• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • in**@********aw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

OLG Braunschweig: Online-Glücksspiel gibt Geld zurück!

7. März 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
gambling games 384x192 1 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Deutsche Gerichte unterstützen zunehmend Online-Glücksspieler in aktuellen Rechtsstreitigkeiten.
  • Das Landgericht Frankfurt am Main hat kürzlich bedeutende Hinweise zur Einbindung von AGB gegeben.
  • Ein Spieler aus Braunschweig forderte seine Verluste von über 40.000 Euro zurück.
  • Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, die den Anbieter verurteilte.
  • Ein wirksamer Vertrag wurde festgestellt, da die Unzulässigkeit des Glücksspiels gegeben war.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Anbieter das Verbot nicht nachweisen konnte.
  • Revision zum BGH wurde zugelassen, was für ähnliche Verfahren in Deutschland von Bedeutung ist.

Nun dreht sich wohl wieder die Rechtsprechung dahingehend, dass deutsche Gerichte auf der Seite von Online-Glücksspielern stehen. Nachdem vor ein paar Jahren noch derartige Urteile (siehe auch dieses Urteil)an der Tagesordnung waren, gab es vor kurzem vom Landgericht Frankfurt am Main eine beeindruckende Entscheidung, die auch wichtige Punkte zur Beratung ob und wie AGB eingebunden werden sollten, bietet. Nun gibt auch eine erste Entscheidung eines Oberlandesgerichtes. Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen und wollte sich diese Verluste nun zurückholen. Auf die Klage des Spielers hat das Landgericht Braunschweig den maltesischen Anbieter verurteilt und ist insoweit nun vom Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt worden, das die Berufung des Anbieters zurückgewiesen hat.

Die Begründung weicht jedoch von der des Landgerichts Frankfurt ab und stellt im Wesentlichen darauf ab, dass aufgrund der Unzulässigkeit des Glücksspiels ein wirksamer Vertrag vorliege. Das Gericht kommt über Ausführungen zum Gerichtsstand (der nicht über die AGB auf Malta übertragen wurde) und diverse Ausführungen zum hier relevanten Kondiktionsanspruch auch zu der Frage, inwieweit die Entscheidung des BGH vom 13.09.2022 – XI ZR 515/21 – zu einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Zahlungsdienstleister hier anwendbar ist.

Im Ergebnis sah das Gericht den Rückzahlungsanspruch als begründet an, da nach damaliger Rechtslage das Anbieten von Online-Glücksspielen in Niedersachsen verboten war. Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht aus dem bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte, da sich daraus nicht zwingend ergebe, dass die Spielteilnahme für Teilnehmer aus anderen Bundesländern verboten sei.

Das Gericht problematisierte auch die Frage der Kenntnis vom Verbot, kam aber zu dem Ergebnis, dass der Anbieter nicht habe nachweisen können, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig Kenntnis vom Verbot erlangt habe. Insofern ähneln sich die Entscheidungen aus Frankfurt und Braunschweig. Der pauschale Verweis auf Medienberichte genügte zum Nachweis der Kenntnis nicht, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen hatte und auch nicht wahrnehmen musste.

Wichtig dürfte sein, dass das OLG Braunschweig wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland die Revision zum BGH zugelassen hat.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeratungBGHEntscheidungenFrankfurtKlageLandgericht Frankfurt am MainRechtsprechungSchleswig-HolsteinUrteile

Weitere spannende Blogposts

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!

Gamesförderung: mit professioneller Beratung Chancen nutzen!
27. November 2019

Die Situation Die gesamte Branche der Computerspielentwickler in Deutschland ist sicherlich froh, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, auch...

Mehr lesenDetails

BGH setzt Verfahren gegen Facebook Spielecenter aus

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
12. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein...

Mehr lesenDetails

Fortnite Fanartikel: Achtung Abmahngefahr!

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
30. November 2018

Aktuell kann ich nur davor warnen, unauthorisierte Fan-Artikel von Fortnite, des Herstellers Epic Games, wie beispielsweise die Replik des Loot-Lamas,...

Mehr lesenDetails

Unity Media und WLAN-Hotspot: Kunden müssen nicht zustimmen

Unity Media und WLAN-Hotspot: Kunden müssen nicht zustimmen
25. April 2019

Der unter anderem für Ansprüche aus dem UWG zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten...

Mehr lesenDetails

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige
4. Oktober 2024

Die Erstellung eines Online-Shops bietet Selbstständigen enorme Chancen, birgt aber auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine rechtssichere Gestaltung ist nicht nur...

Mehr lesenDetails

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter
12. März 2019

In einer Filesharing-Sache hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Frau auch dann als Täterin einer Urheberrechtsverletzung infrage kommt, wenn es...

Mehr lesenDetails

Streaming für 5 Tage, Abofalle!

Streaming für 5 Tage, Abofalle!
4. März 2019

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Und auch ich bekomme hin und wieder entsprechende Anfragen. Auf der...

Mehr lesenDetails

Fragen zur gewerblichen Nutzung von Computerspielen beim BGH

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
23. Dezember 2015

Die Bossland GmbH aus Zwickau und Blizzard S.A.S. aus Frankreich befinden sich seit vielen Jahren in erbitterten Rechtsstreitigkeiten vor deutschen und internationalen...

Mehr lesenDetails

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg

Dreiecksverhältnisse in der Influencer-Vermarktung: Spannende Aspekte vom LG Offenburg
17. Februar 2024

In meiner anwaltlichen Praxis im Bereich Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht berate ich regelmäßig Managements von Influencern und Vermittler in komplexen...

Mehr lesenDetails
Sind die Ergebnisse von KI-Generatoren überhaupt schützbar?

Urheberpersönlichkeitsrecht

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Das Urheberpersönlichkeitsrecht ist ein zentrales Rechtsinstitut im deutschen Urheberrecht, das in § 11 UrhG verankert ist....

Mehr lesenDetails
Telemediengesetz  (TMG)

Telemediengesetz (TMG)

27. Juni 2023
Wandeldarlehen / Convertible Note

Wandeldarlehen / Convertible Note

15. Oktober 2024
Know your customer (KYC)

Know your customer (KYC)

2. Juli 2023
Elektronisches Wertpapiergesetz - eWpG

Elektronisches Wertpapiergesetz – eWpG

28. Juni 2023

Podcast Folgen

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024

In diesem spannenden 30-minütigen Podcast entschlüsselt Rechtsanwalt Marian Härtel die komplexe Welt des digitalen Rechts für Selbstständige, Startups und Solopreneure....

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung