• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Blockchain und Web 3 Recht

MiCar ist zum Teil da

Willkommen Stable Coins :-)

1. Juli 2024
in Blockchain und Web 3 Recht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
blockchain 3055701 1280
Wichtigste Punkte
  • Die MiCAR tritt am 30. Juni 2024 in Kraft und reguliert Stablecoins in der EU.
  • Stablecoins koppeln ihren Wert an externe Vermögenswerte wie Fiat-Währungen oder Edelmetalle.
  • Wichtige Anwendungsfälle sind DeFi, grenzüberschreitende Zahlungen, E-Commerce und Mikrofinanzierung.
  • MiCAR führt zwei Kategorien von Stablecoins ein: ARTs und EMTs.
  • Emittenten benötigen eine Zulassung durch BaFin und müssen strenge Vorschriften einhalten.
  • Die Regulierung stärkt das Vertrauen in Stablecoins und fördert deren Akzeptanz.
  • Neue Möglichkeiten für Blockchain-Projekte und Fintech-Startups werden durch klare Regeln geschaffen.

Mit dem Inkrafttreten der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) am 30. Juni 2024 beginnt eine neue Ära für Stablecoins in der Europäischen Union. Diese Regulierung bringt Klarheit und Sicherheit in einen bisher weitgehend unregulierten Bereich der Kryptowährungen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind Stablecoins?
1.1. Anwendungsfälle und Startups
1.2. MiCAR-Regulierung für Stablecoins
1.3. Fazit

Was sind Stablecoins?

Stablecoins sind Kryptowährungen, die darauf abzielen, einen stabilen Wert beizubehalten, indem sie an einen externen Vermögenswert wie eine Fiat-Währung (z.B. Euro oder US-Dollar), Edelmetalle oder einen Korb verschiedener Assets gekoppelt sind. Im Gegensatz zu volatilen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sollen Stablecoins Preisschwankungen minimieren und somit als zuverlässiges Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel dienen.

Anwendungsfälle und Startups

Stablecoins eignen sich besonders gut für folgende Blockchain-Anwendungsfälle und Startups:

1. Dezentrales Finanzwesen (DeFi): Stablecoins bilden oft die Grundlage für Kreditvergabe, Handel und Yield Farming in DeFi-Protokollen.

2. Grenzüberschreitende Zahlungen: Startups können Stablecoins nutzen, um schnelle und kostengünstige internationale Überweisungen anzubieten.

3. E-Commerce: Online-Händler können Stablecoins als Zahlungsmittel akzeptieren, ohne sich um Währungsvolatilität sorgen zu müssen.

4. Tokenisierung von Vermögenswerten: Immobilien oder andere Sachwerte können als Stablecoins repräsentiert werden.

5. Mikrofinanzierung: In Regionen mit instabilen Währungen können Stablecoins als Alternative für Kleinkredite und Sparprodukte dienen.

MiCAR-Regulierung für Stablecoins

Die MiCAR-Verordnung führt zwei Kategorien von Stablecoins ein:

1. Vermögenswertreferenzierte Token (Asset-Referenced Tokens, ARTs)
2. E-Geld-Token (E-Money Tokens, EMTs)

Für beide Kategorien gelten strenge Vorschriften:

– Emittenten benötigen eine Zulassung durch die zuständige Behörde (in Deutschland die BaFin).
– Es müssen ausreichende Eigenmittel und Reserven vorgehalten werden.
– Ein detailliertes Krypto-Whitepaper muss veröffentlicht werden.
– Emittenten müssen ihren Sitz in der EU haben.
– Inhaber haben einen Rücktauschanspruch gegenüber dem Emittenten.
– Ab einer bestimmten Größe gelten verschärfte Anforderungen für „signifikante“ Stablecoins.

Zusätzlich müssen Emittenten von E-Geld-Token als Kreditinstitut oder E-Geld-Institut zugelassen sein.

Fazit

Die MiCAR-Regulierung für Stablecoins schafft einen klaren Rechtsrahmen, der Innovationen ermöglicht und gleichzeitig Anleger schützt. Startups und etablierte Unternehmen, die Stablecoins in der EU ausgeben oder damit arbeiten möchten, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Die Regulierung bietet die Chance, das Vertrauen in Stablecoins zu stärken und ihre Akzeptanz im Mainstream-Finanzwesen zu fördern.

Für Blockchain-Projekte und Fintech-Startups eröffnen sich durch die klaren Regeln neue Möglichkeiten, innovative Finanzprodukte und -dienstleistungen auf Basis von Stablecoins zu entwickeln. Gleichzeitig stellt die Regulierung sicher, dass diese Innovationen im Einklang mit den Zielen des Anlegerschutzes und der Finanzstabilität stehen.

 

Tags: BlockchainDeutschlandEthereumEUMicarRegulierungSicherheitStartupsTokenVerordnung

Beliebte Beträge

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games

Steuerpflicht bei „Play to Earn“-Games
5. Dezember 2022

Einleitung Von der ersten Spielekonsole im Jahre 1972 bis hin zu Millionen von Spielen auf dem Smartphone hat sich in...

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts
21. Dezember 2022

Einleitung – Definition und Begriffsverständnis Smart Contracts sind eine Form von automatisierten Vereinbarungen, die immer häufiger in unterschiedlichen Branchen und...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring

Künstliche Intelligenz im Esport: Juristische Herausforderungen und Lösungen für Fanbindung, Spielverbesserung und Sponsoring
9. Juni 2023

Einleitung Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) hat tiefgreifende Auswirkungen auf verschiedene Branchen, und der Esport ist keine Ausnahme....

Mehr lesenDetails

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails

Alternative Finanzierungsmodelle in Deutschland und andere Länder – Zulässigkeit und Gestaltung

Alternative Finanzierungsmodelle in Deutschland und andere Länder – Zulässigkeit und Gestaltung
30. März 2025

Unternehmen, Gründer und Startups sind zunehmend auf der Suche nach innovativen Finanzierungswegen jenseits klassischer Bankkredite oder Venture Capital. Alternative Finanzierungsmodelle...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten
22. Dezember 2022

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel...

Mehr lesenDetails

OLG Köln zur Herausgabe von Kryptowährungen

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
16. Juli 2024

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss (11 W 15/24) klargestellt, dass ein Schuldner bei der Herausgabe von treuhänderisch...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Wie läuft eine Zusammenarbeit mit mir?
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit mir?
IT Nerd und Rechtsanwalt. Passt das zusammen?
IT Nerd und Rechtsanwalt. Passt das zusammen?
Marian Härtel - Der Rechtsanwalt mit unternehmerischer Expertise
Marian Härtel – Der Rechtsanwalt mit unternehmerischer Expertise
Digitale-Dienste-Gesetz (DDigG)

Digitale-Dienste-Gesetz (DDigG)

9. November 2024

Grundlagen und Zielsetzung Das Digitale-Dienste-Gesetz trat am 14. Mai 2024 als nationale Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) in...

Mehr lesenDetails
Binding Corporate Rules

Binding Corporate Rules

15. Oktober 2024
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung

16. Oktober 2024
Warum juristische Compliance Ihr Unternehmen zum Erfolg führt: Ein Wettbewerbsvorteil, den Sie nicht ignorieren sollten

Compliance

25. Juni 2023
0a33de40 2ae4 401e 98dc b0d021b16861 204222195

Revenue-Based Financing

29. März 2025

Podcast Folgen

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

In dieser spannenden Podcast-Episode tauchen wir ein in die faszinierende Welt der IT-Startups und erfahren, warum ein erfahrener Rechtsanwalt für...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung