• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

MiCar ist zum Teil da

Willkommen Stable Coins :-)

1. Juli 2024
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
blockchain 3055701 1280
Wichtigste Punkte
  • Die MiCAR tritt am 30. Juni 2024 in Kraft und reguliert Stablecoins in der EU.
  • Stablecoins koppeln ihren Wert an externe Vermögenswerte wie Fiat-Währungen oder Edelmetalle.
  • Wichtige Anwendungsfälle sind DeFi, grenzüberschreitende Zahlungen, E-Commerce und Mikrofinanzierung.
  • MiCAR führt zwei Kategorien von Stablecoins ein: ARTs und EMTs.
  • Emittenten benötigen eine Zulassung durch BaFin und müssen strenge Vorschriften einhalten.
  • Die Regulierung stärkt das Vertrauen in Stablecoins und fördert deren Akzeptanz.
  • Neue Möglichkeiten für Blockchain-Projekte und Fintech-Startups werden durch klare Regeln geschaffen.

Mit dem Inkrafttreten der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) am 30. Juni 2024 beginnt eine neue Ära für Stablecoins in der Europäischen Union. Diese Regulierung bringt Klarheit und Sicherheit in einen bisher weitgehend unregulierten Bereich der Kryptowährungen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind Stablecoins?
1.1. Anwendungsfälle und Startups
1.2. MiCAR-Regulierung für Stablecoins
1.3. Fazit

Was sind Stablecoins?

Stablecoins sind Kryptowährungen, die darauf abzielen, einen stabilen Wert beizubehalten, indem sie an einen externen Vermögenswert wie eine Fiat-Währung (z.B. Euro oder US-Dollar), Edelmetalle oder einen Korb verschiedener Assets gekoppelt sind. Im Gegensatz zu volatilen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sollen Stablecoins Preisschwankungen minimieren und somit als zuverlässiges Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel dienen.

Anwendungsfälle und Startups

Stablecoins eignen sich besonders gut für folgende Blockchain-Anwendungsfälle und Startups:

1. Dezentrales Finanzwesen (DeFi): Stablecoins bilden oft die Grundlage für Kreditvergabe, Handel und Yield Farming in DeFi-Protokollen.

2. Grenzüberschreitende Zahlungen: Startups können Stablecoins nutzen, um schnelle und kostengünstige internationale Überweisungen anzubieten.

3. E-Commerce: Online-Händler können Stablecoins als Zahlungsmittel akzeptieren, ohne sich um Währungsvolatilität sorgen zu müssen.

4. Tokenisierung von Vermögenswerten: Immobilien oder andere Sachwerte können als Stablecoins repräsentiert werden.

5. Mikrofinanzierung: In Regionen mit instabilen Währungen können Stablecoins als Alternative für Kleinkredite und Sparprodukte dienen.

MiCAR-Regulierung für Stablecoins

Die MiCAR-Verordnung führt zwei Kategorien von Stablecoins ein:

1. Vermögenswertreferenzierte Token (Asset-Referenced Tokens, ARTs)
2. E-Geld-Token (E-Money Tokens, EMTs)

Für beide Kategorien gelten strenge Vorschriften:

– Emittenten benötigen eine Zulassung durch die zuständige Behörde (in Deutschland die BaFin).
– Es müssen ausreichende Eigenmittel und Reserven vorgehalten werden.
– Ein detailliertes Krypto-Whitepaper muss veröffentlicht werden.
– Emittenten müssen ihren Sitz in der EU haben.
– Inhaber haben einen Rücktauschanspruch gegenüber dem Emittenten.
– Ab einer bestimmten Größe gelten verschärfte Anforderungen für „signifikante“ Stablecoins.

Zusätzlich müssen Emittenten von E-Geld-Token als Kreditinstitut oder E-Geld-Institut zugelassen sein.

Fazit

Die MiCAR-Regulierung für Stablecoins schafft einen klaren Rechtsrahmen, der Innovationen ermöglicht und gleichzeitig Anleger schützt. Startups und etablierte Unternehmen, die Stablecoins in der EU ausgeben oder damit arbeiten möchten, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Die Regulierung bietet die Chance, das Vertrauen in Stablecoins zu stärken und ihre Akzeptanz im Mainstream-Finanzwesen zu fördern.

Für Blockchain-Projekte und Fintech-Startups eröffnen sich durch die klaren Regeln neue Möglichkeiten, innovative Finanzprodukte und -dienstleistungen auf Basis von Stablecoins zu entwickeln. Gleichzeitig stellt die Regulierung sicher, dass diese Innovationen im Einklang mit den Zielen des Anlegerschutzes und der Finanzstabilität stehen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainDeutschlandEthereumEUMicarRegulierungSicherheitStartupsTokenVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?

Sollte ein Softwareentwickler als Auftragnehmer seinen Auftraggeber über die Anwendung von Scrum informieren?
30. Mai 2023

Als ich heute Morgen meinen morgendlichen Scroll durch LinkedIn machte, stolperte ich über einige interessante Diskussionen und Reflexionen über Scrum...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Ein Einblick in die juristischen Aspekte

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
31. Mai 2023

Einleitung: Es ist schon eine Weile her, dass die Bundesregierung ihr Positionspapier zur Blockchain-Strategie veröffentlicht hat. Dieses Dokument, das als...

Mehr lesenDetails

Facebook darf Accounts ohne Klarnamen sperren

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
16. Dezember 2020

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Facebook die Nutzung von Pseudonymen verbieten dürfe und das vor allem wie folgt begründet...

Mehr lesenDetails

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
18. Dezember 2018

Arbeitsrecht ist nicht wirklich mein Stammgebiet, auch wenn das jeder Rechtsanwalt in den Staatsexamen bearbeiten muss. Mir persönlich begegnet es...

Mehr lesenDetails

Datenschutzkonferenz erlaubt „Pur-Abo“-Modell auf Webseiten

Datenschutzkonferenz erlaubt „Pur-Abo“-Modell auf Webseiten
4. April 2023

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat kürzlich eine Entscheidung bezüglich sogenannter Pur-Abo-Modelle auf Websites...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt: Keine Haftung für entgangene Gewinne beim Kauf von Kryptowährungen als Gefälligkeit

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
15. Mai 2023

Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen...

Mehr lesenDetails

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
4. Juni 2023

Einleitung Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte...

Mehr lesenDetails

Rechtswahlklausel: Vorsicht bei der Formulierung

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
19. Februar 2019

Immer wieder sehe ich unsauber formulierte Rechtswahlklauseln in AGB von Onlineshops oder anderen Diensten. Viele von denen sind nicht nur...

Mehr lesenDetails

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!

Schon einmal gehört? Cyber Resilence Act!
6. Januar 2023

Gerade Anbieter moderner Technologien und Produkte müssen bezüglich aktueller Rechtsprechung und der gesetzgeberischen Entwicklung in Europa immer auf dem neusten...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht
Gesellschaftsrecht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025

Bürokratie-Frust: Ein Praxisbeispiel aus Deutschland Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Series-A-Finanzierungsrunde für Ihr Startup in Deutschland ab –...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025
Startup ohne Entwickler?

Startup ohne Entwickler?

8. Juli 2025

Produkte

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Mehr lesenDetails
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung