Marian Härtel
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Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Ein Einblick in die juristischen Aspekte

Einleitung:

Es ist schon eine Weile her, dass die Bundesregierung ihr Positionspapier zur Blockchain-Strategie veröffentlicht hat. Dieses Dokument, das als Weichenstellung für die Token-Ökonomie bezeichnet wird, hat weitreichende Auswirkungen auf die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Ich hatte bisher noch keine Gelegenheit, einen Beitrag dazu zu verfassen, da ich Ende letzten Jahres in einem Blockchain-Dauermandat gebunden war und nicht viel Zeit für den Blog hatte.

Die Blockchain-Technologie, die als einer der meistdiskutierten Innovationen gilt, bietet durch ihre Eigenschaften wie Dezentralität, Zuverlässigkeit und Fälschungssicherheit ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen. Die Bundesregierung hat erkannt, dass alle erdenklichen Werte, Rechte und Schuldverhältnisse an materiellen und immateriellen Gütern durch Token repräsentiert und deren Handel- und Austauschbarkeit potenziell vereinfacht werden können.

Die Strategie der Bundesregierung legt konkrete Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vor und bildet einen ganzheitlichen Blick auf die Blockchain-Technologie ab. Sie zeigt die Ziele und Prinzipien der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie auf und legt konkrete Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vor. Ein breiter Konsultationsprozess im Frühjahr 2019 bildete eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung der Strategie, bei dem 158 Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen Stellungnahmen abgegeben haben.

Nun möchte ich diese Lücke schließen und die juristischen Aspekte der Blockchain-Strategie der Bundesregierung zusammenfassen. Dabei werde ich insbesondere auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen, die für Innovationen auf Basis der Blockchain-Technologie gesetzt werden, und wie die Bundesregierung die Potenziale und Risiken der Technologie abwägt.

Die Bundesregierung und Blockchain-basierte Währungen

Die Bundesregierung stellt fest, dass Blockchain-basierte Währungen von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert werden und in der Regel nicht an eine staatliche Währung gebunden sind. Dennoch werden sie zum Teil von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert. Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Blockchain-Technologie das Potenzial hat, die Art und Weise, wie Werte, Rechte und Verpflichtungen an materiellen und immateriellen Gütern repräsentiert werden, grundlegend zu verändern. Durch die Verwendung von Token können Handel und Austauschbarkeit dieser Güter potenziell vereinfacht werden. Dies eröffnet ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen.

Blockchain-Anwendungen in der Kreativwirtschaft

Die Blockchain-Technologie bietet auch in der Kreativwirtschaft vielfältige Anwendungsmöglichkeiten. Sie kann beispielsweise dazu genutzt werden, Urheberrechte zu verwalten und zu schützen. Durch die Nutzung von Smart Contracts können Lizenzgebühren automatisch und transparent abgewickelt werden. Dies kann dazu beitragen, die Rechte von Kreativschaffenden zu stärken und gleichzeitig die Transparenz und Effizienz in der Kreativwirtschaft zu erhöhen.

Die Bundesregierung erkennt das Potenzial der Blockchain-Technologie, die Art und Weise, wie Werte, Rechte und Verpflichtungen an materiellen und immateriellen Gütern repräsentiert werden, grundlegend zu verändern. Durch die Verwendung von Token können Handel und Austauschbarkeit dieser Güter potenziell vereinfacht werden. Dies eröffnet ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen, auch in der Kreativwirtschaft.

Die Blockchain-Technologie wurde basierend auf der Vision eines dezentral verteilten Systems entwickelt, das zentrale Instanzen ablösen und Transaktionen unmittelbar zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Netzwerkes ermöglichen soll. Dieses Prinzip kann auch in der Kreativwirtschaft Anwendung finden, indem es beispielsweise ermöglicht, Urheberrechte dezentral und transparent zu verwalten.

Darüber hinaus sieht die Bundesregierung die Blockchain-Technologie als einen Baustein für das Internet der Zukunft. Sie ist eine der meistdiskutierten Innovationen der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch Eigenschaften wie Dezentralität, Zuverlässigkeit und Fälschungssicherheit eröffnet sie ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen, die auch die Kreativwirtschaft revolutionieren könnten.

Blockchain-Technologie im Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht

Die Blockchain-Technologie hat auch Auswirkungen auf das Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht. Sie ermöglicht die Schaffung von dezentralen autonomen Organisationen (DAOs), die auf Smart Contracts basieren. Diese DAOs können als neue Form von Unternehmen oder Genossenschaften verstanden werden, die ohne zentrale Verwaltung auskommen. Dies wirft jedoch auch neue rechtliche Fragen auf, beispielsweise hinsichtlich der Haftung und der Vertretung von DAOs.

In einem meiner früheren Blogbeiträge “Eine Blockchain-GmbH gründen? Geht das” habe ich die Möglichkeit einer Blockchain-basierten GmbH diskutiert. Die Idee einer Blockchain-GmbH stellt uns Juristen vor eine spannende Herausforderung. Eine GmbH kann nur mit der Mitwirkung eines Notars gegründet, geändert und verwaltet werden. Eine Übertragung von Geschäftsanteilen durch Übergabe eines Wertpapiers ist nicht vorgesehen. Dies wäre nur bei einer Aktiengesellschaft möglich.

Allerdings besteht für die Regelungen im Innenverhältnis der GmbH nach §§ 46 ff. GmbHG eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Dinge wie die Beteiligung Dritter über Treuhandkonstruktionen oder stille Beteiligungen, die auch das Stimmrecht der im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter beeinflussen können, wären also durchaus auf einer Blockchain abbildbar. Dies könnte für Startups interessant sein, um Investoren an das Unternehmen zu binden, ohne sie zu vollwertigen Gesellschaftern zu machen.

Auch die sonstige Gesellschafterliste könnte auf einer Blockchain geführt werden, auch wenn das Gesetz die Geschäftsführer – noch – nicht von der Pflicht zur Erstellung befreien würde. Dies könnte der Gesetzgeber aber ändern. Das könnte sinnvoll sein, weil zum Beispiel eine Autorisierung bei der bisherigen Einreichung beim Notar mittels Blockchain-Technologie gelöst werden könnte.

Die Blockchain-Technologie könnte auch für den internen Gebrauch in einer GmbH genutzt werden. Neben den Stimmrechten wäre auch die Nutzung einer Satzung in Form eines Smart Contracts denkbar. In letzter Konsequenz könnten so unter anderem Dinge wie Gewinnverteilung, Zuständigkeiten im Rahmen einer Geschäftsordnung, interne finanzielle Grenzen eines Geschäftsführers oder Gesellschafterversammlungen (inklusive Einladungen zu diesen) + Stimmrechte automatisiert und sicher abgebildet werden.

Blockchain-Technologie im Finanzmarkt

Die Blockchain-Technologie hat das Potenzial, den Finanzmarkt grundlegend zu verändern. Sie ermöglicht die Schaffung von Kryptowährungen wie Bitcoin, die als neue Form von Zahlungsmitteln dienen können. Darüber hinaus können durch die Verwendung von Smart Contracts komplexe Finanztransaktionen automatisiert und transparent abgewickelt werden. Dies kann dazu beitragen, die Effizienz und Transparenz im Finanzmarkt zu erhöhen.

Die Bundesregierung erkennt, dass die Blockchain-Technologie die Art und Weise, wie Werte, Rechte und Verpflichtungen an materiellen und immateriellen Gütern repräsentiert werden, grundlegend verändern kann. Durch die Verwendung von Token können Handel und Austauschbarkeit dieser Güter potenziell vereinfacht werden. Dies eröffnet ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen, auch im Finanzsektor.

Die Blockchain-Technologie wurde basierend auf der Vision eines dezentral verteilten Systems entwickelt, das zentrale Instanzen ablösen und Transaktionen unmittelbar zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Netzwerkes ermöglichen soll. Der bekannteste – bei Weitem nicht einzige – Anwendungsfall ist natürlich  Bitcoin. Mit dem sprunghaften Anstieg der Kurse von Kryptowährungen und der neuartigen Finanzierungsform sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs) wuchs das öffentliche Interesse an der Blockchain-Technologie jedoch stark – und wird es immer weiter tun.

Blockchain-Technologie und Datenschutz

Die Bundesregierung betont, dass die Blockchain-Technologie datenschutzkonform ausgestaltet und angewendet werden muss. Sie sieht aktuell keinen Änderungsbedarf bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf die Blockchain-Technologie. Vielmehr sollten bestehende technische Lösungen wie die Verwendung von Hashwerten, Pseudonymisierung und Zero-Knowledge-Proof sowie die Grundsätze privacy-by-design und privacy-by-default Anwendung finden.

Die Bundesregierung plant, einen Round Table zum Thema Blockchain und Datenschutz durchzuführen, um offene Fragen zu klären und Lösungswege aufzuzeigen. Dieser Round Table soll einer Bestandsaufnahme zum Themenfeld Blockchain und Datenschutz dienen. In diesem Format können sowohl die aus datenschutzrechtlicher Sicht positiven Eigenschaften der Blockchain beleuchtet als auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit Blockchain-Anwendungsfällen geklärt werden.

Folgende Fragen sollten in diesem Zusammenhang thematisiert werden: Welche, auf einer Blockchain gespeicherten, Daten stellen personenbezogene Daten dar? Wie wird das Recht auf Löschung bei der Nutzung von Blockchain-Technologie gewährleistet? Wie wird das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten durch eine zentrale Stelle gewährleistet?

Der Round Table bietet ein Austauschformat, um vielfach auftretende praktische Fallkonstellationen zu untersuchen und nach Möglichkeit Lösungswege aufzuzeigen. Die Arbeitsergebnisse werden mit dem Ziel kommuniziert, bestehende Leitlinien der Datenschutzaufsichtsbehörden für die Praxis im Blockchain-Kontext anzuwenden und gegebenenfalls Vorschläge für zusätzliche Leitlinien der Datenschutzaufsichtsbehörden einzubringen.

Die Bundesregierung wird auch prüfen, ob oder inwieweit die Irreversibilität sowie der Nachweis der Unveränderbarkeit bei der Speicherung von Daten und Dokumenten mit Hashwerten bei der Beweisführung anerkannt werden können. Dies könnte dazu beitragen, Blockchain-Anwendungen datenschutzkonform auszugestalten und offene Fragen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen für Blockchain-Anwendungen zu klären.

Internationale Schlichtungsstelle für Blockchain-Netzwerke

Die Bundesregierung prüft die Eignung, die Machbarkeit und das Potenzial einer internationalen Schlichtungsstelle für grenzüberschreitende Blockchain-Netzwerke. Dieser Schritt ist Teil der Bemühungen, die Blockchain-Technologie in einer Weise zu nutzen, die sowohl den Bedürfnissen der Nutzer als auch den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen gerecht wird.

Die Idee einer solchen Schlichtungsstelle ist es, einen Mechanismus zur Lösung von Konflikten zu bieten, die in grenzüberschreitenden Blockchain-Netzwerken auftreten können. Diese Konflikte können aufgrund der dezentralen und globalen Natur der Blockchain-Technologie komplex und schwierig zu lösen sein.

Die Schlichtungsstelle könnte eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Vertrauen und Sicherheit in der Nutzung von Blockchain-Technologien spielen, indem sie einen fairen und effizienten Prozess zur Lösung von Streitigkeiten bietet. Sie könnte auch dazu beitragen, Standards für die Interoperabilität zu setzen und Governance-Strukturen für dezentrale Netzwerke zu etablieren.

Die Bundesregierung erkennt an, dass die Schaffung einer solchen Schlichtungsstelle eine sorgfältige Prüfung und Abstimmung erfordert, um sicherzustellen, dass sie effektiv funktioniert und die Rechte und Interessen aller beteiligten Parteien schützt. Daher ist die Prüfung der Machbarkeit und des Potenzials einer solchen Schlichtungsstelle ein wichtiger Schritt in diesem Prozess.

 

Abschluss:

Die Blockchain-Strategie der Bundesregierung zeigt, dass die Technologie in vielen Bereichen Potenzial hat und dass die Regierung bereit ist, ihre Anwendung zu erforschen und zu fördern. Dabei wird sie jedoch auch die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Technologie sicher und verantwortungsvoll genutzt wird.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Blockchain-Technologie das Potenzial hat, die Art und Weise, wie Werte, Rechte und Verpflichtungen an materiellen und immateriellen Gütern repräsentiert werden, grundlegend zu verändern. Durch die Verwendung von Token können Handel und Austauschbarkeit dieser Güter potenziell vereinfacht werden. Dies eröffnet ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen.

Es wird spannend sein zu sehen, wie sich die Blockchain-Strategie in den kommenden Jahren weiterentwickelt und welche Auswirkungen sie auf die juristische Landschaft in Deutschland haben wird. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, dass sie die Rahmenbedingungen für Innovationen auf Basis der Blockchain-Technologie setzen wird. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Technologie ist eine stete Überprüfung der Rahmenbedingungen hinsichtlich ihrer Aktualität notwendig.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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