Zeitungsredaktionen vor einer Wahl dazu aufrufen, nicht CDU oder SPD zu wählen. Als Reaktion müsse man überlegen „Was sind Regeln aus analogen Bereich und welche Regeln gelten auch für den digitalen Bereich.“

Zwar dürfte die Vorstellung der guten Frau, im Lichte unsere Grundgesetzes und Artikel 5 nicht durchsetzbar sein. Alleine der Umstand, dass die CDU wohl derart über das Wahlergebnis erschrocken ist, dass man überhaupt mit solchen Gedanken spielt, sollte hellhörig machen.

Natürlich gilt auch bei Influencern und Streamern, dass nur Meinungsfreiheit geschützt ist. Unwahre Tatsachen zu verbreiten kann auch jetzt schon in Deutschland geahndet werden und im Zweifel auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Letzteres ist bei denunzierenden Videos, aber auch bei Prank-Videos (siehe diesen Beitrag) mitunter der Fall.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogDigitalGesetzeInfluencerMeinungsfreiheitSchadensersatzYouTubeYouTuber

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