• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend

14. Dezember 2018
in EU-Recht, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
media
Wichtigste Punkte
  • Das OLG Frankfurt entschied, dass eine Rechtsstandswahl per AGB nicht überraschend ist.
  • Verträge nach englischem Recht können somit wirksam abgeschlossen werden.
  • Easyjet muss bei Stornierung keine Steuern und Gebühren erstatten, wenn keine Aufwendungen entstanden.
  • Die AGB** der Beklagten regeln die Nicht-Erstattungsfähigkeit von Steuern und Gebühren klar.
  • Die Rechtsstandswahl stellt keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar.
  • Die Klausel entspricht dem erforderlichen Minimum an Bestimmbarkeit und Transparenz gemäß Rom-I-VO.
  • Im Gegensatz zu Verbraucherverträgen ist bei Beförderungsverträgen kein gesonderter Hinweis auf die Rechtswahl nötig.

Das OLG Frankfurt hat gestern entschieden, dass eine Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend ist, und somit den Abschluss von Verträgen nach englischem Recht ermöglichen kann.
Folgerichtig entschied das OLG, anders als noch das Landgericht, dass die Beklagte Easyjet Steuern und Gebühren nicht zurückzuerstatten müsse, wenn der Fluggast den Flug storniert hat und die Aufwendungen der Fluggesellschaft tatsächlich nicht entstanden sind. Englisches Recht sieht dies so vor.
In den dafür geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten heißt es im Zusammenhang mit Stornierungen unter anderem:

„Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von … (Name der Fluggesellschaft) erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl der beförderten Fluggäste basieren.“

Gemäß Art. 6.1 Abs. 2 der Bedingungen unterliegen alle Erstattungen „den anwendbaren Gesetzen… von England und Wales…“.

Schließlich wird geregelt, dass für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Beförderungen… „das Recht von England und Wales“ gilt (Art. 29 AGG).

Diese Rechtsstandswahl stelle laut dem OLG keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar und führe daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zu Unzulässigkeit der Klausel.

Grundsätzlich könne die Beklagte als Luftbeförderer in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Regeln des internationalen Privatrechts formularmäßig eine Rechtswahl vorsehen. Die Rechtswahlklausel genüge hier dem erforderlichen „Minimum an Bestimmbarkeit und Transparenz“ i.S. v. Art. 5 Rom-I-VO. Sie lasse keinen Zweifel „an ihrer Aussage und an ihrem Gehalt“. Die Beklagte habe zudem mit dem Recht von England, wo sich ihr Sitz befinde, eine Rechtsordnung gewählt, die die beschränkten Wahlmöglichkeiten nach Art. 5 Abs. 2 Rom-I-VO berücksichtige. Die Klausel sei auf der deutschsprachigen Seite auch nicht überraschend, da gerade bei Luftbeförderungsverträgen „der grenzüberschreitende Aspekt auf der Hand“ liege.

Anders als das Landgericht gemeint hat, sei die Klausel auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH zu den Anforderungen an eine Rechtswahl im Rahmen von Verbraucherverträgen nicht zu beanstanden. Im Gegensatz zu Verbraucherverträgen i.S.v. Art. 6 Rom-I-VO bedürfe es bei Beförderungsverträgen nach Art. 5 Rom-I-VO keines gesonderten Hinweises auf die Wirkungen der Rechtswahl.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBFrankfurtGesetzeRechtsprechungVerbraucherVerträge

Weitere spannende Blogposts

BGH zu Schadensersatz wegen US-Klage bei deutschem Gerichtsstand

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
17. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz der Kosten zustehen kann, die ihm entstanden sind, weil...

Mehr lesenDetails

Zustimmung zur Datenschutzerklärung in E-Commerce und SaaS: Ein Verstoß gegen die DSGVO?

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
1. Juni 2023

Einführung In meiner Arbeit in der Welt des E-Commerce und der SaaS-Anbieter ist es eine gängige Praxis, dass Nutzer zur...

Mehr lesenDetails

Regulierung von DLT – eine kleine Übersicht

Regulierung von DLT – eine kleine Übersicht
2. Dezember 2022

Die Regulierung von DLT (Distributed-Ledger-Technologie) ist ein heißes Thema in der Krypto-Welt. Viele Führungskräfte und Entscheidungsträger fragen sich, wie die...

Mehr lesenDetails

Bundesgerichtshof zur Influencer-Werbung

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
9. September 2021

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen...

Mehr lesenDetails

Accountsperrungen von Online und Mobilespielen

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
30. März 2016

Das Spielen von Onlinespielen oder von Mobilespielen kommt immer mehr in Mode und bereits die überwiegende Mehrheit der Deutschen spielt...

Mehr lesenDetails

Geoblocking-Verordnung und Kauf auf Rechnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
26. März 2019

Ob Onlinedienste, Apps, SaaS-Anbieter, Hostingprovider, Onlineshops oder sonstige Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten: Seit Ende letztens...

Mehr lesenDetails

OLG Köln mit differenzierter Influencer- Entscheidung

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
25. Februar 2021

Lange hat man nichts aus dem Bereich Influencer-Rechtsprechung gehört und weiterhin gibt es auch keine BGH-Rechtsprechung zu dem Thema. So...

Mehr lesenDetails

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?

Vesting bei Startups für Esport, Social Media, Games?
20. April 2020

Ich versuche hier auf dem Blog regelmäßig jungen Startups aus dem Esport, Social-Media oder Gamesbereich juristische Begriffe und Prozesse bei...

Mehr lesenDetails

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig

Onlinehandel: Rabatt auf in Deutschland kaum bekannte Zahlungsmittel unzulässig
25. April 2019

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Unternehmen für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung kein Entgelt verlangen darf, wenn...

Mehr lesenDetails
Asset Deal

Asset Deal

26. Juni 2023

Einleitung In der Geschäftswelt gibt es verschiedene Methoden, um Unternehmen oder Teile von Unternehmen zu erwerben. Eine dieser Methoden ist...

Mehr lesenDetails
Verlustabzug

Verlustabzug

16. Oktober 2024
LG München: Focus-Ärzte Siegel ist irreführend

Bundesverfassungsgericht

25. Juni 2023
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Übliche Vergütung

10. November 2024
Cloud-Service-Vertrag

Cloud-Service-Vertrag

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

First test episodeDear readers, I am delighted to present the first test run of our brand new IT Media Law...

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung