• Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Onlinehandel

Rechtliche Fallstricke bei der Gründung eines Online-Startups vermeiden

8. Oktober 2024
in Onlinehandel
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Rechtliche Fallstricke bei der Gründung eines Online-Startups vermeiden
Wichtigste Punkte
  • Die Rechtsform ist entscheidend für Haftung, Steuern und Verwaltungsaufwand; UG oder GmbH sind oft empfehlenswert.
  • Die DSGVO-Compliance ist unerlässlich; ein gutes Datenschutzkonzept schützt personenbezogene Daten und fördert Kundenvertrauen.
  • Rechtssichere Verträge und AGB sind essenziell; sie regeln wesentliche Geschäftsaspekte und minimieren rechtliche Risiken.
  • Eine frühzeitige rechtliche Absicherung hilft, kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Startup langfristig abzusichern.
  • Gründer sollten sich über spezifische Gesetzesanforderungen und mögliche Rechtsfolgen im Klaren sein, um optimale Entscheidungen zu treffen.
  • Die Unterstützung durch Rechtsberatung ist wichtig, um die geeignete Rechtsform zu wählen und gründungssicher zu arbeiten.
  • Eine proaktive Datenschutzpolitik kann als Wettbewerbsvorteil dienen und trägt zur positiven Wahrnehmung des Startups bei.

Die Gründung eines Online-Startups erfordert nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch ein solides rechtliches Fundament. Unternehmensgründer sehen sich mit einer Vielzahl juristischer Herausforderungen konfrontiert, die bei Nichtbeachtung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Eine frühzeitige rechtliche Absicherung ist daher unerlässlich, um spätere Komplikationen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen rechtlichen Aspekte, die Gründer eines Online-Startups berücksichtigen müssen, um ihr Unternehmen auf eine solide juristische Basis zu stellen. Von der Wahl der geeigneten Rechtsform über die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bis hin zur Gestaltung rechtssicherer Verträge – eine sorgfältige Planung und Umsetzung dieser Aspekte kann entscheidend für den langfristigen Erfolg des Startups sein.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die richtige Rechtsform wählen
2. Datenschutz und DSGVO-Compliance sicherstellen
3. Verträge und AGB rechtssicher gestalten

Die richtige Rechtsform wählen

Die Wahl der adäquaten Rechtsform ist eine fundamentale Entscheidung bei der Gründung eines Online-Startups, die weitreichende Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Verwaltungsaufwand hat. Für viele Startups empfiehlt sich die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH, die eine Haftungsbeschränkung bieten und bei Investoren Anklang finden. Diese Kapitalgesellschaften erfordern jedoch ein Mindestkapital sowie höhere Gründungs- und Verwaltungskosten. Alternativ kann für Einzelunternehmer oder kleine Teams eine GbR in Betracht gezogen werden, die einfacher zu gründen ist, aber mit einer persönlichen Haftung einhergeht. Bei der Entscheidungsfindung sollten Gründer die spezifischen Anforderungen ihres Geschäftsmodells, Wachstumspläne und potenzielle Investorenpräferenzen berücksichtigen. Eine professionelle Rechtsberatung kann dabei helfen, die optimale Rechtsform zu identifizieren und die Gründung rechtssicher durchzuführen. Die korrekte Wahl der Rechtsform legt den Grundstein für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und minimiert rechtliche Risiken.

Datenschutz und DSGVO-Compliance sicherstellen

Im digitalen Zeitalter ist die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), für Online-Startups von zentraler Bedeutung. Ein robustes Datenschutzkonzept umfasst die Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung, die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sowie die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern. Besonderes Augenmerk muss auf die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung von Kundendaten gelegt werden, einschließlich der Einholung notwendiger Einwilligungen und der Gewährleistung von Betroffenenrechten. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder die Hinzuziehung externer Expertise kann die DSGVO-Compliance sicherstellen und das Risiko von Bußgeldern sowie Reputationsschäden minimieren. Startups sollten den Datenschutz nicht als bloße Pflichtübung betrachten, sondern als Chance, Vertrauen bei Kunden und Partnern aufzubauen. Eine proaktive Herangehensweise an den Datenschutz kann somit zu einem Wettbewerbsvorteil werden.

Verträge und AGB rechtssicher gestalten

Die Erstellung rechtssicherer Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) bildet das juristische Rückgrat eines Online-Startups. Gut formulierte Vertragswerke regeln essenzielle Aspekte wie Leistungsumfang, Zahlungsmodalitäten, Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsrechte. Bei Online-Shops sind zudem spezifische Regelungen wie Widerrufsbelehrungen und Informationspflichten gemäß §§ 312c ff. BGB zu beachten. AGB müssen den Anforderungen der §§ 305 ff. BGB entsprechen, insbesondere klar und verständlich formuliert sein sowie keine überraschenden oder unangemessen benachteiligenden Klauseln enthalten. Die korrekte Einbeziehung der AGB in den Vertragsschluss, etwa durch deutlichen Hinweis und Möglichkeit zur Kenntnisnahme vor Vertragsschluss, ist sicherzustellen. Für internationale Geschäfte sind die rechtlichen Anforderungen der Zielmärkte zu berücksichtigen. Angesichts der Komplexität und potenziellen Rechtsfolgen empfiehlt sich die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, um eine solide vertragliche Basis für das Startup zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Tags: AGBComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOHaftungRechtsberatungRisikoSchulungStartupsVerträgeVertragsgestaltungWettbewerbsvorteil

Beliebte Beträge

B2B-Verträge: Link-Verweis auf AGB reicht aus

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
27. März 2023

Da ich viele Softwareverträge erstelle, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob und wie AGB in derartige Verträge eingebunden...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?
9. Mai 2023

KI und Vertragsgeneratoren – die Zukunft der AGB-Erstellung? In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse...

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails

Archive.org: Eintrag muss nach Unterlassungserklärung nicht entfernt werden

Wettbewerbsrecht
2. März 2023

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei...

Mehr lesenDetails

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce

Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce
2. April 2025

In der digitalen Wirtschaft gehören automatisierte Preisgestaltung und sogenannte Dynamic Pricing-Strategien inzwischen zum Alltag. Ob beim Online-Shopping, bei Flugbuchungen oder...

Mehr lesenDetails

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten
22. Dezember 2022

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel...

Mehr lesenDetails

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung