- Die Anzahl der Urteile über gelöschte Posts und geschlossene Accounts in Social Networks steigt.
- Die Reaktion der Netzwerke ist oft unversöhnlich bezüglich der gelöschten Inhalte.
- Der Konflikt zwischen Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Meinungsfreiheit ist komplex und schwer lösbar.
- Rechtsexperten hatten vorab diesen Trend vorhergesagt, was zu einem Déjà-vu führen könnte.
- Gerichte und Rechtsanwälte werden voraussichtlich beim Urheberrecht ähnliche Herausforderungen erleben.
- Das LG München befasste sich mit einem spezifischen gelöschten Post von Twitter.
- Die Begründung des LG München ähnelt der des LG Berlin in einer früheren Analyse.
So langsam nimmt die Menge an Urteilen rund um gelöschte Posts und geschlossene Accounts in Social Networks zu und es wundert, dass die Netzwerke in vielen Fällen immer noch derart unversöhnlich reagieren. Das Spannungsfeld zwischen Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Meinungsfreiheit ist in der Tat nur schwer aufzulösen. Das hatten aber Rechtsexperten vorab prognostiziert und es ist anzunehmen, dass Gerichte und Rechtsanwälte in den nächsten Jahren mit dem Urheberrecht ein Déjà-vu erleben werden und die Geschichte sich wiederholen wird.
Vielleicht sollte man jetzt schon einmal die Schriftsätze dazu vorbereiten 😉
Beim LG München ging es um folgenden Post
Auf eine Meldung hin löschte Twitter den Post aufgrund der gleichen Begründung in diesem Beitrag und diesem Beitrag. Das Landgericht München nutze eine ähnliche Begründung wie das Landgericht Berlin, dessen Beschluss ich in diesem Beitrag analysiert habe.