Eigentlich versuche ich den Blog hier relativ frei von politischen Themen zu halten, denn sonst verzettelt man sich mit den Inhalten. Da nun aber Influencer, Streamer und YouTuber zu meinen Mandanten gehören, sei kurz einmal auf eine meiner Meinung nach kaum noch nachvollziehbare Reaktion der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer hingewiesen.
Diese sagte am Montag (laut der HAZ), nach verschiedenen CDU-Gremiensitzungen, dass es als „klare Meinungsmache vor Wahlen“ eingestuft werden müsse, wenn 70 Zeitungsredaktionen vor einer Wahl dazu aufrufen, nicht CDU oder SPD zu wählen. Als Reaktion müsse man überlegen „Was sind Regeln aus analogen Bereich und welche Regeln gelten auch für den digitalen Bereich.“
Zwar dürfte die Vorstellung der guten Frau, im Lichte unsere Grundgesetzes und Artikel 5 nicht durchsetzbar sein. Alleine der Umstand, dass die CDU wohl derart über das Wahlergebnis erschrocken ist, dass man überhaupt mit solchen Gedanken spielt, sollte hellhörig machen.
Natürlich gilt auch bei Influencern und Streamern, dass nur Meinungsfreiheit geschützt ist. Unwahre Tatsachen zu verbreiten kann auch jetzt schon in Deutschland geahndet werden und im Zweifel auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Letzteres ist bei denunzierenden Videos, aber auch bei Prank-Videos (siehe diesen Beitrag) mitunter der Fall.