• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw
Home Sonstiges

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

8. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups
Wichtigste Punkte
  • Crowdfunding ist ein wichtiges Instrument für die Kapitalbeschaffung von Startups und bietet vielversprechende Chancen.
  • Es gibt verschiedene Formen des Crowdfunding: Donation, Reward, Equity und Lending-based Crowdfunding.
  • Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland beinhalten das Kleinanlegerschutzgesetz und das Vermögensanlagengesetz.
  • Die Prospektpflicht kann für einige Crowdfunding-Arten, wie Equity und Lending-based, bestehen, jedoch gibt es Ausnahmen.
  • Die Wahl einer seriösen Crowdfunding-Plattform ist entscheidend für den Erfolg von Startups.
  • Rechtliche Beratung durch Fachanwälte ist empfehlenswert, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.
  • Eine nachhaltige Investorenpflege kann langfristige Beziehungen und Unterstützer für Startups fördern.

Crowdfunding und andere alternative Finanzierungsformen haben sich in den letzten Jahren zu wichtigen Instrumenten für die Kapitalbeschaffung von Startups entwickelt. Diese innovativen Finanzierungsmethoden bieten große Chancen, bringen aber auch spezifische rechtliche Herausforderungen mit sich. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Startups bei der Nutzung von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Formen des Crowdfunding
2. Rechtlicher Rahmen
3. Wesentliche rechtliche Aspekte
4. Besondere Herausforderungen für Startups
5. Praxistipps für Startups
5.1. Author: Marian Härtel

Formen des Crowdfunding

Es gibt verschiedene Formen des Crowdfunding, die jeweils unterschiedliche rechtliche Implikationen haben:

  1. Donation-based Crowdfunding: Spenden ohne Gegenleistung
  2. Reward-based Crowdfunding: Gegenleistung in Form von Produkten oder Dienstleistungen
  3. Equity-based Crowdfunding: Beteiligung am Unternehmen
  4. Lending-based Crowdfunding: Kreditvergabe durch die Crowd

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen für Crowdfunding in Deutschland umfasst verschiedene Gesetze und Verordnungen, darunter:

  1. Kleinanlegerschutzgesetz
  2. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
  3. Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
  4. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  5. Kreditwesengesetz (KWG)
  6. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Seit 2015 gibt es in Deutschland spezifische Regelungen für Crowdfunding im Kleinanlegerschutzgesetz, die bestimmte Erleichterungen für Crowdfunding-Plattformen und -Projekte vorsehen.

Wesentliche rechtliche Aspekte

  1. Prospektpflicht
    Bei Equity-based und Lending-based Crowdfunding kann eine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz bestehen. Allerdings gibt es Ausnahmen:
    • Für Crowdfunding-Projekte bis zu einem Volumen von 6 Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten gilt eine erleichterte Informationspflicht in Form eines Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB).
    • Bei einem Gesamtgegenwert von weniger als 100.000 Euro innerhalb von 12 Monaten entfällt die Prospektpflicht ganz.
  1. Erlaubnispflicht für Plattformen
    Crowdfunding-Plattformen können je nach Ausgestaltung erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbringen:
    • Vermittlung von Finanzinstrumenten: Erlaubnispflicht nach § 32 KWG
    • Betrieb einer Handelsplattform: Mögliche Erlaubnispflicht als multilaterales Handelssystem
    • Zahlungsdienste: Mögliche Erlaubnispflicht nach dem ZAG
  1. Verbraucherschutz
    Das Kleinanlegerschutzgesetz sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern vor, darunter:
    • Widerrufsrecht von 14 Tagen
    • Maximale Investitionssumme von 25.000 Euro pro Anleger und Projekt (bei Vermögensanlagen)
    • Pflicht zur Selbstauskunft des Anlegers bei Investitionen über 1.000 Euro
  1. Steuerrechtliche Aspekte
    Die steuerliche Behandlung von Crowdfunding-Einnahmen hängt von der Art des Crowdfunding ab:
    • Donation-based: In der Regel als Schenkung zu behandeln
    • Reward-based: Meist umsatzsteuerpflichtig
    • Equity-based und Lending-based: Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer für Anleger
  1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
    Bei Equity-based Crowdfunding sind gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären:
    • Wahl der geeigneten Beteiligungsform (z.B. stille Beteiligung, Genussrechte)
    • Regelung von Informations- und Mitspracherechten der Investoren
    • Gestaltung von Exit-Szenarien
  1. Datenschutz
    Crowdfunding-Plattformen und Projektinitiatoren müssen die Vorgaben der DSGVO beachten, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Investoren.

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Komplexität der Regulierung
    Die rechtlichen Anforderungen an Crowdfunding-Kampagnen können für Startups komplex und schwer zu überblicken sein.
  2. Kosten der Compliance
    Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere bei größeren Finanzierungsrunden, kann erhebliche Kosten verursachen.
  3. Investorenkommunikation
    Die rechtskonforme Kommunikation mit einer Vielzahl von Kleinanlegern stellt besondere Anforderungen an das Startup.
  4. Internationale Aspekte
    Bei grenzüberschreitenden Crowdfunding-Kampagnen sind zusätzliche rechtliche Aspekte zu beachten.

Praxistipps für Startups

  1. Sorgfältige Planung: Planen Sie Ihre Crowdfunding-Kampagne sorgfältig und berücksichtigen Sie dabei von Anfang an die rechtlichen Aspekte.
  2. Wahl der richtigen Plattform: Wählen Sie eine seriöse und rechtlich compliant agierende Crowdfunding-Plattform.
  3. Transparenz: Stellen Sie transparent alle relevanten Informationen über Ihr Projekt und die damit verbundenen Risiken zur Verfügung.
  4. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie frühzeitig einen auf Crowdfunding spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
  5. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schritte Ihrer Crowdfunding-Kampagne, um im Streitfall Nachweise vorlegen zu können.
  6. Steuerliche Beratung: Klären Sie die steuerlichen Implikationen Ihrer Crowdfunding-Kampagne mit einem Steuerberater.
  7. Nachhaltige Investorenpflege: Entwickeln Sie eine Strategie für die langfristige Kommunikation und Beziehungspflege mit Ihren Crowdfunding-Investoren.
  8. Compliance-Monitoring: Implementieren Sie Prozesse zur kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere bei längerfristigen Finanzierungen.

Crowdfunding und alternative Finanzierungsformen bieten Startups vielversprechende Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Eine sorgfältige Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte ist jedoch unerlässlich, um Risiken zu minimieren und das Vertrauen von Investoren zu gewinnen. Durch eine professionelle und rechtskonforme Gestaltung ihrer Crowdfunding-Aktivitäten können Startups nicht nur Kapital einwerben, sondern auch wertvolle Unterstützer und Markenbotschafter gewinnen.Angesichts der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und der potenziellen Konsequenzen bei Verstößen ist es für Startups ratsam, bei der Planung und Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Kampagne rechtssicher zu gestalten und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungComplianceDatenschutzDeutschlandDSGVOGesetzeInvestitionenRechtliche HerausforderungenRechtsanwaltRegulierungStartupsSteuerberaterTransparenzVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

50 Euro Schmerzensgeld pro Spammail?

Unerwünschte Emailwerbung durch Werbepartner
14. Mai 2019

Dass Spammails meist für Unternehmen keine gute Idee sind, sollte sich inzwischen sehr herumgesprochen haben. Dass Spammails grundsätzlich abmahnbar sind,...

Mehr lesenDetails

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils
24. November 2023

Einleitung: Das Kammergericht in Berlin hat kürzlich in einem Urteil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unzulässig...

Mehr lesenDetails

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen

Tätigkeit als eintragener Kaufmann: Die Haftungsfallen
18. Juni 2020

Hier auf dem Blog habe ich bereits zahlreiche Rechtsformen und die entsprechenden Risiken, aber auch Vorteile, vorgestellt. Es gibt aber...

Mehr lesenDetails

EuGH bestätigt Einstufung von TikTok als „Torwächter“

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
20. Juli 2024

Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert....

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und Startups – Ein Blick in die Zukunft

Howey Test
13. März 2024

Vor zwei Tagen hatte ich die Gelegenheit, an der Präsentation der W3Now Studie in Berlin teilzunehmen. Diese Veranstaltung war ein...

Mehr lesenDetails

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups

Influencer-Marketing rechtssicher gestalten: Ein Leitfaden für Startups
8. Oktober 2024

Influencer-Marketing hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Instrument im digitalen Marketing entwickelt. Für Startups bietet es eine...

Mehr lesenDetails

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen

BGH klärt die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigen und Angestellten: Eine dringende Warnung für Startups, Spieleentwickler, Esportteams und Agenturen
26. Mai 2023

Ein neues BGH-Urteil bestätigt die Risiken von Scheinselbstständigkeit - Seien Sie vorbereitet In den letzten Jahren habe ich immer wieder...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
18. Februar 2019

Streamer/Influencer und Steuern Schon des Öftern habe ich darauf hingewiesen, dass für zahlreiche neue Nutzer von Social Media Kanälen wie...

Mehr lesenDetails
Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz

1. Juli 2023

Einleitung Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein wichtiges Gesetz in Deutschland, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit,...

Mehr lesenDetails
iStock 1208671310 scaled

Arbeitsvertrag

11. April 2025
Gerichtsstandsvereinbarung

Gerichtsstandsvereinbarung

15. Oktober 2024
Handelsregister

Handelsregister

26. Juni 2023
Providerhaftung

Haftungsbeschränkung in Verträgen

11. April 2025

Podcast Folgen

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

In dieser spannenden Episode des itmedialaw.com Podcasts tauchen wir tief in das hochaktuelle Thema der digitalen Souveränität ein. Vor dem...

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

In dieser Episode beleuchten wir die rechtlichen Entwicklungen, die das Startup-Umfeld 2025 prägen werden. Von der KI-Regulierung über neue Kryptowährungsrichtlinien...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung