• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

8. Oktober 2024
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

8. Oktober 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

Crowdfunding und andere alternative Finanzierungsformen haben sich in den letzten Jahren zu wichtigen Instrumenten für die Kapitalbeschaffung von Startups entwickelt. Diese innovativen Finanzierungsmethoden bieten große Chancen, bringen aber auch spezifische rechtliche Herausforderungen mit sich. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Startups bei der Nutzung von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen beachten müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Formen des Crowdfunding
2. Rechtlicher Rahmen
3. Wesentliche rechtliche Aspekte
4. Besondere Herausforderungen für Startups
5. Praxistipps für Startups
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Crowdfunding ist ein wichtiges Instrument für die Kapitalbeschaffung von Startups und bietet vielversprechende Chancen.
  • Es gibt verschiedene Formen des Crowdfunding: Donation, Reward, Equity und Lending-based Crowdfunding.
  • Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland beinhalten das Kleinanlegerschutzgesetz und das Vermögensanlagengesetz.
  • Die Prospektpflicht kann für einige Crowdfunding-Arten, wie Equity und Lending-based, bestehen, jedoch gibt es Ausnahmen.
  • Die Wahl einer seriösen Crowdfunding-Plattform ist entscheidend für den Erfolg von Startups.
  • Rechtliche Beratung durch Fachanwälte ist empfehlenswert, um Risiken zu minimieren und Compliance sicherzustellen.
  • Eine nachhaltige Investorenpflege kann langfristige Beziehungen und Unterstützer für Startups fördern.

Formen des Crowdfunding

Es gibt verschiedene Formen des Crowdfunding, die jeweils unterschiedliche rechtliche Implikationen haben:

  1. Donation-based Crowdfunding: Spenden ohne Gegenleistung
  2. Reward-based Crowdfunding: Gegenleistung in Form von Produkten oder Dienstleistungen
  3. Equity-based Crowdfunding: Beteiligung am Unternehmen
  4. Lending-based Crowdfunding: Kreditvergabe durch die Crowd

Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen für Crowdfunding in Deutschland umfasst verschiedene Gesetze und Verordnungen, darunter:

  1. Kleinanlegerschutzgesetz
  2. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
  3. Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
  4. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  5. Kreditwesengesetz (KWG)
  6. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

Seit 2015 gibt es in Deutschland spezifische Regelungen für Crowdfunding im Kleinanlegerschutzgesetz, die bestimmte Erleichterungen für Crowdfunding-Plattformen und -Projekte vorsehen.

Wesentliche rechtliche Aspekte

  1. Prospektpflicht
    Bei Equity-based und Lending-based Crowdfunding kann eine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz bestehen. Allerdings gibt es Ausnahmen:
    • Für Crowdfunding-Projekte bis zu einem Volumen von 6 Millionen Euro innerhalb von 12 Monaten gilt eine erleichterte Informationspflicht in Form eines Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB).
    • Bei einem Gesamtgegenwert von weniger als 100.000 Euro innerhalb von 12 Monaten entfällt die Prospektpflicht ganz.
  1. Erlaubnispflicht für Plattformen
    Crowdfunding-Plattformen können je nach Ausgestaltung erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen erbringen:
    • Vermittlung von Finanzinstrumenten: Erlaubnispflicht nach § 32 KWG
    • Betrieb einer Handelsplattform: Mögliche Erlaubnispflicht als multilaterales Handelssystem
    • Zahlungsdienste: Mögliche Erlaubnispflicht nach dem ZAG
  1. Verbraucherschutz
    Das Kleinanlegerschutzgesetz sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern vor, darunter:
    • Widerrufsrecht von 14 Tagen
    • Maximale Investitionssumme von 25.000 Euro pro Anleger und Projekt (bei Vermögensanlagen)
    • Pflicht zur Selbstauskunft des Anlegers bei Investitionen über 1.000 Euro
  1. Steuerrechtliche Aspekte
    Die steuerliche Behandlung von Crowdfunding-Einnahmen hängt von der Art des Crowdfunding ab:
    • Donation-based: In der Regel als Schenkung zu behandeln
    • Reward-based: Meist umsatzsteuerpflichtig
    • Equity-based und Lending-based: Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer für Anleger
  1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte
    Bei Equity-based Crowdfunding sind gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären:
    • Wahl der geeigneten Beteiligungsform (z.B. stille Beteiligung, Genussrechte)
    • Regelung von Informations- und Mitspracherechten der Investoren
    • Gestaltung von Exit-Szenarien
  1. Datenschutz
    Crowdfunding-Plattformen und Projektinitiatoren müssen die Vorgaben der DSGVO beachten, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von Investoren.

Besondere Herausforderungen für Startups

  1. Komplexität der Regulierung
    Die rechtlichen Anforderungen an Crowdfunding-Kampagnen können für Startups komplex und schwer zu überblicken sein.
  2. Kosten der Compliance
    Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere bei größeren Finanzierungsrunden, kann erhebliche Kosten verursachen.
  3. Investorenkommunikation
    Die rechtskonforme Kommunikation mit einer Vielzahl von Kleinanlegern stellt besondere Anforderungen an das Startup.
  4. Internationale Aspekte
    Bei grenzüberschreitenden Crowdfunding-Kampagnen sind zusätzliche rechtliche Aspekte zu beachten.

Praxistipps für Startups

  1. Sorgfältige Planung: Planen Sie Ihre Crowdfunding-Kampagne sorgfältig und berücksichtigen Sie dabei von Anfang an die rechtlichen Aspekte.
  2. Wahl der richtigen Plattform: Wählen Sie eine seriöse und rechtlich compliant agierende Crowdfunding-Plattform.
  3. Transparenz: Stellen Sie transparent alle relevanten Informationen über Ihr Projekt und die damit verbundenen Risiken zur Verfügung.
  4. Rechtliche Beratung: Ziehen Sie frühzeitig einen auf Crowdfunding spezialisierten Rechtsanwalt hinzu, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
  5. Dokumentation: Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schritte Ihrer Crowdfunding-Kampagne, um im Streitfall Nachweise vorlegen zu können.
  6. Steuerliche Beratung: Klären Sie die steuerlichen Implikationen Ihrer Crowdfunding-Kampagne mit einem Steuerberater.
  7. Nachhaltige Investorenpflege: Entwickeln Sie eine Strategie für die langfristige Kommunikation und Beziehungspflege mit Ihren Crowdfunding-Investoren.
  8. Compliance-Monitoring: Implementieren Sie Prozesse zur kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere bei längerfristigen Finanzierungen.

Crowdfunding und alternative Finanzierungsformen bieten Startups vielversprechende Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Eine sorgfältige Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte ist jedoch unerlässlich, um Risiken zu minimieren und das Vertrauen von Investoren zu gewinnen. Durch eine professionelle und rechtskonforme Gestaltung ihrer Crowdfunding-Aktivitäten können Startups nicht nur Kapital einwerben, sondern auch wertvolle Unterstützer und Markenbotschafter gewinnen.Angesichts der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und der potenziellen Konsequenzen bei Verstößen ist es für Startups ratsam, bei der Planung und Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Kampagne rechtssicher zu gestalten und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungComplianceDatenschutzDeutschlandDSGVOGesetzeInvestitionenRechtliche HerausforderungenRechtsanwaltRegulierungStartupsSteuerberaterTransparenzVerbraucherschutz

Weitere spannende Blogposts

Arbeitgeber muss Mitarbeitern Verwendung von Kundendaten auf privaten Kommunikationsgeräten untersagen

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter
29. August 2023

Ein interessantes Urteil, das vor allem Startups betrifft, die oft mit "Bring your own device" Policies arbeiten, betreffen könnte, gab...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof entscheidet zur Einwilligung von Cookie-Speicherung

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
28. Januar 2020

Der unter anderem für Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, welche...

Mehr lesenDetails

Urteil zur Schleichwerbung vom LG Trier

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
12. Juli 2024

Die Rechtsprechung zur Kennzeichnungspflicht von Werbung entwickelt sich stetig weiter. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Urteil vom 24.11.2023, Az....

Mehr lesenDetails

Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen

Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen
27. August 2019

Immer wieder erreichen mich Anfragen, wie man beispielsweise als Softwarentwickler oder junges Startup mit Plattformen wie Upwork, Fiverr, Freelancer.com umgeht,...

Mehr lesenDetails

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot
12. Januar 2023

KI sind aktuell ja in aller Munde. Und alles technisch interessierter Rechtsanwalt, der selber ein IT-Nerd ist und vor allem...

Mehr lesenDetails

Google ändert Datenschutzverantwortlichen

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
24. Januar 2019

Für alle Betreiber von Webseiten und Apps, die in irgend einer Weise Google-Dienste benutzen, sei es Analytics, Maps, ReCAPTCHA oder...

Mehr lesenDetails

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen

MDR darf Kommentare ohne Sendungsbezug auf seiner Facebook-Seite löschen
2. Dezember 2022

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind berechtigt, nicht-sendungsbezogene Kommentare der Nutzer in Foren auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Medien zu löschen. Das...

Mehr lesenDetails

EuGH wird sich mit Bittorrent und dem Seeden von Pornos beschäftigen

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
7. November 2019

Neues Vorlageverfahren des EuGH Der EuGH wird sich in einem Vorlageverfahren mit interessanten Fragen aus dem Filesharingbereich beschäftigen, die auch...

Mehr lesenDetails

Quellensteuer und Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads
26. Februar 2019

Am Samstag habe ich ausführlich zur Frage der Quellensteuer bei Google Ads / Adwords berichtet. Mir war zwar klar, dass...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung